Die Beziehung zwischen Ganzen und Teilen: Gelug-Darstellung

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Die tatsächliche Wahrnehmung von etwas anderem, auf das sich ein Phänomen unmittelbar vor dessen tatsächlicher Wahrnehmung stützt 

Gemäß den Lehrsystemen des Sautrantika, Chittamatra und Svatantrika, wie sie in der Gelug-Tradition vertreten werden, muss etwas, das zugeschrieben erkennbar (tib. btags-yod) ist, etwas anderes tatsächlich wahrgenommen haben, auf das es sich vor dessen tatsächlicher Wahrnehmung stützt. Zugeschrieben erkennbare Phänomene umfassen nicht-kongruente beeinflussende Variablen und statische Phänomene.

  • Die tatsächliche Wahrnehmung (tib. dngos-su ‘dzin-pa) ist das explizite oder implizite Begreifen eines Objektes in einer manifesten Wahrnehmung.  
  • Das Begreifen (tib. rtogs-pa) ist die korrekte und entschiedene Wahrnehmung eines Objektes.  
  • Beim expliziten Begreifen (tib. dngos-su rtogs-pa) erscheint ein geistiges Hologramm (tib. rnam-pa, geistiger Aspekt) des explizit begriffenen Objektes. Beim impliziten Begreifen (tib. shugs-la rtogs-pa) erscheint kein geistiges Hologramm des implizit begriffenen Objektes, während ein geistiges Hologramm des explizit begriffenen Objektes erscheint. 
  • In der manifesten Wahrnehmung (tib. shes-pa mngon-gyur-ba) erscheint das geistige Hologramm des explizit begriffenen Objektes sowohl dem Bewusstsein als auch der Person, die es wahrnimmt. 

Ist etwas eigenständig erkennbar (tib. rdzas-yod), ist es nicht erforderlich, etwas tatsächlich wahrgenommen zu haben, auf das man sich unmittelbar vor dessen tatsächlicher Wahrnehmung stützt. Eigenständig erkennbare Phänomene umfassen Formen physischer Phänomene und Weisen, sich etwas gewahr zu sein. 

Im Fall von nicht-kongruenten beeinflussenden Variablen, wie Personen und dem Nichtstatischsein, sowie statischen Phänomenen wie Kategorien, erscheint ein geistiges Hologramm ihrer Grundlage für die Zuschreibung in einem ersten Moment der Wahrnehmung, der ihre Informationen enthält. Personen, Nichtstatischsein und Kategorien sind jedoch zu subtil, um in diesem ersten Moment der Wahrnehmung ermittelt (tib. nges-shes, entschieden wahrgenommen) zu werden. Nur deren Grundlage für die Zuschreibung ist das beteiligte Objekt (tib. ‘jug-yul), das in dem Moment ermittelt wird. Personen, Nichtstatischsein und Kategorien werden als beteiligte Objekte zusammen mit ihren Grundlagen für die Zuschreibung erst ab dem zweiten Moment ermittelt.  

Tatsächliche Wahrnehmung von etwas anderem zusammen mit dessen tatsächlicher Wahrnehmung 

Ist etwas eigenständig erkennbar, muss es demzufolge auch gleichzeitig etwas anderes wahrnehmen, entweder in Teilen oder, wie im Fall der Sautrantika-Behauptung teileloser Teilchen, die größeren Konglomerate, dessen Teile sie sind. Diese Teile müssen jedoch nicht erst ermittelt werden, bevor man das Ganze wahrnimmt.  

Wenn etwas anderes zugeschrieben erkennbar ist, muss man jedoch nicht automatisch auch etwas anderes zusammen damit wahrnehmen, wie zum Beispiel die statischen Phänomene der Leerheit und Selbstlosigkeit, wie es im Chittamatra und Svatantrika, aber nicht im Sautrantika vertreten wird. Deren Grundlage für die Zuschreibung muss zuerst, vor deren Wahrnehmung, ermittelt werden, doch ihre Grundlage für die Zuschreibung muss nicht gleichzeitig mit ihrem Ermitteln erscheinen. Das trifft jedoch nicht auf andere statische Phänomene, wie Kategorien und Räume, zu.

