Vier Prasangika-Argumentationen zum Widerlegen wahrer Existenz

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Einleitung 

Prasangika-Vertreter nutzen die fünf großen Madhyamaka-Argumentationen (tib. dbu-ma’i gtan-tshigs chen-po lnga) im Debattieren und in der analytischen Meditation, um selbst-begründete (inhärente) Existenz (tib. rang-bzhin-gyis grub-pa, Skt. svabhāvasiddha) zu widerlegen. Durch jede dieser fünf Argumentationen wird die These eines Gegners widerlegt, indem absurde Schlussfolgerungen (tib. thal-‘gyur, Skt. prasaṅga) gezogen oder Selbstwidersprüche angeführt werden, die daraus folgen. 

Die Argumentation „getrennt davon, entweder Einzahl oder Mehrzahl zu sein“ (tib. gcig-du bral-gyi gtan-tshigs; der Syllogismus von weder eins noch viele) zeigt die absurden Schlussfolgerungen auf, die daraus folgen, ein selbst-begründetes Selbst und eine Reihe fünf selbst-begründeter Aggregat-Faktoren von Körper und Geist zu vertreten. Gäbe es solche Dinge, wie selbst-begründete Entitäten, müsste es von ihnen entweder nur eine oder viele geben. Daher würden das Selbst und die fünf Aggregate zusammengenommen entweder eine selbst-begründete Entität oder viele selbst-begründete Entitäten bilden. Führen beide Alternativen zu absurden Schlussfolgerungen und gibt es keine dritte Alternative, kann es solche Dinge, wie ein selbst-begründetes Selbst und selbst-begründete Aggregate nicht geben. Indem man im Prasangika solche absurden Schlussfolgerungen zieht, werden Vertreter selbst-begründeter Existenz dazu gebracht ihre fälschlichen Sichtweisen zu verwerfen. Dies wird im Prasangika getan, ohne zu versuchen, die Leerheit (Leere) selbst-begründeter Existenz mittels syllogistischer Logik zu begründen oder zu beweisen.

Die Sautrantika-Svatantrika-Behauptung selbst-begründeter Existenz 

Warum sind Prasangika-Vertreter dazu übergegangen, absurde Schlussfolgerungen für das Debattieren mit Vertretern selbst-begründeter Existenz, den so genannten Materialisten (tib. dngos-po smra-ba) wie Vertretern der Svatantrika-Sicht, zu nutzen? Gemäß der Gelug-Erklärung tun sie es, weil man im Prasangika nicht einmal die konventionelle Existenz selbst-begründeter Objekte akzeptiert. Daher können sie keine Syllogismen debattieren, die Elemente enthalten, die von ihnen als nicht existierend betrachtet werden. Solche Syllogismen zu debattieren wäre so, als würde man darüber streiten, ob es richtig ist, dass der Weihnachtsmann einen Schlitten hat, der von Rudolf dem rotnasigen Rentier durch die Lüfte getragen wird, weil Rudolfs leuchtend rote Nase den Weg zum Haus aller Kinder weist. 

Selbst-begründete Existenz wird für gewöhnlich mit „inhärenter Existenz“ übersetzt. Gemäß der Gelug-Darstellung, Svatantrika, insbesondere Sautrantika Svatantrika, wird vertreten, dass alle gültig erkennbaren Phänomene eine selbst-begründete Existenz im Sinne ihrer konventionellen Wahrheit haben. Das bedeutet, dass ihre konventionelle Existenz durch ihre selbst-begründende Natur (tib. rang-bzhin, Skt. svabhāva) im Kontext des konzeptuellen Bezeichnens begründet wird. Was die tiefste Wahrheit betrifft, sind jedoch alle gültig erkennbaren Phänomene frei von einer selbst-begründeten Existenz.

Genauer gesagt ist die konventionelle Existenz etwas wie ein Tonkrug, der durch geistiges Bezeichnen begründet werden kann. Anders ausgedrückt kann es so etwas, wie einen Tonkrug, nur geben, wenn es die geistige Bezeichnung „Tonkrug“ gibt. Eine geistige Bezeichnung ist eine Objekt-Kategorie (tib. don-spyi) – in diesem Fall die Kategorie „Tonkrüge“ – und sie ist mit dem Namen „Tonkrüge“ benannt. 

In nicht fachlicher Sprache würde man diese Kategorie „das Konzept von Tonkrügen“ nennen. Es kann so etwas wie einen Tonkrug nur geben, wenn es das Konzept von Tonkrügen gibt. Mit anderen Worten haben sich Menschen darauf geeinigt, dass es bestimmte ähnliche Objekte gibt, die alle in eine individuelle Kategorie von Objekten beruhend auf einer Reihe definierender Eigenschaften, für die sie sich entschieden haben, passen. Sie haben sich einen Namen für diese Objekte ausgedacht, „Tonkrüge“, und haben die Konvention übernommen, sie so zu nennen. 

