Die Eigenschaften des allwissenden Geistes eines Buddha

Einführung und Quellen

Maitreyas Filigranschmuck der Verwirklichungen (tib. mNgon-rtogs rgyan, Skt. Abhisamaya-alamkara; Ornament der Verwirklichungen) führt einundzwanzig Kategorien unbefleckten tiefen Gewahrseins (tib. zag-med ye-shes sde-tshan nyer-cig ) des allwissenden Geistes eines Buddha an. Häufig werden vier dieser Kategorien hervorgehoben, um die Eigenschaften der Allwissenheit eines Buddha zu beschreiben.

  • Die zehn Kräfte (tib. stobs-bcu)
  • Die vier (Garantien), die er angstfrei geben kann (tib. mi-‘jigs-pa bzhi)
  • Die vier Arten vollkommenen Gewahrseins individueller Punkte (tib. so-so yang- dag-par rig-pa bzhi)
  • Die achtzehn nicht-gemeinsamen Merkmale eines Buddha (tib. sangs-rgyas-kyi chos ma-‘dres-pa bcu-brgyad).

Wenn Maitreya in seinem Text Das weitest gehende immer währende Kontinuum (tib. rGyud bla-ma, Skt. Uttaratantra) die vierundsechzig Eigenschaften eines Buddha erwähnt, sind dabei die zweiunddreißig herausragenden Kennzeichen eines erleuchtenden Körpers die Früchte (tib. rnam-smin; das Herangereifte) eines Netzwerks positiver Kraft (d. h. die Ansammlung von Verdienst). Die zehn Kräfte, die vier Sicherheiten und die achtzehn nicht-gemeinsamen Merkmale sind Auswirkungen von Zuständen der Loslösung (tib. bral-‘bras; Zustände des Getrenntseins) – der Übende hat sich von seinen geistigen Schleiern getrennt. Diese Loslösung bzw. Trennung von geistigen Schleiern wird durch ein Netzwerk tiefen Gewahrseins (d. h. durch die Ansammlung von Weisheit) erlangt.

Obwohl die zweiunddreißig erleuchtenden körperlichen Eigenschaften Früchte (Gereiftes) sind, sind sie keine gereiften Ergebnisse (tib. rnam-smin-gi ‘bras-bu). Das kommt daher, dass gereifte Ergebnisse immer unspezifische Phänomene sind (also stets Phänomene, die weder konstruktiv noch destruktiv sind); bei den herausragenden Kennzeichen eines Buddha handelt es sich hingegen immer um konstruktive Phänomene.

Da Wirkungen, bei denen es sich um Zustände der Loslösung bzw. des Getrenntseins handelt, sich als statische (beständige) Phänomene zeigen und von nichts beeinflusst werden können, sind die zweiunddreißig erleuchtenden geistigen Merkmale konstant und unbeeinflusst. In diesem Sinn hat die Errungenschaft (tib. thob-pa) des erleuchtenden Geistes eines Buddha einen Anfang, jedoch kein Ende. Das tiefe Gewahrsein (tib. ye-shes) eines Buddha hat jedoch weder einen Anfang noch ein Ende. Ein völlig entwickeltes Netzwerk tiefen Gewahrseins ist die herbeiführende Ursache (tib. nyer-len-gyi rgyu) des Erreichens nur dieser Art tiefen Gewahrseins, dieses selbst wird jedoch durch nichts erzeugt. Die zweiunddreißig Arten des tiefen Gewahrseins sind nicht nur ewig und ungeschaffen, sondern erkennen alle gültigen wissenswerten Erscheinungen gleichzeitig als Aspekte des allwissenden Gewahrseins. Dies tun sie ununterbrochen und somit ändern sich ihre Objekte nie.

Die zehn Kräfte des allwissenden Geistes eines Buddha

1) Die Kraft, allwissend gewahr zu sein in Bezug auf die passenden und unpassenden Verbindungen zwischen den verschiedenen Arten impulsiv karmischen Verhaltens und deren Wirkungen. Diese Kraft beinhaltet auch das Wissen darüber, was korrekt und was inkorrekt ist, was erreicht und was nicht erlangt werden kann.

2) Die Kraft, allwissend gewahr zu sein in Bezug auf die karmischen Impulse (konstruktiv, destruktiv oder gemischt) und die nicht-karmischen unbefleckten Impulse, deren gereiftes Ergebnis dies alles ist. Mithilfe dieser Kraft erkennt man die karmischen Ursachen aller Geschehnisse, die jedem einzelnen Lebewesen widerfahren – sogar die Ursache für einen einfachen Kopfschmerz.

