Die zwei Wahrheiten im Vaibhashika und Sautrantika

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Die Darstellung der beiden wahren Phänomene im Vaibhashika-System

Im Vaibhashika-System gilt:

  • Oberflächlich wahre Phänomene sind Dinge, deren konventionelle Identität (tha-snyad-du yod-pa’i bdag) wir nicht mehr wahrnehmen können, wenn wir sie mit physischen Mitteln zerlegen oder durch genaue geistige Überprüfung analysieren.
  • Zutiefst wahre Phänomene sind solche, deren konventionelle Identität wir auch dann weiterhin wahrnehmen können, wenn wir sie zerlegen oder analysieren.

Es gibt drei Varianten von oberflächlich wahren Phänomenen:

  • Formen physischer Phänomene die von räumlichen und zeitlichen Teilen abhängig sind, wie z.B. eine Hand oder der Ton von jemandem, der spricht. Wenn wir eine Hand zerlegen und die Muskeln, Venen, Nerven und Knochen betrachten, oder wenn wir ohne sie physisch zu zerlegen an die einzelnen Atome der Hand denken, nehmen wir die Identität der Hand nicht mehr wahr. Wenn wir den Ton der Sprache von jemandem in die Vokale und Konsonanten zerlegen, aus denen er besteht, oder wenn wir auf jeden dieser Bestandteile einzeln hören, nehmen wir nicht mehr die Identität der Wörter oder Sätze wahr, die von ihnen gebildet werden. Wir verstehen ihre Bedeutung nicht mehr.
  • Arten von Gewahrsein, die von zeitlichen Teilen abhängen, wie z.B. ein verbaler Gedankengang. Wenn wir an die einzelnen Mikrosekunden eines Gedankenganges denken, nehmen wir nicht mehr die Identität (mit anderen Worten, die konventionelle Bedeutung) des gesamten Gedankenganges wahr.
  • Nichtstatische Phänomene, die weder physische Phänomene noch Gewahrsein sind, wie z.B. Erwerbungen, Entstehung usw. All diese Phänomene sind von einer Grundlage der Zuschreibung abhängig. Eine Erwerbung kann es nur in Abhängigkeit von etwas geben, das erworben wird; eine Entstehung kann es nur in Abhängigkeit von etwas geben, das entsteht, usw. Wenn wir eine Erwerbung oder eine Entstehung von etwas analysieren und geistig in ihre Bestandteile zerlegen, fallen die Erwerbung bzw. die Entstehung auseinander und es bleibt nur das Phänomen übrig, das erworben wurde oder das entstanden ist.

Wenn wir oberflächlich wahre Phänomene oder ihre Grundlagen der Zuschreibung bis in die kleinsten Einzelheiten untersuchen, so wird gesagt, dass sie letztendlich aus kleinsten Teilen zusammengesetzt sind, die selbst keine Teile mehr haben. Sie sind oberflächliche Wahrheiten in dem Sinne, dass sie etwas Tieferes völlig verbergen, nämlich ihre letztendlich kleinsten Teile.

Zutiefst wahre Phänomene umfassen:

  • die vier Elemente, die die Bausteine aller physischen Objekte sind, nämlich Erde, Wasser, Feuer und Wind
  • die fünf Arten von Sinnesobjekten – Sichtbares, Klänge, Gerüche, Geschmack sowie körperliche und taktile Sinnesempfindungen
  • die fünf Arten des primären Bewusstseins – Auge, Ohr, Nase, Zunge, Körper und Geist
  • Geistige Faktoren wie Glück, Konzentration, Liebe und Wut
  • die teilelosen Partikel (die kleinsten erkennbaren Einheiten von Materie), die physischen Objekte wie z.B. eine Hand bilden,
  • die teilelosen Mikrosekunden (die kleinsten Einheiten von Veränderung, die erkennbar sind), die die Erfahrung einer Art von Gewahrsein bilden;
  • statische Phänomene wie z.B. Raum und die Abwesenheit einer unmöglich existierenden Seele in einer Person.

Nach der physischen Zerlegung von irgendwelchen Elementen oder Sinnesobjekten oder geistiger Analyse jeglicher Art von primärem Bewusstsein oder geistigen Faktor, behalten die kleinsten Teile oder kleinsten Momente von ihnen immer noch ihre konventionellen Identitäten. Immerhin ist der geringste Geruch noch ein Geruch und der kleinste Moment der Liebe ist immer noch Liebe. Außerdem, wenn wir teilelose Partikel, teilelose Zeitmomente und statische Phänomene analysieren, können wir ihre konventionelle Identität weiterhin wahrnehmen.

