Buddhistische Logik: Nicht-Prasangika und Prasangika

Gültige Arten, korrekt festzustellen, dass ein bestimmter Eigenschafts-Besitzer zu einer Gruppe von Phänomenen gehört, die eine bestimmte Eigenschaft besitzen

Die korrekte Feststellung, dass ein bestimmter Eigenschafts-Besitzer (tib. chos-can) zu einer Gruppe von Phänomenen gehört, die eine bestimmte Eigenschaft (tib. chos) besitzen, ist ein begrifflicher Vorgang, der gültige schlussfolgernde Wahrnehmung (tib. rjes-dpag tshad-ma) erfordert. Gültige schlussfolgernde Wahrnehmung ist eine korrekte und entschiedene begriffliche Wahrnehmung eines verschleierten Phänomens (tib. lkog-gyur), die auf einer Reihe von Argumenten (tib. rtags) als ihrer Grundlage beruht.

Es gibt drei Arten schlussfolgernder Wahrnehmung, nämlich schlussfolgernde Wahrnehmung, die

  • darauf beruht, dass etwas wohlbekannt ist (tib. grags-pa’i rjes-dpag),

  • auf der Kraft der Phänomene (tib. dngos-stobs rjes-dpag, Kraft der Evidenz) beruht,

  • auf Überzeugung (tib. yid-ches rjes-dpag) beruht.

Im Falle gültiger schlussfolgernder Wahrnehmung, die darauf beruht, das etwas wohlbekannt ist, betrachten wir mit gültiger unbegrifflicher Wahrnehmung eine definierende Eigenschaft (tib. mtshan-nyid) an einem Eigenschaft-Besitzer und folgern, dass der Eigenschafts-Besitzer zu einer Gruppe von Phänomenen gehört, die durch diese Eigenschaft definiert und charakterisiert werden. Das ist die Art, wie wir beispielsweise zu dem gültigen Wissen gelangen, dass ein bestimmtes Obst, das wir im Supermarkt sehen, ein Apfel ist, und den korrekten Namen dafür verwenden.

Durch gültige schlussfolgernde Wahrnehmung, die auf der Kraft der Phänomene basiert, wissen wir korrekt und entschieden, dass ein Eigenschafts-Besitzer zu einer Gruppe von Phänomenen gehört, die diese Eigenschaft besitzen, wenn diese Tatsache etwas verschleiert ist (tib. lkog-gyur), und zwar indem wir sie auf der Grundlage logischer Durchdringungen beweisen. Das ist die Art, wie wir wissen, dass das Haus, aus dem dort drüben auf dem Berg Rauch aufsteigt, zur Gruppe der Phänomene gehört, die ein Feuer beinhalten.

Durch gültige schlussfolgernde Wahrnehmung, die auf Überzeugung basiert, erkennen wir auf korrekte und entschiedene Weise die Zugehörigkeit zu einer Gruppe von Phänomenen, wenn diese Tatsache äußerst verschleiert (tib. shin-tu lkog-gyur) ist. Zum Beispiel: Wie können wir den Namen einer uns unbekannten Frau erfahren, die wir im Fotoalbum unseres Freundes sehen? Wir sehen keinen Namen unter dem Foto und können ihn nicht durch Logik ermitteln. Die einzige Möglichkeit, auf korrekte und entschiedene Weise ihren Namen zu erfahren, besteht darin, unseren Freund zu fragen. Unser Freund antwortet: „Mary.“ Nun kennen wir auf gültiger Weise ihren Namen, dank einer auf Überzeugung basierenden Schlussfolgerung. Wir wissen, dass unser Freund korrekte Informationen hat, dass er uns nicht anlügen würde und dass er auch nicht behaupten würde, er kenne ihren Namen, wenn dies nicht der Fall wäre. Weil wir vom Wahrheitsgehalt dieser beiden Punkte überzeugt sind, folgern wir, dass ihr Name tatsächlich Mary ist.

