Die Wahrnehmung eines Objekts
Alle tibetischen Traditionen akzeptieren, dass die geistige Aktivität (sems, Geist) bei der Wahrnehmung eines gültig erkennbaren Phänomens (shes-bya) zugleich ein kognitives Objekt (yul) in Erscheinung treten lässt (shar-ba, hervortreten lassen) und sich kognitiv damit befasst (‘jug-pa). Der Aspekt, dass die geistige Aktivität ein kognitives Objekt in Erscheinung treten lässt, wird in der Definition des Geistes als „Klarheit“ (gsal) bezeichnet und der Aspekt, dass sie sich damit befasst, als „Gewahrsein“ (rig).
Wenn man zum Beispiel ein rechteckiges weißes Handtuch sieht, dann bringt die geistige Aktivität das Bild eines rechteckigen weißen Handtuchs hervor und sieht es. Was wir sehen, sind jedoch nicht nur Sinnesdaten (ein weißes Rechteck). Um nicht mit der Konvention (tha-snyad) in Widerspruch zu geraten, müssen wir sagen, dass wir auch das Handtuch selbst sehen – ein so genanntes „allgemein verständliches (‘jig-rten-la grags-pa)“ Handtuch. Die Wahrnehmung des Handtuches erschafft aber nicht das Handtuch.
Ein kognitives Objekt hervorzubringen und sich kognitiv damit zu befassen sind zwei Aspekte derselben geistigen Aktivität – zwei Arten, dasselbe Phänomen zu beschreiben. Es ist nicht so, dass zuerst das Bild hervorgebracht und dann einen Augenblick später das Sehen dieses Bildes erfolgen würde.
Außerdem erfolgt die geistige Aktivität, ohne dass ein Handelnder zu finden wäre – ein „Ich“ oder einen „Geist“ -, der unabhängig und getrennt von der Aktivität existiert und dafür sorgt, dass die Aktivität durchgeführt wird, etwa wie eine Person, die einen Computer benutzt, um Bilder auf einem Bildschirm erscheinen zu lassen. Die geistige Aktivität (Geist) wird deshalb als „bloßes“ Entstehen und Wahrnehmen von Objekten bezeichnet, mit anderen Worten: „bloße Klarheit und Gewahrsein“ (gsal-rig-tsam).
Begriffliche und unbegriffliche Wahrnehmung
Bei der Wahrnehmung eines Objekts kann es sich entweder um begriffliche Wahrnehmung (rtog-bcas-kyi shes-pa) oder unbegriffliche Wahrnehmung (rtog-med-pa’i shes-pa) handeln. Begriffliche Wahrnehmung erfolgt mittels einer Hör-Kategorie (sgra-spyi), mittels einer Bedeutungs- /Objekt-Kategorie (don-spyi) oder mittels beider. Sie kann auch mittels eines bloßen Begriffs (rtog-pa) erfolgen, etwa durch den Begriff von Raum (nam-mkha’) oder durch den Begriff einer unmöglichen Existenzweise. Begriffliche Wahrnehmung findet immer mit geistiger Wahrnehmung (yid-shes) statt, niemals mit Sinneswahrnehmung (dbang-shes).
Eine Kategorie (spyi) ist etwas Allgemeines, das einer Gruppe individueller Objekte zugeschrieben wird, die ein bestimmtes charakteristisches Merkmal (mtshan-nyid, Definition) gemeinsam haben, so dass man alle Gegenstände der Gruppe als Einzelfälle derselben allgemeinen Art von Ding verstehen kann.
- Das, was in eine Hör-Kategorie passt, sind akustische Muster, die mit beliebiger Stimme und Lautstärke und beliebigem Akzent ausgesprochen werden können; und sie müssen nicht unbedingt eine Bedeutung haben, die durch die Töne des Musters verstanden wird. Wenn jemand „Handtuch“ sagt, dann spricht er Töne aus, die zu der Hör-Kategorie „Handtuch“ gehören, ganz gleich, ob die Person die Bedeutung, die mit diesem akustischen Muster verbunden ist, versteht oder nicht.
- Das, was in eine Bedeutungs-/Objektkategorie passt, sind die individuellen Objekte, die mit den Tönen des akustischen Musters gemeint sind bzw. durch sie bezeichnet werden. In diesen Fällen bildet das akustische Muster ein Wort. Alle individuellen Gegenstände, die das charakteristische Merkmal gemeinsam haben, „ein saugfähiges Tuch oder Papier zu sein, dass zum Abreiben oder Abtrocknen gebraucht wird“, gehören zu Bedeutungs-/Objektkategorie „ Handtuch“.
Man beachte, dass eine Hör-Kategorie von sich aus keine Bedeutungs-/Objektkategorie hat, die inhärent, von ihrer eigenen Seite her, mit ihr verknüpft ist. Die Hör-Kategorie do (Englisch für „tun“) kann nicht nur mit den englischen Bedeutungs-/Objekt-Kategorien „ do“ (tun), „due“ (geschuldet), „dew“ (Tau) oder „doo“ (Mist) verbunden werden, sondern auch mit der deutschen Bedeutungs-/Objektkategorie „du“ (äquivalent mit dem englischen „you“), der chinesischen Bedeutungs-/Objektkategorie „du“ (in etwa gleichbedeutend mit dem deutschen Wort „Maß“ oder „Magen“ ), der tibetischen Bedeutungs-/Objektkategorie „‘du“ (in etwa gleichbedeutend mit dem deutschen Wort „Sammeln“) usw. Die Verknüpfung einer Hör-Kategorie mit einer Bedeutungs-/Objektkategorie ist lediglich durch die geistige Benennung entsprechend einer bestimmten Konvention begründet, die man übernommen hat.
Die unbegriffliche Wahrnehmung erfolgt ohne ein solches Medium. Sie kann auf sinnliche, geistige oder yogische Art stattfinden.
- Die sinnliche und die yogische Wahrnehmung sind immer unbegrifflich.
- Die geistige Wahrnehmung kann begrifflich oder unbegrifflich sein.
Die bloße yogische Wahrnehmung (rnal-‘byor mngon-sum) ist eine gültige unbegriffliche Wahrnehmung, die aus der vorherrschenden Bedingung (bdag-rkyen) eines bestimmten Geisteszustandes entsteht, nämlich eines Geisteszustandes, in dem Shamatha (tib. zhi-gnas, ein stiller und zur Ruhe gekommener Geisteszustand, geistige Ruhe, ruhiges Verweilen) und Vipashyana (tib. lhag-mthong, ein Geisteszustand von außergewöhnlicher Wahrnehmungsfähigkeit, besondere Einsicht) miteinander verbunden sind. Sie nimmt entweder die subtile Unbeständigkeit (mi-rtag-pa phra-mo) der Phänomene oder die Leerheit (stong-pa nyid, Skt. shunyata, Leere) wahr. Als Wahrnehmung der Leerheit (völlige Abwesenheit aller unmöglichen Existenzweisen) tritt sie nur während der vollkommenen Vertiefung (mnyam-bzhag, meditative Ausgewogenheit) eines Arya auf. Sie ist, ebenso wie die Sinneswahrnehmung, immer unbegrifflich.