  • Die Wahrnehmung einer statischen Kategorie erfordert die Wahrnehmung eines individuellen Phänomens vor und zusammen mit der Wahrnehmung der Kategorie. 
  • Die Wahrnehmung des Fehlens von etwas Fühlbarem oder Hinderndem in einem Zwischenraum (tib. bar-snang – eine nicht-statische, nicht-kongruente beeinflussende Variable) zwischen zwei Dingen, wie in dem offenen Tor einer Scheune, das von einer Kuh gesehen wird, erfordert zunächst (1) das nicht-konzeptuelle Sehen der farbigen Formen zwischen den zwei offenen Türen, zusammen mit der Information des Zwischenraums und offenen Raums als deren Zuschreibungen, ohne jedoch eine von ihnen zu ermitteln, (2) während man explizit die farbigen Formen nicht-konzeptuell sieht, das konzeptuelle Wahrnehmen des Zwischenraums durch das Medium eines Raums, der einen nicht daran hindern würde, hindurch zu laufen, als dessen Zuschreibung, und dann (3) während man explizit die farbigen Formen und den Zwischenraum nicht-konzeptuell wahrnimmt, das gleichzeitige implizite und konzeptuelle Begreifen des Raums. 

Die nicht-konzeptuelle Wahrnehmung der ganzen Form eines physischen Phänomens und deren Teile 

Untersuchen wir die nicht-konzeptuelle sensorische Wahrnehmung der ganzen Form eines physischen Phänomens, wie eines Körpers und dessen Teile. Der Körper ist eigenständig erkennbar und obwohl es nicht erforderlich ist, all seine Teile wahrzunehmen, um ihn zu erkennen, muss man zumindest einige seiner Teile zusammen mit ihm wahrnehmen.

Es gibt drei verschiedene Arten von Teilen, wie am Beispiel eines Körpers: 

  • kognitive Teile, also verschiedene sensorische Eigenschaften (tib. yon-tan, sensorische Informationen) – dessen Anblick, Klang, Geruch, Geschmack und Textur; 
  • physische Teile (tib. cha) – Glieder, Rumpf und ein Kopf; sowie 
  • zeitliche Bestandteile – Momente während der ein Körper dessen individuelle essentielle Natur (tib. rang-gi ngo-bo ‘dzin-pa) hat, oder, anders ausgedrückt, dessen konventionelle Identität. 

Gemäß der Interpretation der Vertreter der wahren Aspekte (tib. rnam bden-pa) des Sautrantika, Chittamatra und Svatantrika, wie es in der Gelug-Tradition, jedoch nicht von den Nicht-Gelug, akzeptiert wird, nehmen wir, wenn wir den Teil eines Körpers, wie die farbigen Formen des Anblicks seiner Vorderseite, in einem Moment mit einem bestimmten Sinnesbewusstsein eines Teils des Körpers wahrnehmen, auch einen ganzen, allgemein verständlich Körper nicht-konzeptuell wahr, der all seine Sinnesdaten umfasst und sich über einen Zeitraum erstreckt. 

Das ist so, weil wir nicht-konzeptuell auch die Sammelsynthese (tib. tshogs-spyi) und die Artsynthese (tib. rigs-spyi) „sehen“, die Formen physischer Phänomene sind, die Zuschreibungen eines jeden Momentes jeder dieser Arten von Sinnesdaten sind. Eine Sammelsynthese ist ein ganzes, gültig erkennbares Phänomen. Eine Artsynthese ist eine spezifische Art von gültig erkennbarem Phänomen, das man von anderen Arten von Phänomenen auseinanderhalten kann. Wir sehen eine Sorte von Körper; wir sehen keine Apfelsorte.