Das Konzept von „Tonkrügen“ bezieht sich damit auf eine Auswahl an ganzen materiellen Objekten, die aus Ton bestehen und die Funktion erfüllen können, Wasser in ihnen aufzubewahren. Unabhängig von ihrer Größe, Form oder Farbe hat jedes Element in dieser Auswahl die definierenden charakteristischen Merkmale eines flachen Bodens, eines gewölbten Körpers, eines Halses und eines Henkels. Jeder von ihnen ist somit ein Mitglied der Kategorie „Tonkrüge“ und das Sortiment von ihnen ist das, worauf sich das Konzept „Tonkrüge“ bezieht. Diese Auswahl von Objekten bildet das Bezugsobjekt (tib. btags-chos) des Konzeptes „Tonkrüge“.

Jeder Tonkrug hat verschiedene Sinneseigenschaften – eine sichtbare Form mit einer Vorderseite, einer Rückseite und einem Boden, die gesehen werden kann, eine Tastempfindung, die wahrgenommen werden kann, wenn man ihn in der Hand hält und einen Geruch, den man wahrnehmen kann. Zusätzlich dazu hat jeder für eine gewisse Zeit seine konventionelle Identität, bis er zerbricht. Wenn wir einen Tonkrug sehen, nehmen wir jedoch nur dessen Anblick und nur den Anblick eines Teils von ihm wahr, wie seine Vorderseite. Wir nehmen auch nur einen Moment auf einmal wahr. Dennoch sagen wir, dass wir einen Tonkrug als ganzes Objekt wahrnehmen, der sich auf alle Sinneseigenschaften und alle Momente erstreckt. Solch ein Tonkrug als ganzes materielles Objekt wird „allgemein verständlicher Tonkrug“ (tib. ‘jig-rten-la grags-pa’i bum-pa) genannt – wörtlich ein „Tonkrug, der in der Welt wohlbekannt ist“. Der Teil, den wir sehen, ist der gemeinsame Nenner (tib. gzhi-mthun) des definierenden charakteristischen Merkmals von sich selbst und dem Tonkrug als ganzes allgemein verständliches Objekt. Aus diesem Grund ist dieser Teil die Grundlage der Bezeichnung (tib. gdags-gzhi) des Tonkruges als Bezugsobjekt des Konzeptes „Tonkrüge“. 

Gemäß dem Svatantrika ist ein ganzer allgemein verständlicher Tonkrug frei davon, eine wahrhaft begründete Existenz (tib. bden-par grub-pa) zu haben. Diese Existenz wird außerhalb des Kontextes des konzeptuellen Bezeichnens begründet. Er ist auch frei von einer Existenz, die durch dessen definierendes charakteristisches Merkmal (tib. rang-mtshan-gyis grub-pa, Skt. svalakṣaṇasiddha) begründet wird. Diese Existenz wird lediglich durch die Kraft des definierenden charakteristischen Merkmals allein oder lediglich durch die Kraft des konzeptuellen Bezeichnens allein begründet. Konventionell wird die Existenz eines ganzen allgemein verständlichen Tonkruges durch die Kraft des definierenden charakteristischen Merkmals zusammen mit dem konventionellen Bezeichnen begründet. Betrachten wir das definierende charakteristische Merkmal wie einen Barcode auf Seiten eines Tonkruges und die konzeptuelle Bezeichnung wie den Barcode-Leser, kann die Existenz dieses Elementes als ein Tonkrug nur durch den Barcode zusammen mit einem Barcode-Leser begründet werden. Sie kann nicht entweder durch den Barcode allein oder den Barcode-Leser allein begründet werden.

Wenn wir einen Moment der sichtbaren Form der Vorderseite des Tonkruges sehen, der als allgemein verständlicher Tonkrug bezeichnet wird, erscheint das, was wir sehen, unabhängig vom konzeptuellen Bezeichnen als ein Tonkrug wahrhaft begründet zu sein. Es scheint, als würde er tatsächlich so existieren und dass dessen Existenz auf diese Weise nur durch die Kraft seiner definierenden charakteristischen Merkmale allein begründet ist. Das liegt daran, dass er in Bezug auf seine konventionelle Wahrheit tatsächlich ein ganzer allgemein verständlicher Tonkrug ist. Er hat die selbst-begründende Natur eines Tonkruges und somit konventionell die selbst-begründete Existenz als eine Tonkrug. 

Ein selbst-begründeter Tonkrug wird als ein Bezugs-Ding (tib. btags-don) bezeichnet. Er ist die fokale Stütze (tib. dmigs-rten) unserer visuellen Wahrnehmung dieses Momentes der visuellen Form der Vorderseite des Tonkruges. Er ist das, auf was sich unser Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz konzentriert, wenn wir dieses Objekt ansehen, als gäbe es da ein Bezugs-Ding, das den Tonkrug als eine konkrete Stütze halten würde, welches das Bezugsobjekt des Konzeptes „Tonkrüge“ ist.