Auseinanderhaltendes Gewahrsein
Das auseinanderhaltende Gewahrsein (‘du-shes, Erkennen) ist eine Art von Nebengewahrsein (sems-byung, Geistesfaktor), das alle unbegrifflichen und begrifflichen Wahrnehmungen begleitet, mit Ausnahme einiger sehr versunkener meditativer Vertiefungen. Das auseinanderhaltende Gewahrsein erfasst ein spezifisches charakteristisches Merkmal dessen, was in einer unbegrifflichen oder begrifflichen Wahrnehmung erscheint (snang-ba) und ordnet ihm eine bestimmte konventionelle Bedeutung (tha-snyad ‘dogs-pa) zu. Es schreibt seinem Objekt jedoch nicht notwendigerweise einen Namen (ming) oder eine geistiges Bezeichnung (brda) zu. Es vergleicht sein Objekt auch nicht mit den zuvor wahrgenommenen Objekten.
In der sinnlichen unbegrifflichen Wahrnehmung (zum Beispiel einer visuellen Wahrnehmung) können wir Sinnesdaten (zum Beispiel Farben wie Weiß und Formen wie ein Rechteck) sowie allgemein verständliche Objekte (zum Beispiel ein Handtuch) erkennen. In diesen Fällen ordnet das auseinanderhaltende Gewahrsein dem, was in der Wahrnehmung erscheint, nicht die Bezeichnung weiß, Rechteck oder Handtuch zu. Tatsächlich weiß das auseinanderhaltende Gewahrsein hier noch nicht einmal, dass die Farbe Weiß, die Form rechteckig oder der Gegenstand ein Handtuch ist. Es haltet sie bloß als konventionell erkennbare Gegenstände auseinander von allem anderen, was in dieser visuellen Wahrnehmung erscheint. Mit anderen Worten: Es halet sie auseinander von allen anderen Farben, Formen und allgemein verständlichen Gegenständen, die im Blickfeld erscheinen. Das wird bezeichnet als „das auseinanderhaltende Gewahrsein, welches als charakteristisches Merkmal erfasst, dass etwas ein bestimmter erkennbarer Gegenstand ist“ (don-la mtshan-mar ‘dzin-pa’i ‘du-shes).
In der begrifflichen Wahrnehmung ordnet das auseinanderhaltende Gewahrsein seinem Objekt einen konventionellen Begriff und dessen Bedeutung (sgra-don) zu. Es bestimmt das Objekt als einer bestimmten Hör-Kategorie oder einer Bedeutungs-/Objektkategorie zugehörig und sondert es damit von dem ab, was nicht zu diesen Kategorien gehört. Wenn es einem Objekt, das ihm erscheint, einen Namen oder sowohl Namen als auch Bedeutung zuordnet, z.B. „weiß“, „Rechteck“ und „Handtuch“, dann haltet es also das Weiß auseinander von allen anderen Farben, die nicht Weiß sind, ein Rechteck von allen anderen Formen, die nicht rechteckig sind, und auseinander von allen anderen Gegenständen, die nicht Handtücher sind. Dies wird bezeichnet als „das auseinanderhaltende Gewahrsein, welches als charakteristisches Merkmal erfasst, dass etwas eine bestimmte Konventionalität ist“ (tha-snyad-la mtshan-mar ‘dzin-pa’i ‘du-shes). Unbegriffliche Wahrnehmung hat diese Art von auseinanderhaltende Gewahrsein nicht.
Visuelle unbegriffliche Wahrnehmung haltet also bloß die individuellen definierenden Merkmale auseinander von etwas, die es als existente, gültig erkennbare Farbe, Form und allgemein verständliches Objekt charakterisieren. Es haltet „diese“ Farbe auseinander von „jener“ Farbe, „diese“ Form von „jener“ Form und „dieses“ allgemein verständliche Objekt von „jenem“ allgemein verständlichen Objekt. Die begriffliche Wahrnehmung haltet sowohl die individuell definierenden Merkmale, die das, was ihr erscheint, charakterisieren, auseinander als auch die Art von Objekt, um die es sich jeweils handelt – „diese“ besondere Farbe („weiß“, nicht „gelb“), „diese“ besondere Form („Rechteck“, nicht „Kreis“) und „diese“ besondere Art von allgemein verständlichem Objekt („ Handtuch“, nicht „Regenmantel“)
Die zwei Wahrheiten
In Bezug auf jedes erkennbare Phänomen gibt es zwei Wahrheiten (bden-pa gnyis). In Fachbegriffen ausgedrückt heißt es, dass die beiden Wahrheiten dieselbe essentielle Natur (ngo-bo gcig) gemeinsam haben. Mit anderen Worten: Die zwei Wahrheiten beziehen sich auf zwei wahre Aspekte eines jeden Phänomens. Jede der beiden Wahrheiten kann unbegrifflich oder begrifflich wahrgenommen werden.
- Oberflächliche Wahrheiten (kun-rdzob bden-pa, konventionelle Wahrheit, relative Wahrheit) sind diejenigen Phänomene, die durch eine gültige Wahrnehmung zu finden sind, die das Konventionelle (tha-snyad-pa) untersucht (dpyod-pa, analysiert).
- Tiefste Wahrheiten (don-dam bden-pa, letztendliche Wahrheiten) sind diejenigen Phänomene, die durch eine gültige Wahrnehmung (tshad-ma) zu finden sind, welche untersucht, was das Letztendliche ist (mthar-thug).
In diesen Definitionen impliziert der Ausdruck „zu finden“ nicht, dass die gültigen Wahrnehmungen bei ihrer Untersuchung auf Seiten des Objekts das „Ding“ finden, auf das sich der Name oder die Bezeichnung für das Phänomen beziehen (btags-don). Wenn die gültige Wahrnehmung bei ihrer Untersuchung solch ein Ding finden könnte, dann würde das Phänomen der Definition entsprechen, dass seine Existenz durch seine Selbstnatur begründet (rang-bzhin-gyis grub-pa, inhärente Existenz) wäre. Als einziges der Lehrsysteme vertritt das Prasangika-System die Aussage, dass es nichts gibt, dessen Existenz auf diese unmögliche Weise begründet ist. „Zu finden“ bedeutet hier in den Definitionen der beiden Wahrheiten einfach nur, dass die untersuchende gültige Wahrnehmung das jeweilige Phänomen kognitiv als beteiligtes Objekt erfasst und explizit begreift.
- Das beteiligte Objekt einer Wahrnehmung ist das hauptsächliche Objekt (yul-gyi gtso-bo, wichtiges Objekt), mit dem sie sich beschäftigt.
Gültige Wahrnehmung und Begreifen
Gültige Wahrnehmung ist eine untrügerische (mi-bslu-ba) Wahrnehmung des beteiligten Objekts der Wahrnehmung. Eine Wahrnehmung ist untrügerisch, wenn sie die entschiedene Bestimmung (nges-pa) ihres beteiligten Objekts bewirkt und nicht durch andere gültige Wahrnehmungen widerlegt wird.
- Andere gültige Wahrnehmungen sind solche, die entweder die tiefste oder die oberflächliche Wahrheit untersuchen.
- Im Prasangika-System enthält die Definition für gültige Wahrnehmung nicht die Bedingung, dass diese frisch (gsar-tu) sein muss, wie es in den weniger ausgefeilten Lehrsysteme heißt. Das liegt daran, dass im Sinne der Prasangika-Sicht der Leerheit alle Momente der Wahrnehmung frisch sind.
- Gültige Wahrnehmung kann unbegrifflich oder begrifflich sein.
