Der Wurzeltext Nyāyapraveśa, wurde vom nicht-buddhistischen Nyāya (tib. rigs-can-pa) -Logiker des siebten Jahrhunderts Śaṅkarasvāmin auf Sanskrit verfasst. Er wurde von Xuanzang (tib. Tang Sam-tsang) (602–664) ins Chinesische übersetzt und trägt dort den Titel: „Sich in Logik üben: Eine Abhandlung über das gültige Wahrnehmen“ (因明入正理論). Die chinesische Version wurde von dem chinesischen Mönchsgelehrten Sin Gyang-ju und dem tibetischen Gelehrten sTon-gzhong ins Tibetische übersetzt. Diese tibetische Übersetzung trägt ebenfalls den Titel: „Sich in Logik üben: Eine Abhandlung über das gültige Wahrnehmen“ (tib. Tshad-ma’i bstan-bcos rigs-pa-la ’jug-pa).
Śaṅkarasvāmin verfasste diesen Text als eine zusammenfassende Einleitung zu Dignāga’s System der buddhistischen Logik und nicht als eine Darstellung des Nyāya-Systems, dem er selbst folgte. Wahrscheinlich um Verwirrung darüber zu vermeiden, welches System der Logik der Text darstellt, wird Dignāga (tib. Phyogs-glang) (480–540) selbst in der Schlussformel der tibetischen Übersetzung als Urheber erwähnt. Dieses Werk wurde in der Folge die am meisten studierte Abhandlung über buddhistische Logik in China und Japan.
Der Wurzeltext, der im Folgenden kommentiert wird, wurde von Dr. Alexander Berzin aus dem ursprünglichen Sanskrit ins Englische übersetzt. Weil die tibetische Version nicht direkt aus dem Sanskrit übersetzt wurde, stimmen die Ausdrucksweise und die Fachbegriffe im Tibetischen nicht immer mit dem Sanskrit überein. Die tibetischen Entsprechungen der Sanskrit-Fachbegriffe, die in folgendem Kommentar von Dr. Berzin angeführt werden, stammen aus der tibetischen Version des Textes und sind daher in manchen Fällen nicht die tibetischen Entsprechungen, die man in den meisten anderen Texten findet.
Logisches Beweisen und Widerlegen, zusammen mit (ihren) Entsprechungen, sollen das Verständnis bei anderen bewirken. Bloße Wahrnehmung und schlussfolgernde Wahrnehmung, zusammen mit (ihren) Entsprechungen, sollen das eigene Verständnis bewirken. Das ist die wesentliche Bedeutung der Abhandlungen.
Eine Entsprechung (tib. ltar-snang, Skt. ābhāsa) eines logischen Beweises (tib. sgrub-pa, Skt. sādhana) oder einer Widerlegung (tib. sun-’byin, Skt. dūṣaṇa) ist trügerisch, da sie jenen gültig erscheint, die hinsichtlich der Logik unwissend sind, doch sie ist auf die eine oder andere Weise fehlerhaft.
Bloße Wahrnehmung (tib. mngon-sum, Skt. pratyakṣa) und schlussfolgernde Wahrnehmung (tib. rjes-dpag, Skt. anumāna) sind die zwei Arten der gültigen Wahrnehmung (tib. tshad-ma, Skt. pramāṇa), die vom buddhistischen Lehrsystem des Sautrāntika (tib. mdo-sde-pa) vertreten werden, dem Dignāga folgte.
Die Elemente eines logischen Beweises
Von diesen bilden die Aussagen einer These und dergleichen einen logischen Beweis. Durch Aussagen über das Subjekt der These, das Argument und die Beispiele, wird eine Sache, an die ein Herausforderer (in einer Debatte) nicht glaubt, erläutert.
In diesem Text wird der Sanskrit-Begriff pakṣa (tib. phyogs) für eine These und manchmal auch für das Subjekt einer These benutzt. Eine These (tib. bsgrub-bya, Skt. sādhya) besteht aus dem Subjekt einer These (tib. sgrub-chos, Skt. pakṣadharma) und einem zu begründenden Merkmal (tib. sgrub-bya’i chos, Skt. sādhyadharma). Zusätzlich dazu umfasst der logische Beweis ein Argument (tib. gtan-tshig, Skt. hetu) und zwei Arten von Beispielen (tib. dpe, Skt. drṣṭānta).
