Begreifliche Phänomene

(1) Phänomene, die begriffen, d.h. korrekt und mit Bestimmtheit wahrgenommen werden können. (2) Phänomene, die gültig erkannt und verstanden werden können. Gleichbedeutend mit „gültig erkennbare Phänomene“ (shes-bya).

Tibetisch: གཞལ་བྱ། gzhal-bya

J. Hopkins: Object of comprehension


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