Was unsere Analogie betrifft, kann dieses Objekt als Tonkrug existierend durch die Kraft seines Barcodes und des Barcode-Lesers begründet werden, weil er tatsächlich ein Tonkrug ist. Hinsichtlich seiner konventionellen Wahrheit existiert der Tonkrug auf selbst-begründete Weise, doch hinsichtlich seiner tiefsten Wahrheit ist er frei von dieser unmöglichen Weise, seine Existenz zu begründen.   

Selbst-begründete Objekte stellen die Dinge in einem Syllogismus dar, wie „Klang ist unbeständig, weil er erzeugt wurde, wie im Fall eine Tonkruges und nicht im Fall von Raum“. Beim Debattieren widerlegen Svatantrika-Vertreter ihre Gegner, die ebenfalls syllogistische Logik nutzen, indem sie Fehler in deren Logik finden und dann mittels korrekter Logik eine alternative These aufstellen.

Prasangika-Einwände gegenüber debattierender Svatantrika-Syllogismen  

Um den Gebrauch von Svatantrika-Syllogismen in einer Debatte zu akzeptieren, müssen beide Seiten akzeptieren, dass selbst-begründete Phänomene, wie die Elemente in den Syllogismen, konventionell existieren und dass sie der gültigen Wahrnehmung konventioneller Wahrheit erscheinen und durch sie gültig wahrgenommen werden. Auf dieser Basis der gemeinsamen Behauptung muss der Gegner, wenn der Svatantrika-Vertreter einen Fehler in seiner Logik findet, akzeptieren, dass es sich um einem Fehler handelt und zustimmen, dass die These korrekt durch das Svatantrika-Argument begründet wird. Der Grund, warum Prasangika-Vertreter nicht in der Lage sind mit Svatantrika-Gegnern zu debattieren, liegt nicht an einer Meinungsverschiedenheit bezüglich der Logik, sondern ist viel fundamentaler.  

Gemäß der Gelug-Darstellung akzeptiert man im Prasangika, dass die Gewohnheiten des Greifens nach selbst-begründeter Existenz die Erscheinung selbst-begründeter Phänomene hervorbringt und auch die gültige Wahrnehmung dessen, was diese Phänomene zu sein und wie sie zu existieren scheinen. Doch ihre Erscheinung und gültige Wahrnehmung begründen nicht, dass selbst-begründete Phänomene als Bezugs-Dinge und fokale Stützen tatsächlich hinsichtlich der konventionellen Wahrheit existieren. Im Prasangika akzeptiert man nicht einmal die konventionelle Existenz selbst-begründeter Phänomene. Die Existenz konventioneller Phänomene wird lediglich dadurch begründet, dass sie die Bezugsobjekte von Konzepten sind. Daher gibt es im Prasangika keine gemeinsame Basis zum Debattieren mit dem Svatantrika.

Das heißt nicht, dass man im Prasangika nicht die drei Komponenten (tib. tshul-gsum) eines Syllogismus akzeptiert. Im Prasangika akzeptiert man sie, um gegenüber Svatantrika-Vertretern beim Debattieren die These zu begründen, dass selbst-begründeter Klang unbeständig ist, weil er etwas Erzeugtes ist:

  • etwas Erzeugtes zu sein, muss ein Merkmal von selbst-begründetem Klang sein; 
  • etwas Erzeugtes zu sein, muss ein Merkmal aller homogenen Elemente, wie eines selbst-begründeten Tonkruges, sein;  
  • etwas Erzeugtes zu sein, darf niemals ein Merkmal eines heterogenen Elementes, wie selbst-begründetem Raum, sein.  

Weil man im Prasangika jedoch nicht akzeptiert, dass es so etwas, wie einen selbst-begründeten Klang, gibt, wird durch diesen Syllogismus für sie nicht begründet, dass selbst-begründeter Klang unbeständig ist. Vertreter des Prasangika akzeptieren diese drei Komponenten für sich nur, um sie zum Widerlegen des Svatantrika zu nutzen. Sie tun es, indem sie sich „der vier Argumentationen zum Widerlegen wahrhaft begründeter Existenz“ (tib. bden- grub ’gog-pa’i gtan-tshigs bzhi) bedienen:

  • schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist (tib. gzhan-la grags-pa’i rjes-dpag); 
  • absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen (tib. ’gal-ba brjod-pa’i thal-’gyur); 
  • Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen (tib. rgyu-mtshan mtshung-pa’i mgo-snyoms); 
  • Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet (tib. sgrub-byed sgrub-bya dang mtshungs-pa’i ma-grub-pa). 

„Wahrhaft begründete Existenz“ wird hier als ein Synonym selbst-begründeter Existenz benutzt. Mit diesen Vier werden im Gelug-Prasangika die absurden Schlussfolgerungen gezogen und Selbstwidersprüche aufgezeigt, die aus dem Akzeptieren von aus selbst-begründeten Elementen bestehenden Syllogismen im Svatantrika folgen. 

Schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist  

„Schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist“ nutzt einen Syllogismus, der von einem Gegner in einer Debatte wohlbekannt ist und akzeptiert wird, um ihn dazu zu bringen, seine Glaubensvorstellungen zu hinterfragen. Bei dieser Prasanga-Methode müssen beide Seiten sowohl das Subjekt einer These (den Merkmalsbesitzer) und das Argument als gültig akzeptieren, jedoch nicht das zu beweisende Merkmal oder die Durchdringung des zu beweisenden Merkmals und das Argument. Betrachten wir das Beispiel einer Debatte zwischen einem Prasangika-Vertreter und einem Svatantrika-Gegner, in der die Behauptung aufgestellt wird: „ein Spross ist frei von wahrhaft begründeter Existenz, weil er in Abhängigkeit entsteht“. Beide Seiten akzeptieren die Worte (tib. sgra-ba) des Syllogismus, aber sie sind sich nicht einig hinsichtlich deren Bedeutung (tib. don). 

Sowohl im Prasangika als auch im Svatantrika wird Leerheit als eine nicht-implizierende Negierung (tib. med-dgag) wahrhaft begründeter Existenz vertreten. Man ist sich einig, dass es so etwas, wie wahrhaft begründete Existenz nicht gibt, doch man ist sich nicht einig bezüglich der Definition wahrhaft begründeter Existenz. 

  • Im Prasangika wird wahrhaft begründete Existenz als ein Synonym für selbst-begründete Existenz definiert. Hinsichtlich konventioneller und tiefster Wahrheit sind alle Phänomene frei von wahrhaft begründeter und selbst-begründeter Existenz.  
  • Im Svatantrika wird wahrhaft begründete Existenz als Existenz definiert, die außerhalb des Kontextes konzeptuellen Bezeichnens begründet wird. Hinsichtlich konventioneller und tiefster Wahrheit sind zwar alle Phänomene frei von wahrhaft begründeter Existenz, doch sie besitzen hinsichtlich der konventionellen Wahrheit eine selbst-begründete Existenz.  

In ähnlicher Weise kennt man auf beiden Seiten die Worte „abhängiges Entstehen“ und akzeptiert sie, doch man ist sich nicht einig hinsichtlich der konventionellen Existenz abhängig entstehender Phänomene. 

  • Im Prasangika vertritt man, dass abhängig entstehende Phänomene hinsichtlich der konventionellen und tiefsten Wahrheit frei von wahrhaft begründeter und selbst-begründeter Existenz sind. 
  • Im Svatantrika vertritt man, dass abhängig entstehende Phänomene nur hinsichtlich der tiefsten Wahrheit frei von wahrhaft begründeter und selbst-begründeter Existenz sind. Hinsichtlich der konventionellen Wahrheit sind sie nur frei von wahrhaft begründeter Existenz und nicht frei von selbst-begründeter Existenz.  

Wegen diesen verschiedenen Art des Verstehens der Bedeutung der Worte des Syllogismus nutzen die Prasangika-Vertreter diese erste Prasanga-Argumentation: „schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist“, um ihre Svatantrika-Gegner zu beeinflussen, ihre Behauptungen zu hinterfragen und selbst zu entdecken, dass die Prasangika-Behauptungen mehr Sinn ergeben. Die Prasangika-Vertreter tun dies, ohne selbst irgendwelche Behauptungen aufzustellen. 

Sehen wir uns einmal an, wie sich solch eine Debatte entfaltet. Der Prasangika-Vertreter fordert den Svatantrika-Vertreter heraus: „Du sagst, Ursache und Wirkung funktionieren nur, wenn Dinge selbst-begründet sind, doch im Grunde funktionieren Ursache und Wirkung nur, weil Dinge nicht selbst-begründet sind.“ Der Prasangika-Vertreter würde dann fortfahren und argumentieren: „Wenn eine Ursache selbst-begründet sein muss, um eine Auswirkung hervorzubringen, sollte sie es unabhängig von Bedingungen tun. Dennoch sagst du, dass die Existenz von etwas als eine Ursache sowohl selbst-begründet durch eine selbst-begründende Natur als auch durch die Kraft ihres definierenden charakteristischen Merkmals zusammen mit konzeptuellem Bezeichnen begründet wird. Doch das widerspricht sich selbst. Wie kann ein Phänomen sowohl unabhängig (selbst-begründet) als auch abhängig (bedingt durch konzeptuelles Bezeichnen) sein? Alle Phänomene, die wir beobachten, entstehen darüber hinaus abhängig aus anderen Faktoren. Da deine Behauptung von selbst-begründeten Phänomenen somit nicht nur deinen eigenen Svatantrika-Behauptungen widerspricht, sondern sogar alltäglichen Beobachtungen physischer Ursache und Wirkung, müssen wir schlussfolgern, dass Ursache und Wirkung nicht funktionieren könnten, wenn Phänomene selbst-begründet wären.“ 

Auf diese Weise nutzt die erste Argumentation die eigenen akzeptierten Annahmen der Gegner, um sie erkennen zu lassen, dass sie sich selbst widersprechen. Auch wenn sie noch nicht die vom Prasangika vertretene Durchdringung akzeptieren, dass abhängiges Entstehen die Leerheit der Existenz impliziert, die nicht nur durch konzeptuelles Bezeichnen allein begründet wird, bringt sie diese Argumentation dessen, was anderen wohlbekannt ist, dazu, sie zu entdecken. 

