(1) Eine der fünf Arten des immer arbeitenden Nebengewahrseins (Geistesfaktoren), die eine außergewöhnliche charakteristische Eigenschaft des erscheinenden Objekts einer nicht-konzeptuellen Wahrnehmung oder ein zusammengesetztes Merkmal des erscheinenden Objektes einer konzeptuellen Wahrnehmung erfassen und ihm eine konventionelle Bedeutung zuordnen, die es von allem anderen abhebt, was im Hintergrund dieser Wahrnehmung erscheint. Sie schreibt ihrem Objekt nicht unbedingt einen Namen oder eine geistige Bezeichnung zu, noch vergleicht sie es mit zuvor wahrgenommenen Objekten, worauf das Wort „Erkennen“, wie es oft übersetzt wird, hindeutet. (2) Ein Objekt als etwas Spezifisches bestimmen – wie im Dharma-Studium sich selbst als Kranken, den spirituellen Lehrer als Arzt und den Dharma als Medizin zu betrachten.
Tibetisch: འདུ་ཤེས། 'du-shes
Sanskrit: saṃjñā
Pali: saññā
J. Hopkins: Discrimination
Synonyme: Erkennen
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