(1) Phänomene, die begriffen, d.h. korrekt und mit Bestimmtheit wahrgenommen werden können. (2) Phänomene, die gültig erkannt und verstanden werden können. Gleichbedeutend mit „gültig erkennbare Phänomene“ (tib. shes-bya).
Tibetisch: གཞལ་བྱ། gzhal-bya
J. Hopkins: Object of comprehension
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