Aus der Sautrantika-Sicht sehen wir, wenn wir diese farbigen Formen sehen, auch ein ganzes Objekt und eine Sorte Körper, die eine objektive Tatsache ist. Die farbigen Formen, die Sammelsynthese eines ganzen Objektes und die Artsynthese eines Körpers sind alle Formen physischer Phänomene. Sie bilden ein ganzes allgemein verständliches Objekt, einen Körper, in diesem Fall ein Objekt, das nicht-konzeptuell durch gültige visuelle bloße Wahrnehmung wahrgenommen wird. 

Individuell definierende charakteristische Merkmale eines Ganzen und seiner Teile 

Die Existenz des Körpers wird von sich aus als ein gültig erkennbares Phänomen begründet, das ein Ganzes und eine spezifische Art von Phänomen ist. Sie wir durch die individuell definierenden charakteristischen Merkmale (tib. rang-mtshan) der Sammelsynthese und Artsynthese begründet – entweder durch diese Merkmale allein, wie im Sautrantika und Chittamatra, oder durch diese Merkmale in Verbindung damit, etwas durch konzeptuelle Wahrnehmung Zugeschriebenes zu sein, wie im Svatantrika. 

Die individuellen Arten von Sinnesdaten (Anblick, Klang, Geruch, Geschmack und körperliche Empfindung) des Körpers und die individuellen Momente des Körpers existieren nicht unabhängig voneinander; dennoch begründet jeder sein eigenes individuell definierendes charakteristisches Merkmal von sich aus. Somit findet man die individuell definierenden charakteristischen Merkmale der gesamten Sammelsynthese und Artsynthese in jedem Moment jeder Art von Sinnesdaten des allgemein verständlichen Objektes.

Wenn wir den Körper sehen, sehen wir ihn als ein ganzes allgemein verständliches Objekt, das eine spezifische Art von Objekt (ein Körper) ist, und gleichzeitig sehen wir einen Moment der farbigen Formen, die dessen Grundlage für die Zuschreibung ist. Der Moment farbiger Formen ist die Grundlage für die definierenden charakteristischen Merkmale (tib. mtshan-gzhi) der Sammelsynthese und Artsynthese des ganzen Körpers.

Das Ganze und dessen Teile werden als eine einzelne substantielle Entität begründet  

Der Körper als ein ganzes allgemein verständliches Objekt (eine Sammelsynthese und Artsynthese), sowie jeder Moment irgendeiner seiner sensorischen Eigenschaften – zum Beispiel der Körper und der Anblick der Vorderseite des Körpers oder der Körper und die Textur des Körpers – bilden eine einzelne substantielle Entität, die gleichzeitig in einer Sinneswahrnehmung (tib. grub-sde rdzas-gcig) begründet wird. Das heißt, dass der Körper und der Anblick des Körpers als Objekte einer einzelnen Wahrnehmung zur gleichen Zeit begründet werden: wenn wir einen Körper sehen, sehen wir den Anblick des Körpers. Sie können nicht getrennt voneinander gesehen werden. Sie bilden eine substantielle Entität, die gemäß dem Sautrantika die äußerlich begründete Ursprungsquelle deren visuellen Wahrnehmung ist. 

  • Eine substantielle Entität (tib. rdzas) ist etwas, das eine Funktion erfüllt und genau genommen ist der vollständige Begriff für ein eigenständig erkennbares Phänomen ein eigenständig erkennbares, substantiell existierendes Phänomen (tib. rang-rkya thub-pa’i rdzas-yod).  

Darüber hinaus erstreckt sich die visuelle Information des Körpers unabhängig davon, wie viel wir vom Anblick des Körpers in einem Moment sehen, auf die gesamte Oberfläche des Körpers. Sie ist nicht größer oder kleiner als der Umfang des Körpers. 

Eine andere Weise, die Beziehung zwischen den Zweien zu beschreiben ist, dass der Körper und der Anblick der Vorderseite des Körpers „dieselbe substantielle Entität aber verschiedene konzeptuelle Isolate (tib. rdzas-gcig ldog-pa tha-dad)” sind. Konzeptuell kann man alles andere außer einem Körper von allem anderen außer dem Anblick der Vorderseite eines Körpers isolieren, doch substantiell bilden sie eine Entität. 

