Verschiedene indisch-buddhistische Ansichten über Zeit

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Gibt es Objekte als gemeinsamer Nenner, die sich über die drei Zeiten erstrecken?

Betrachten wir die räumliche Position eines gegenwärtig stattfindenden Objekts, z.B. des „ gegenwärtig stattfindenden Joghurts im Topf“. Um die Erörterung zu erleichtern, lassen Sie uns vom „ Joghurt im Topf“ einfach als „Joghurt“ sprechen.

Das „gegenwärtig stattfindende Joghurt, das sich auf dem Tisch befindet“ und das „gegenwärtig stattfindende Joghurt, das sich nicht im Kühlschrank befindet“ können zugleich ein gültiges Phänomen sein. Beide Fälle beziehen sich auf die räumliche Position desselben Joghurts im selben Moment, nur eben beschrieben und gültig wahrgenommen unter zwei Gesichtspunkten.

Das „gegenwärtig stattfindende Joghurt, das sich auf dem Tisch befindet“ und das „gegenwärtig stattfindende Joghurt, das sich im Kühlschrank befindet“ jedoch können nicht beide zugleich ein gültiges Phänomen sein. Diese Spezifizierungen können sich nicht beide zugleich auf dasselbe Joghurt zur selben Zeit beziehen.

Andererseits kann dem „gegenwärtig stattfindenden Joghurt, das sich im Kühlschrank befindet“ später das „gegenwärtig stattfindende Joghurt, das sich auf dem Tisch befindet“ folgen. Beide Fälle beziehen sich auch auf die räumliche Position im Kontinuum desselben allgemein bekannten Joghurts.

Die Frage ist: Gibt es „denselben Joghurt“, der von einer „zeitlichen Position“ zu einer anderen übergeht und dabei seine wesentliche Natur als „Joghurt“ beibehält, so wie es „denselben allgemein bekannten Joghurt“ gibt, der von einer räumlichen Position zu einer anderen bewegt wird und während des Zeitraums des gegenwärtigen Stattfindens des Joghurts seine wesentliche Natur als „Joghurt“ beibehält?

  • Wir analysieren also, ob sich die Joghurts in der Abfolge von „noch nicht stattfindendem Joghurt auf dem Tisch“, „gegenwärtig stattfindenden Joghurt auf dem Tisch“ und „nicht mehr stattfindenden Joghurt auf dem Tisch“ alle auf „denselben allgemein bekannten Joghurt“ beziehen, der die Zeit durchläuft.
  • Wir sprechen nicht davon, ob sich „der gegenwärtig stattfindende Joghurt, der sich noch nicht auf dem Tisch befindet“, „der gegenwärtig stattfindende Joghurt, der sich jetzt auf dem Tisch befindet“ und „der gegenwärtig stattfindende Joghurt, der sich nicht mehr auf dem Tisch befindet“ auf „denselben allgemein bekannten Joghurt“ beziehen, der die Zeit durchläuft. Gemäß der Analyse in der Gelug-Tradition gilt, dass sich alle drei auf denselben allgemein bekannten Joghurt beziehen.

Vielleicht wird unsere Analyse klarer, wenn wir überlegen, ob der „noch nicht stattfindende Joghurt im Topf zur Zeit der Milch im Topf“, der „gegenwärtig stattfindende Joghurt im Topf zur Zeit des Joghurts im Topf“ und der „nicht mehr stattfindende Joghurt im Topf zur Zeit des Quarks im Topf“ sich auf verschiedene zeitliche Positionen desselben Joghurts beziehen. In der Fachsprache ausgedrückt lautet die Frage: Haben die drei Dinge einen gemeinsamen Nenner (eine gemeinsame Grundlage)?

  • Ein gemeinsamer Nenner (tib. gzhi-mthun, gemeinsame Grundlage) dreier Phänomene ist etwas, das ein Fall von allen drei Phänomenen ist, so wie z.B. Joghurt ein gemeinsamer Nenner für Nahrungsmittel, Milchprodukt und fermentierte Substanz ist.
  • Erinnern Sie sich daran, dass „das gegenwärtig stattfindende Joghurt“ ein Bestätigungs-Phänomen ist, das „noch nicht stattfindende Joghurt“ und das „nicht mehr stattfindende Joghurt“ hingegen Negierungs-Phänomene sind.

Auf ähnliche Weise können wir analysieren, ob das „Joghurt im Topf der zur Zeit der Milch im Topf noch nicht stattfindet“, das „Joghurt im Topf, das gegenwärtig, zur Zeit des Joghurt im Topf, stattfindet“ und das „Joghurt im Topf, das zur Zeit des Quark im Topf nicht mehr stattfindet“ ebenfalls einen gemeinsamen Nenner haben. Beziehen sie sich auf dasselbe Objekt?

  • In diesem Fall sind alle drei Joghurts Bestätigungs-Phänomene.

Fachspezifischer ausgedrückt lautet die Frage:

  • Gibt es das spezielle, gültig erkennbare Objekt „Joghurt im Topf“ oder irgendeinen Aspekt oder ein individuell definiertes, charakteristisches Merkmal (tib. mtshan-nyid) eines solchen Joghurts, das existiert und als auffindbares „Ding“ (tib. btags-don), auf das sich der Begriff „Joghurt im Topf“ bezieht, auf irgendeine Art und Weise die Zukunft, Gegenwart und Vergangenheit überdauert?
  • Oder ist die Existenz eines solchen „als gemeinsamer Nenner vorhandenen Joghurts im Topf“ lediglich begründet als etwas, das über die drei Zeiten hin zugeschrieben werden kann, aber nicht als irgendein „Ding“, auf das sich der Begriff bezieht und das auf Seiten irgendeines der Objekte der drei Zeiten auffindbar ist?
  • Oder gibt es so etwas wie ein im Ablauf der drei Zeiten „als gemeinsamer Nenner vorhandenes Joghurt im Topf“ überhaupt nicht – genauso wenig, wie es einen gemeinsamen Nenner für eine Schildkröte und ein haariges Tier gibt?

Lassen Sie uns diese Fragen noch direkter formulieren. Wenn es solch ein gültig erkennbares Objekt wie das „Joghurt im Topf“ mit drei unterschiedlichen „zeitlichen Positionen“ gibt, was erweist dann dessen Existenz im Ablauf der drei Zeiten als „Gemeinsamer-Nenner-Joghurt im Topf“ ?

  • Gibt es etwas Auffindbares auf Seiten des Joghurts?
  • Oder ist es nur der Begriff eines solchen Joghurts?
  • Oder ist die Existenz eines temporären charakteristischen Merkmals nicht einmal konventionell erwiesen, da es solch ein Ding wie ein temporäres charakteristisches Merkmal und so etwas wie diese Art von „Gemeinsamem-Nenner-Joghurt im Topf“ nicht gibt?

Die Sichtweise des Vaibhashika-Lehrsystems

Es gibt viele verschiedene buddhistische Sichtweisen zu diesem Thema. Unter den verschiedenen indischen Befürwortern des Vaibhashika-Lehrsystems gibt es vier unterschiedliche Sichtweisen und daher vier unterschiedliche Arten, Zeit darzustellen. Alle vier nehmen einen gemeinsamen Nenner im Laufe der drei Zeiten an, der gleich bleibt und auffindbare, nicht zugeschriebene, substanziell begründete Existenz besitzt.