3) Die Kraft, allwissend gewahr zu sein in Bezug auf die verschiedenen spirituellen Bestrebungen (tib. mos-pa) aller begrenzten Lebewesen (fühlender Wesen). Der Buddha ist folgender spiritueller Bestrebungen gewahr: Der niederen Bestrebungen, die sich nur auf dieses Leben beziehen, der mittleren Motivation, mit der jemand die Befreiung anstrebt, der höheren Bestrebung, mit der Übenden die vollkommene Erleuchtung erlangen wollen, und schließlich jener Absichten, die verborgen sind (d. h. die unbewusst oder unklar ausgedrückt sind). Weil der Buddha sich dieser unterschiedlichen Motivationsebenen gewahr ist, kann er jedes Lebewesen entsprechend seiner Fähigkeiten anleiten.

4) Die Kraft, der Ursache der Wahrnehmung jedes einzelnen Lebewesens allwissend gewahr zu sein, ebenso wie der Ursache der Erleuchtung (tib. khams, der Buddha-Familien-Eigenschaften, der Buddha-Natur) dieser Wesen gewahr zu sein. Ein Buddha weiß, wie alle Gedanken, Ideen und Missverständnisse aller Lebewesen entstanden sind. Ebenso kennt der Buddha all jene Geistesfaktoren jedes einzelnen Lebewesens, die zur Verwirklichung ihres vollständigen Potenzials führen werden. Auf diese Weise kann ein Buddha das Verhalten aller Lebewesen korrigieren, wenn sie von ihrem Weg abgewichen sind, und er kann ihre Stärken herausstreichen.

5) Die Kraft, der höheren und geringeren Kräfte aller Lebewesen allwissend gewahr (tib. dbang-po) zu sein. Mittels dieser Kraft kann der Buddha andere Lebewesen stets in Übereinstimmung mit deren Intelligenz und deren Fähigkeiten lehren, so dass sie nie entmutigt werden.

Diese Kräfte beziehen sich darauf, dass der Buddha die verschiedenen Ebenen der zweiundzwanzig Kräfte begrenzter Wesen kennt, die in sechs Kategorien eingeteilt werden:

  • Die sechs kognitiven Kräfte der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmack- und Tastsinne der Lebewesen und die Kraft des geistigen Sinnes der Intelligenz,
  • Die zwei regenerativen Kräfte ihrer männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsorgane,
  • Die unterstützende Energie ihrer Lebenskraft,
  • Die fünf Kräfte, mit denen die Lebewesen die Auswirkungen ihrer konstruktiven oder destruktiven Taten erfahren oder empfinden können, d. h. die Fähigkeit, mit der die Lebewesen ihr körperliches oder geistiges Glücklichsein oder Unglücklichsein bzw. eine neutrale Empfindung spüren können,
  • Die fünf Kräfte, sich von Anhaftungen an vergängliche Erscheinungen (weltlichen Phänomenen) zu lösen. Die Lebewesen vermindern ihre Anhaftung an vergängliche Erscheinungen durch die Kräfte des respektvollen Glaubens, der freudigen Ausdauer, der Vergegenwärtigung, der Konzentration und durch die Kraft des unterscheidenden Gewahrseins.
  • Die drei Kräfte, sich von Anhaftung an nicht-vergängliche Erscheinungen (überweltliche Phänomene) zu lösen. Das bezieht sich auf die drei unbefleckten Kräfte, die ein Buddha entwickelt: Die Kraft des sehenden Pfadgeistes (Pfad des Sehens), die Kraft des sich gewöhnenden Pfadgeistes (Pfad der Meditation) und die Kraft, die sie durch das Bewusstsein als befreites Wesen (Skt. arhat) erlangt haben.

6) Die Kraft, in Bezug auf die verschiedenen Arten von Pfadgeist (Pfade) allwissend gewahr zu sein, die zu jedem der drei Ziele führen – d. h. die zu den drei gereinigten Zuständen (tib. byang-chub, Skt. bodhi, Erleuchtung) eines Shravaka-Arhats, eines Pratyekabuddha-Arhats und eines Bodhisattva-Arhats (Buddhas) führen, sowie zur Wiedergeburt in einem der sechs samsarischen Daseinsbereiche.