In einem ganz allgemeinen Sinn sind oberflächliche Wahrheiten (oberflächlich wahre Phänomene) also die alltäglichen Objekte, die uns erscheinen, z.B. Hände und die Töne von Sprachsequenzen mit einer Bedeutung. Sie verbergen ganz und gar die tieferen Wahrheiten: Elementen, sensorische Informationen, teilelose Partikel, teilelose Momente, primäre Bewusstsein, geistige Faktoren und statische Tatsachen wie z.B. Raum. Ein weiteres Beispiel für eine oberflächliche Wahrheit ist eine Person. Sie verschleiert die tiefere Wahrheit über diese: das Fehlen einer unmöglich existierenden Seele in der Person.

Man beachte: Alle oberflächlich wahren Phänomene sind nichtstatisch, doch nicht alle nichtstatischen Phänomene sind oberflächlich wahre Phänomene. Denn teilelose Partikel und teilelose Mikrosekunden sind nichtstatische Phänomene und auch zutiefst wahre Phänomene. Mit anderen Worten: Alle statischen Phänomene sind zutiefst wahre Phänomene, aber nicht alle zutiefst wahren Phänomene sind statische Phänomene – zum Beispiel die teilelosen Partikel und teilelosen Mikrosekunden.

Existenzweisen der beiden Wahrheiten im Vaibhashika-System

Anders als die komplexeren Lehrsysteme vertritt das Vaibhashika-System nicht den Standpunkt, dass die beiden Wahrheiten auf unterschiedliche Weise existieren. Gemäß dem Vaibhashika-System haben sowohl die oberflächlichen als auch die tiefsten Wahrheiten substantiell begründete Existenz (rdzas-su grub-pa).

„Substantiell begründete Existenz“ ist eine Existenz, die dadurch begründet ist, dass etwas eine Funktion ausüben kann (don-byed nus-pa). Die Fähigkeit eines Phänomens, eine Funktion auszuüben, rührt daher, dass es eine substantielle Entität ist (rdzas, Skt. dravya). Denn eine Hand sowie die teilelosen Partikel, die sie bilden, und ihr Raum üben zumindest die Funktion aus, als fokale Bedingung (dmigs-rkyen) für ihre Wahrnehmung zu wirken – da sie alle gültig erkannt werden können. Somit vertritt das Vaibhashika -System als einziges den Standpunkt, dass alle existierenden Phänomene substantiell begründete Existenz haben. Es gibt also nichts, dessen Existenz bloß dadurch begründet wird, dass es durch begriffliche Wahrnehmung (rtog-pas btags-pa-tsam-du grub-pa) zugeschrieben wird – denn alle existierenden Phänomene sind substantiell begründet.

Der Begriff „rdzas“, der hier als „substantielle Entität“ übersetzt wird, hat auch die Bedeutung einer Ursprungsquelle. Eine Ursprungsquelle ist dasjenige, aus dem etwas herkommt, bei einem Laib Brot zum Beispiel der Backofen. Wenn etwas eine substantiell begründete Existenz hat, dient es als Ursprungsquelle für seine gültige Wahrnehmung. Als Ursprungsquelle von dessen gültiger Wahrnehmung zu dienen ist also die elementarste Funktion, die alle existierenden Phänomene erfüllen.

Ferner haben alle existenten Phänomene auch wahrhaft begründete Existenz (bden-par grub-pa, wahre Existenz). Denn gemäß dem Vaibhashika-System hat etwas wahrhaft begründete Existenz, wenn es die Fähigkeit hat, eine Funktion auszuüben, und alle existierenden Phänomene haben diese Fähigkeit.

Eigenständig erkennbare Phänomene und durch Zuschreibung erkennbare Phänomene im Vaibhashika-System

Sowohl oberflächliche als auch tiefste wahre Phänomene – und damit alle nichtstatischen und statischen Phänomene – haben substantiell begründete Existenz. Doch anhand einer anderen Unterscheidung können sie danach unterteilt werden, auf welche Weise sie erkennbar sind: Sie sind entweder durch Zuschreibung erkennbar oder eigenständig erkennbar.

Eigenständig erkennbare substantiell existierende Phänomene (rang-rkya thub-pa’i rdzas-yod, eigenständig erkennbare Phänomene) sind diejenigen gültig erkennbaren Phänomene, die, wenn sie tatsächlich wahrgenommen werden (dngos-bzung), nicht von der tatsächlichen Wahrnehmung von etwas anderem abhängig sind. Ihre Wahrnehmung ist nicht von der Wahrnehmung von Teilen oder Grundlagen der Zuschreibung abhängig.

