Offensichtliche, verschleierte und extrem verschleierte Phänomene

Es gibt drei Arten von erkennbaren Phänomenen (tib. gzhal-bya‘i gnas-gsum), die danach unterschieden werden, wie sie begriffen werden können. Ein Phänomen wird begriffen (tib. rtogs-pa) , wenn es sowohl korrekt als auch entschieden wahrgenommen wird. Auf diese Weise umfassen die drei Arten erkennbarer Phänomene nur wirklich vorhandene Phänomene (tib. yod-pa) .

  • Offensichtliche Phänomene (tib. mngon-gyur) sind solche, die durch gültige unbegriffliche, einfache Wahrnehmung (tib. mngon-sum tshad-ma ) wahrgenommen werden können. Oder sie können als solche Phänomene spezifiziert werden, die durch die Kraft persönlicher Erfahrung (tib. myong-ba) begriffen werden. Beispiele hierfür sind die fünf Arten der sensorischen Objekte – Sichtbares, Klänge, Gerüche, Geschmack sowie körperliche und taktile Sinnesempfindungen.
  • Verschleierte Phänomene (tib. lkog-gyur) sind solche, die nicht durch die Kraft persönlicher Erfahrung, aber durch die Kraft einer Argumentationskette (tib. rtags) begriffen werden können. Beispiele hierfür sind, dass es Feuer geben muss, wenn ein rauchender Kamin da ist, die Tatsache, dass Klang nichtstatisch oder unbeständig ist, die Tatsache, dass Personen keine unmögliche „Seele“ (tib. gang-zag-gi bdag-med, Freiheit von Selbst der Personen) haben und die Tatsache, dass alle Phänomene ohne wahrhaft begründete Existenz (tib. bden-par ma-grub-pa) sind.
  • Extrem verschleierte Phänomene (tib. shin-tu lkog-gyur) sind solche, die durch autorative Texte oder Rede begriffen werden können, wie die erleuchtenden Worte des Buddha, welche durch die drei Analysen für vollkommen angesehen werden. Oder es sind Phänomene, die durch die Worte von Personen, die gültige Quellen von Information sind (tib. tshad-ma‘i skyes-bu) begriffen werden können. Beispiele umfassen die Lokalisation vergrabener Schätze, die Existenz der reinen Buddha-Bereiche und die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung.

Autorative Texte oder Rede, welche durch die drei Analysen (tib. dpyad-pa gsum-gyis dag-pa‘i lung) für vollkommen angesehen werden, sind solche, die Themen darstellen, die die drei Arten erkennbarer Phänomene abdecken und die:

  • indem sie auf offensichtliche Phänomene verweisen, nicht durch gültige unbegriffliche, einfache Wahrnehmung unglaubwürdig werden
  • und indem sie auf verschleierte Phänomene verweisen, nicht durch gültige schlussfolgernde Wahrnehmung (tib. rjes-dpag tshad-ma) unglaubwürdig werden .
  • Ferner, indem sie auf extrem verschleierte Phänomene verweisen, werden sie nicht unglaubwürdige, indem sie sich durch ihre eigenen früheren und späteren Worte, noch durch eine gültige, einfache Wahrnehmung, noch durch eine gültige schlussfolgernde Wahrnehmung oder durch ihre eigenen Worte widersprechen.

Wir können die Unterscheidung innerhalb der drei Arten von erkennbaren Phänomenen mit einem einfachen Beispiel verstehen:

  • Ein Haus auf einem entfernten Berg, aus dessen Kamin Rauch aufsteigt, ist ein offensichtliches Phänomen. Wir können es sehen.
  • Das Feuer der Feuerstelle dieses Hauses ist ein verschleiertes Phänomen. Wir können auf seine Gegenwart schließen. indem wir uns auf eine Argumentationskette verlassen: Wo Rauch ist, ist Feuer.
  • Der Name der Person, die im Haus lebt, ist ein extrem verschleiertes Phänomen. Um ihn zu wissen müssen wir auf jemanden vertrauen, der den Namen der Person genau kennt,.

Ein noch grundlegenderes Beispiel für ein extrem verschleiertes Phänomen ist unser Geburtstag. Wir müssen zum Beispiel auf unsere Mutter vertrauen um ihn zu kennen.

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