7) Die Kraft, in Bezug auf die folgenden Zustände allwissend gewahr zu sein: alle Zustände von geistiger Stabilität (tib. bsam-gtan, Skt. dhyana), das meditative Erlangen vertiefter Konzentration, mithilfe derer wir die Befreiung erlangen können (tib. rnam-par thar-pa ting-nge-‘dzin snyoms-‘jug, Skt. vimoksha-samadhi-samapatti) und die meditativen Zustände durch die wir uns von geistigen Verunreinigungen säubern (tib. kun-nas nyon-mongs-pa rnam-par byang-ba, Skt. samklesha-vyavadana), um so begrenzte Wesen in diese meditativen Geisteszuständen einführen zu können.

Es gibt vier Zustände geistiger Stabilität: Vom ersten Zustand geistiger Stabilität bis durchgehend zum vierten Zustand der geistiger Stabilität werden sie mit der Ebene der ätherischen Formen (Bereich der Form) verbunden.

Es gibt neun meditative Erlangungen vertiefter Konzentration, mit deren Hilfe wir Befreiung erlangen können: Die meditative Errungenschaft (tib. snyoms-‘jug, Skt. samapatti) vertiefter Konzentration (tib. ting-nge-‘dzin, Skt. samadhi) der (i-iv) vier Zustände meditativer Stabilität, die mit der Ebene der ätherischen Formen verbunden sind und der (v-viii) vier meditativen Zustände, die mit der Ebene der formlosen Wesen (formloser Bereich) assoziiert sind. Das sind dann die acht Vertiefungen, die in die Natur von Arten von Pfadgeist umgewandelt werden, die schließlich zur Befreiung oder Erleuchtung führen. Ferner gibt es (ix) die meditative Erlangung der Beendigung (tib. `gog-pa‘i snyoms-‘jug, Skt. nirodha-samapatti) , die dann erreicht wird, wenn eine Arya völlig in Leerheit (Leere) vertieft ist (tib. mnyam-bzhag, Skt. samahita).

Es gibt acht meditative Zustände, mit deren Hilfe wir geistige Verunreinigungen beseitigen können: Die vertiefte Konzentration bei der wir (i) Formen materieller Phänomene auf der Grundlage unseres eigenen physischen Körpers betrachten, (ii) diese Formen nicht auf dieser Grundlage betrachten, (iii) Harmonie schaffende vertiefte Konzentration, bei der wir Hindernisse beseitigen wie beispielsweise Gefühle von Ekel und Widerwillen gegenüber hässlichen Objekten oder Anziehung und Anhaftung an schöne Objekte. Ferner gibt es (iv-vii) die meditativen Zustände, die mit der Ebene der formlosen Wesen verknüpft sind, sofern diese Vertiefungen die Eigenschaft haben zu Arten von Pfad-Bewusstsein zu werden, welche zur Befreiung oder Erleuchtung führen. Schließlich gibt es (viii.) die meditative Erlangung einer Beendigung.

8) Die Kraft, mit steter Vergegenwärtigung allwissend gewahr in Bezug auf alle eigenen vorangegangenen Wiedergeburtszustände und in Bezug auf die Wiedergeburtszustände aller anderen Lebewesen, und zwar in der jeweils richtigen Abfolge. Aus diesem Grund kennt ein Buddha die karmischen Verbindungen, die er mit jedem Lebewesen hat.

9) Die Kraft, allwissend gewahr zu sein in Bezug auf den Tod und die Übertragung (des Bewusstseins im Sterben) (tib. `pho-ba), wie auch in Bezug auf die zukünftige Wiedergeburt eines jeden Lebewesens bis hin zu ihrer jeweiligen Erleuchtung. Auch ist sich der Buddha bewusst, wo jedes einzelne Lebewesen nach seinem Tod wieder Gestalt annehmen wird. Daher weiß der Buddha ganz genau, was er tut, wenn er jemanden unterrichtet und welche Auswirkungen seine Handlungen in allen zukünftigen Leben haben werden.

10) Die Kraft, allwissend gewahr zu sein in Bezug darauf, in welchem Umfang sich die verschiedenen befleckten Faktoren (tib. zag-pa zag-pa) im Geisteskontinuum eines jeden begrenzten Wesens allmählich verringern. Der Buddha kann von niemandem hinters Licht geführt werden. Er erkennt ganz genau, wie viel zusätzliche Arbeit notwenig ist, um ein bestimmtes Individuum an sein spirituelles Ziel zu führen.