Eine Wahrnehmung, sei sie unbegrifflich oder begrifflich, begreift (rtogs-pa) ihr beteiligtes Objekt, wenn sie es korrekt und entschieden als „dieses“ und „ nicht jenes“ bestimmt. Sie kann ein Objekt entweder explizit oder implizit begreifen.
- Beim expliziten Begreifen (dngos-su rtogs-pa) erscheint ein geistiger Aspekt (rnam-pa), der das begriffene Objekt in der Wahrnehmung darstellt. Ein geistiger Aspekt ist so etwas wie ein geistiges Hologramm, aber es muss sich dabei nicht um etwas Visuelles handeln.
- Beim impliziten Begreifen (shugs-la rtogs-pa) erscheint ein solcher Aspekt nicht.
Eine Wahrnehmung kann nicht implizit ein Objekt begreifen, ohne gleichzeitig explizit ein anderes Objekt zu begreifen. Doch eine Wahrnehmung kann ein Objekt explizit begreifen, ohne gleichzeitig irgendetwas implizit zu begreifen.
Alle gültigen Wahrnehmungen begreifen ihr beteiligtes Objekt.
Zwei Fassetten der gültigen Wahrnehmung
Im Allgemeinen gilt, dass jeder spezifische Moment gültiger Wahrnehmung zwei Fassetten hat. Jede dieser Fassetten ist nur für das Begreifen einer der beiden Wahrheiten bezüglich des Phänomens gültig, das ihr beteiligtes Objekt ist. Es handelt sich um:
- die Fassette, die für das Begreifen oberflächlicher Wahrheiten (kun-rdzob rtogs-pa’i tshad-ma) gilt, und
- die Fassette, die für das Begreifen tiefster Wahrheiten (don-dam rtogs-pa’i tshad-ma) gilt.
Im Zusammenhang mit diesen beiden Fassetten gilt:
- Gültige geistige Wahrnehmung, sei sie begrifflich oder unbegrifflich, kann jede der beiden Wahrheiten explizit oder implizit begreifen.
- Gültige sinnliche unbegriffliche Wahrnehmung begreift nur oberflächliche Wahrheiten, entweder explizit oder implizit.
- Yogische unbegriffliche Wahrnehmung der Leerheit begreift nur tiefste Wahrheiten, und zwar nur explizit.
Fassetten der oberflächlichen Wahrheit
Im Allgemeinen ist die oberflächliche Wahrheit in Bezug auf einen Gegenstand dessen Erscheinung, während die tiefste Wahrheit in Bezug auf ihn seine Leerheit ist (seine tatsächliche Existenzweise).
Im Rahmen dieser allgemeinen Formulierung gibt es innerhalb der oberflächlichen Wahrheit zwei untrennbare Fassetten der Erscheinung eines Gegenstands:
- die Erscheinung des Gegenstands als Objekt,
- die Erscheinung der Existenzweise des Gegenstands.
Man beachte, dass etwas nicht erscheinen kann, ohne dass es in einer bestimmten Existenzweise erscheint; und eine Existenzweise existiert nicht unabhängig von einem Gegenstand, der anscheinend auf diese Weise existiert.
Betrachten wir den Fall eines visuellen Objekts:
- Die Erscheinung des visuellen Objekts als Objekt besteht in der Erscheinung einer farbigen Form und eines konventionellen, allgemein verständlichen Objekts. Wenn man etwas sieht, können z.B. sowohl ein weißes Rechteck als auch ein Handtuch erscheinen. Sowohl die begriffliche als auch die unbegriffliche Wahrnehmung bringen kognitive Erscheinungen sowohl der Sinnesdaten als auch das allgemein verständlichen Objekts hervor.
- Die Erscheinung der Existenzweise eines Gegenstands kann entweder eine Erscheinung von scheinbar wahrer Existenz (bden-par grub-pa) oder eine Erscheinung von nicht-wahren Existenz sein. Die beiden Alternativen bilden eine Dichotomie (dngos-‘gal), d.h., dass es unmöglich eine dritte Alternative (phung gsum-pa) geben kann.
Wenn man von einem Gegenstand sagt, dass er wahrhaft existent ist, so ist damit gemeint, dass seine konventionelle Identität (tha-snyad-du yod-pa’i bdag) wahrhaft als „dieses“ oder „jenes“ individuell gültig erkennbare Objekt oder als „diese“ oder „jene“ besondere Art von gültig erkennbarem Objekt existiert.
Eine wahrhaft existente konventionelle Identität wäre eine Identität, die kraft eines objektiven, individuell definierenden, charakteristischen Merkmals (rang-mtshan) begründet ist, das auf Seiten des Gegenstands auffindbar ist. Ein solches auffindbares Merkmal würde die korrekte geistige Bezeichnung (yang-dag-par ming ‘dogs-pa) des Gegenstands als „dieses“ oder „jenes“ zulassen. Denn das auffindbare Merkmal wäre das, was die Grundlage, die das auffindbare Merkmal hat (mtshan-gzhi), zu einer angemessenen Grundlage für die Zuschreibung (gdags-gzhi) von „diesem“ oder „jenem“ machen würde. Das Merkmal würde diese wahrhaft existente Identität entweder allein durch seine eigene Kraft erweisen oder in Verbindung mit der geistigen Zuschreibung. Wahrhaft begründete Existenz ist also synonym mit Existenz, die durch Selbstnatur begründet ist.
Zwar kann die geistige Aktivität die Erscheinung einer Existenzweise hervorbringen, die wahrer Existenz ähnelt, aber tatsächliche wahre Existenz kann nicht erscheinen, weil es sie gar nicht gibt. Die völlige Abwesenheit wahrer Existenz eines Gegenstands ist dessen Leerheit (Leere). Leerheit als Existenzweise ist gleichbedeutend mit nicht-wahrer Existenz.
Die völlige Abwesenheit einer wahrhaft existenten konventionellen Identität eines Gegenstands bedeutet nicht, dass er überhaupt keine konventionelle Identität hat. Denn wenn etwas leer von wahrer Existenz ist, impliziert dies, dass es eine nicht wahrhaft existente konventionelle Identität als „dieses“ oder „jenes“ hat. Andernfalls würde sich die absurde Folgerung ergeben, dass nichts von irgendetwas anderem unterscheidbar wäre. Alles wäre dasselbe und Sie und ich wären ununterscheidbar.
So etwas wie ein objektives, definierendes, charakteristischen Merkmal, das auf Seiten der Grundlage für die Zuschreibung bzw. auf Seiten des Gegenstands selbst auffindbar wäre, gibt es nicht. Aber es gibt konventionelle definierende, charakteristische Merkmale, die durch den Geistesfaktor Unterscheiden gültig erkennbar sind. Ihre Existenz ist jedoch allein durch geistige Zuschreibung begründet. Eine nicht wahrhaft existente, konventionelle Identität ist also eine Identität, die nur durch geistiges Bezeichnen begründet ist und nicht in Verbindung mit der Kraft eines objektiven, definierenden, charakteristischen Merkmals, das auf Seiten der Grundlage für die Bezeichnung bzw. auf Seiten des Gegenstands selbst auffindbar ist, oder gar nur durch die Kraft eines solchen auffindbaren objektiven Merkmals.