  • Gemäß den Aussagen des Vaibhashika-Lehrsystems bezieht sich substanziell begründete Existenz (tib. rdzas-su grub-pa) auf eine Art und Weise der Existenz eines Phänomens, in der die Existenz eines gültig erkennbaren Phänomen durch dessen Fähigkeit erwiesen ist, eine Funktion zu erfüllen (tib. don-byed nus-pa). Mit anderen Worten: Wenn etwas eine Funktion erfüllt, beweist das, dass es existiert.
  • Die Fähigkeit, eine Funktion zu erfüllen, ergibt sich daraus, dass das Phänomen eine substanzielle Entität (tib. rdzas) ist, welche von ihrer eigenen Seite aus begründet ist. Die Begründung der Existenz des Phänomens hängt nicht davon ab, dass das Phänomen etwas ist, das durch Worte oder begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben ist.

Die Umwandlung eines funktionellen Phänomens in ein anderes (tib. dngos-po gzhan-du ´gyur-ba) wurde von dem indischen Meister Dharmapalita (tib. Chos-skyob) vertreten. Gemäß dieser Sichtweise bleibt die Substanz (tib. rdzas) – das bedeutet in diesem Fall: das, was die die Substanz ist, ihre wesentliche Natur (tib. ngo-bo) – als gemeinsamer Nenner im Laufe der drei Zeiten gleich bleibt, aber das funktionierende Phänomen, in das sich diese Substanz verwandelt, ändert sich.

Zum Beispiel verwandelt sich Milch in Joghurt und Joghurt verwandelt sich in Quark. Dies ist gleichbedeutend damit, dass sich das noch nicht stattfindende Joghurt – nämlich Milch – in den gegenwärtig stattfindenden Joghurt verwandelt und dieser sich in den nicht mehr stattfindenden Joghurt – nämlich Quark – verwandelt. Das funktionelle Phänomen, das es ist, die Erscheinung und der Geschmack verändern sich, aber die Substanz bleibt gleich. Als Analogie dafür wird ein Stück Gold angeführt, das sich in Goldschmuck verwandelt.

Indische Meister des Madhyamaka-Lehrsystems weisen darauf hin, dass diese Position leicht zu der Behauptung gerät, dass ein Objekt sowohl zur Zeit der Ursache als auch seiner Wirkung gleich bleibt. Solch eine Behauptung führt dann leicht zu dem Standpunkt des nicht-buddhistischen indischen Samkhya-Systems, dass die Ursache das Gleiche sei wie das noch nicht manifestierte Ergebnis.

Die Wandlung eines definierenden Charakteristikums in eine anderes

Die Wandlung eines definierenden, charakteristischen Merkmals in ein anderes (tib. mtshan-nyid gzhan-du ´gyur-ba) wurde von dem Meister Ghoshanada (tib. dByangs-sgrog) vertreten. Gemäß dieser Sichtweise sind in einem substanziell existierenden Keimling in einem temporären definierenden charakteristischen Merkmal innerhalb des Keimlings in einem Moment alle drei Zeiten vorhanden. Wir können uns dies mittels der Analogie dreier Proteine in einem auffindbaren zeitlichen Gen vorstellen. Dasjenige der drei „Proteine“, das vorherrscht, bestimmt, in welcher Zeit sich der Keimling befindet. Das Beispiel, das dafür angeführt wird, lautet: Wenn wir uns zu einer Frau hingezogen fühlen, heißt das nicht, dass wir uns nicht zu anderen Frauen hingezogen fühlen; es bedeutet nur, dass das Hingezogensein zu der einen Frau vorherrscht und somit jetzt stattfindet.

Meister des Madhyamaka-Lehrsystems wenden ein, dass demnach die drei Zeiten gleichzeitig wären und somit der Irrtum auftritt, die drei Zeiten würden nicht der Reihe nach geschehen. Per definitionem müssen die drei Zeiten aber aufeinanderfolgend sein.

Die Wandlung einer Situation in eine andere

Die Wandlung einer Situation in eine andere (tib. gnas-skabs gzhan-du ´gyur-ba) wurde von Vasumitra (tib. dByigs-bshes) vertreten. Dieser Standpunkt bezieht sich auf die Situation, dass etwas substanziell Existierendes die Funktion erfüllt, zu entstehen, oder die Funktion, anzudauern. Wenn etwas diese Funktion noch nicht erfüllt hat, ist diese Situation das „noch nicht Stattfinden“ jenes Phänomens.

Wenn wir zum Beispiel schlafen, ist das Sehen der Wand, das die Augensensoren (tib. mig-gi dbang-po) noch nicht hervorgebracht haben, das „noch nicht stattfindende Sehen der Wand“. Wenn wir wach sind und die Augensensoren das Sehen der Wand hervorbringen, ist diese Situation „das gegenwärtig stattfindende Sehen der Wand“. Wenn die Augensensoren das Sehen der Wand nicht mehr hervorbringen, ist diese Situation „das nicht mehr stattfindende Sehen der Wand“. Demnach sind die „Augensensoren, die ihre Funktion des Sehens der Wand ausführen“ der substanziell existierende, auffindbare gemeinsame Nenner für die drei Zeiten.

Die Wandlung von Einem in ein Anderes

Die Wandlung von Einem in ein Anders (tib. gzhan gzhan-du ´gyur-pa) wurde von Buddhadeva (tib. Sangs-rgyas lha) vertreten. Gemäß dieser Ansicht ist jeder substanziell existierende Moment Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, und zwar in Abhängigkeit von der Perspektive. Mit anderen Worten: Vom vorigen Moment aus gesehen ist er der noch nicht stattfindende Moment. Vom folgenden Moment aus gesehen ist er der nicht mehr stattfindende Moment. In Relation zu früherem und folgendem Moment zusammen ist er der gegenwärtig stattfindende Moment, der dazwischen liegt. Bei allen drei substanziell existierenden Momenten handelt es sich um denselben substanziell existierenden Moment, nur von drei verschiedenen relativen Perspektiven aus. Die Analogie, die dafür herangezogen wird, ist eine Frau, die in Beziehung zu ihrer Mutter eine Tochter ist und in Beziehung zu ihrer Tochter eine Mutter – jedoch auf der Basis auffindbarer, substanziell existierender, nicht zugeschriebener Existenz.

Die Sichtweise des Prasangika-Lehrsystems gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

Alle vier Positionen des Vaibhashika-Systems werden gemäß Gelug-Darstellung im Prasangika-System innerhalb der Madhyamaka-Lehre als unlogisch zurückgewiesen. Das Prasangika-System akzeptiert jedoch – ähnlich wie es in der Sichtweise des Vaibhashika-Systems bezüglich der „Änderung von Einem in ein Anderes“ der Fall ist – dass Montag vom Gesichtspunkt des Sonntags aus „morgen“ ist, vom Gesichtspunkt des Montags aus „heute“ und vom Gesichtspunkt des Dienstags aus „gestern“ ist. Aber das Prasangika-System vertritt nicht, dass für diese Situation der Relativität ein nicht zugeschriebener, substanziell existierender „Montag“ erforderlich ist, dessen wesentliche Natur es ist, alle drei Zeiten zu sein, und der daher ein auffindbarer, gemeinsamer Nenner für die geistige Zuschreibung dieser drei ist.