  • Laut der Jetsünpa-Lehrbuch-Tradition bilden die einzelnen substantiellen Entitäten, die durch den Körper und jeder seiner sensorischen Eigenschaften begründet werden, getrennte unterschiedliche substantielle Entitäten und somit getrennte unterschiedliche Ursprungsquellen für ihre gültige Wahrnehmung durch die verschiedenen Sinne. Wäre das nicht der Fall und würden sie alle dieselbe substantielle Entität sein, die gleichzeitig in einer Sinneswahrnehmung begründet werden, würde daraus die absurde Schlussfolgerung folgen, dass man mit einer Wahrnehmung wie der visuellen Wahrnehmung den Körper zusammen mit all seinen sensorischen Eigenschaften gleichzeitig wahrnehmen müsste, also nicht nur einer farbigen Form, sondern auch einer Textur, einem Geruch, einem Geschmack und einem Klang. Oder wir müssten, wenn wir einen Körper sehen, den gesamten Körper auf einmal sehen – seine Vorder- und Rückseite – und nicht nur einen Teil von ihm. Dennoch bilden der Körper, all seine sensorischen Eigenschaften, die sich über einen Zeitraum erstrecken, und all seine physischen Teile einen ganzen, allgemein verständlichen Körper. 
  • Gemäß der Panchen-Lehrbuch-Tradition bilden der ganze, allgemein verständliche Körper und all die einzelnen substantiellen Entitäten, aus denen der Körper besteht, sowie jede seiner sensorischen Eigenschaften die gleiche substantielle Entität, die gleichzeitig in dessen Wahrnehmung durch einen der Sinne begründet wird. Andernfalls würde die absurde Schlussfolgerung folgen, dass man einen ganzen allgemein verständlichen Körper getrennt davon wahrnehmen könnte, einen Körper zusammen mit nur einer seiner sensorischen Eigenschaften wahrzunehmen.  
  • Somit sind der Anblick des Körpers und der Geruch des Körpers laut Jetsünpa verschiedene substantielle Entitäten, während sie laut Panchen dieselbe substantielle Entität ausmachen. 

Geistiges Bezeichnen eines ganzen Objektes 

Obwohl man, wenn man den Körper sieht, ihn mit dem Geistesfaktor des Auseinanderhaltens (tib. ‘du-shes) von anderen ganzen Objekten und anderen Objektarten im Sinnesbereich unterscheidet, indem man sich auf sein individuell definierendes charakteristisches Merkmal fokussiert, weiß man noch nicht, was er ist. Man weiß nur konzeptuell, mit geistigem Bezeichnen einer Objekt/Bedeutungs-Kategorie (tib. don-spyi) und dem Benennen mit einem Wort, was er im nächsten Moment ist.  

  • Im Sautrantika und Svatantrika wird vertreten, dass das geistige Bezeichnen einer Kategorie und das Benennen eines Wortes auf der Grundlage dieses individuell definierenden charakteristischen Merkmals geschieht. Das Merkmal begründet seitens des ganzen Objektes nicht nur, dass es ein gültig erkennbares Objekt ist, sondern auch zu welcher Kategorie ähnlicher Objekte es gehört und was sein Name ist, ob jemand es nun als solches bezeichnet oder benannt hat, oder nicht. Von sich aus wird dieses ganze Objekt beispielsweise als ein Körper und die Bedeutung des Wortes „Körper“ begründet, sogar bevor ihn jemand sieht oder geistig bezeichnet (ihn der Kategorie eines Körpers zuordnet) und ihn mit dem Wort „Körper“ benennt.  
  • Im Chittamatra vertritt man, dass dieses individuell definierende charakteristische Merkmal dieses ganzen Objektes es zwar eindeutig als ein gültig erkennbares Objekt begründet, dies aber nicht auf der Grundlage geschieht, an der die geistig bezeichneten Kategorien hängen oder der Klang der benannten Worte festgelegt wird. Die Chittamatra-Vertreter der wahren Aspekte akzeptieren zwar, dass man, wenn man farbige Formen sieht, auch gleichzeitig ein ganzes Objekt sieht, das eine bestimmte Art von Objekt ist; zu welcher Objektkategorie es gehört und wie man sie bezeichnet wird dennoch ausschließlich durch das begründet, als was es durch konzeptuelle Wahrnehmung zugeschrieben ist. Es kann nur konzeptuell begründet werden, zu der Kategorie „Körper“ als die Art von Objekt zu gehören, auf die sich das Wort „Körper“ bezieht. 
  • Im Svatantrika wird vertreten, dass es nicht ausschließlich durch das individuelle charakteristische Merkmal begründet wird, das von sich aus als eindeutig gültig erkennbares Objekt auffindbar ist oder in die Kategorie „Körper“ als die Art von Objekt gehört, auf die sich das Wort „Körper“ bezieht. Und es wird nicht als eines von ihnen ausschließlich durch konzeptuelles Zuschreiben und Benennen begründet. Es kann nur durch die Kombination des von sich aus auffindbaren charakteristischen Merkmals und dem Bezug zur geistigen Bezeichnung und einem Wort begründet werden.