Kurz: Die tiefste Wahrheit in Bezug auf einen Gegenstand ist dessen tatsächliche Existenzweise, und genau dies ist seine Leerheit, nämlich die völlige Abwesenheit einer wahrhaft existenten konventionellen Identität. Die oberflächliche Wahrheit in Bezug auf einen Gegenstands betrifft die Grundlage für die Leerheit (stong-gzhi). Zur Grundlage gehört die unbegriffliche Erscheinung des Gegenstands und die Existenzweise. Beide haben nicht-wahrhaft existente konventionelle Identitäten als gültig erkennbare Objekte. Zur Grundlage gehört auch die begriffliche Erscheinung davon, was der Gegenstand in spezifischer Weise ist und was die Existenzweise in spezifischer Weise ist, und beides hat ebenfalls nicht-wahrhaft existente konventionelle Identität. Die nicht-wahrhaft existente konventionelle Identität eines erkennbaren Objekts ist also leer davon, als wahrhaft existente konventionelle Identität zu existieren.
Reine und unreine Erscheinungen oberflächlicher Wahrheiten
Entsprechend der oben genannten Unterscheidung zwischen wahrer und unwahrer Existenz eines Gegenstands gibt es unreine Erscheinungen (ma-dag-pa’i snang-ba) und reine Erscheinungen (dag-pa’i snang-ba) der oberflächlichen Wahrheit bezüglich eines Gegenstands.
- Eine unreine Erscheinung der oberflächlichen Wahrheit bezüglich eines Gegenstands ist es, wenn er so erscheint, als wäre er wahrhaft existent. Diese Erscheinungsweise (snang-tshul) entspricht nicht der tatsächlichen Existenzweise (gnas-tshul, Bestehensweise) des Gegenstands. Ein Beispiel dafür ist die Erscheinung eines Gegenstands als etwas, das eine scheinbar wahrhaft existente konventionelle Identität hat – etwa als wahrhaft existentes „rechteckiges weißes Handtuch.“
- Eine reine Erscheinung der oberflächlichen Wahrheit bezüglich desselben Gegenstands ist es, wenn er so erscheint, dass er eine nicht-wahrhaft existente konventionelle Identität als rechteckiges weißes Handtuch hat. Hier sind Erscheinungsweise und Existenzweise identisch.
Man beachte, dass es für eine reine und eine unreine Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit keinen gemeinsamen Nenner (gzhi-mthun) gibt. Mit anderen Worten: Es gibt keine auffindbare Entität – z.B. ein „ rechteckiges weißes Handtuch“ -, die unabhängig von der Erscheinungsweise existiert, und die entweder auf reine oder unreine Weise erscheinen kann, je nachdem, welcher Geist sie wahrnimmt. Der Grund dafür ist, dass es kein auf Seiten eines erkennbaren Objekts auffindbares „Ding“ gibt, auf das sich der Name oder die Bezeichnung dafür bezieht. Dennoch gibt es äußere Objekte (phyi-don), d.h. gültig erkennbare Objekte, die eine essentielle Natur Wesensart haben, die sich von der der Wahrnehmungen von ihnen unterscheidet.
Es ist auch nicht so, dass zuerst eine reine Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit in einer Wahrnehmung entsteht und die Wahrnehmung dann darauf eine unreine Erscheinung projiziert. Die Wahrnehmung bringt entweder eine unreine Erscheinung oder eine reine Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit hervor.
Wenn begriffliche geistige Wahrnehmung und sinnliche oder geistige unbegriffliche Wahrnehmung oberflächliche Wahrheiten wahrnehmen, können sie nur unreine Erscheinungen oberflächlicher Wahrheiten hervorbringen und wahrnehmen. Keine dieser Wahrnehmungen kann eine reine Erscheinung hervorbringen. Alle drei Arten der Wahrnehmung können jedoch gleichermaßen gültig sein für das Begreifen unreiner Erscheinungen oberflächlicher Wahrheiten, und zwar in Abhängigkeit davon, wie sie die unreinen Erscheinungen wahrnehmen. Nur die Wahrnehmung des Klaren Lichts, die später in diesem Aufsatz besprochen wird, kann reine Erscheinungen oberflächlicher Wahrheiten entstehen lassen und wahrnehmen.
Greifen nach wahrer Existenz
Zusammengefasst kann man sagen: Sinnliche und geistige unbegriffliche Wahrnehmung nehmen nur die Erscheinung von etwas wahr – die Erscheinung eines Gegenstands und die Erscheinung einer Existenzweise. Begriffliche geistige Wahrnehmung nimmt sowohl (1) die Erscheinung eines Gegenstands und eine Existenzweise wahr als auch (2) die Erscheinung davon, was etwas in spezifischer Weise ist, und der spezifische Art, wie es existiert. All diese Erscheinungen sind unreine Erscheinungen, und unreine Erscheinungen sind Erscheinungen scheinbar wahrer Existenz (bden-snang).
Was die Wahrnehmung der unreinen Erscheinungen scheinbar wahrer Existenz betrifft, so hat der Ausdruck „Greifen nach wahrer Existenz“ (bden-par grub-pa) zwei Bedeutungen. Das Wort, das als „Greifen“ (tib. ‘dzin, Skt. graha) übersetzt wird, bedeutet eigentlich nur „etwas als kognitives Objekt erfassen.“ Was die wahre Existenz betrifft, so können wir als kognitives Objekt „die Erscheinung scheinbar wahrer Existenz“ (bden-snang ‘dzin-pa) erfassen, oder wir können als kognitives Objekt „wahrhaft begründete Existenz“ (bden-grub ‘dzin-pa) erfassen. „Greifen nach wahrer Existenz“ kann entweder die erste der beiden Alternativen bedeuten oder beide Alternativen in Verbindung miteinander.
- Sinnliche und geistige unbegriffliche Wahrnehmungen erfassen als kognitives Objekt nur eine Erscheinung scheinbar wahrer Existenz. Sie bringen nur diese Erscheinung hervor und nehmen sie wahr. Sie „greifen nach wahrer Existenz“ also nur im ersten Sinne des Begriffs.
- Begriffliche Wahrnehmung erfassen als kognitives Objekt sowohl eine Erscheinung scheinbar wahrer Existenz als auch den Begriff „wahrhaft begründete Existenz“. Das liegt daran, dass die begriffliche Wahrnehmung etwas einblendet (sgro-‘dogs, darüberlegt, projiziert), das nicht da ist. Sie fügt hinzu, (1) dass die Existenzweise, die ihr erscheint, zu der Kategorie „wahrhaft begründete Existenz“ gehört und (2) dass diese spezifische, begrifflich erfasste Existenzweise der tatsächlichen Existenzweise des Objekts entspricht, das ihr erscheint. Mit anderen Worten: Sie hält die Erscheinungsweise (eine unreine Erscheinung oberflächlicher Wahrheit) ihres beteiligten Objekts für dessen tatsächliche Existenzweise (tiefste Wahrheit). Begriffliche Wahrnehmung „greift nach wahrer Existenz“ also in beiderlei Sinn des Begriffs.
Korrekte und verzerrte oberflächliche Wahrheiten
Bezogen auf die Wahrnehmung, die auf korrekten Argumenten beruht (rigs-shes), gibt es keine Unterteilung der oberflächlichen Wahrheit in korrekte oberflächliche Wahrheit (yang-dag kun-rdzob) und verzerrte oberflächliche Wahrheit (log-pa’i kun-rdzob). Das liegt daran, dass es bezogen auf diese Wahrnehmung so etwas wie verzerrte oberflächliche Wahrheit nicht gibt.
- Eine korrekte oberflächliche Wahrheit ist eine solche, die nicht wahrhaft existent ist – die so existiert wie die reine Erscheinung von oberflächlicher Wahrheit.