Lassen Sie uns diesen Punkt genauer untersuchen.

Gibt es ein feststehendes Raum-Zeit-Gitter mit einer zeitlichen Achse als gemeinsamem Nenner für die drei Zeiten?

Wir haben gesehen, dass jede der drei Zeiten von etwas – z.B. das Noch-nicht-Stattfinden, das gegenwärtige Stattfinden und das Nicht-mehr-Stattfinden von Joghurt im Topf – ein ungültiges Phänomen ist, wenn die anderen beiden Zeiten davon auftreten. Das Prasangika-System in der Darstellung der Gelug-Tradition vertritt daher, dass es solch ein Ding wie einen gemeinsamen Nenner der drei Zeiten nicht gibt. Denn wenn es einen solchen gemeinsamen Nenner gäbe, würde sich die absurde Folgerung ergeben, dass dort alle drei Zeiten gleichzeitig vorhanden wären. Das aber ist unlogisch.

Um dieses Fazit zu untermauern, lassen Sie uns etwas erkunden, was als gemeinsamer Nenner für die drei Zeiten in Frage kommt. Es könnte z.B. die Zeitachse eines feststehenden vierdimensionalen Raum-Zeit-Gitters sein. Diese feste Achse hätte feststehende zeitliche Koordinaten in Form von Jahres-Einheiten, z.B. „Jahr 2008“, und quer durch diese Achse würde sich die Anzeige „jetzt“ stetig linear vorwärts bewegen. Um das Beispiel zu vereinfachen, lassen Sie uns festlegen, dass die Anzeige „jetzt“ immer um eine ganze Einheit vorrückt, statt sich von der feststehenden Koordinate „ Jahr 2008“ allmählich auf die feststehende Koordinate „Jahr 2009“ zuzubewegen.

  • Der Punkt „jetzt“ würde als „Gegenwart“ definiert. Positionen, die auf der Achse früher als die Stelle des sich bewegenden Indexes „jetzt“ liegen, würden als „Vergangenheit“ definiert und diejenigen vor ihm als „Zukunft“.
  • Oder der Zeitpunkt „jetzt“ würde, gemäß buddhistischer Terminologie, als „das gegenwärtige Stattfinden eines Geschehens“ definiert. Positionen, die auf der zeitlichen Achse davor liegen, wären als das „Noch-nicht-Stattfinden eines Ereignisses“ und die vorhergehenden als das „Nicht-mehr-Stattfinden des Ereignisses“ definiert.

Der Prasangika-Standpunkt gemäß Gelug-Tradition bezüglich solch eines Systems ist, dass es so etwas wie ein auffindbares, oder auch nur zuschreibbares, Raum-Zeit-Gitter, in dem das „Jahr 2008“ als feststehende Koordinate auf der zeitlichen Achse lokalisiert würde und der Status dieser feststehenden Koordinate durch ihren Platz in Relation zum sich stetig bewegenden zeitlichen Index „ jetzt“ als „Noch-nicht-Stattfinden“, „gegenwärtig Stattfinden“ oder „Nicht-mehr-Stattfinden“ bestimmt würde, nicht gibt.

  • Mit anderen Worten: So etwas wie ein auffindbares oder auch nur zuschreibbares Vorkommen als gemeinsamer Nenner des „Noch-nicht-Stattfindens des Jahres 2008“, des „gegenwärtigen Stattfindens des Jahres 2008“ und des „Nicht-mehr-Stattfindens des Jahres 2008“ in Relation zu einem sich stetig bewegenden Index „jetzt“ gibt es nicht .
  • Es ist unmöglich, denn: Wenn ein auffindbares Raum-Zeit-Gitterwerk innerhalb der Zeit existieren würde, müsste es jetzt existieren, und ein „ Noch-nicht-Stattfinden“ sowie ein „Nicht-mehr-Stattfinden“ kann unmöglich jetzt geschehen. Ebenso wenig ist es möglich, dass ein „Noch-nicht-Stattfinden“ und ein „Nicht-mehr-Stattfinden“ gleichzeitig auf einer zeitlichen Achse eines auffindbaren Raum-Zeit-Gitterwerks auftreten, das sich außerhalb der Zeit befindet, denn ihr Auftreten beinhaltet, dass sie jetzt auftreten.

Gibt es feststehende Punkte auf einer zeitlichen Achse, die in Relation zu einer Person als „ jetzt“ bezeichnet werden können, welche sich entlang der Achse bewegt und diese geistige Bezeichnung vornimmt?

Lassen Sie uns den Vorschlag untersuchen, dass das „Jahr 2008“ ein feststehender Punkt auf der zeitlichen Achse eines auffindbaren Raum-Zeit-Netzwerkes ist, und dass es als „noch nicht stattfindend“, „gegenwärtig stattfindend“ oder „nicht mehr stattfindend“ bezeichnet werden kann, und zwar in Abhängigkeit von der Platzierung einer auffindbaren Person auf dieser Achse, die es als das eine oder das andere bezeichnet. Auf diese Weise würde das „Jahr 2008“ als gemeinsamer Nenner für die drei Zeiten dienen. Gemäß dem Prasangika-System in der Darstellung der Gelug-Tradition kann auch dies nicht akzeptiert werden.

Es gibt drei bedeutende Varianten dieser Annahme eines bestimmten Jahres als gemeinsamem Nenner der drei Zeiten im Zusammenhang mit geistigem Bezeichnen, die an die Annahme dreier der indischen buddhistischen Lehrsysteme erinnern, welche vom Prasangika-System gemäß Gelug-Darstellung zurückgewiesen werden.

Die Sichtweise des Sautrantika-Lehrsystems gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

Gemäß der Sautrantika-Sichtweise in der Darstellung der Gelug-Tradition ist „das Jahr 2008“ eine objektive Entität (tib. rang-mtshan). Das heißt, es ist eine objektive, auffindbare Position auf der zeitlichen Achse und hat eine substanzielle Existenz, die durch seine Fähigkeit, eine Funktion zu erfüllen, begründet ist. Seine Existenz ist nicht auf die Weise begründet, dass es von der Zuschreibung durch Worte oder begriffliche Wahrnehmung abhängig ist. Es hat von seiner eigenen Seite aus ein auffindbares, es individuell definierendes, charakteristisches Merkmal, das es als „Jahr 2008“ und nicht als „Jahr 2007“ begründet.

Das objektive „Jahr 2008“ auf der zeitlichen Achse kann durch eine Person die sich entlang dieser zeitlichen Achse bewegt, mit den „Kategorien ‚noch nicht stattfindend‘, ‚gegenwärtig stattfindend‘ oder ‚nicht mehr stattfindend‘“ gültig benannt werden.

  • Diese drei zeitlichen Kategorien sind statische metaphysische Entitäten (tib. spyi-mtshan) und können keine Funktion durchführen.
  • Obwohl jede der drei Kategorien auf ihrer eigenen Seite ein auffindbares charakteristisches Merkmal hat, das ihre individuelle Identität als „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘ usw.“ begründet, ist ihre Existenz im allgemeinen Sinne lediglich durch Worte oder begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben.
  • Keine dieser metaphysischen Kategorien – Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft – ist als objektive Entität außerhalb eines begrifflichen Denkprozesses auffindbar.