Statische Phänomene, teilelose Partikel, teilelose Momente und nichtstatische nicht-kongruente beeinflussende Variablen (ldan-min ‘du-byed, nichtstatische Phänomene, die weder Arten von physischen Phänomenen oder Arten von Gewahrsein sind, sind eigenständig erkennbar. Zum Beispiel: nicht mit Form oder Gewahrsein kongruente, beeinflussende Variablen, z.B. der Erwerb eines neuen Hauses, sind von einer Grundlage der Zuschreibung abhängig – dem neuen Haus, das erworben wird. Außerdem gilt: Der Erwerb des neuen Hauses und das neu erworbene Haus beginnen gleichzeitig zu existieren (entstehen gleichzeitig). Trotzdem vertritt das Vaibhashika-System als einziges den Standpunkt, dass der Erwerb eine separat wahrnehmbare substantielle Entität (rdzas) ist. Der Grund dafür ist, dass der Erwerb laut Vaibhashika-System ein separates substantiell begründetes Phänomen ist, welches das neu zu erwerbendem Hause bewirkt. Die Wahrnehmung des Erwerbs des neuen Hauses ist also nicht von der Wahrnehmung des neuen Hauses abhängig, das erworben wird.

Da auch Personen nicht mit Form oder Gewahrsein kongruente Einflussvariablen sind, sind auch sie eigenständig erkennbar. Die Anhänger des Vaibhashika-Systems vertreten, dass eine Person die bloße Ansammlung (ein Netzwerk) der fünf Aggregate ist, denen sie zugeschrieben wird. Als solche ist die Person eigenständig erkennbar, denn wenn man eine Person sieht, sieht man nicht gleichzeitig die gesamte Ansammlung der fünf Aggregate, der sie zugeschrieben wird.

Umfassender beschrieben, vertreten die Vaibhashikas die direkte Wahrnehmung von Phänomenen. Das heißt: Die Wahrnehmung eines Objekts erfordert ein Bewusstsein, das in direkten Kontakt damit tritt, und nicht eine Wahrnehmung mittels eines dazwischengeschalteten geistigen Hologramms (rnam-pa, geistiger Aspekt) des Objekts. Obwohl die Person der bloßen Ansammlung der Aggregate zugeschrieben wird, hat das Bewusstsein, wenn man eine Person wahrnimmt, also ein direkt damit in Kontakt tretendes Gewahrsein der Person und nicht der Ansammlung der fünf Aggregate, welche die Grundlage sind, der die Person zugeschrieben wird. Aus diesem Grund vertritt das Vaibhashika-System nur eine Ebene der Abwesenheit von Selbst einer Person, nämlich die Abwesenheit der Existenz einer Person, die als statische, monolithische Entitäten begründet wäre (rtag-cig rang-dbang-can-gyis grub-pa), unabhängig von den Aggregaten, denen sie zugeschrieben wird. Das Vaibhashika-System vertritt nicht die subtile Abwesenheit eines Selbst der Person, d.h. die Abwesenheit einer Existenz der Person, welche als substantielles, eigenständig erkennbares Phänomen begründet wäre.

Zugeschrieben erkennbare Phänomene (btags-yod, auf zugeschriebene Weise existierende Phänomene) sind diejenigen gültig erkennbaren Phänomene, die, wenn man sie faktisch wahrnimmt, von der tatsächlichen Wahrnehmung von etwas anderem abhängig sind. Weil im Vaibashika-System gesagt wird, dass nichts eine Existenz hat, die ausschließlich dadurch begründet ist, dass es etwas durch begriffliche Wahrnehmung Zugeschriebenes ist (rtog-pas btags-tsam-gyis grub-pa), ist es unklar, ob im Vaibashika-System vertreten wird, dass es irgendwelche gültig erkennbaren Phänomene gibt, die zugeschrieben erkennbar sind.

Die Unterteilung der beiden Wahrheiten im Sautrantika-System: Objektive Entitäten und metaphysische Entitäten

Es gibt zwei Sektionen von Vertretern des Sautrantika-Systems – die Sautrantika-Anhänger der Schriften (lung-gi rjes-‘brang-gi mdo-sde-pa) und die Sautrantika-Anhänger der Logik (rigs-pa’i rjes-‘brang-gi mdo-sde-pa). Die Sautrantika-Anhänger der Schriften beschreiben die beiden Wahrheiten auf dieselbe Weise wie die Vaibhashikas. Die Sautrantika-Anhänger der Logik entwickelten die Definitionen aus dem Vaibhashika-System dahingehend weiter, dass sich die beiden Wahrheiten auf zwei andere Gruppen von Phänomenen als im Vaibhashika-System beziehen. Betrachten wir nun ihre Darstellung. Um die Erläuterung zu vereinfachen, werden wir die Sautrantika-Anhänger der Logik einfach als Sautrantika bezeichnen.