- Eine verzerrte oberflächliche Wahrheit wäre eine wahrhaft existente – eine, die tatsächlich in der Art und Weise einer unreinen Erscheinung von oberflächlicher Wahrheit existieren würde.
Auf korrekten Argumenten beruhende Wahrnehmung ist eine Wahrnehmung, die die zwei Wahrheiten untersucht, indem sie sich auf eine gültige Begründung stützt. Eine solche Wahrnehmung stellt entschieden fest, dass es so etwas wie wahrhaft begründete Existenz nicht gibt, weder letztendlich oder konventionell. Deshalb ist in Bezug auf die gültig begründete Wahrnehmung eine Unterteilung in korrekte und verzerrte oberflächliche Wahrheiten unzutreffend. Eine Unterteilung der Phänomene in zwei Kategorien kann nur dann gelten, wenn es in jeder der beiden Kategorien auch entsprechende zugehörige Phänomene gibt.
Bezogen auf konventionelle gültige Wahrnehmung (tha-snyad-pa’i tshad-ma) jedoch können oberflächliche Wahrheiten in korrekte und verzerrte oberflächliche Wahrheiten unterteilt werden.
- Oberflächliche Wahrheiten, die durch konventionelle gültige Wahrnehmung wahrgenommen werden, sind korrekte oberflächliche Wahrheiten.
- Oberflächliche Wahrheiten, die durch verzerrte Wahrnehmung wahrgenommen werden (log-shes), sind verzerrte oberflächliche Wahrheiten.
Konventionelle gültige Wahrnehmung – die auch weltliche gültige Wahrnehmung (‘jig-rten-pa’i tshad-ma) genannt wird – ist die gültige Wahrnehmung durch alle Arten von Geist außer der yogischen unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit. Da die konventionelle gültige Wahrnehmung immer unreine Erscheinungen von oberflächlichen Wahrheiten hervorbringt, bezieht sich die Unterteilung der oberflächlichen Wahrheiten in korrekte und verzerrte also nur auf oberflächliche Wahrheiten, die auf unreine Weise erscheinen.
Verzerrte Wahrnehmung
Verzerrte Wahrnehmung (log-shes) nimmt die unreinen Erscheinungen verzerrter oberflächlicher Wahrheiten wahr. Von den beiden Fassetten unreiner oberflächlicher Wahrheit bezieht sich die Verzerrung auf die Erscheinung eines Gegenstands als Objekt. Sie bezieht sich nicht auf die Erscheinung der Existenzweise eines Gegenstands, da alle unreinen Erscheinungen von oberflächlicher Wahrheit, seien sie verzerrt oder korrekt, Erscheinungen scheinbar wahrer Existenz sind.
Verzerrte Wahrnehmung kann auf unbegriffliche oder begriffliche Weise erfolgen.
- Eine verzerrte unbegriffliche Wahrnehmung ist eine Wahrnehmung, die in Bezug auf ihr beteiligtes Objekt getäuscht (fehlerhaft) ist.
- Eine verzerrte begriffliche Wahrnehmung ist eine Wahrnehmung, die in Bezug auf ihr begrifflich erfasstes Objekt (zhen-yul, begrifflich impliziertes Objekt) getäuscht ist.
Begrifflich erfasste Objekte gehören ausschließlich zum Bereich der begrifflichen Wahrnehmung; sie sind, buchstäblich, das, woran die Kategorien oder Begriffe „hängen“. Sie sind das, was worauf sich eine Kategorie in einer begrifflichen Wahrnehmung bezieht. Wenn wir z.B. an einen Apfel denken, bezieht sich die Kategorie „Apfel“ auf einen allgemein verständlichen Apfel. Wenn wir uns an unsere Mutter erinnern, dann bezieht sich der Begriff, den wir von unserer Mutter haben, auf unsere Mutter.
Ein Beispiel für verzerrte unbegriffliche Wahrnehmung ist die visuelle Wahrnehmung eines doppelten Mondes durch jemanden, der schielt und keine Brille trägt, die diese Sehstörung korrigiert. Das beteiligte Objekt der Wahrnehmung ist ein doppelter Mond. Beispiele verzerrter begrifflicher Wahrnehmung wären etwa, dass man sich einen doppelten Mond vorstellt, oder dass man sich an ein blaues Hemd erinnert, das man gestern getragen hat, obwohl man in Wirklichkeit ein gelbes Hemd getragen hatte, oder zu denken, dass Klang ein beständiges (ewiges) Phänomen ist.
Im dem Fall, dass man einen doppelten Mond sieht, ist das beteiligte Objekt (ein tatsächlicher doppelter Mond) nichts Existentes. In dem Fall, dass man sich einen doppelten Mond vorstellt, ist das begrifflich erfasste Objekt (ein tatsächlicher doppelter Mond), das zur Kategorie „doppelter Mond“ gehören würde, nichts Existentes. In dem Fall, dass wir uns fälschlich an ein blaues Hemd erinnern, das wir gestern getragen haben, ist ebenfalls das begrifflich erfasste Objekt „das blaue Hemd, das ich gestern getragen habe“ nichts Existentes.
Wenn wir hingegen vom Klang denken, er gehöre zur Kategorie der beständigen Phänomene, so ist das begrifflich erfasste Objekt „beständiges Phänomen“ etwas Existentes. Es ist nicht wie ein doppelter Mond. Dennoch ist die Wahrnehmung immer noch getäuscht in Bezug auf ihr begrifflich erfasstes Objekts; insofern ist sie verzerrt. Denn das beteiligte Objekt – Klang – ist kein Fall von „beständiges Phänomen“, dem begrifflich erfassten Objekt. Der Grundlage der Zuschreibung, nämlich dem Klang, die Kategorie „beständiges Phänomen“ zuzuschreiben, ist falsch. Die verkehrte Zuschreibung ist „eine begriffliche Wahrnehmung, die nicht mit den Tatsachen übereinstimmt“ (rtog-pa don mi-mthun).
Es gibt vier Ursachen für Täuschung (‘khrul-ba’i rgyu bzhi) – wobei der Begriff „Täuschung“ sich hier auf solche bezieht, die in getäuschter Wahrnehmung auftritt:
- Eine fehlerhafte vorherrschende Bedingung (bdag-rkyen) für die Wahrnehmung, z. B. die fehlerhafte visuelle Sinneskraft von jemandem, der schielt.
- Eine irreführende Bedingung dessen, worauf die Wahrnehmung gerichtet ist (dmigs-rkyen), z.B. wenn wir eine rasch im Kreis bewegte Fackel als einen Feuerring sehen.
- Ein irreführender Faktor in der Situation der wahrnehmenden Person, z.B. dass sie sich in einem fahrenden Auto befindet und die Bäume so sieht, als würden sie sich nach hinten bewegen, oder wenn jemand gefärbte Brillengläser trägt und weiße Gegenstände rosa sieht.
- Eine fehlerhafte unmittelbar vorhergehende Bedingung (de-ma-thag rkyen) für die Wahrnehmung. Die unmittelbar vorhergehende Bedingung einer Wahrnehmung ist deren unmittelbar vorhergehender Moment. Wenn der unmittelbar vorhergehende Moment der Wahrnehmung unter dem Einfluss fehlerhafter Logik stünde oder unter dem Einfluss hartnäckiger Ignoranz, könnten wir denken, dass Klänge beständig sind. Wenn wir von Vergesslichkeit beeinflusst sind, können wir uns fälschlich an etwas erinnern, was wir gestern angehabt haben. Oder wenn wir unter dem Einfluss von Paranoia stünden, könnten wir denken, dass uns jemand folgt, obwohl dies in Wirklichkeit gar nicht der Fall ist.