Nichtsdestotrotz sind die Existenz der objektiven Entität „ Jahr 2008“ und der metaphysischen Entitäten der „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ usw. als gültig erkennbare Phänomene von ihrer eigenen Seite aus durch ihre eigene Selbstnatur begründet (tib. rang-bzhin-gyis grub-pa).

  • Mit anderen Worten: Wenn wir nach dem eigentlichen „Ding“ suchen, auf das sich die Bezeichnung „ das Jahr 2008“ oder die Bezeichnung „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ bezieht, finden wir auf Seiten des Jahres oder auf Seite der Kategorie, die benannt ist, ein tatsächliches „Jahr 2008“ oder eine tatsächliche „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“.
  • Seine bzw. ihre Existenz als gültig erkennbares Phänomen ist dort von seiner eigenen Seite her begründet, da es ein auffindbares „Ding“ ist, auf das sich der Name dafür bezieht (tib. btags-don) und das diesem Namen entspricht.

Der Sautrantika-Standpunkt gemäß Gelug-Darstellung ist also, einfacher ausgedrückt:

  • Es gibt eine feststehende zeitliche Achse in einem feststehenden Raum-Zeit-Gitter, auf der Jahre als feststehende, objektive Positionen lokalisiert sind. Diese Jahre können gültig begrifflich mit feststehenden metaphysischen Kategorien als „noch nicht stattfindend“, „gegenwärtig stattfindend“ oder „nicht mehr stattfindend“ gültig begrifflich bezeichnet werden, und zwar durch eine objektive Person, die sie in Relation zu ihrer eigenen Position bezeichnet, während sie sich objektiv stetig entlang dieser zeitlichen Achse bewegt.
  • Obwohl Jahre substanziell als objektive Entitäten existieren, existieren sie nicht von ihrer eigenen Seiten her objektiv als „noch nicht stattfindend“, „ gegenwärtig stattfindend“ oder „nicht mehr stattfindend“. Ihre gültige Bezeichnung mit diesen metaphysischen Kategorien ist subjektiv.
  • Nichtsdestotrotz sind sie ein gemeinsamer Nenner für die drei Zeiten, da Jahre gültig mit allen drei zeitlichen Kategorien bezeichnet werden können.

Die Sichtweise des Chittamatra-Lehrsystems gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

Die Sichtweise des Chittamatra-Systems gemäß Gelug-Darstellung ist, dass „das Jahr 2008“ ein abhängiges Phänomen (tib. gzhan-dbang) ist – ein nicht statisches Phänomen, das abhängig von anderen Phänomenen als seinen Ursachen und Bedingungen auftritt.

Die „Kategorien ‚noch nicht stattfindend‘ , ‚gegenwärtig stattfindend‘ und ‚nicht mehr stattfindend‘“ sind existierende, vollkommen begriffliche Phänomene (tib. kun-brtags) und als solche statisch.

  • Abhängige Phänomene können gültig wahrgenommen werden, sowohl begrifflich als auch nicht-begrifflich.
  • Existierende vollkommen begriffliche Phänomene können nur begrifflich gültig wahrgenommen werden.

Diese zwei Arten von Phänomenen werden im Zusammenhang damit definiert bzw. erklärt, wann sie im Kontext begrifflicher Wahrnehmung erscheinen.

  • Abhängige Phänomene sind als beteiligte Objekte (tib. ´jug-yul) begrifflicher Wahrnehmung definiert, und als solche sind sie Grundlage für vollkommen begriffliche Phänomene.Mit anderen Worten: In der begrifflichen Wahrnehmung des „Jahres 2008“, ist „das Jahr 2008“ die Basis der Zuschreibung (tib. gdags-gzhi) für solche existierenden, vollkommen begrifflichen Phänomene wie z.B. die Kategorien ‚noch nicht stattfindend‘ , ‚gegenwärtig stattfindend‘ und ‚nicht mehr stattfindend‘ .
  • Die Existenz vollkommen begrifflicher Phänomene ist dadurch begründet, dass sie die wesentliche Natur derjenigen begrifflichen Wahrnehmungen haben, durch die sie wahrgenommen werden. (tib. rang-´dzin rtog-paí ngo-bor grub-pa).
  • Obwohl in der begrifflichen Wahrnehmung des „Jahres 2008“, dem z.B. „die Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ zugeschrieben wird, die existierende, vollkommen begriffliche Kategorie das erscheinende Objekt (tib. snang-yul) ist, das direkt vor dem geistigen Bewußtsein als Teil der wesentlichen Natur dieser begrifflichen Wahrnehmung auftaucht, ist es somit das „Jahr 2008“, das dadurch erscheint (tib. snang-ba).

Die Existenz des „Jahres 2008“ ist substanziell begründet, da es eine Funktion erfüllt, die bewirkt, dass jemand altert. Dennoch stammt es nicht aus einer Ursprungsquelle (tib. rdzas), die anders als die wäre als diejenige des Bewusstseins, das es gültig wahrnimmt. Beide entstammen der gleichen karmischen Tendenz (tib. sa-bon, karmischer Same) im geistigen Kontinuum der Person, die es gültig wahrnimmt. „Das Jahr 2008“ist also nicht als außen existierendes Phänomen (tib. phyi-don) begründet, das aus seiner eigenen individuellen, äußeren Ursprungsquelle stammt.

Die Existenz der „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ hingegen ist nicht substanziell begründet. Da sie ein statisches Phänomen ist, kann sie nicht aus irgendeiner Ursprungsquelle stammen, auch wenn sie dieselbe wesentliche Natur hat wie die begriffliche Wahrnehmung von ihr.

Ähnlich wie in der Sautrantika-Sichtweise gemäß Gelug-Darstellung sind die Existenz des abhängigen Phänomens „Jahr 2008“ und des vollkommen konzeptionellen Phänomens „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ usw. gültig erkennbare Phänomene, die von ihrer Seiten her durch ihre eigene Selbst-Natur begründet sind. Wenn wir nach den „Dingen“ suchen, auf die sich die Bezeichnung „Jahr 2008“ und „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ beziehen und die ihr entsprechen, finden wir im Umfeld unserer begrifflichen Wahrnehmung davon ein tatsächliches „Jahr 2008“ und eine tatsächliche „ Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ auf Seiten des Jahres und der Kategorie, die benannt ist.

Überdies haben sowohl „das Jahr 2008“ als auch die „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ usw. von ihren eigenen Seiten her auffindbare, individuell definierende, charakteristische Merkmale, die ihre konventionelle Identität als genau diese und nicht etwas anderes begründen.

  • Zudem ist die Existenz des abhängigen Phänomens „Jahr 2008“ durch dieses individuell definierende, charakteristische Merkmal auch allgemein begründet. „Das Jahr 2008“ ist nicht nur etwas, das lediglich durch dessen gültige begriffliche Wahrnehmung zuzuschreiben ist.
  • Hingegen ist die Existenz des vollkommen begrifflichen Phänomens namens „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ nicht durch dieses individuell definierende charakteristische Merkmal allgemein begründet. Die „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ ist nur etwas, das durch dessen gültige begriffliche Wahrnehmung zuzuschreiben ist.