Gemäß Sautrantika gilt:

Die Existenz oberflächlich wahrer Phänomene ist lediglich dadurch begründet, dass sie durch begriffliche Wahrnehmung (rtog-pas btags-pa-tsam-du grub-pa) zugeschrieben sind. Es fehlt ihnen die Fähigkeit, Funktionen auszuüben und somit fehlt ihnen die substantiell begründete Existenz. Mit anderen Worten, sie dienen nicht als Ursprungsquelle für ihre gültige Wahrnehmung. Die Ursprungsquelle für ihre gültige Wahrnehmung ist auf Seiten des Geistes, der sie wahrnimmt. Die oberflächlich wahren Phänomene umfassen alle statischen Phänomene.

  • Die Existenz der zutiefst wahren Phänomene ist von der Seite ihrer eigenen jeweiligen Bestehensweise her begründet (rang-gi sdod-lugs-kyi ngos-nas grub-pa), ohne davon abhängig zu sein, dass sie durch Worte oder begrifflicher Wahrnehmung zugeschrieben werden. Sie haben die Fähigkeit, Funktionen auszuüben, und somit substantiell begründete Existenz. Sie dienen als die Ursprungsquelle ihrer gültigen Wahrnehmung, und sie umfassen alle nichtstatischen Phänomene. Bei physischen Phänomene, Gewahrseinsarten, welche in der Wahrnehmung anderer Personen auftreten, und nichtkongruenten Einflussvariablen, welche eines dieser beiden als Grundlage der Zuschreibung haben, ist ihre Existenz durch ihre individuelle Bestehensweise außerhalb des sie wahrnehmenden Bewusstseins begründet, noch bevor sie wahrgenommen werden.
  • Nichtstatische Phänomene sind jedoch keine Ursprungsquelle ihrer Wirkungen in dem Sinne, wie sie die Samkya-Lehrmeinung vertritt, nämlich dass die Wirkung Resultat bereits in der Ursache existieren würde. Gemäß jener nicht-buddhistischen indischen Lehrmeinung existieren Wirkungen in ihren Ursachen, sind aber dort noch nicht manifest. Sie brauchen für ihr Entstehen noch die passenden Bedingungen.
  • Die Sautrantika vertreten, ebenso wie die Vaibashika, dass es teilelose Partikel gibt sowie teilelose Momente von Gewahrseinsarten, stufen diese aber als dieselbe Art wahrer Phänomene ein, wie die physischen Phänomene bzw. die Gewahrseinsarten, die aus ihnen bestehen – nämlich als zutiefst wahre Phänomene.

Oberflächlich wahre Phänomene werden als metaphysische Entitäten (spyi-mtshan, allgemein charakterisierte Phänomene) eingestuft – wörtlich: Phänomene mit allgemein definierenden Eigenschaften. Sie sind die erscheinenden Objekte (snang-yul) nur der begrifflichen Wahrnehmungen – obwohl sie nicht die tatsächlichen kognitiven Erscheinungen (snang-ba) in diesen Wahrnehmungen sind.

Das erscheinende Objekt einer Wahrnehmung ist das direkte Objekt (dngos-yul), das in einer Wahrnehmung erscheint, als ob es sich direkt vor dem Bewusstsein befände (blo-ngor), das es wahrnimmt. Kategorien allerdings haben keine Gestalt oder Form und können daher nicht tatsächlich „erscheinen“. Sie sind wie statische Abstraktionen, die nur in einer begrifflichen Wahrnehmung erscheinen können, wenn sie einer Grundlage der Zuschreibung zugeordnet (darauf projiziert, als Bezeichnung hinzugefügt) werden, die eine Gestalt bzw. Form hat, z.B. einem Sinnesobjekt. Das Sinnesobjekt (ein zutiefst wahres Phänomen) ist also das, was tatsächlich erscheint, und zwar durch einen vollkommen transparenten geistigen Aspekt (ein geistiges Hologramm), der das Sinnesobjekt repräsentiert. Das Sinnesobjekt ist jedoch in der begrifflichen Wahrnehmung durch die teilweise transparente Kategorie verschleiert, denn das erscheinende Objekt direkt vor dem Bewusstsein ist die Kategorie.