In einer Debatte hinterfragt der Herausforderer (tib. phyir-rgol, Skt. prāśnika), wörtlich der „Fragesteller“, die These, die der Befürworter (tib. dam-bca’-ba, Skt. pratijñā) als durch das Argument und die Beispiele, die er oder sie anführt, als bewiesen vertritt. Der Befürworter ist auch bekannt als der Verteidiger (tib. tshur-rgod).
Hierbei besteht die These aus einem festgelegten Merkmalsbesitzer, der von jemandem als etwas begründet werden will, das durch eine wohlbekannte Charakteristik gekennzeichnet ist – „dies ist nicht unvereinbar mit bloßer Wahrnehmung und dergleichen“ ist der Rest der Aussage. Es ist so: „Klang ist beständig oder unbeständig.“
Ein Merkmalsbesitzer (tib. chos-can, Skt. dharmin) ist hier ein Synonym für das Subjekt der These. Eine Charakteristik (khyad-par, Skt. viśeṣa) ist ein kennzeichnendes Merkmal von etwas.
Bei der Frage, ob Klang beständig (tib. rtag-pa, Skt. nitya) ist oder nicht, und die unter den Vertretern der verschiedenen buddhistischen und nicht-buddhistischen indischen Lehrsysteme von zentraler Bedeutung beim Debattieren ist, geht es in erster Linie um den Klang der Worte der Veden. Der brahmanische Standpunkt ist, dass er in dem Sinne beständig ist, ewig und festgelegt oder statisch zu sein. Das wird von den nicht-buddhistischen Mīmāṃsaka (tib. dpyod-pa-pa, spyod-pa-pa) -System vertreten. Im nicht-buddhistischen Sāṃkhya-System wird vertreten, dass Klang grundsätzlich ewig, in der Urmaterie (tib. gtso-bo, rang-bzhin, Skt. pradhāna, prakṛti) unmanifestiert ist und sich nur gelegentlich manifestiert. Im nicht-buddhistischen Vaiśeṣika (tib. bye-brag-pa) -System und allen buddhistischen Lehrsystemen wird vertreten, dass Klang unbeständig, weder ewig noch statisch, und unveränderlich ist.
Das Argument besteht aus drei Komponenten. Wie kommt es, dass es von Natur aus dreigeteilt ist? (Er ist in folgendem Sinne dreigeteilt:)
1. „(Das Argument) als ein Merkmal des Subjektes der These;
2. dessen Existenz (als ein Merkmal) in einem homogenen Element; und
3. dessen Nichtexistenz (als ein Merkmal) in einem heterogenen Element.“
Ein Argument muss die drei Komponenten (tib. tshul-gsum, khrugs-gsum, Skt. trirūpa) als Mittel aufweisen, eine These zu beweisen. In den meisten tibetischen Texten über Arten des Argumentierens (tib. rtags-rigs), wird (1) ein Merkmal des Subjekts der These zu sein (tib. phyogs-kyi chos-kyi ltos-gzhi-la yod-pa, Skt. pakṣadharmatva) im Tibetischen einfach als „Anwendbarkeit auf den thematischen Gegenstand“ (tib. phyogs-chos) bezeichnet, (2) die Existenz in einem homogenen Element (tib. mthun-phyogs-la yod-pa, Skt. sapakṣe sattvam) als Durchdringung (tib. rjes-khyab) und (3) die Nichtexistenz in einem heterogenen Element (tib. mi mthun-phyogs-la med-pa, Skt. vipakṣe asattvam) als negative Durchdringung (tib. ldog-khyab). Sowohl ein homogenes Element (tib. mthun-phyog, rang-phyogs, Skt. sapakṣa) als auch ein heterogenes Element (mi-mthun-phyog, gzhan-phyogs, Skt. vipakṣa) müssen auch als Beispiele angeführt werden, um den Beweis zu vervollständigen.