Die gültige schlussfolgernde Wahrnehmung, dass etwas nicht statisch ist

Betrachten wir, wie diejenige indische Logik, die nicht von der Prasangika-Philosophie geprägt ist, verwendet wird, um auf der Basis der Kraft der Phänomene zu gültigen schlussfolgernden Wahrnehmungen zu gelangen.

Wir können zum Beispiel gültig folgern: „Ein Geräusch ist nicht statisch“, indem wir uns auf den Grund: „weil es von Ursachen beeinflusst wird“ und auf das Beispiel „so, wie das auch bei einer Vase der Fall ist“ stützen. Technisch gesehen ist das, was bewiesen bzw. begründet werden muss (tib. sgrub-bya), die gesamte These (tib. sgrub-pa): „Ein Geräusch ist nicht statisch, weil es von Ursachen beeinflusst wird, so, wie das auch bei einer Vase der Fall ist.“

  • Obwohl auf Tibetisch das Wort für „These“ und für „Bestätigungs-Phänomen“ dasselbe ist, steht es für zwei verschiedene Sanskrit-Wörter. Auf Sanskrit heißt eine These „sadhana“, während ein Bestätigungs-Phänomen „vidhi“ heißt.

  • Daher kann eine These, die durch Logik bewiesen wird, entweder ein Bestätigungs- Phänomen oder ein Negierungs-Phänomen (tib. dgag-pa) sein. In diesem Fall ist die These, die „nicht statisch“ enthält, wie wir sehen werden, ein Negierungs-Phänomen.

Um eine These zu beweisen muss man sich auf die drei Charakteristika einer gültigen Begründung (tib. tshul-gsum) stützen, nämlich

  • Anwendbarkeit auf den thematischen Gegenstand (tib. phyogs-chos): Der Grund (tib. rtags) muss auf den thematischen Gegenstand (tib. phyogs) der These zutreffen; er muss eine Eigenschaft des thematischen Gegenstands der These sein. Hier in unserem Beispiel ist er zutreffend: Ein Geräusch – der thematische Gegenstand der These – ist durch Ursachen beeinflusst.

  • Durchdringung (tib. rjes-khyab): Die Begründung muss auf die übereinstimmende Gruppe (tib. mthun-phyogs, rang-phyogs) aller Phänomene zutreffen, die dieselbe Eigenschaft haben, die es zu beweisen gilt. Das übereinstimmende Beispiel eines nicht statischen Phänomens, das durch Ursachen beeinflusst wird, ist eine Vase.

  • Nicht-Durchdringung (tib. ldog-khyab): Der Grund darf nicht auf die gegenteilige Gruppe (tib. mi-mthun phyogs, gzhan-phyogs) zu treffen, d.h. die Gruppe aller Phänomene, die die zu beweisende Eigenschaft nicht haben fehlt. Alle Phänomene, die nicht nicht-statisch sind (alle statischen Phänomene) werden nicht durch Ursachen hervorgebracht. Das Gegenbeispiel, das eines statischen Phänomens, das nicht von Ursachen beeinflusst wird, ist Raum.

Aufgrund dieser drei Charakteristika einer gültigen Begründung kommen wir auf gültige Weise zu der Schlussfolgerung: „Ein Geräusch ist nicht statisch“.

Dass ein Geräusch nicht statisch ist, ist ein Negations-Phänomen. Seine gültige begriffliche Wahrnehmung aufgrund von Schlussfolgerungen erforderte, dass man zuerst die gegenteilige Gruppe „statische Phänomene“ erkannt und ausgeschlossen (abgeschnitten, verworfen, abgelehnt) hat. Das Ausschließen war der dritte Schritt in der Argumentationskette: Der Grund darf nicht auf die gegenteilige Gruppe zutreffen.