Zutiefst wahre Phänomene sind objektive Entitäten (rang-mtshan, individuell charakterisierte Phänomene) – wörtlich: Phänomene mit individuell definierenden Eigenschaften. Sie sind die erscheinenden Objekte ausschließlich der unbegrifflichen Wahrnehmungen – obwohl sie das sind, was sowohl in der unbegrifflichen als auch in der begrifflichen Wahrnehmung erscheint.

[Siehe: Objekte der Wahrnehmung: Die Gelug-Darstellung]

Ferner sind oberflächlich wahre Phänomene etwas, dessen Existenzweise einer logischen Analyse nicht standhält. Wenn wir z.B. die Kategorien analysieren, mit denen wir an den Ort denken, wo wir leben – etwa als „mein Zuhause“, „gemütlich“, „schön“, „teuer“ usw. – dann stellen wir fest, dass sie nicht auffindbar sind, nicht objektiv außerhalb unseres begrifflichen Denkprozesses existieren. So eliminiert die Analyse unsere Projektionen und wir finden diese oberflächlichen Wahrheiten nicht mehr.

Die zutiefst wahren Phänomene sind etwas, dessen Existenzweise der logischen Analyse standhält. Der Ort selbst, an dem wir leben, hält der Analyse stand. Ganz gleich, wie viel wir analysieren – die Analyse zerstört nicht den tatsächlichen Ort, an dem wir leben. Nachdem wir mit Logik analysiert haben, stellen wir fest, dass dieser Ort weiterhin auffindbar und objektiv außerhalb unseres begrifflichen Denkprozesses existiert.

Eine weitere Unterteilung des Sautrantika-Systems ist diejenige in Vertreter der wahren Aspekte (rnam-bden-pa’i mdo-sde-pa) und Vertreter der falschen Aspekte (rnam-brdzun-pa’i mdo-sde-pa). Der Unterschied bezieht sich darauf, wie alltägliche, allgemein bekannte Objekte (‘jig-rten-la grags-pa) – Arten von physischen Phänomenen, die ihre sämtlichen Sinnesdaten umfassen und sich über einen Zeitraum erstrecken – gültig erkannt werden.

Gemäß der Interpretation der Vertreter der wahren Aspekte, der man in der Gelug-Tradition folgt, gehören zu den zutiefst wahren Phänomene nicht nur Sinnesdaten (Sinnesobjekte) wie zum Beispiel farbige Formen, Gerüche, Geschmack und physische Empfindungen, sondern auch alltägliche, allgemein bekannte Objekte, die Daten verschiedener Sinneswahrnehmungen umfassen, wie z.B. eine Hand. Außerdem gehören zu den zutiefst wahren Phänomene nicht nur einzelne Momente der Sinneswahrnehmung oder momentane Töne von Vokalen und Konsonanten, sondern auch alltägliche, allgemein bekannte Objekte, die sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken, sowie Wörter und Sätze, die sich über eine Abfolge von momentanen Geräuschen erstrecken.

Gemäß den Vertretern der falschen Aspekte – denen man in den Traditionen folgt, welche nicht mit der Gelug-Interpretation übereinstimmen – sind alltägliche, allgemein bekannte Objekte, die ihre sämtlichen Sinnesdaten umfassen und sich über einen Zeitraum erstrecken, oberflächlich wahre Phänomene und nur begrifflich gültig erkennbar. Wir werden hier nur die Interpretation der Vertreter der wahren Aspekte erläutern.

Eigenständig erkennbare Phänomene und durch Zuschreibung erkennbare Phänomene im Sautrantika-System

Wie wir gesehen haben, unterscheidet das Sautrantika-System die zweierlei wahren Phänomene danach, ob ihre Existenz durch ihre Fähigkeit, eine Funktion auszuüben, substantiell begründet werden kann. Die Existenz jener Phänomene, die nicht die Funktion erfüllen können, als Ursprungsquelle ihrer gültigen Wahrnehmung zu dienen, ist lediglich dadurch begründet, dass sie durch begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben werden. Diese Unterscheidung deckt sich jedoch nicht mit der Unterteilung in eigenständig erkennbare Phänomene und durch Zuschreibung erkennbaren Phänomenen.