„Das Jahr 2008“ ist die Basis, der die vollkommen begriffliche „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ in der begrifflichen Wahrnehmung, dass das Jahr 2008 zur Kategorie des „Noch- Nicht-Stattfindens“ gehört, zugeschrieben werden kann. Aber das individuell definierende, charakteristische Merkmal auf Seiten des „Jahres 2008“, das dessen Existenz sowohl allgemein sowie auch als „Jahr 2008“ begründet, begründet es nicht als Grundlage, auf der die „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ festgelegt werden kann (tib. lo-´dzin-pa‘i rtog-pa‘i zhen-gzhir rang-gi mtshan-nyid-kyis grub-pas stong-pa) .

  • Mit anderen Worten: Das „Jahr 2008“ hat von seiner Seite her nichts, das es aus eigener Kraft zur Basis dafür macht, dass es mit der „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ oder mit den Kategorien ‚gegenwärtig stattfindend‘ oder ‚nicht länger stattfindend‘ zu bezeichnen ist.
  • Das „Jahr 2008“ ist also ein gemeinsamer Nenner für alle drei Zeiten.

Der Chittamatra-Standpunkt gemäß Gelug-Darstellung ist also, einfacher ausgedrückt:

  • Es gibt eine feststehende zeitliche Achse in einem feststehenden Raum-Zeit-Gitter mit Jahren als festen Positionen darauf. Die Existenz eines solchen Gitterwerks und der Positionen darin kann aber nicht als Äußeres und objektiv begründet werden. Ihre Existenz kann nur im Zusammenhang mit ihrer gültigen Wahrnehmung begründet werden, wobei sie aus derselben karmischen Tendenz im geistigen Kontinuum der Person stammen, die sie wahrnimmt, ebenso wie auch das Bewusstsein, das sie wahrnimmt.
  • Diese zeitlichen Positionen können mit feststehenden, vollkommen begrifflichen Kategorien wie „noch nicht stattfindend“, „gegenwärtig stattfindend“ oder „nicht mehr stattfindend“ durch eine Person, die sie als solches bezeichnet, gültig begrifflich bezeichnet werden, und zwar in Relation zu ihrer eigenen Position, während sie sich entlang dieser nicht als Äußeres begründeten, aber nichtsdestotrotz existierenden Achse bewegt.
  • Obwohl Jahre auffindbare Grundlagen sind, denen die Kategorien „ noch nicht stattfindend“ usw. gültig zugeschrieben werden können, gibt es nichts auf Seiten der Jahre, das sie zu einer Grundlage macht, der nur eine dieser Kategorien zugeordnet und angefügt werden kann.

Die Sichtweise des Svatantrika-Madhyamaka-Lehrsystems gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

Die Sichtweise des Svatantrika-Madhyamaka-Lehrsystems ist, dass die Existenz des Raum-Zeit-Gitters, der zeitlichen Achse, der Positionen darauf, wie etwa „das Jahr 2008“, und zeitliche Kategorien wie die „Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ in Abhängigkeit davon erwiesen werden, dass sie gültig als solches bezeichnet werden, allerdings nur in Verbindung mit den individuellen, definierenden, charakteristischen Merkmalen auf ihrer eigenen Seite, die sie zu einer gültigen Basis für die Bezeichnung machen. Nichts davon hat eine Existenz, die wahrhaft, nicht zugeschrieben, begründet ist (tib. bden-par grub-pa, wahre Existenz).

Ähnlich wie in der Sichtweise des Sautrantika- und Chittamatra-Systems gemäß Gelug-Darstellung ist die Existenz all dieser Phänomene von ihrer eigenen Seite aus durch ihre Selbst-Natur begründet. Wenn wir nach den „Dingen“ suchen, auf die sich die Bezeichnung „Jahr 2008“ und die Bezeichnung „die Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ beziehen und die diesen Bezeichnungen entsprechen, finden wir ein tatsächliches „Jahr 2008“ und eine tatsächliche „die Kategorie ‚noch nicht stattfindend‘“ auf Seiten des Jahres und der Kategorie, die benannt wird.

Überdies ist die Existenz des „Jahres 2008“ als „noch nicht stattfindend“, „gegenwärtig stattfindend“ oder „nicht mehr stattfindend“ dadurch begründet, dass es von jemandem mit einer dieser zeitlichen Bezeichnungen oder Konzepte gültig benannt wird, und zwar in Abhängigkeit von seiner eigenen Position auf der zeitlichen Achse in Relation zum „Jahr 2008“. Das ist aber nur in Verbindung mit auffindbaren definierenden charakteristischen Merkmalen für die drei Zuschreibungen auf Seiten des „Jahres 2008“ der Fall.

  • Entweder hat das „Jahr 2008“ drei solcher auffindbarer charakteristischer Merkmale, nämlich jeweils eines für die drei Zeiten, oder es hat nur ein auffindbares zeitliches charakteristisches Merkmal, das auf drei verschiedene Arten gültig zugeschrieben werden kann.
  • In jedem Fall ist das „Jahr 2008“ ein gemeinsamer Nenner für alle drei Zeiten.

Die Sichtweise des Prasangika-Madhyamaka-Lehrsystems gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

In der Sichtweise des Prasangika-Madhyamaka-Systems gemäß Gelug-Darstellung haben die drei Zeiten keinen gemeinsamen Nenner, nicht einmal einen konventionell existierenden. So etwas wie ein feststehendes Raum-Zeit-Gitter mit einer zeitlichen Achse als gemeinsamen Nenner gibt es also nicht.

  • Im Prasangika-Lehrsystem gemäß Gelug-Darstellung ist ein konventionell existierendes Phänomen (tib. tha-snyad-du yod-pa) ein gültig erkennbares Phänomen, dessen Existenz dadurch begründet ist, dass es lediglich das Bezugsobjekt (tib. btags-chos) für den Namen, die Bezeichnung oder das Konzept dafür ist. Es hat keine Existenz, die durch irgendein auffindbares definierendes charakteristisches Merkmal auf seiner eigenen Seite begründet ist – auch nicht in Verbindung mit dem geistigen Bezeichnen – oder als ein auffindbares „Ding“, auf das sich die Bezeichnung oder das Konzept dafür bezieht und das diesem entspricht. Mit anderen Worten: Es ist ohne wahrhafte und in auffindbarer Weise begründete Existenz (tib. bden-par grub-pa, wahre Existenz).
  • Die Existenz konventioneller Phänomene ist also als lediglich aus geistigem Bezeichenen bzw. Zuschreiben abhängig entstanden (tib. rten-cing ´brel-ba) begründet.

Einer Grundlage, die der Strom einer Kontinuität von Momenten ist, können wir gültig ein zeitliches Kontinuum zuschreiben, ebenso wie wir einer Grundlage, die der Strom einer Kontinuität der Erfahrung dieser Momente von jemandem ist, gültig ein geistiges Kontinuum zuschreiben können. Wie geistige Kontinua sind auch zeitliche Kontinua konventionell existierende Phänomene.