(Fragt man:) „Und was ist ein homogenes Element und was ein heterogenes Element?“, (so lautet die Antwort:)
- Ein Element, dass in dem Sinne gleich ist, das gleiche Merkmal von dem zu haben, was begründet werden soll, ist ein homogenes Element. Es ist so: In der zu begründenden Aussage: „Klang ist nicht beständig“, ist etwas Unbeständiges, wie ein Tonkrug, ein homogenes Element.
- Ein heterogenes Element ist etwas, in dem das zu Begründende (als ein Merkmal) nicht existiert. (Es ist so:) „Was immer beständig ist, wird als etwas gesehen, das nicht erzeugt wurde, wie Raum und dergleichen.“
Hier existiert etwas, das erzeugt wurde, oder (in anderen Worten) etwas, das unmittelbar durch Bemühung (hervorgegangen ist), nur (als ein Merkmal) in einem homogenen Element und niemals (als Merkmal) in einem heterogenen Element. Somit gilt Folgendes: „Das Argument – (das etwas Hervorgebrachtes ist) – ist (ein Merkmal dessen, was begründet werden soll,) beständig zu sein und so weiter.“
Etwas Hervorgebrachtes (tib. byas-pa-nyid, Skt. kṛtakatva) zu sein, bedeutet, etwas zu sein, das unmittelbar durch Bemühung entstanden ist (tib. brtsal ma-thag-tu byung-ba-nyid, Skt. prayatnānantarīyakatva). „Unmittelbar“ (Skt. anantarīyaka) bedeutet wörtlich „ohne einen Abstand“ zwischen der ursächlichen Bemühung und dem Auftreten der Auswirkung. Gemäß den Lehren über Karma reift das Glücklichsein aus der Bemühung heran, die man in konstruktives Verhalten steckt; Glücklichsein entsteht jedoch nicht unmittelbar durch die Bemühung, eine konstruktive Handlung auszuführen. Ein Tonkrug entsteht im Gegensatz dazu unmittelbar durch die Bemühung, die ein Töpfer in dessen Herstellung steckt. Natürlich auftretende Phänomene, wie Blitze, können andererseits unmittelbar aus Ursachen entstehen, doch sie werden nicht durch die Bemühung von jemanden erzeugt. Obwohl also alle unbeständigen, nicht-statischen Phänomene beeinflusste Phänomene (tib. ’dus-byas-kyi chos, Skt. saṃskṛtadharma) sind – sie sind aus Ursachen und Bedingungen entstanden und werden durch sie beeinflusst oder bedingt – werden nicht alle erzeugt, da nicht alle unmittelbar durch Bemühung entstanden sind.
Das Beispiel hat zwei Arten:
1. (eins, das) durch dessen Ähnlichkeit (angeführt wird; und
2. (eins, das) durch dessen Unähnlichkeit angeführt wird.
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Erstens, was etwas betrifft, das durch dessen Ähnlichkeit (als Beispiel angeführt wird), erklärt man es als etwas, das nur als ein Element existiert, das homogen mit dem Argument (und dem zu begründenden Merkmal) ist. Es verhält sich so: „Ein Tonkrug und so weiter, wird (als ein Beispiel) für etwas, das erzeugt wurde, als unbeständig betrachtet.“
[2] Was darüber hinaus etwas betrifft, das durch dessen Unähnlichkeit (als Beispiel angeführt wird), erklärt man es als etwas, das (als ein Merkmal dessen), was begründet werden soll, nicht vorhanden ist und in ähnlicher Weise (als ein Merkmal) des Arguments nicht vorhanden ist. Es verhält sich so: „Raum und so weiter, wird (als ein Beispiel) für etwas, das beständig ist, als nicht erzeugt betrachtet.“
Ähnlichkeit (tib. mthun-pa, Skt. sādharmya) bedeutet in diesem Zusammenhang das zu begründende Merkmal und das als Argument angeführte Merkmal als Merkmale zu haben. Unähnlichkeit (tib. mi-mthun-pa, Skt. vaidharmya) bedeutet, das zu begründende Merkmal und das als Argument angeführte Merkmal nicht als Merkmale zu haben.