Das Sautrantika-System definiert die eigenständig erkennbaren und durch Zuschreibung erkennbaren Phänomene auf dieselbe Weise wie das Vaibhashika-System, doch es interpretiert die Definitionen ganz anders. Wie im Vaibashika-System werden die eigenständig erkennbaren, substantiell existenten Phänomene werden als gültig erkennbare Phänomene definiert, deren tatsächliche Wahrnehmung (dngos-bzung) sich nicht auf die tatsächliche Wahrnehmung von etwas anderem stützen muss. Da es allerdings Bestandteil der Bezeichnung für diese Art Phänomene ist, dass sie substantiell existent sind, gehören zu diesen Phänomenen nur die substantiell begründeten, jedoch nicht unbedingt alle davon. Durch Zuschreibung erkennbare Phänomene sind diejenigen gültig erkennbaren Phänomene, die für ihre tatsächliche Wahrnehmung von der tatsächlichen Wahrnehmung von etwas anderem abhängig sind. Ihre Wahrnehmung erfordert die tatsächliche Wahrnehmung ihrer Grundlagen der Zuschreibung. und zwar unmittelbar vorhergehend, nach Darstellung der Sautrantika jedoch auch gleichzeitig. Da es nicht Bestandteil der Bezeichnung für zugeschrieben erkennbare Phänomene ist, dass diese substantiell existent sind, gehören zu diesen nicht nur einige der substantiell begründeten, sondern auch einige Phänomene, die nicht substantiell begründet sind.

  • „Tatsächliche Wahrnehmung“ bezieht sich auf manifeste (mngon-gyur) Wahrnehmung, ganz gleich, ob sie dabei explizit (dngos-su rtogs-pa) oder implizit (shugs-la rtogs-pa) begriffen werden.
  • Ein Objekt zu „begreifen“ bedeutet, es korrekt und entschieden als „dieses“ und nicht „jenes“ zu bestimmen (nges-pa). Beim expliziten Begreifen erscheint in der Wahrnehmung ein geistiges Hologramm (rnam-pa, geistige Aspekt), der das begriffene Objekt repräsentiert; beim impliziten Begreifen erscheint ein solches geistiges Hologramm nicht. Im Vaibhashika-System wird kein solcher Unterschied zwischen explizitem und implizitem Begreifen gemacht, da es den Standpunkt vertritt, dass die Wahrnehmung direkt mit ihrem Objekt in Kontakt tritt und es in dieser Weise direkt wahrnimmt. Das Sautrantika-System dagegen vertritt den Standpunkt, dass die Wahrnehmung, in der ein Objekt erscheint, mittels eines geistigen Hologramms des Objekts, welches erscheint, stattfinden.
  • In der manifesten Wahrnehmung eines explizit begriffenen Objekts lässt das Bewusstsein ein geistiges Hologramm entstehen, welches das Objekt repräsentiert. Das kognitive Objekt erscheint durch dieses Hologramm sowohl der Person als auch dem Bewusstsein der manifesten Wahrnehmung. Sowohl die Person als auch das manifeste Bewusstsein nehmen das Objekt wahr.  Wenn auch ein implizit begriffenes Objekt vorhanden ist, erscheint kein geistiges Hologramm dieses Objekts; nichtsdestotrotz nehmen aber sowohl die Person als auch das manifeste Bewusstsein es wahr. 
  • „Tatsächliche Wahrnehmung von etwas anderem“ bezieht sich darauf, dass man unmittelbar vor – und gemäß Sautrantika auch gleichzeitig mit – der Wahrnehmung des Phänomens tatsächlich die Grundlage der Zuschreibung des Phänomens wahrnimmt.

Physische Phänomene und Gewahrseinsarten sind eigenständig erkennbare, substantiell existente Phänomene. Sie werden wahrgenommen, ohne dass sich die Wahrnehmung dafür auf vorhergehende Wahrnehmung von irgendetwas anderem zu stützen braucht. Wir können z.B. eine Hand sehen oder an eine Hand denken, ohne dass unsere visuelle Wahrnehmung oder unsere begriffliche geistige Wahrnehmung der Hand erst eine farbige Form oder fünf Finger wahrnehmen muss, bevor sie eine Hand erkennt. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir eine Hand wahrnehmen können, ohne gleichzeitig einige sinnlich wahrnehmbare Qualitäten (yon-tan) oder einige physische Teile wahrzunehmen. Es bedeutet lediglich, dass es nicht notwendig ist, zuerst einige Sinnesqualitäten oder physische Teile zu erkennen, bevor wir eine Hand erkennen.