Die Durchdringung des Ganzen und seiner Teile 

Auch wenn wir die farbigen Formen eines Körpers sehen, sehen wir nie die visuellen Informationen eines gesamten Körpers zur gleichen Zeit. Wenn wir die Vorderseite eines Körpers sehen, sehen wir nicht dessen Rückseite. Darüber hinaus sehen wir vielleicht nur den Teil eines Körpers, wie die obere Hälfte des Körpers von jemandem, der an unserem Fenster im Erdgeschoss vorbeiläuft. Oder wir sehen den Körper von jemandem nur für einen kurzen Moment. Dennoch müssen wir sagen, dass wir einen Körper sehen, wenn wir gleichzeitig nur einen physischen Teil davon sehen – sogar wenn der physische Teil nur eine Hand oder eine Hautzelle ist.

  • Wir sehen nicht den ganzen Körper, doch die Hand und die Hautzelle haben das individuell definierende charakteristische Merkmal eines Körpers, nicht das eines Apfels, und das unseres Körpers, nicht des Körpers eines anderen. In dieser Hinsicht ist das individuell definierende charakteristische Merkmal vergleichbar mit der DNA eines Körpers.  
  • Die Frage ist, wie viele einer Art von Sinnesdaten oder wie viele Momente nicht-konzeptueller Wahrnehmung notwendig sind, bevor wir korrekt wissen können, was es ist, also bevor wir es durch korrekte konzeptuelle Wahrnehmung geistig mit einer konventionell korrekten Kategorie bezeichnen und es mit einem konventionell korrekten Wort benennen können. 
  • Abhängig von unseren Fähigkeiten als Person, welche die Sinnesdaten betrachtet, mag es notwendig sein, eine gültige Wahrnehmung zu nutzen, mit der die Bestimmung des Objektes durch eine andere Wahrnehmung stattfinden muss (tib. gzhan-la nges-kyi tshad-ma, fremdbestimmte gültige Wahrnehmung). Dabei handelt es sich um eine Wahrnehmung, die gültig erkennt, dass sie eine andere Wahrnehmung benötigt, um zu bestimmen, was das Objekt ist. Wir müssen vielleicht einen größeren Teil sehen oder es genauer betrachten, beispielsweise unter einem Mikroskop.  

Im Svatantrika-System unterscheidet man zwischen substantiell existierenden zusammengesetzten Formen und gruppierten Formen physischer Phänomene, die auch in anderen Lehrsystemen relevant sein können:  

  • Zusammengesetzte Formen (tib. bsags-pa’i gzugs) – wörtlich „zusammengehäufte Formen“ – sind jene, in denen die einzelnen Teilchen und/oder Teile miteinander verbunden sind, wie der Kopf, die Arme, Beine und der Rumpf unserer Körper oder die Teile einer Vase. Sie bilden Gesamtheiten (tib. gong-bu) und haben eine zusammengesetzte substantielle Existenz (tib. bsags-pa’i rdzas-yod). 
  • Gruppierte Formen oder Gruppierungen (tib. bsdu-pa’i gzugs) sind jene, in denen die einzelnen Teile nicht miteinander verbunden sind, wie ein Wald, der aus einer Gruppe von Bäumen besteht, oder eine Armee. Sie haben eine gruppierte substantielle Existenz (tib. bsdu-pa’i rdzas-yod).  

