Eine der fünf Nebengewahrseinsarten (Geistesfaktoren), die in jedem Moment wirksam sind. Dieser Geistesfaktor erfasst ein spezielles charakteristisches Merkmal des erscheinenden Objekts einer nicht-begrifflichen Wahrnehmung oder eine herausragende Besonderheit des erscheinenden Objekts einer begrifflichen Wahrnehmung, ordnet ihm eine konventionelle Bedeutung zu und hebt es damit von allem anderen ab, das im Hintergrund dieser Wahrnehmung erscheint. Er ordnet dem Objekt nicht notwendigerweise einen Namen oder eine geistige Bezeichnung zu noch vergleicht er es mit zuvor wahrgenommenen Objekten. Einige Übersetzer geben den Begriff als "Erkennen" wieder.
Tibetisch: འདུ་ཤེས། 'du-shes
Sanskrit: saṃjñā
Pali: saññā
J. Hopkins: Discrimination
Synonyme: Erkennen
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