In Bezug auf ein bestimmtes zeitliches Kontinuum, z.B. die Lebenszeit von jemandem oder das einundzwanzigste Jahrhundert, können wir dann in Relation zum gegenwärtigen Moment frühere Zeiträume von Momenten in diesem Kontinuum als „nicht mehr stattfindende Momente“ bezeichnen und weitere Zeiträume von Momenten als „noch nicht stattfindende Momente“. Der „nicht mehr stattfindende Zeitraum“ und der „noch nicht stattfindende Zeitraum“ sind aber nur etwas, worauf sich die geistigen Zuschreibungen „nicht mehr stattfindende Zeitraum“ und „noch nicht stattfindender Zeitraum“ bezieht, und zwar auf der Grundlage früherer und späterer Kontinua von Erfahrungsmomenten. Ihre konventionelle Existenz ist nur im Sinne dieser geistigen Zuschreibungen begründet. Es gibt nichts auf der Seite dieser Kontinua, das ihre Existenz begründet, auch nicht in Verbindung mit dem geistigen Bezeichnen. Es gibt also kein auffindbares „Ding“, auf das sich diese Bezeichnungen beziehen und das ihnen entspricht.

Ähnlich ist auch das zeitliche Kontinuum, das der Grundlage, dem nicht mehr stattfindenden, gegenwärtig stattfindenden und noch nicht stattfindenden Zeitraum, zugeschreiben wird, lediglich das, worauf sich die geistige Benennung „zeitliches Kontinuum“ bezieht, ohne dass es irgendein auffindbares derartiges „Ding“ wie ein „zeitliches Kontinuum“ gibt. Auch wenn wir der Grundlage, einer Abfolge von Momenten, ein zeitliches Kontinuum gültig zuschreiben können, heißt das nicht, dass dieses zeitliche Kontinuum eine feststehende Zeitachse ist, die als gemeinsamer Nenner für die drei Zeiten dient.

Mit anderen Worten: Zwar haben zeitliche Kontinua konventionelle Existenz, aber Zeitachsen, die als gemeinsame Nenner dienen könnten, haben keine konventionelle Existenz. Denn wenn etwas konventionell existent ist, muss es entweder jetzt gültig oder jetzt nicht gültig sein. Da gegenwärtig stattfindende Zeiträume jetzt gültig sind, nicht mehr stattfindende und noch nicht stattfindende Zeiträume jetzt aber nicht gültig sind, kann es kein konventionell existierendes Phänomen geben, das ein gemeinsamer Nenner und als solcher tatsächlich beides ist.

  • Rufen Sie sich ins Gedächtnis, dass ein gemeinsamer Nenner zweier Dinge etwas ist, das ein Beispiel für beides ist – so wie ein Frosch eine gemeinsame Grundlage für „Tier“ und „Amphibie“ ist.

Wenn solch ein Phänomen wie eine feststehende Zeitachse gleichzeitig als gültig und als nicht gültig existiert, müsste es als gemeinsamer Nenner für beides gegenwärtig stattfinden und daher jetzt gültig sein. Wenn das der Fall wäre, würde sich die absurde Folgerung ergeben, dass ein Phänomen, das keineswegs jetzt gültig sein kann, z.B. ein nicht mehr stattfindender Moment, jetzt gültig wäre.

Für konventionell existente geistige Kontinua ergibt sich diese absurde Folgerung nicht, da nicht alle Momente eines geistigen Kontinuums gleichzeitig gültig sind. Zu jedem Zeitpunkt tritt nur ein Moment eines zeitlichen Kontinuums auf und ist somit gültig; ein gemeinsamer Nenner für die drei Zeiten hingegen müsste gleichzeitig auftreten.

Die Widerlegung einer feststehenden Zukunft gemäß dem Prasangika-System in der Gelug-Darstellung

Die Widerlegung einer Achse in einem feststehenden Raum-Zeit-Gitter als gemeinsamem Nenner für die drei Zeiten gemäß dem Prasangika-System nach Gelug-Darstellung führt auch zu dem Schluss, dass es so etwas wie ein „Noch-nicht-Stattfinden des Jahres 2008“, das als feste Position auf der Zeitachse als gemeinsamem Nenner gegenwärtig ist und auf das man sich daher zubewegen kann, nicht gibt. Würde die Zukunft gegenwärtig stattfinden, könnte sie niemals entstehen. Folglich ist „ Zukunft“ keine feststehende Position.

Eine weitere Schlussfolgerung ist, dass es so etwas wie ein „Jahr 2008, das noch nicht stattfindet“ als gemeinsamen Nenner nicht gibt.

Diese Schlussfolgerung widerlegt jedoch nicht die relativistische Erklärung einer vierdimensionalen Raum-Zeit.

  • Wir sprechen hier vom Ermessen – sei es objektiv oder subjektiv – eines Zeitraums wie z.B. „ Jahr 2008“. Es geht dabei um das „Jahr 2008“ als einem gemeinsamen Nenner, in dem überall während dieses Zeitraums gleichzeitig genau die gleichen Dinge stattfinden – und das von der Theorie der relativistischen Zeit ebenfalls widerlegt wird.

Stellen Sie sich jemanden auf der Erde vor, der aus seiner eigenen Perspektive Zeit misst und erfährt, und dass er sich gegenwärtig auf der Erde in dem befindet, was er als „Jahr 2007“ bemisst. Darüber hinaus bleibt er noch ein paar weitere Jahre auf der Erde. Aus der Perspektive einer solchen Person gibt es ein „Jahr 2008, das noch nicht stattfindet“.

Stellen Sie sich als Nächstes jemanden in einem Raumschiff vor, der nahezu mit Lichtgeschwindigkeit reist und Zeit aus seiner eigenen Perspektive bemisst und erfährt. Die Person in dem Raumschiff befindet sich gegenwärtig ebenfalls in dem, was sie als „Jahr 2007“ bemisst, und bleibt noch ein paar weitere Jahre in dem dahinsausenden Raumschiff. Aus der Perspektive einer solchen Person gibt es ebenfalls ein „Jahr 2008, das noch nicht stattfindet“.

  • Von der Person im Raumschiff aus betrachtet, erscheint das Ende des „Jahres 2008, das noch nicht stattfindet“ und der Beginn des „Jahres 2008, das gegenwärtig stattfindet“, welches von jemandem auf der Erde erlebt wird, lange vor ihrem eigenen Erleben dessen, was aus ihrer eigenen Perspektive das Ende des „Jahres 2008, das noch nicht stattgefunden hat“ und der Beginns des „ Jahres 2008, das gegenwärtig stattfindet“ ist.
  • Von der Person auf der Erde aus betrachtet, erscheint das Ende des „Jahres 2008, das noch nicht stattfindet“ und der Beginn des „Jahres 2008, das gegenwärtig stattfindet“, welches von jemandem in dem Raumschiff erlebt wird, lange nach ihrem eigenen Erleben dessen, was aus ihrer eigenen Perspektive aus das Ende des „Jahres 2008, das noch nicht stattfindet“ und der Beginn des „Jahres 2008, das gegenwärtig stattfindet“ ist.
  • Angenommen, es gäbe ein „Jahr 2008, das noch nicht stattfindet“ als gemeinsamen Nenner – es würde jedoch, wenn es für die Person auf der Erde endet, für die Person im Raumschiff nicht enden. Das ist unmöglich, denn ein gültig erkennbares Phänomen kann nicht gleichzeitig enden und nicht enden.
  • Ähnlich gilt: Es kann kein „Jahr 2008, das gegenwärtig stattfindet“ als gemeinsamen Nenner geben, denn es würde sich die absurde Folgerung ergeben, dass es gleichzeitig beginnen und nicht beginnen würde. Denn wenn es für die Person auf der Erde begonnen hat, würde es für die Person im Raumschiff nicht beginnen.
  • Zwar können die Person auf der Erde und die Person im Raumschiff ein „Jahr 2008, das noch nicht stattfindet“ gültig begrifflich erfassen und es gibt ein konventionell existierendes Objekt, auf das sich ihre jeweilige geistige Benennung bezieht, aber die jeweilige geistige Benennung hat kein gemeinsames Objekt, auf das beide zutreffen würden, nicht einmal ein konventionell existierendes.