Zusammengesetzte Formen sind eigenständig erkennbar. Wenn wir nur einen Arm sehen, der mit dem ganzen Körper verbunden ist, sehen gleichzeitig den Arm und einen Körper, auch wenn wir nicht den gesamten Körper sehen. 

Gruppierungen sind zugeschrieben erkennbar, obwohl sie eine substantiell begründete Existenz haben. Wenn wir einen abgetrennten Arm oder nur eine Hautzelle sehen, könnten wir sie nur für sich sehen, ohne dass der restliche Körper anwesend ist, auch wenn beide die charakteristischen Merkmale eines Körpers haben. In diesem Fall könnten wir nicht sagen, dass wir einen Körper sehen, wenn wir nur den abgetrennten Arm oder die abgetrennte Hautzelle sehen. Doch wenn der Rest des Körpers anwesend ist, müssten wir zuerst den abgetrennten Arm oder die Hautzelle sehen und dann, um zu bestimmen, dass sie Teil des ganzen Körpers sind, den Arm oder die Hautzelle zusammen mit einem Teil des restlichen Körpers, der eine zusammengesetzte Form bildet. 

Wahrnehmung einer Person und eines Körpers 

Die farbigen Formen des Teils eines Körpers, wie eines Armes, ein Körper als ein ganzes konventionelles allgemein verständliches Objekt und eine Person bilden alle eine einzelne substantielle Entität, die gleichzeitig in einer Sinneswahrnehmung begründet wird. Die farbigen Formen sind die Grundlage für die definierenden charakteristischen Merkmale des Arms und des Körpers, aber nicht der Person. Eine Person ist ein fühlendes Wesen (tib. sems-can), dessen wörtliche Bedeutung „der Besitzer eines begrenzten Geistes“ ist. Somit gibt es immer einen Geist, wenn es eine Person gibt. 

Gemäß Sautrantika und Svatantrika ist daher das geistige Bewusstsein die Grundlage für das definierende charakteristische Merkmal einer Person, während im Chittamatra vertreten wird, dass die Grundlage das grundlegende Bewusstsein (tib. kun-gzhi rnam-shes), alayavijnana, ist. Wenn wir die farbigen Formen eines Arms zusammen mit einem Körper sehen, können wir sagen, dass wir gleichzeitig auch eine Person sehen, da es zusammen mit dem Körper – wenn wir von dem Körper einer lebenden Person ausgehen – auch ein geistiges Bewusstsein oder grundlegendes Bewusstsein gibt. Doch wie bereits erklärt, können wir die Person nicht im ersten Moment des Sehens ermitteln.  

Der Prasangika-Standpunkt 

Wie wir in den Lehrsystemen des Sautrantika, Chittamatra und Svatantrika gesehen haben, sind alle eigenständig erkennbaren Phänomene genauer gesagt eigenständig erkennbare substantiell existierende Phänomene. Sie haben eine substantiell begründete Existenz, die durch die Tatsache als Existenz begründet wird, dass jemand eine Funktion ausübt. Von zugeschrieben erkennbaren Phänomenen besitzen nicht-kongruente beeinflussende Variablen, wie Personen, auch eine substantiell begründete Existenz, während statischen Phänomenen solch eine Existenz fehlt.