Wenden wir diese Argumentation in der analytischen Meditation an, würden wir denken: „Dieses Objekt, das ich wahrnehme, scheint von sich aus zu existieren. Hätte es jedoch eine selbst-begründete Existenz, könnte es nicht abhängig von Ursachen, Teilen oder konzeptuellem Bezeichnen entstehen. Ich sehe jedoch, dass es von ihnen abhängig ist und daher kann es nicht selbst-begründet sein.“ 

Diese erste Prasangika-Argumentation vermeidet den Fehler der vierten Argumentation, in der es eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Argumentes gibt, das es begründet. Das liegt daran, dass das zu begründende Merkmal (frei von wahrhaft begründeter Existenz) und das Argument, das es begründet (abhängiges Entstehen), eindeutig konventionell akzeptierte Phänomene sind. Obgleich sie synonym sind, bilden sie keine Tautologie, in der beide Begriffe identische konventionell akzeptierte Phänomene sind. 

Absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen 

Die zweite Argumentation: „absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen“ ist die Methode des „reductio ad absurdum“. Anstatt einen syllogistischen Beweis anzuführen, um die Behauptung eines Gegners zu widerlegen, beginnt man damit, die eigene Annahme des Gegners vorläufig zu akzeptieren, insbesondere in Bezug auf selbst-begründete Existenz, und zeigt dann die Selbstwidersprüche und absurden Konsequenzen (tib. thal ’gyur, Skt. prasaṅga) auf, die daraus folgen. Sogar wenn die Gegner nicht sofort erkennen, dass ihre Standpunkte sich selbst widersprechen und zu absurden Konsequenzen führen, werden sie darüber nachdenken und schließlich verstehen, dass ihr Standpunkt untragbar ist.

Ein klassisches Beispiel dieser Prasanga-Argumentation ist: „Wenn die Existenz von Phänomenen durch das Finden von etwas auf eigener Seite selbst-begründet wäre, könnten Ursache und Wirkung nicht operieren. Doch offensichtlich bringen Ursachen Wirkungen hervor.“ Der Punkt ist, die Kausalität nicht zu leugnen, aber zu zeigen, dass der Glaube an selbst-begründete Existenz der Beziehung zwischen Ursache und Wirkung widerspricht. Etwas mit selbst-begründeter Existenz wäre vollkommen auf sich selbst begrenzt, festgelegt und unabhängig. Ursachen und Bedingungen wären für ihr Entstehen nicht notwendig und wären nicht in der Lage, mit irgendetwas anderem zu interagieren, um Auswirkungen hervorzurufen. Doch das widerspricht der üblichen Erfahrung und der gemeinsamen buddhistischen Anerkennung des abhängigen Entstehens. Hätte in ähnlicher Weise destruktives Verhalten eine selbst-begründete Existenz, könnte es nicht zu der Erfahrung von Leid führen. Das würde die gesamte buddhistische Darstellung der Ethik widerlegen, die ein Svatantrika-Gegner akzeptiert.  

Es gibt viele solche Beispiele von Widersprüchen, die aus der Behauptung selbst-begründeter Existenz hervorgehen. Die am häufigsten zitierten sind Folgende:

  • Hätte etwas selbst-begründete Existenz, wäre es unveränderlich und unbeeinflusst von anderen Faktoren. Es könnte niemals eine Veränderung durchgehen und wäre somit statisch und ewig. Das widerspricht unserem Beobachten der Unbeständigkeit, wie unserer Gesundheit. 
  • Würde das Selbst durch die Kraft seiner selbst-begründenden Natur existieren, könnte es sich nie ändern. Das widerspricht der Entwicklung des Selbst auf dem Stufenpfad zur Erleuchtung. 
  • Hätte ein Auge selbst-begründete Existenz, wäre es nicht in der Lage zu funktionieren und etwas zu sehen, weil das Sehbewusstsein sich nicht darauf beziehen könnte. Das widerspricht unserer allgemeinen Erfahrung.  
  • Würden Feuer und Brennstoff selbst-begründete Existenz haben, hätten sie unabhängige Identitäten und könnten nicht miteinander interagieren. Das widerspricht ebenfalls unserer alltäglichen Erfahrung. 

Wenden wir diese Argumentation in der analytischen Meditation an, würden wir denken: „Hätte mein Körper selbst-begründete Existenz, könnte er sich nie ändern. Doch ich sehe, dass er müde wird, Hunger bekommt und schmerzt, wenn ich zu lange sitze. Daher muss meine Annahme, dass er selbst-begründete Existenz hat, falsch sein.“

Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen 

Die dritte Argumentation: „Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen“ weist darauf hin, dass Dinge, die eine selbst-begründete Existenz hätten, eine selbst-begründete Entität bilden müssten, wenn sie dieselbe selbst-begründende Natur und dieselben definierenden charakteristischen Merkmale hätten. 