Im Prasangika-System gemäß Gelug-Darstellung wird sogar ein konventionell existierendes Objekt, das sich durch ein substanziell existierendes zeitliches Gitterwerk bewegt und gemeinsamer Nenner wäre, widerlegt

Da es so etwas wie substanziell und auffindbar existierende drei Zeiten nicht gibt, die in der Art von Positionen in einem festen zeitlichen Gitterwerk wahrhaft existieren würden und gemeinsamer Nenner wären, wird im Prasangika-System gemäß Gelug-Darstellung vertreten, dass es nicht einmal so etwas wie ein konventionell existierendes Objekt gibt, das sich durch solcherart wahrhaft existierende drei Zeiten bewegt und gemeinsamer Nenner sein könnte. Mit anderen Worten: Es gibt nichts Auffindbares, das sich durch die drei Zeiten bewegt, als wäre da ein Förderband, das sich durch ein Halle bewegt. Solch ein wahrhaft existierendes Ding kann man weder mit einem Geisteszustand, der die tiefste Wahrheit untersucht, noch mit einem Geisteszustand, der die oberflächliche Wahrheit untersucht, jemals finden.

Aber trotzdem es so etwas wie ein konventionell existierendes Objekt, das sich entlang der Zeitachse in einem festen Raum-Zeit-Gitter bewegt und gemeinsamer Nenner wäre – wobei das Gitter, die Achse, die Positionen darauf und die drei Zeiten allesamt wahrhaft und auffindbar existent wären – nicht gibt, wird durch die Widerlegung eines solchen Objekts dennoch nicht die Prasangika-Aussage ungültig oder widerlegt, dass wir bei der visuellen Wahrnehmung eines Moments der farbigen Form des Joghurt auch den in der Welt wohlbekannten Joghurt wahrnehmen.

  • Denke Sie daran, dass das Kontinuum „gegenwärtig stattfindender Momente von etwas“ nicht dasselbe ist wie das Kontinuum der aufeinander folgenden „noch nicht stattfindenden“, „ gegenwärtig stattfindenden“ und „nicht mehr stattfindenden Momente von etwas“.

Der allgemein bekannte Joghurt ist also kein gemeinsamer Nenner für „Joghurt, das noch nicht stattfindet“, „Joghurt, das gegenwärtig stattfindet“ und „Joghurt, das nicht mehr stattfindet“. Wie schon erklärt wurde, gibt es so etwas wie einen gemeinsamen Nenner für ein gültiges und ein ungültiges Phänomens nicht, auch wenn das ungültige Phänomen ein existierendes ist. Mit anderen Worten: Es kann kein gültig erkennbares Objekt geben, das sowohl jetzt gültig erkennbar und jetzt nicht gültig erkennbar ist.

Um die Verbindung zwischen den drei Zeiten tiefgreifender zu verstehen, müssen wir jedoch zunächst noch einige weitere Punkte untersuchen.

Sind „Noch-nicht-Stattfinden“ und „Nicht-mehr-Stattfinden“ statische oder nicht-statische Phänomene?

Im Hinblick darauf, ob das „Noch-nicht-Stattfinden von etwas“, das „Nicht-mehr-Stattfinden von etwas“ und das „Schon-Zerfallensein von etwas“ statische oder nicht-statische Phänomene sind, gibt es zwei Standpunkte.

Die Sichtweise im Sautrantika-, Chittamatra- und Svatantrika-System gemäß Gelug-Darstellung

Die Sautrantika-, Chittamatra- und Svatantrika-Lehrsysteme gemäß Gelug-Darstellung vertreten, dass das „Noch-nicht-Stattfinden von etwas“ – mit anderen Worten, die Zukunft von etwas – und das „ Nicht-mehr-Stattfinden von etwas“ – mit anderen Worten, die Vergangenheit von etwas – statische Phänomene sind. So lang sie existieren, sind sie Tatsachen die sich nicht verändern. Nichtsdestotrotz können einige davon einen Anfang und einige ein Ende haben.

  • Einige Fälle von „Noch-nicht-Stattfinden“, z.B. das „Noch-nicht-Stattfinden des Ergebnisses eines karmischen Impulses“, haben einen Anfang und ein Ende. Das „Noch-nicht-Stattfinden des Ergebnisses eines karmischen Impulses“ hat seinen Anfang mit dem Verschwinden (tib. ´jig-pa) des Impulses. Sowohl das Verschwinden des karmischen Impulses als auch das Erlangen (tib. thob-pa) des „Noch-nicht-Stattfindens des Ergebnisses“ sind nicht-statische Phänomene und haben eine Ursache. Aber die unveränderliche Tatsache des „Noch-nicht-Stattfindens des Ergebnisses“ ist nicht durch das Verschwinden und jenes Erlangen verursacht. Außerdem hat das „ Noch-nicht-Stattfinden des Ergebnisses eines karmischen Impulses“ ein Ende, entweder mit dem Entstehen (tib. skye-ba) des Ergebnisses oder wenn die karmische Tendenz zu dem Ergebnis im geistigen Kontinuum bereinigt worden ist.
  • Gemäß dieser Sichtweise ist also das „Verschwinden“ (tib. ´jig-pa) einer Ursache ein nicht- statisches, beeinflusstes Phänomen, das „Schon-Zerfallensein“ (tib. zhig-pa) einer Ursache – gleichbedeutend mit dem „ Nicht-mehr-Stattfinden“ – ein statisches, nicht beeinflusstes Phänomen.
  • Einige Fälle von „Noch-nicht-Stattfinden“, z.B. das „ Noch-nicht-Stattfinden eines weiteren Vorfalls von Wut“ hat keinen Anfang, kann aber ein Ende haben. Denn individuelle geistige Kontinua sowie die störenden Emotionen und Geisteshaltungen (tib. nyon-mongs, Skt. klesha, plagende Emotionen) darin haben keinen Anfang, aber die störenden Emotionen und Geisteshaltungen können ein Ende haben, wenn sie und die Tendenz dazu im geistigen Kontinuum bereinigt worden sind.
  • „Nicht-mehr-Stattfinden“ hat einen Anfang, aber kein Ende. Das „ Nicht-mehr-Stattfinden eines karmischen Impulses“ beginnt mit dem Verschwinden des karmischen Impulses und dem Entstehen einer karmischen Tendenz zu dem Ergebnis. Auch nachdem das Ergebnis entstanden und verschwunden ist, ist das „Nicht-mehr-Stattfinden des karmischen Impulses“, welcher die Ursache für dieses Ergebnis war, immer noch im geistigen Kontinuum, ohne je zu enden, sogar dann noch, wenn die Erleuchtung erlangt wurde.