Im Prasangika, wie man es in der Gelug-Tradition vertritt, wird die substantiell begründete Existenz widerlegt. Es wird also vertreten, dass es keine Phänomene gibt, die eigenständig erkennbar sind. Man akzeptiert die von diesen anderen drei buddhistischen Lehrsystemen Indiens definierten zugeschrieben erkennbaren Phänomene und bezeichnet sie als „grobe zugeschrieben erkennbare Phänomene“. Zudem vertritt man, dass alle gültig erkennbaren Phänomene eine subtile zugeschrieben erkennbare Existenz haben. Die tatsächliche Wahrnehmung von ihnen erfordert eine gleichzeitige tatsächliche Wahrnehmung ihrer Grundlage für die Zuschreibung, was für die Wahrnehmung von Gesamtheiten und Teilen gilt. Ein Ganzes und seine Teile sind somit in dieser subtilen Bedeutung des Begriffs zugeschrieben erkennbar. 

Im Prasangika wird die durch individuell definierende charakteristische Merkmale (tib. rang-mtshan-gyis grub-pa) begründete Existenz widerlegt, ob sie nun ausschließlich durch die Kraft der definierenden charakteristischen Merkmale begründet wird oder durch ihre Kraft zusammen mit dem, was mit konzeptueller Wahrnehmung geistig bezeichnet wird. Solche Existenz ist gleichbedeutend mit substantiell begründeter Existenz, von sich aus begründeter Existenz (tib. rang-gi ngos-nas grub-pa), durch die Wesensnatur von etwas begründeter Existenz (tib. rang-gi ngo-bos grub-pa) und durch die Selbstnatur von etwas begründeter Existenz (tib. rang-bzhin-gyis grub-pa, selbst-begründete Existenz, inhärente Existenz). 

Im Prasangika vertritt man, dass die Existenz aller gültig erkennbaren Phänomene, einschließlich Gesamtheiten, Teilen und deren individuell definierenden charakteristischen Merkmalen, ausschließlich dadurch begründet wird, etwas durch konzeptuelle Wahrnehmung Zugeschriebenes (tib. rtog-pas btags-pa-tsam-du grub-pa) zu sein. Somit widerlegt man im Prasangika, dass Gesamtheiten und deren Teile eine einzelne substantielle Entität bilden, die gleichzeitig in einer Sinneswahrnehmung begründet wird. Anstatt die Beziehung zwischen einem Ganzen und seinen Teilen als die zwei zu beschreiben, die eine gleiche substantielle Entität bilden, aber unterschiedliche konzeptuelle Isolate sind, sagt man im Prasangika, dass ein Ganzes und seine Teile von derselben Wesensnatur, aber verschiedene konzeptuelle Isolate (tib. ngo-bo gcig ldog-pa tha-dad) sind. Das Selbst und eines seiner Aggregate oder Teile seiner Aggregate haben auch dieselbe essentielle Natur, aber verschiedene konzeptuelle Isolate. Und wie gesagt wird keine Existenz durch die Kraft einer auffindbaren essentiellen Natur begründet. Dennoch ist der Rest der Erklärung, die durch die niederen drei Lehrsysteme für die Schritte der Wahrnehmung der Teile eines Körpers, eines ganzen Körpers und einer Person angeführt wird, dieselbe.

Genauer gesagt vertritt man im Prasangika, dass das definierende charakteristische Merkmal eines Ganzen, das eine Zuschreibung von Teilen ist, nicht seitens einer der Teile der Grundlage für die Zuschreibung begründet wird. Wäre dem so, wäre das Ganze mit dem Teil identisch, was das Extrem des „Einen“ wäre. Wäre das definierende charakteristische Merkmal des Ganzen seitens des Ganzen begründet, wären das Ganze und seine Teile vollkommen getrennt und nicht miteinander verbunden, was das Extrem von „vielen“ wäre. Somit ist die Existenz des definierenden charakteristischen Merkmals ausschließlich dadurch begründet, etwas durch konzeptuelle Wahrnehmung Zugeschriebenes zu sein. Dieselbe Analyse gilt für die Beziehung zwischen dem konventionellen Selbst als einer Zuschreibung und den fünf Aggregaten als seiner Grundlage für die Zuschreibung. Diese Analyse gilt auch für die Beziehung zwischen dem subtilsten Bewusstsein des klaren Lichtes und dem subtilsten Wind als einer Zuschreibung, sowie den gröberen Ebenen des Geistes und den gröberen Elementen als deren Grundlage für die Zuschreibung.

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