Genauer gesagt wird im Svatantrika vertreten, dass alle gültig erkennbaren Phänomene auf eigener Seite eine selbst-begründende Natur haben, die ihre konventionelle Existenz begründet. Außerdem haben sie auf eigener Seite definierende charakteristische Merkmale, die zusammen mit konzeptuellem Bezeichnen ebenfalls ihre konventionelle Existenz begründen. Hätten selbst-begründende Naturen und definierende charakteristische Merkmale eine selbst-begründete Existenz, müssten sie wie in der Argumentation: „getrennt davon, entweder Einzahl oder Mehrzahl zu sein“ entweder eins oder viele von jedem sein. Gäbe es nur eine solche selbst-begründende Natur, die mehrere Dinge besitzen, und wäre deren konventionelle Existenz durch die Kraft dieser Naturen und der definierenden charakteristischen Merkmale begründet, müssten sie nur eine selbst-begründete Entität bilden, was der Erfahrung widerspricht. 

Beispiele, die in den Schriften zitiert werden, sind folgende: 

  • Wenn die konventionelle Existenz und Identität als Feuer von der Kraft kommen, die selbst-begründende Natur und das definierende charakteristische Merkmal von Feuer zu haben, sollten alle Instanzen von Feuer, unabhängig von ihrem Brennstoff, identisch sein, da sie alle dieselbe selbst-begründende Natur und dieselben definierenden charakteristischen Merkmale haben. 
  • Ist der Nenner des definierenden charakteristischen Merkmals aller Personen gleich, gibt es diese Merkmale alle auf Seiten des geistigen Bewusstseins in jeder Person (wie im Sautrantika Svatantrika vertreten wird) und haben sie alle die Kraft, zusammen mit konzeptuellem Bezeichnen die konventionelle Existenz von Personen zu begründen, würden alle Personen nur eine einzelne individuelle Person ausmachen. 
  • Wenn jeder Moment des Bewusstseins die identische selbst-begründende Natur als unmittelbar vorangehenden Moment des Bewusstseins hat, sind sie nicht als Momente auseinanderzuhalten. Somit ist die Kontinuität der Zeit, die sich auf unterschiedliche Momente bezieht, unmöglich. 
  • Hätten alle ganzen Objekte, wie Tonkrüge, eine selbst-begründete Existenz und befände sich der Nenner ihrer definierenden charakteristischen Merkmale in ihren Teilen (ein bauchiger Körper, ein schmaler Hals und ein Henkel), würde jedes ganze Objekt mit den gleichen Teilen dasselbe Objekt sein. 

Wenden wir diese Argumentation in der analytischen Meditation an, würden wir beispielsweise unsere Hand betrachten und denken: „Wenn dieses Objekt, das ich wahrnehme, eine selbst-begründete Existenz hätte und würde dessen Identität als eine Hand von seinen Teilen – den fünf Fingern und einer Handfläche – kommen, müsste jedes Objekt mit fünf Fingern und einer Handfläche identisch sein. Doch das ist nicht der Fall. Was es daher zu einem einzigartigen Objekt und ‚meiner Hand‘ macht, ist lediglich konzeptuelles Bezeichnen.“ Das führt zu der Erkenntnis, dass Einzigartigkeit und Individualität nicht im Objekt selbst gefunden werden können, sondern dass der Geist sie einer Kategorie zuordnet und mit einem Wort benennt.

Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet 

Mit dieser vierten Argumentation: „Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet“ weist ein Prasangika-Vertreter darauf hin, dass es sich um einen Zirkelschluss und eine Tautologie handelt, wenn ein Svatantrika-Gegner ein Argument anführt, um eine These zu beweisen, in der das Argument in der Bedeutung nicht von der These zu unterscheiden ist. Damit wird nichts bewiesen. Beispiele umfassen die Syllogismen: 

  • Die tiefste Wahrheit aller Phänomene ist Leerheit, weil alle Phänomene frei von selbst-begründeter Existenz sind.  
  • Alle Phänomene, die durch Bemühung erzeugt wurden, sind nicht-statisch (unbeständig), weil sie sich von einem Moment zum nächsten ändern. 

Ein gültiges Argument darf nicht nur die zu beweisende These neu formulieren; es muss den Gegner dazu führen, auf das zu begründende Merkmal zu schließen. Die Schlussfolgerung muss dem Gegner etwas lehren; sie muss etwas verdeutlichen, was vorher unklar war. Auch wenn das Argument und die zu beweisende These verbal nicht identisch sind, scheitert die Begründung, wenn sie die gleiche Bedeutung wie die These hat, wie in dem Beispiel: „Alle Phänomene sind wie eine Illusion, weil ihre Erscheinungsweise nicht dasselbe ist, wie ihre Existenzweise.“ Weil der Syllogismus in diesem Beispiel nicht selbst zu einem neuen Verständnis führt, ist die Meditation darüber, dass alles wie eine Illusion ist, nur effektiv, wenn sie der Meditation über Leerheit folgt. 