Die Sichtweise des Prasangika-Systems gemäß Gelug-Darstellung

Im Prasangika-System gemäß Gelug-Darstellung wird hingegen vertreten, dass das „ Nicht-mehr-Stattfinden von etwas“, „Schon-Zerfallensein von etwas“ und das „Noch-nicht-Stattfinden von etwas“ allesamt nicht-statische Phänomene sind. Der erste Moment eines „nicht länger Stattfindens“ lässt den zweiten Moment des „Nicht-mehr-Stattfindens“ entstehen und der zweite Moment lässt den dritten Moment entstehen. Der erste Moment eines „Nicht-mehr-Stattfindens“ dauert nicht für immer an. Das Gleiche gilt für das „Schon-Zerfallensein von etwas“. Ähnlich bringt auch beim „Noch-nicht-Stattfinden von etwas“, z.B. dem Entstehen eines Ergebnisses, der Moment “x minus zehn“ des „Noch-nicht-Stattfinden“ den „Moment x minus neun“ hervor.

  • Gemäß dieser Sichtweise sind also sowohl das „Verschwinden einer Ursache“ als auch das „ Schon-Zerfallensein einer Ursache“ nicht-statische, beeinflusste Phänomene.

Obwohl die Kontinua des „Schon-Zerfallenseins einer Ursache“, des „Nicht-mehr-Stattfindens einer Ursache“ und des „Noch-nicht-Stattfindens des Ergebnisses“ sich von Moment zu Moment verändern, verfallen (tib. nyams) sie nicht von Moment zu Moment. Ihre Art, nicht statisch zu sein, unterscheidet sich also von der subtilen Unbeständigkeit beispielsweise einer Blume.

  • Subtiles Nicht-Statischsein (tib. mi-rtag-pa phra-mo, subtile Unbeständigkeit) ist der Verlauf eines beeinflussten Phänomens von Moment zu Moment zum schließlichen Ende seines Kontinuums; zum Beispiel im Fall einer Blume ist das ein Prozess allmählichen Verfalls.
  • Außerdem sind das „Nicht-mehr-Stattfinden einer Ursache“, das „ Noch-nicht-Stattfinden einer Ursache“ und das „Schon-Zerfallensein einer Ursache“ nicht-statische Negierungs-Phänomene, während gemäß den in der Gelug-Tradition mehrheitlich vertretenen Aussagen das subtile Nicht-Statischsein (subtile Unbeständigkeit) ein bestätigendes Phänomen ist.

Siehe: Gelug-Definitionen: Phänomene der Bestätigung und der Negierung.

Unter den nicht-statischen Phänomenen sind „Nicht-mehr-Stattfinden“, „Schon-Zerfallensein von etwas“ und „Noch-nicht-Stattfinden“ beeinflussende Variablen, die weder physische Phänomene noch Gewahrseinsarten sind (tib. ldan-min ´du-byed). Diejenigen solcher Phänomene, die in einem geistigen Kontinuum auftreten, stimmen außerdem auch nicht mit den Kategorien Primärbewusstsein, Nebengewahrsein oder begleitenden geistigen Faktoren überein – das heißt, dass sie nicht die fünf Gemeinsamkeiten mit ihnen – z.B. dasselbe Ausrichtungs-Objekt usw. – haben.

Sind „Noch-nicht-Stattfinden“ und „Nicht-mehr-Stattfinden“ implizierende oder nicht-implizierende Negierungs-Phänomene?

Alle buddhistischen Lehrsysteme stimmen darin überein, dass „Noch-nicht-Stattfinden“, „ Nicht-mehr-Stattfinden“ und „Schon-Zerfallensein von etwas“ Negierungs-Phänomene sind, aber ein weiteres Thema, zu dem es zwei Sichtweisen gibt, ist die Frage, ob es sich dabei um implizierende oder nicht-implizierende Negierungs-Phänomene handelt.

  • Ein implizierendes Negierungs-Phänomen (tib. ma-yin dgag, bestätigende Negation) ist ein Ausschließen von etwas anderem (tib. gzhan-sel), wobei der Ton der Worte, die das zu negierende Objekt ausschließen, in der Folge der Negierung dieses Objekts explizit oder implizit etwas anderes zurücklässt (tib. bkag-shul). „Etwas, das im Zuge eines implizierenden Negierungs-Phänomens zurückgelassen wird“ ist wie ein Ölfleck, den ein Motorboot hinterlässt. Nehmen wir zum Beispiel eine „nicht mehr stattfindende Ursache“. Sobald der Ton der Worte „nicht mehr stattfindende Ursache“ das „ gegenwärtige Stattfinden“ – das Objekt, das hier negiert werden soll – ausgeschlossen hat, lassen sie im Gefolge das Phänomen „Ursache“ zurück.
  • Ein nicht implizierendes Negierungs-Phänomen (tib. med-dgag, nicht bestätigende Negation) ist ein Ausschließen von etwas anderem, wobei der Ton der Worte, die das zu negierende Objekt ausschließen, in der Folge dieser Negierung explizit oder implizit nichts anderes zurücklässt. Nehmen wir zum Beispiel die „ Abwesenheit der Ursache“. Sobald der Ton der Worte „Abwesenheit der Ursache“ die „Gegenwart der Ursache“ – das Objekt das hier negiert werden soll – ausgeschlossen hat, lassen sie im Gefolge weder explizit noch implizit etwas anderes zurück.

Die Sichtweise im Sautrantika-, Chittamatra- und Svatantrika-System gemäß Darstellung in der Gelug-Tradition

Gemäß Sautrantika-, Chittamatra- und Svatantrika-System in der Gelug-Darstellung sind das „ Nicht-mehr-Stattfinden von etwas“, das „Noch-nicht-Stattfinden von etwas“ und das „ Schon-Zerfallensein von etwas“ implizierende Negierungs-Phänomene, und zwar nicht-statische. Das „ Nicht-mehr-Stattfinden einer Ursache“ wird nicht nur im Sinne der „Abwesenheit der Ursache“ bestimmt, sondern auch im Sinne von „Auftreten infolge des Aufhörens der Ursache“ (tib. rgyu dgag-bzhin-pa-las ´byung-ba). Wenn der Ton der Worte „Nicht-mehr-Stattfinden der Ursache“ das „gegenwärtige Stattfinden der Ursache“ ausgeschlossen hat, lassen sie in ihrer Folge also implizit die Bedeutung „Auftreten von ‚Nicht-mehr-Stattfinden der Ursache‘ infolge des Aufhörens der Ursache“ zurück.

Ähnlich gilt: Sobald der Ton der Worte „Nicht-mehr-Stattfinden des Resultats“ das „gegenwärtige Stattfinden des Resultats“ ausgeschlossen hat, lassen sie in ihrer Folge implizit das „ Noch-nicht-Stattfinden des Resultats infolge von Entstehen des Resultats“ zurück.

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