  • Nach Ansicht der Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa sind das Ganze, seine Teile und seine sinnlichen Qualitäten separate, unterschiedliche substantielle Entitäten und daher separate, unterschiedliche Ursprungsquellen für ihre gültige Wahrnehmung. Wenn dies nicht der Fall wäre und sie alle dieselbe substantielle Entität wären, dann würde dies zu der absurden Folgerung führen, dass eine Wahrnehmung, z.B. eine visuelle Wahrnehmung, eine Hand mit all ihren sinnlichen Qualitäten zugleich erkennen müsste – also nicht nur eine farbige Form, sondern auch taktile Beschaffenheit, Geruch, Geschmack und ggf. Klang. Oder wir müssten, wenn wir eine Hand sehen, notwendigerweise all ihre Teile sehen. Und wenn wir nur einen Teil einer Hand sähen, würden wir keine Hand sehen.
  • Nach Ansicht der Lehrbuch-Tradition von Panchen sind das Ganze, seine Teile und die sinnlichen Qualitäten dieselbe substantielle Entität. Andernfalls würde sich die absurde Folgerung ergeben, dass man eine Hand ganz allein für sich wahrnehmen könnte, unabhängig davon, dass man eine ihrer sinnlichen Qualitäten oder einige ihrer Teile wahrnimmt.

Nicht mit Form oder Bewusstsein kongruente Einflussvariablen und statische Phänomene sind durch Zuschreibung erkennbare Phänomene.

  • Wir können beispielsweise die Bewegung einer Hand nicht sehen oder an sie denken, ohne eine unmittelbar vorhergehende Wahrnehmung der Hand in einer Position und eine gleichzeitige Wahrnehmung der Hand in einer zweiten Position wahrzunehmen.
  • Wir können nicht an einen individuellen substantiell existenten Gegenstand mit fünf Fingern im Sinne der statischen Hör- und Bedeutungs-/Objektkategorie „Hand“ denken, ohne zuerst den individuellen Gegenstand mit fünf Fingern wahrzunehmen und dann sowohl den individuellen Gegenstand als auch die Kategorie „Hand“ wahrzunehmen.
  • Die Hand und die Bewegung der Hand sind dieselbe substantielle Entität, wohingegen die Hörkategorie und die Bedeutungs-/Objektkategorie weder dieselbe substantielle Entität wie die Hand noch eine andere substantielle Entität als die Hand sind. Der Grund dafür ist, dass die Bewegung substantiell begründete Existenz hat: Sie hat die Fähigkeit, eine Funktion zu erfüllen. Kategorien hingegen haben eine Existenz, die nicht substantiell begründet ist: Es fehlt ihnen die Fähigkeit, eine Funktion auszuführen.

Kurz: Gemäß dem Sautrantika-System sind alle zutiefst wahren Phänomene substantiell existent, wohingegen keine oberflächlich wahren Phänomene substantiell existent sind: Deren Existenz ist ausschließlich dadurch begründet, dass sie durch begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben sind. Alle durch Zuschreibung existierenden, oberflächlich wahren Phänomene sind durch Zuschreibung erkennbar, doch sind nicht alle substantiell begründeten, zutiefst wahren Phänomene eigenständig erkennbar. Einige substantiell begründeten, zutiefst wahren Phänomene, nämlich die nicht mit Form oder Bewusstsein kongruenten Einflussvariablen, sind ebenfalls durch Zuschreibung erkennbar.

Existenzweisen der beiden Wahrheiten im Sautrantika-System

Existenz, die durch die Selbstnatur von etwas begründet ist und Existenz, die von der eigenen Seite des Phänomens aus begründet ist

„Existenz, die durch die Selbstnatur des Phänomens begründet ist“ (rang-bzhin-gyis grub-pa, auffindbar begründete Existenz, inhärente Existenz) und „Existenz, die von der eigenen Seite des Phänomens aus begründet ist“ (rang-ngos-nas grub-pa) sind synonyme Fachbegriffe (don-gcig). Wenn ein Phänomen eine dieser beiden Arten von Existenz hat, dann hat es auch die andere und umgekehrt. Beide Existenzweisen werden definiert als Existenz, die dadurch begründet ist, dass man das Bezugsobjekt – das tatsächliche „Ding“ auf das sich ein Name oder Begriff bezieht (btags-don) – auffindbar ist, wenn man danach sucht, und zwar auffindbar auf Seiten des Objekts, das benannt wird. Diese Definition wird von allen Lehrsystemen akzeptiert.

Gemäß dem Sautrantika-System haben alle gültig erkennbaren Phänomene – sowohl oberflächlich wahre als auch zutiefst wahre Phänomene – eine Existenz, die durch ihre Selbstnatur und von ihrer eigenen Seite her begründet ist. Wenn wir nach dem eigentlichen „Ding“ suchen, auf das man sich mit dem Namen oder der Kategorie „Hand“ bezieht, dann finden wir auf Seiten der Hand oder der Kategorie eine tatsächliche Hand oder eine tatsächliche Kategorie „Hand“, die benannt wird und deren Existenz als gültig erkennbares Phänomen dort von ihrer eigenen Seite aus begründet ist.