Widerlegungen in der indischen Nicht-Prasangika-Logik

Wir müssen aufpassen, dass wir ein Negations-Phänomen nicht mit dem Fachbegriff Widerlegung (tib. sun-‘byung-ba, Skt. dushana) verwechseln. Im Englischen kann das Wort „Widerlegung“ („refutation“) mehrere unterschiedliche Dinge bezeichnen, aber in der indischen Nicht-Prasangika-Logik bezieht es sich auf die Widerlegung eines Beweises.

Die Widerlegung eines Beweises kann auf einem Fehler in der These, in dem genannten Grund oder in den angeführten Beispielen basieren.

  • Ein Fehler in der These wäre, dass sie im Widerspruch zur gültigen bloßen Wahrnehmung steht. Jede Argumentationskette, die zu beweisen versucht, dass ein Geräusch statisch ist, würde widerlegt, denn dass ein Geräusch statisch ist, widerspricht der Evidenz beim gültigen Hören eines Geräusches.

  • Fehler im genannten Grund können darin bestehen, dass seine Verbindung zur übereinstimmenden Gruppe nicht erwiesen oder ungewiss ist oder den Tatsachen widerspricht. Dass ein Geräusch nicht statisch ist, kann nicht durch den Grund bewiesen werden: „weil es laut ist“ oder „weil es nicht von Ursachen hervorgebracht wird“, denn es trifft nicht auf alle nicht-statischen Phänomene zu, dass sie laut sind, und auf kein nicht-statisches Phänomen trifft es zu, dass es nicht von Ursachen hervorgebracht wird.

  • Fehler in den angeführten Beispielen können darin bestehen, dass deren Verbindung mit der übereinstimmenden Gruppe von Phänomenen oder zur gegenteiligen Gruppe nicht erwiesen, ungewiss oder widersprüchlich ist. Die Aussage „Geräusche sind nicht statisch, weil sie von Menschen hervorgebracht werden“ kann nicht durch das Beispiel „wie Raum“ begründet werden.

Eine Widerlegung in der indischen Nicht-Prasangika-Logik ist also nicht die Widerlegung eines zu negierenden Objektes (tib. dgag-bya).

Der Unterschied zwischen der Nicht-Prasangika- und der Prasangika-Logik

Die Prasangika-Logik unterscheidet sich von der Nicht-Prasangika-Form der Logik.

(1) Die Nicht-Prasangika-Logik zielt darauf ab, eine These zu beweisen oder zu begründen, indem sie prüft, ob eine bestimmte Eigenschaft (tib. chos) auf einen Eigenschafts-Besitzer (tib. chos-can) zutrifft oder nicht. Die Eigenschaft kann entweder ein Bestätigungs- oder ein Negierungs-Phänomen sein. Indem wir uns auf eine Argumentationskette stützen, in der der Grund die drei oben erwähnten Charakteristika hat, können wir beweisen, dass Geräusche nicht statisch sind oder dass Raum statisch ist.

Diese Logik impliziert den Glauben, dass die Existenz (die gültige Erkennbarkeit) von Phänomenen, wie etwa das Verhältnis zwischen einem Eigenschafts-Besitzer und einer Eigenschaft, von Seiten der Objekte durch wahrhaft existierende logische Durchdringungen begründet wird. Demgemäß ist beispielsweise die Durchdringung, dass alle nicht statischen Phänomene von Ursachen hervorgebracht sind, von Seiten der Phänomene selbst erwiesen, als sei sie eine auffindbare existente Tatsache.

(2) Das Prasangika-System akzeptiert nicht, dass die Existenz der Phänomenen, wie etwa die Verhältnisse zwischen Eigenschafts-Besitzern und Eigenschaften, durch auffindbare, wahrhaft existierende logische Durchdringungen von Seiten der Phänomene begründet sind. Es akzeptiert noch nicht einmal, dass die Existenz der Eigenschafts-Besitzer durch irgendwelche wahrhaft auffindbaren individuellen Charakteristika erwiesen ist, die sie von sich aus besitzen (als bestünden sie wie mit festen Randlinien), die sie zu einzelnen, gültig erkennbaren Gegenständen machen. Der Themenbereich, was existiert und was nicht, ist ganz von der Gültigkeit des Geistes abhängig, der dies erkennt.