All diese Wahrnehmungen sind getäuscht bzw. fehlerhaft in Bezug auf ihre beteiligten Objekte. Gültige Wahrnehmungen, die durch keine der Ursachen für Täuschung beeinflusst sind, bestätigen die getäuschten Wahrnehmungen nicht. Sie widersprechen ihnen.
Wenn wir einen doppelten Mond wahrnehmen, so ist die Wahrnehmung verzerrt und als Ganzes keine gültige Wahrnehmung. Dennoch ist die Wahrnehmung der Erscheinung eines doppelten Mondes im Rahmen dieser verzerrten Wahrnehmung „gültig“. Denn im Hinblick darauf, dass tatsächlich eine Erscheinung auftaucht, die einen doppelten Mond darstellt, und diese durch die getäuschte Wahrnehmung klar erkannt wird, ist sie untrügerisch.
- Die Wahrnehmung dieser verzerrten oberflächlichen Wahrheit steht nicht im Widerspruch zur Wahrnehmung oberflächlicher Wahrheiten durch andere Menschen, die ebenfalls schielen. Sie alle sehen die Erscheinung eines doppelten Mondes, wenn sie den Mond anschauen.
- Die Wahrnehmung dieser verzerrten Erscheinung steht noch nicht einmal im Widerspruch zur Wahrnehmung der tiefsten Wahrheit, nämlich in dem Sinne, dass die Wahrnehmung der Leerheit der verzerrten Erscheinung nicht die konventionelle Existenz der verzerrten Erscheinung negiert.
Dasselbe gilt bezüglich der verzerrten begrifflichen Wahrnehmung, z.B. wenn man denkt, dass Klang beständig ist. Die Wahrnehmung von „Klang“ und die Wahrnehmung der Kategorie „beständig“ selbst sind in dieser verzerrten Wahrnehmung gültig, obwohl die Zuschreibung der Kategorie „ beständig“ zu dem Klang und die Wahrnehmung von Klang mittels dieser Kategorie verzerrt ist.
Noch eine weiter Klarstellung ist nötig: Obwohl die verzerrte Wahrnehmung einer verzerrten oberflächlichen Wahrheit nicht die Erscheinung der Existenzweise des Gegenstands betrifft, kann trotzdem eine verzerrte begriffliche Wahrnehmung der Erscheinung einer Existenzweise vorhanden sein. Wir könnten z.B. denken, dass die unreine Erscheinung der scheinbar wahren Existenz eines Gegenstands eine reine Erscheinung nicht-wahrer Existenz sei. Diese verzerrte begriffliche Wahrnehmung ist getäuscht in Bezug auf ihr begrifflich erfasstes Objekt „reine Erscheinung“. Die unreine Erscheinung, die ihr beteiligtes Objekt ist, ist kein Fall von reiner Erscheinung. Solche ungültigen Wahrnehmungen treten z. B. als Folge davon auf, dass man ein Svatantrika-Madhyamaka-Verständnis der Leerheit für das tiefste Verständnis der Leerheit hält und daher das Objekt, das zu negieren ist, nicht weit genug fasst (dgag-bya ngos-‘dzin khyab-chung-ba dgag-pa).
Trügerische Wahrnehmung
Eine trügerische Wahrnehmung (‘khrul-shes) ist eine Wahrnehmung, die bezüglich ihres erscheinenden Objektes einen Fehler enthält oder in Bezug auf das erscheinende Objekt verwirrt ist. Ihr erscheinendes Objekt sieht wie etwas anderes aus.
Alle Wahrnehmungen außer der yogischen unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit sind getäuschte Wahrnehmungen in Bezug auf die Erscheinung der Existenzweise oberflächlicher Wahrheiten. Denn sie alle bringen Erscheinungen unreiner oberflächlicher Wahrheiten hervor und nehmen diese wahr. Die Erscheinungen scheinbar wahrer Existenz sehen so aus, als wären sie Erscheinungen tatsächlicher wahrer Existenz. Jedoch sind nicht alle trügerischen Wahrnehmungen unreiner Erscheinungen von oberflächlichen Wahrheiten als Objekt auch verzerrte Wahrnehmungen. Nur einige davon sind verzerrt, andere hingegen gültig.
Unter den unbegrifflichen Wahrnehmungen sind nur die verzerrten unbegrifflichen Wahrnehmungen auch trügerische Wahrnehmungen in Bezug auf die Erscheinung von oberflächlichen Wahrheiten als Objekte. Denn das beteiligte Objekt einer verzerrten unbegrifflichen Wahrnehmung, z.B. wenn man einen doppelten Mond sieht, ist auch ihr erscheinendes Objekt.
Unter den begrifflichen Wahrnehmungen hingegen sind alle Wahrnehmungen auch trügerisch in Bezug auf die Erscheinung von oberflächlichen Wahrheiten als Objekt, ganz gleich, ob die begriffliche Wahrnehmung gültig oder verzerrt ist. Lassen Sie uns diesen Punkt genauer untersuchen
In der begrifflichen Wahrnehmung ist das erscheinende Objekt eine Kategorie, eine begriffliche Vorstellung oder beides. Der Einfachheit halber wollen wir die Erläuterung auf diejenige begriffliche Wahrnehmung beschränken, in der eines der erscheinenden Objekte eine Kategorie ist. Betrachten wir z.B. die begriffliche Wahrnehmung eines Hundes. Erscheinendes Objekt dieser Wahrnehmung ist die Kategorie „Hund“ und die begriffliche Vorstellung „wahrhaft begründete Existenz“ . Was in der Wahrnehmung tatsächlich erscheint (snang-ba), ist ein Hund (und zwar mittels eines geistigen Aspekts, der einen Hund repräsentiert) sowie die Erscheinung scheinbar wahrer Existenz. Die begriffliche Wahrnehmung schreibt die Kategorie und die begriffliche Vorstellung dem zu, was erscheint, nämlich der oberflächlichen Wahrheit – der Erscheinung des Objekts, das der Gegenstand ist – und der Erscheinung der Existenzweise, die der Gegenstand hat.
Die begriffliche Wahrnehmung ist trügerisch, weil sie das, was erscheint, mit dem, was sie zuschreibt (snang-btags gcig-tu ‘dres) zu einem einzigen Gegenstand vermischt. „Zu einem einzigen Gegenstand vermischen“ bedeutet, zwei Dinge so erscheinen zu lassen, als seien sie ein und dasselbe. Es mag richtig sein, dass ein bestimmter Hund ein Fall von etwas ist, das konventionell der Kategorie „Hund“ zugeordnet werden kann. Wenn allerdings in der Wahrnehmung die Kategorie „Hund“ mit der Erscheinung eines bestimmten Einzelfalls von Hund vermischt wird, ist die Wahrnehmung trügerisch. Denn es scheint so, als wären die Kategorie und der spezielle Fall des Gegenstands, der konventionell zu dieser Kategorie gehört, ein und dasselbe. Mit anderen Worten: Es scheint, als wäre die gesamte Gruppe identisch mit einem bestimmten Mitglied der Gruppe, während das Mitglied, das erscheint, bloß einen bestimmter Fall von allen Mitgliedern der Gruppe darstellt. Einfach ausgedrückt: Wie dieser spezielle Hund aussieht, scheint genau dasselbe zu sein, wie Hunde im Allgemeinen aussehen.