Wenden wir diese Argumentation in der analytischen Meditation an, würden wir denken: „Ich lerne nichts daraus, wenn ich alles als illusionsgleich betrachte, indem ich mich nur auf die Argumentation stütze: ‚Alle Phänomene sind wie eine Illusion, weil ihre Erscheinungsweise nicht dasselbe ist, wie ihre Existenzweise‘. Dabei handelt es sich um einen Zirkelschluss, weil der Syllogismus auch folgendermaßen formuliert werden kann: ‚Die Erscheinungsweise aller Phänomene ist nicht dasselbe wie ihre Existenzweise, weil alle Phänomene illusionsgleich sind.‘ Um zu verstehen, dass alle Phänomene wie eine Illusion sind, muss ich erkennen, dass sie illusionsgleich sind, weil sie frei von selbst-begründeter Existenz sind.“ 

Synthese der Gelug-Darstellung 

Die vier Prasangika-Argumentationen, wie sie von Gelug-Gelehrten präsentiert werden, bilden eine umfassende Methode, um die Vertreter der selbst-begründeten Existenz, wie die Anhänger des Svatantrika, dazu zu bringen, ihre Sicht der Leerheit zu hinterfragen und schließlich zu erweitern. Diese Argumentationen tun es, ohne einen alternativen Standpunkt mit einem anderen Syllogismus zu bestätigen.

Jede dieser vier Argumentationen fordern die selbst-begründete Existenz von einem anderen Blickwinkel heraus:

  • „Die Schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist“ nutzt Syllogismen, die im Svatantrika wohlbekannt sind und akzeptiert werden. In ihnen bezieht sich das Argument auf das zu begründende Merkmal, um die Svatantrika-Vertreter erkennen zu lassen, dass diese Syllogismen nicht auf der Basis funktionieren, dass sowohl das Argument als auch das Merkmal selbst-begründete Existenz haben.  
  • „Absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen“ weisen darauf hin, dass die Konsequenzen selbst-begründeter Existenz sogar zu Widersprüchen im Rahmen der eigenen Sichtweisen des Svatantrika-Gegners führen. 
  • „Die Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen“ deutet darauf hin, dass man selbst-begründete Phänomene, die identische Selbstnaturen, definierende charakteristische Merkmale oder ursächliche Bedingungen haben, nicht auseinanderhalten könnte, wodurch es weder Vielfalt noch individuelle Identität gäbe. 
  • „Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet“ lässt die Unwirksamkeit von Zirkelschlüssen erkennen, die das, was sie aufzeigen wollen, nur neu formulieren. 

Die vier Prasangika-Argumentationen gemäß den Darstellungen des Sakya, Nyingma und Kagyü  

Gemäß den Sakya-, Nyingma und Kagyü-Gelehrten gibt es innerhalb des Madhyamaka keinen Unterschied zwischen dem Svatantrika und dem Prasangika, was die Sicht der Leerheit betrifft. Hinsichtlich der konventionellen Wahrheit sind alle Phänomene als ganze allgemein verständliche Objekte lediglich konzeptuelle Konstrukte (tib. spros-pa, Skt. prapañca). In Bezug auf die tiefste Wahrheit gibt es solche Objekte nicht. Dennoch funktionieren Ursache und Wirkung ohne etwas Auffindbares, das aktiv ist, sogar im Sinne der konventionellen Wahrheit.

Der einzige Unterschied zwischen dem Svatantrika und dem Prasangika besteht in ihren Methoden zum Erlangen eines korrekten Leerheitsverständnisses. Im Svatantrika werden Syllogismen und im Prasangika absurde Schlussfolgerungen benutzt. Das Ziel der Prasanga-Methode besteht darin, über das konzeptuelle Bezugssystem syllogistischer Logik hinauszugehen, um eine nicht-konzeptuelle Wahrnehmung der Leerheit jenseits von Worten und Konzepten zu erlangen.

Die Sakya-, Nyingma- und Kagyü-Gelehrten erklären gemeinsam, dass die vier Prasangika-Argumentationen eine stufenweise Methode nutzen, um die Gegner beim Debattieren dazu zu bringen, über die vier Extreme des begrifflichen Erfassens der Kausalität hinauszugehen. Diese Gelehrten unterscheiden sich hauptsächlich in den Beispielen, die sie nutzen, und worauf sie ihre Betonung legen. Was folgt, beruht auf den Sakya-Erklärungen, mit Nyingma- und Kagyü-Varianten oder Zusätzen, wenn sie auftreten.

Schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist 

Die erste Argumentation „schlussfolgernde Wahrnehmung, die anderen wohlbekannt ist“ wird benutzt, um das Extrem von Phänomenen zu widerlegen, die aus gar keiner Ursache entstehen. Sie tut es, indem sie sich auf eine Annahme bezieht, die Gegner in einer Debatte gemeinhin akzeptieren, nämlich dass wirksame Phänomene von Ursachen entstehen. Dies ist keine für sich stehende Methode, die zur tiefsten Wahrheit führt, sondern bereitet den Gegner vielmehr auf tiefere Konsequenzen vor, die daraus folgen.

Absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen

Mit der zweiten Argumentation „absurde Schlussfolgerungen, die Widersprüche aufzeigen“ werden die absurden Schlussfolgerungen der Sicht der Gegners aufgezeigt, um sie dazu zu bringen, ihre Behauptung, Dinge würden von sich aus entstehen, aufzugeben. Wenn das Resultat beispielsweise bereits in der Ursache existiert und bereit ist herauszukommen, wie ein Spross, der bereits in einem Samen existiert, jedoch einfach nur unmanifestiert ist, wäre das Erzeugen überflüssig, denn das Resultat existiert ja bereits. 

In einem weiteren Beispiel, das von den Kagyü-Meistern in Bezug auf die Mahamudra-Meditation über den Geist benutzt wird, geht es um die Beziehung zwischen dem Geist und den Gedanken. Wenn der Geist wahrhaft seine eigenen Gedanken erschafft, würde es zu dem Paradox kommen, dass der Geist bereits denkt, bevor er dachte. Werden die Gedanken darüber hinaus erst erschaffen, bevor sie gedacht werden, gibt es keinen Grund sie zu denken, da sie ja bereits existieren. Diese zweite Argumentation bringt einen Gegner dazu, das Extrem des Erzeugens durch das Selbst abzulehnen. 

Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen

Mit der dritten Argumentation „Gleichstellung durch eine Übereinstimmung von Ursachen“ nimmt man einen kausalen Zusammenhang, den der Gegner vertritt, und zeigt auf, dass er sich gleichermaßen für einen analogen Fall anwenden lässt, den der Gegner nicht akzeptieren kann. Kann mit anderen Worten eine wahrhaft existierende Ursache ein Resultat hervorbringen, das wahrhaft anders als sie selbst ist, könnte sie alles mögliche hervorbringen, was wahrhaft anders als sie selbst ist. 

Kann zum Beispiel ein Reiskorn einen Reiskeimling hervorbringen, könnte ein Weizenkorn ebenfalls einen Reiskeimling hervorbringen. Oder könnte ein Feuer Licht hervorbringen, könnte es auch Dunkelheit hervorbringen. Anstatt direkt auf den Widerspruch in der Behauptung des Gegners hinzuweisen, wird der Gedankengang des Gegners durch diese Methode über die Grenzen der Akzeptanz hinaus erweitert und bringt ihn dazu, das Extrem des Erzeugens durch andere abzulehnen. 

Nyingma-Meister betonen mit dieser Argumentation, dass Ursache und Wirkung nicht miteinander in Verbindung treten können, wenn sie wahrhaft existieren und sich voneinander unterscheiden würden.

Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet

Die vierte Argumentation „Nicht-Begründen durch eine Tautologie des zu begründenden Merkmals und des Arguments, das es begründet“ bringt einen Gegner dazu, das Extrem des Erzeugens durch das Selbst und andere abzulehnen. Sie bezieht sich auf den Fall, in dem ein Gegner eine Kombination unbegründeter Argumente benutzt, um eine unbegründete These zu beweisen. Zum Beispiel: Die physische Welt existiert wahrhaft, weil sie aus wahrhaft existierenden Teilchen besteht und durch einen wahrhaft existierenden, allmächtigen, göttlichen Schöpfer geformt wurde. Der Fehler des Vertretens wahrhaft begründeter Existenz bezieht sich hier sowohl auf das zu beweisende Merkmal, als auch auf das Argument, das benutzt wird, um es zu beweisen.

Im Nyingma bezieht man diese Argumentation auch auf den Fall, in dem Ursache und Wirkung unwirklich sind, wie in dem Beispiel, in dem man Feuer in einem Traum mit Wasser löscht. In der Meditation würde man über den Zirkelschluss nachdenken, in dem man meint, das Selbst  müsse wahrhaft existieren, weil dessen Grundlage, mein Körper und Geist, sich real anfühlen. Diese Argumentation hilft auch, das Greifen nach Leerheit als wahrhaft existierend zu überwinden, da es ebenfalls ein Zirkelschluss ist, wenn man argumentiert, dass Leerheit frei von wahrhaft begründeter Existenz ist, weil sie Leerheit, die Negierung von wahrhaft begründeter Existenz, ist. 

Zusammenfassung 

Durch die Reihe dieser vier Argumentationen bringt man einen Gegner dazu, alle vier Extreme konzeptueller Fabrikation – das Erzeugen durch keine Ursache (weder durch das Selbst noch durch andere), durch das Selbst, durch andere, sowie durch das Selbst und andere – zu überwinden. 

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