Durch individuell definierende Eigenschaften begründete Existenz

Ferner wird die Existenz der oberflächlich wahren und der zutiefst wahren Phänomene durch individuell definierende charakteristische Merkmale begründet (rang-gi mtshan-nyid-kyis grub-pa), die auf ihrer eigenen Seite auffindbar sind. Diese individuell definierenden charakteristischen Merkmale dienen als Grundlage dafür, dass sie mit den Namen, Wörtern und Begriffen für die jeweiligen Phänomene und ihre Qualitäten benannt werden können.

Man beachte: Die oberflächlich wahren Phänomene (metaphysischen Entitäten) haben Existenz, die ausschließlich dadurch begründet ist, das sie etwas sind, das durch begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben wird, aber das schließt nicht aus, dass sie auch Existenz haben, die durch individuell definierende charakteristische Merkmale begründet ist, welche auf ihrer eigenen Seite auffindbar sind. Das Wort „ausschließlich“ schließt hier nur Existenz aus, welche als etwas begründet ist, das nicht durch begriffliche Wahrnehmung zugeschrieben wäre.

Existenz, die durch individuell definierende Charakteristika begründet ist

Nach der Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa ist im Sautrantika-System die durch individuell definierende Charakeristika begründete Existenz nicht gleichbedeutend mit Existenz, die als individuell charakterisiert begründet ist (rang-mtshan-gyis grub-pa). Der Begriff „individuell charakterisiert“ ist derselbe wie derjenige, der oben als „objektive Entitäten“ übersetzt wurde. Nur individuell charakterisierte Phänomene (objektive Entitäten, zutiefst wahre Phänomene) haben eine Existenz, die als individuell charakterisiert begründet ist. Obwohl die Existenz metaphysischer Entitäten (oberflächlich wahre Phänomene, allgemein charakterisierte Entitäten) Existenz haben, die durch individuell definierende charakteristische Merkmale begründet ist, haben sie nicht eine Existenz, die als individuell charakterisiert gilt.

Nach der Lehrbuch-Tradition von Panchen ist im Sautrantika-System die Existenz, die durch individuell definierende charakteristische Merkmale begründet ist, gleichbedeutend mit der Existenz, die als individuell charakterisiert begründet ist. Panchen benutzt hier den Begriff „individuell charakterisiert“ in einem allgemeineren Sinne nicht nur für objektive Entitäten (zutiefst wahre Phänomene), sondern auch für metaphysische Entitäten (oberflächliche wahre Phänomene, allgemein charakterisierte Entitäten).

Wahrhaft begründete Existenz und Existenz, die als zutiefst wahres Phänomen begründet ist

Laut Lehrbuch-Tradition von Jetsunpa gilt im Sautrantika-System:

  • Wahrhaft begründete Existenz (bden-par grub-pa, wahre Existenz) ist gleichbedeutend mit Existenz, die als letztendliches Phänomen begründet ist (don-dam-par grub-pa); und letztendliche Phänomene (don-dam-pa) sind synonym mit zutiefst wahren Phänomenen (don-dam bden-pa). Alle zutiefst wahren Phänomene (objektive Entitäten, nichtstatische Phänomene) haben also wahrhaft begründete Existenz (als wahre Phänomene begründete Existenz). Sie alle können eine Funktion ausüben.
  • Oberflächlich wahre Phänomene (metaphysische Entitäten, statische Phänomene) hingegen haben keine wahrhaft begründete Existenz (bden-par ma-grub-pa, nicht-wahre Existenz). Es fehlt ihnen an wahrer Existenz, da sie nicht als letztendliche Phänomene begründet sind (don-dam-par ma-grub-pa). Der Grund dafür ist, dass sie keine Funktion ausüben können und bloß etwas sind, das durch Worte und Begriffe zugeschrieben ist. Aus diesem Grund haben oberflächliche Phänomene eine als fälschlich begründete Existenz (rdzun-par grub-pa, falsche Existenz) – mit anderen Worten, ihre Existenz ist als Existenz fälschlicher Phänomene begründet.

Laut Lehrbuch-Tradition von Panchen gilt im Sautrantika-System:

  • Wahrhaft begründete Existenz ist gleichbedeutend mit Existenz, die von der eigenen Seite des Phänomens aus begründet ist. Also haben alle zutiefst wahren Phänomene (objektive Entitäten, nichtstatische Phänomene) wahrhaft begründete Existenz. Sie alle können eine Funktion ausüben.
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