Die vier Garantien, die ein Buddha furchtlos geben kann

Es gibt vier Garantien (tib. dam-bca‘-ba, Sicherheiten, Versprechungen), die ein Buddha furchtlos geben kann, und die nicht geleugnet werden können. Die ersten beiden Garantien beziehen sich darauf, was dem Buddha selbst sinnvoller Weise zugute kommt, während die nächsten beiden Garantien sich dem sinnvollen Nutzen anderer widmen. So kann er ohne Furcht folgende Punkte garantieren:

1) seine eigenen Verwirklichungen (all seiner Qualitäten und Fähigkeiten),

2) seine eigenen Geisteszustände, die frei (von jeglichen geistigen Schleier sind),

3) wovon sich andere befreien müssen (nämlich von emotionalen Schleiern tib. nyon-sgrib, wenn sie die Befreiung erlangen wollen, und dazu die Beseitigung von allen kognitiven Schleiern (tib. shes-sgrib), wenn sie Allwissenheit erlangen wollen),

4) die Gegenkräfte (auf die sich andere verlassen können, da sie mit deren Hilfe alle geistigen Schleier beseitigen können).

Das vier vollkommenen Arten von Gewahrsein individueller Punkte

Von allen kognitiven Schleiern befreit, hat ein Buddha ein vollkommenes Gewahrsein der folgenden einzelnen Aspekte:

1) dem gesamten Dharma,

2) allen Ebenen von Bedeutungen,

3) allen sorgfältig gewählten Worten (mit denen er die verschiedenen Bedeutungsebenen zum Ausdruck bringen kann, so dass er sie gleichermaßen wirksam in allen Sprachen lehren kann).

4) allen Aspekten des Wissens, so dass er mit Selbstvertrauen (tib. spobs-pa, Skt. pratibhana) jedem Lebewesen all das lehren kann, was es zu lernen wünscht, und dann die Lehrinhalte zu einem Pfad verwandelt, der sie zu einem gereinigten Zustand der Befreiung oder Erleuchtung führt. Letzteres Verständnis bezieht sich auf das Selbstvertrauen, das der Buddha in sich selber hat.

Die achtzehn nicht-gemeinsamen Eigenschaften eines Buddha

Es gibt achtzehn Eigenschaften eines Buddha, die er nicht mit den Eigenschaften eines Lebewesens mit geringeren Verwirklichungen gemeinsam hat. Es gibt insbesondere vier wesentliche Aspekte, in denen sich ein Buddha von Shravakas oder Pratyekabuddha-Arhats unterscheidet: Sein Verhalten, seine Verwirklichung, sein erleuchtender Einfluss (tib. ‘phrin-las, Skt. samudacara, Buddha-Aktivität) und sein tiefes Gewahrsein.

Sechs nicht-gemeinsame Eigenschaften, die sich unter den Aspekt des Verhaltens eines Buddha gruppieren lassen

1) Die Selbstbeherrschung eines Buddha kann niemals gestört werden. Wo immer der Buddha hingeht und was immer ihm begegnet oder widerfährt – der Buddha lässt sich niemals von den Erscheinungen narren. Er bleibt immer ruhig und klaren Kopfes.

2) Die erleuchtende Rede eines Buddha ist nie ein lautes Herausschreien; der Buddha erzeugt beim Sprechen keine sinnlosen Geräusche. Was auch immer geschieht – er ist nie geschockt oder überrascht, über das was um ihn herum geschieht. Er schreit niemals vor Ärger oder Schmerz auf oder schreit vor Freude auf. Ferner kreisen in seinem Kopf nicht zwanghaft irgendwelche Melodien, Lieder oder sinnlose Sätze herum; zudem summt oder murmelt er nie sinnlos vor sich hin.

3) Der erleuchtende Geist eines Buddha vergisst nie etwas oder jemanden.

4) Es gibt keine Zeit, in der sein Geist nicht völlig in Leerheit vertieft ist.

5) Er hat auch nicht den Hauch einer Wahrnehmung oder ein Gefühl davon, dass etwas in einer Weise existieren würde, in der es gar nicht wirklich existiert. Sein Bewusstsein erzeugt keine unstimmigen, trügerischen Erscheinungen, da er sich von allen kognitiven Schleiern, die sich auf alles Erkennbare beziehen, befreit hat.