Die begriffliche Wahrnehmung ist nicht nur deshalb trügerisch, weil sie ihr erscheinendes Objekt (in unserem Beispiel die Kategorie „Hund“) mit dem, was ihr erscheint (ein konventionell existierender Hund) zu einem einzigen Gegenstand vermischt. Sie ist auch deswegen trügerisch, weil sie das andere Objekt, das ihr erscheint (nämlich die begriffliche Vorstellung „wahrhaft begründete Existenz“), mit etwas vermischt, was ihr ebenfalls erscheint (nämlich scheinbar wahrer Existenz). Genauer gesagt, die begriffliche Wahrnehmung erfasst die Erscheinung, dass etwas ein wahrhaft existenter Hund ist, und fügt ihr die begriffliche Vorstellung „wahrhaft begründete Existenz als Hund“ hinzu. Dieser Aspekt der begrifflichen Wahrnehmung ist verzerrt. Das begrifflich erfasste Objekt „wahrhaft begründete Existenz“ existiert überhaupt nicht. Etwas nicht Existentes so zu erfassen, als wäre es existent, ist somit eine verzerrte Einfügung.
Was die Wahrnehmung unreiner oberflächlicher Wahrheiten betrifft, so ist die begriffliche Wahrnehmung eines Hundes als „Hund“ also in zweierlei Hinsicht trügerisch:
- Sie vermischt die Kategorie „Hund“ mit der Erscheinung eines bestimmten Hundes.
- Sie vermischt die begriffliche Vorstellung „wahrhaft begründete Existenz“ mit der Erscheinung von scheinbar wahrer Existenz.
Der erste trügerische Aspekt ist eine gültige begriffliche Wahrnehmung. Es ist richtig, dass dieses spezielle erkennbare Objekt konventionell zur Kategorie „Hund“ gehört. Es kann sich sogar um eine gültige trügerische Wahrnehmung handeln, dass diese spezielle Erscheinung von scheinbar wahrer Existenz konventionell zur Kategorie „Erscheinungen scheinbar wahrer Existenz“ gehört. Aber es wäre verzerrt, diese spezielle Erscheinung scheinbar wahrer Existenz für etwas zu halten, das konventionell zu der Kategorie „Erscheinungen nicht-wahrer Existenz“ gehört.
Gleichzeitige Wahrnehmung der zwei Wahrheiten
Zwei sinnlich erfassbare Aspekte von etwas können durch zwei angemessene Arten geistiger Aktivität gleichzeitig wahrgenommen werden. Wir können z.B. mit der visuellen Wahrnehmung den Anblick einer Orange sehen und gleichzeitig mit der Geruchswahrnehmung ihren Duft riechen. Doch wir können das visuelle und das olfaktorische Objekt nicht mit rein visueller Wahrnehmung sehen und riechen.
Ähnlich können wir die oberflächliche und die tiefste Wahrheit gleichzeitig wahrnehmen, aber nur durch die jeweils angemessenen Aspekte der geistigen Aktivität, die für die Wahrnehmung der jeweiligen Wahrheit gültig sind. Die geistige Aktivität, die gültig ist für die Wahrnehmung der oberflächlichen Wahrheit in Bezug auf einen Gegenstand – was er zu sein scheint und wie er zu existieren scheint – , ist also nicht für die Wahrnehmung seiner tiefsten Wahrheit – wie er tatsächlich existiert – gültig, und umgekehrt.
Diese Aussage ist ungeachtet dessen zutreffend, ob die geistige Aktivität eine Wahrnehmung unreiner oder reiner Erscheinungen oberflächlicher Wahrheiten ist, und im ersteren Fall, ob die geistige Aktivität begrifflich oder unbegrifflich ist.
Der Anblick und der Geruch einer Orange sind Phänomene, die sich nicht gegenseitig ausschließen (‘gal-ba), und daher kann ein Moment geistiger Aktivität beide gleichzeitig wahrnehmen, wobei beide explizit begriffen werden. Die Anwesenheit und die völlige Abwesenheit wahrer Existenz dagegen sind Phänomene, die sich gegenseitig ausschließen. Ein Moment geistiger Aktivität kann nicht gleichzeitig einen geistigen Aspekt hervorbringen, der das Vorhandensein wahrer Existenz sowie auch ihre Abwesenheit darstellt. Mit anderen Worten: Ein Moment geistiger Aktivität kann nicht beides zur selben Zeit explizit wahrnehmen.
Und da die unreine Erscheinung eines Gegenstands mit der Erscheinung scheinbar wahrer Existenz verbunden ist, verhindert (khegs) oder blockiert eine solche Erscheinung gleichzeitig das explizite Begreifen seiner tiefsten Wahrheit, der völligen Abwesenheit seiner wahren Existenz. Mit anderen Worten: Die Wahrnehmung unreiner oberflächlicher Wahrheiten und der tiefsten Wahrheiten kann nicht gleichzeitig stattfinden, indem beide explizit begriffen werden.
Die gleichzeitige Wahrnehmung der beiden Wahrheiten kann allerdings in einem Moment begrifflicher Wahrnehmung stattfinden, indem die eine explizit und die andere implizit begriffen wird.
- Die Wahrnehmung der Leerheit in der begrifflichen völligen Vertiefung (mnyam-bzhag, meditative Ausgewogenheit) begreift explizit die Leerheit und gleichzeitig implizit die Grundlage für diese Leerheit.
- Die Wahrnehmung der Leerheit in der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung bestimmter Wahrnehmungen (rjes-thob, Periode der Nachmeditation) begreift explizit die Grundlage für eine Leerheit und gleichzeitig implizit ihre Leerheit.
Die unbegriffliche Wahrnehmung hingegen kann zwar in einem Moment implizit die Leerheit begreifen, während sie gleichzeitig explizit die Grundlage für die Leerheit begreift, aber sie kann nicht die Grundlage für die Leerheit implizit begreifen, während sie explizit ihre Leerheit begreift.
- Die Wahrnehmung der Leerheit in der unbegrifflichen völligen Vertiefung begreift die Leerheit explizit, aber die Grundlage für diese Leerheit nicht einmal implizit.
- Die Wahrnehmung in der Phase der unbegrifflichen nachfolgende Erlangung von Erkenntnis der Leerheit begreift explizit die Grundlage für eine Leerheit und gleichzeitig implizit ihre Leerheit.
Eine begriffliche Wahrnehmung, die explizit eine Leerheit begreift, kann dies nur, indem sie die Erscheinung wahrer Existenz der Leerheit hervorbringt. Die Wahrnehmung ist korrekt in Bezug auf die oberflächliche Wahrheit dessen, was Leerheit ist – es handelt sich um eine Erscheinung der Leerheit. Sie ist ebenfalls korrekt in Bezug auf die oberflächliche Wahrheit davon, wie die Leerheit zu existieren scheint – nämlich so, also ob sie wahrhaft existent wäre. Allerdings ist die begriffliche Wahrnehmung trügerisch, weil sie die Leerheit, die erscheint, mit der Kategorie „ Leerheit“ vermischt, und die Erscheinung wahrer Existenz, die ihr erscheint, mit den Kategorien „ Erscheinungen wahrer Existenz“ und „wahrhaft begründete Existenz“. Derjenige Aspekt der Wahrnehmung, der die Erscheinung von scheinbar wahrhaft existenter Leerheit mit der Kategorie „ wahrhaft begründete Existenz“ vermischt, ist verzerrt. Die anderen Aspekte sind bloß trügerisch, aber nicht verzerrt. Nichtsdestotrotz ist die Wahrnehmung als Ganzes eine gültige begriffliche Wahrnehmung.