Ziel der Prasangika-Logik ist somit, Denkweisen zurückzuweisen, die falsch sind, weil sie bestimmte Eigenschaften mit bestimmten Eigenschafts-Besitzern verbinden, die diesen nicht auf gültige Weise zugeordnet sind. Diese Eigenschaften können entweder Bestätigungs- oder Negations-Phänomene sein. So zielt die Prasangika-Logik nicht darauf ab, Thesen zu beweisen, sondern vielmehr darauf, sie zu widerlegen. Sie stützt sich nicht auf Argumentationsketten, die die drei Faktoren beinhalten, sondern verwendet statt dessen absurde Schlüsse (tib. thal-‘gyur, Skt. prasanga), die sich ergeben würden, wenn die nicht zutreffende Eigenschaft explizit auf den unangebrachten Eigenschafts-Besitzer zuträfe. Indem wir die absurden Schlüsse untersuchen, die sich beispielsweise ergeben würden, wenn Geräusche statisch wären, widerlegen wir die These, dass Geräusche statisch sind. So erkennen wir auf gültige Weise durch Schlussfolgerungen, dass Geräusche nicht statisch sind.

Wir wissen auf gültige Weise, dass eine Schlussfolgerung absurd ist, wenn bezüglich des Geisteszustands, der sie wahrnimmt und an sie glaubt, eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Die Wahrnehmung ist unzutreffend, weil sie im Widerspruch steht zu

  • gültigen Bewusstseinszuständen, die dieselben Konventionen (tib. tha-snyad) der Begriffe mit uns gemeinsam haben, die wir benutzen,

  • gültigen Bewusstseinszuständen, die die oberflächlichen Wahrheiten (tib. kun-rdzob bden-pa, konventionelle Wahrheit, relative Wahrheit) der Dinge wahrnehmen – das, was sie zu sein scheinen,

  • gültigen Bewusstseinszuständen, die die tiefste Wahrheit (tib. don-dam bden-pa, letztendliche Wahrheit) der Dinge wahrnehmen, nämlich wodurch die Existenz der Dinge (die gültige Erkennbarkeit) erwiesen wird und wodurch nicht.

Das „nicht.statisch“, das durch den begrifflichen Ausschluss des zu negierenden Objekts („statisch“) in der Nicht-Prasangika-Logik hergeleitet wird, ist also nicht dasselbe wie das „nicht statisch“, das durch den begrifflichen Ausschluss in der Prasangika-Logik abgeleitet wird. Das liegt daran, dass die Methoden zum Ausschluss des zu negierenden Objektes verschieden sind.

  • Die Nicht-Prasangika-Logik schließt ein zu negierendes Objekt aus, indem sie drei logische Durchdringungen feststellt, die wahrhaft und auffindbar auf Seiten der Objekte existieren.

  • Die Prasangika-Logik schließt es durch die eingehende Untersuchung der absurden Schlüsse aus, die sich ergeben, wenn das Objekt (die Eigenschaft), die verneint werden soll, auf den Eigenschafts-Besitzer zuträfe.

Also:

  • Der Ausschluss eines zu verneinenden Objekts durch die Nicht-Prasangika-Logik wird nicht durch eine Widerlegung hergeleitet, die darauf beruht, dass man die logischen Fehler herausstellt.

  • Der Ausschluss eines zu verneinenden Objektes durch die Prasangika-Logik wird durch Widerlegung der Fehler hergeleitet, die sich ergeben würden, wenn die Schlussfolgerung wahr wäre. In der Nicht-Prasangika-Logik wird der Ausschluss auch nicht aus dieser Art von Widerlegung hergeleitet.

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