6) Ein Buddha ist nie so gleichgültig, dass er sich nicht um andere kümmern kann. Er sorgt sich stets gleichermaßen um das Wohl aller Wesen und hält stets Ausschau danach, wer reif dafür ist, weitere geistige Fortschritte zu machen, so dass er den jeweiligen Lebewesen dann entsprechend helfen kann. Wenn jemand bereit ist, auf dem Pfad weitere Schritte zu gehen, vergisst er niemals jemandem den Weg aufzuzeigen.

Sechs nicht-gemeinsame Eigenschaften, die sich unter den Aspekt der Verwirklichungen eines Buddha gruppieren lassen

7) Seine Absicht, jedem Lebewesen zu helfen, nimmt nie ab. Durch die Kraft seines großen Mitgefühls sorgt er für jedes Lebewesen wie eine Mutter für ihr einziges Kind.

8) Sein freudige Ausdauer, jedem Lebewesen zu helfen, nimmt nie ab. Er zögert nie irgendwo hinzugehen oder etwas bestimmtes zu tun, und sei es auch nur eines einzigen im Samsara umherwandernden Wesen zuliebe.

9) Seine Achtsamkeit in Bezug auf die Lebenssituation eines jeden Wesens nimmt nie ab. Für einen Allwissenden erfordert es keine Anstrengung sich aller Lebewesen gleichzeitig gewahr zu sein. Sein Gewahrsein ist wie ein riesiger klarer Spiegel, der das ganzen Umfang alles Existierenden reflektiert.

10) Seine vertiefte Konzentration nimmt nie ab. Was immer er auch macht, seine Aufmerksamkeit ist dabei stets auf Leerheit ausgerichtet.

In der Liste dieser nicht-gemeinsamen Eigenschaften die in der Schrift Das weitest gehende immer währende Kontinuum angeführt sind, fehlt diese Eigenschaft und wird durch die Tatsache seiner Sicht des vertieften Gewahrseins ersetzt, das völlig frei von jeglichem geistigen Schleier ist und niemals abnimmt.

11) Sein unterscheidendes Gewahrsein der Leerheit nimmt niemals ab.

12) Sein Zustand, vollständig von den zwei Arten geistiger Schleier befreit zu sein, nimmt niemals ab.

Drei nicht-gemeinsame Eigenschaften, die sich unter den Aspekt des erleuchtenden Einflusses eines Buddha gruppieren lassen

Alle Taten der erleuchtenden (13) körperlichen, (14) sprachlichen und (15) geistigen Fähigkeiten beruhen auf dem tiefem Gewahrsein und werden durch dieses ausgeführt.

Da er gleichzeitig ein tiefes Gewahrsein von Erscheinungen, wie auch ein tiefes Gewahrsein davon hat, dass diese Erscheinungen leer von wahrer Existenz sind, kann er einen erleuchtenden Einfluss auf alles um ihn herum ausüben, während er sein allwissendes Gewahrsein stets weiterhin aufrecht erhält.

Drei nicht-gemeinsame Eigenschaften, die sich unter den Aspekt der tiefen Gewahrseins eines Buddha gruppieren lassen

Das tiefe Gewahrsein eines Buddha durchdringt alles. Ein Buddha erkennt (16) die bereits vergangene Zeit (tib. das-pa‘i dus, Vergangenheit), (17) die noch nicht erschienene Zeit (tib. ma-‘ongs-pa‘i dus, Zukunft) und 18) die jetzt geschehende Zeit (tib. da-lta-ba‘i dus, Gegenwart) – er erkennt diese drei Zeiten ohne Anhaftung oder Hindernisse.

Zeit bezeichnet die Länge der Dauer, die im Kontinuum zwischen der karmischen ursächlichen Handlung und deren Wirkungen gemessen wird; Zeit ist dabei eine nicht-übereinstimmende beeinflussende Variable (tib. ldan-min ‘du-byed) – d. h. ein nichtstatischer (vergänglicher) Faktor, der weder eine Form körperlicher Erscheinung noch eine Art von Gewahrsein ist, der jedoch dem geistigen Kontinuum eines Wesens zugeschrieben werden kann.

Ein Buddha hat keine Anhaftung an die Dinge, die er wahrnimmt, da er sich von allen emotionalen Schleiern befreit hat, und er hat kein (inneren) Begrenzungen (Dinge wahrzunehmen), weil er keine kognitiver Schleier mehr besitzt.

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