Hier verhindert das explizite begriffliche Verstehen einer Leerheit, die wahrhaft existent erscheint, nicht, dass dieselbe begriffliche Wahrnehmung gleichzeitig implizit die Grundlage für diese Leerheit begreift. Denn diese Grundlage der Leerheit könnte, auch wenn sie nicht erscheint, in der begrifflichen Wahrnehmung erscheinen. Technisch ausgedrückt ist es so, dass die Art, wie die begriffliche Wahrnehmung ihr Objekt explizit erfasst (‘dzin-stangs) (nämlich indem sie eine Erscheinung davon hervorbringt, als sei es wahrhaft existent, und danach greift) nicht die allgemeine Wahrnehmung des Objekts verhindert, das sie gleichzeitig implizit wahrnimmt.
- Wenn die Grundlage der Leerheit in der begrifflichen Wahrnehmung erschien, konnte der Aspekt der Wahrnehmung, der für das Wahrnehmen der oberflächlichen Wahrheiten gilt, diese Grundlage nur als wahrhaft existent erscheinen lassen. Denn die Erscheinungen, die die begriffliche Wahrnehmung hervorbringt, können nur Erscheinungen von scheinbar wahrer Existenz sein.
- Im Hinblick auf die Erscheinung, wie etwas existiert, wäre die Erscheinung einer wahrhaft existierenden Leerheit nicht unvereinbar mit der Erscheinung einer wahrhaft existierenden Grundlage für die Leerheit. Dies liegt daran, dass beide Erscheinungen von wahrer Existenz sind. Unvereinbar sind die Erscheinungen nur unter dem Gesichtspunkt, worum es sich bei dem Objekt handelt – die Abwesenheit einer unmöglichen Existenzweise und die Anwesenheit eines Objekts, das diese unmögliche Existenzweise hat.
- Aufgrund dieser Unvereinbarkeit können die beiden Wahrheiten in der begrifflichen Wahrnehmung nicht gleichzeitig explizit begriffen werden.
Wenn die Wahrnehmung in der Phase der begrifflichen nachfolgenden Erlangung explizit eine Grundlage für Leerheit begreift, lässt sie diese auch als wahrhaft existent erscheinen, weil sie ja eine begriffliche Wahrnehmung ist. Das explizite begriffliche Begreifen einer Grundlage für Leerheit, die wahrhaft existent zu sein scheint, verhindert nicht, dass dieselbe begriffliche Wahrnehmung gleichzeitig implizit die Leerheit selbst begreift. Sie blockiert dies nicht, da diese Leerheit, auch wenn sie nicht erscheint, in der begrifflichen Wahrnehmung erscheinen könnte. Wenn die Leerheit in der begriffliche Wahrnehmung erschien, konnte auch sie nur so erscheinen, als wäre sie wahrhaft existent. Der Rest der Untersuchung ist genauso wie im Fall der begrifflichen Wahrnehmung der Leerheit während der völligen Vertiefung.
Die Untersuchung der unbegrifflichen Wahrnehmung in der Phase nachfolgender Erlangung ist genauso wie im Fall der begrifflichen Variante der Wahrnehmung. Denn beide erfolgen mit geistiger Wahrnehmung, und geistige Wahrnehmung, sei sie begrifflich oder unbegrifflich, kann nur Erscheinungen unreiner oberflächlicher Wahrheiten hervorbringen. Wenn die Leerheit in der unbegrifflichen Wahrnehmung der nachfolgenden Erlangung erschien, konnte sie also auch hier nur so erscheinen, als wäre sie wahrhaft existierend.
Bei der Wahrnehmung der Leerheit in der unbegrifflichen völligen Vertiefung stellt sich die Situation erheblich anders dar. Diese Art von Wahrnehmung ist eine bloße yogische Wahrnehmung und bringt daher keine Erscheinungen wahrer Existenz hervor. Wenn diese Wahrnehmung explizit eine Leerheit begreift, lässt sie diese also nicht als wahrhaft existent erscheinen. Ein solches explizites Begreifen von Leerheit verhindert, dass dieselbe unbegriffliche Wahrnehmung gleichzeitig implizit die Grundlage für die Leerheit begreift. Der Grund dafür ist, dass die Grundlage für die Leerheit in der unbegrifflichen yogischen Wahrnehmung nicht erscheinen könnte. Wenn die Grundlage für die Leerheit in der unbegriffliche yogischen Wahrnehmung erscheinen könnte, könnte sie nur so erscheinen, als sei sie wahrhaft existent. Das liegt daran, dass die unbegriffliche yogische Wahrnehmung mit dem geistigem Bewusstsein erfolgt, welches eine gröbere Ebene von Bewusstsein ist als diejenige, die in der Wahrnehmung in der Art des Klaren Lichts eingesetzt wird.
Wahrnehmung in der Art des Klaren Lichts
Im Anuttarayoga-Tantra wird erklärt, dass es geistige Aktivität unterschiedlicher Subtilität gibt: die grobe, die subtile und die subtilste Ebene von Bewusstsein.
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Grobes Bewusstsein ist Sinnesbewusstsein; dieses beinhaltet nur unbegriffliche sinnliche Wahrnehmung.
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Subtiles Bewusstsein ist geistiges Bewusstsein; dieses kann begriffliche oder unbegriffliche geistige Wahrnehmung beinhalten oder die unbegriffliche yogische Wahrnehmung.
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Das subtilste Bewusstsein bezieht sich auf den Geisteszustand des Klaren Lichts (‘od-gsal). Diese Art der Wahrnehmung ist immer unbegrifflich.
Die Wahrnehmung in der Art des Klaren Lichts ist die einzige Ebene der Wahrnehmung, in der, wenn sie eine oberflächliche Wahrheit entstehen lässt und wahrnimmt, dies im Sinne einer reinen oberflächlichen Wahrheit geschieht (d.h. sie kann die Erscheinung einer oberflächlichen Wahrheit als leer von wahrer Existenz hervorbringen). Das liegt daran, dass der Geisteszustand des Klaren Lichts während der Wahrnehmung eines Gegenstands in der Art des Klaren Lichts nie eine Erscheinung des Gegenstands hervorbringen kann, als wäre dieser wahrhaft existent. Aufgrund dieser einzigartigen Besonderheit ist die Wahrnehmung in der Art des Klaren Lichts die einzige Art von Wahrnehmung, die beide Wahrheiten gleichzeitig begreifen kann – nämlich die tiefste Wahrheit und die reine oberflächliche Wahrheit. Schließlich sind die Leerheit von wahrer Existenz und eine Erscheinung von etwas als leer von wahrer Existenz nicht unvereinbar.
Zwar bringt auch die unbegriffliche yogische Wahrnehmung keine Erscheinung von wahrer Existenz hervor, doch sie kann nicht beide Wahrheiten gleichzeitig begreifen. Dies liegt daran, dass die yogische Wahrnehmung von ihrer Art her eine subtile Wahrnehmung ist – nicht die subtilste Art – , und wenn subtile Wahrnehmungen oberflächliche Wahrheiten entstehen lassen, können sie nur Erscheinungen unreiner oberflächlicher Wahrheiten hervorbringen.