Mit dem Wort „beständig“ ist die Abwesenheit der Unbeständigkeit in etwas gemeint und durch das Wort „nicht erzeugt“ ist die Abwesenheit eines Zustands, etwas Erzeugtes zu sein (in etwas), gemeint, so wie die Abwesenheit einer Anwesenheit als eine „Abwesenheit“ (bezeichnet) wird.
Das Subjekt einer These und so weiter wurde (somit) erklärt.
Aussagen darüber beim Überzeugen anderer (bilden) einen logischen Beweis. Es verhält sich so:
1. „Klang ist unbeständig“ ist die Aussage einer These;
2. „weil er etwas Erzeugtes ist und so weiter“ ist die Aussage zu einem Merkmal des Subjektes der These (, die als ein Argument angeführt wird);
3. „Was immer etwas Erzeugtes ist, wird als unbeständig betrachtet, wie ein Tonkrug und dergleichen“, ist eine Aussage der Übereinstimmung, wie im Fall eines homogenen Elements. „Was immer beständig ist, wird als etwas nicht Erzeugtes betrachtet, wie Raum“, ist eine Aussage der negativen Übereinstimmung (wie im Fall eines heterogenen Elements).
Ein Überzeugen (tib. go-bar-ston-pa, Skt. pratyāyana) ist das Präsentieren einer Argumentation, um andere von der Wahrheit der Aussage zu überzeugen.
Übereinstimmen (tib. rjes-’gro, Skt. anugama), also die Übereinstimmung (sbyar-ba, Skt. anvaya) zwischen zwei Merkmalen bedeutet, dass alles, was das Argument als Merkmal hat, auch das zu begründende Merkmal als Merkmal hat. Eine Aussage der Übereinstimmung muss sowohl das homogene Beispiel als auch die Durchdringung (tib. khyab-pa, Skt. vyāpti) zwischen den zwei Merkmalen enthalten – in diesem Fall „was immer erzeugt wird, ist unbeständig, wie ein Tonkrug“.
Die negative Übereinstimmung (tib. ldog-pa, Skt. vyatireka) zwischen zwei Merkmalen bedeutet, dass alles, was davon ausgeschlossen ist, das zu begründende Merkmal als Merkmal zu haben, ist auch davon ausgeschlossen, das Argument als ein Merkmal zu haben. Die Aussage einer negativen Übereinstimmung muss in ähnlicher Weise sowohl das heterogene Beispiel als auch die Durchdringung zwischen den zwei Ausschlüssen beinhalten – in diesem Fall: „Was immer nicht unbeständig ist, ist nichts Erzeugtes, wie Raum.“
Nur diese drei allein werden „die Elemente (eines logischen Beweises)“ genannt.
Der buddhistische Gebrauch eines logischen Beweises, der nur drei Elemente (tib. ya-gyal, Skt. avayava) hat – eine These, ein Argument und zwei Arten von Beispielen – unterscheidet sich von dem Syllogismus mit fünf Elementen, wie er von Vertretern des Nyāya-Systems der Logik benutzt wird: (1) eine Behauptung (tib. dam-bca’, Skt. prātijñā), (2) ein Argument (tib. gtan-tshig, Skt. hetu), (3) ein (übereinstimmendes) Beispiel (dpe, Skt. upāharaṇa), (4) eine Anwendung (des Beispiels auf einen bestimmten Fall) (tib. nye-bar sbyar-ba, Skt. upanaya) und (5) eine Schlussfolgerung (tib. mjug-bsdud, Skt. nigamana).
Entsprechungen einer These
Etwas, das man begründen will, was jedoch im Widerspruch zur bloßen Wahrnehmung und dergleichen steht, ist die Entsprechung einer These. Es verhält sich so: (es gibt)
1. „eine, die im Widerspruch zur bloßen Wahrnehmung steht;
2. eine, die im Widerspruch zur schlussfolgernden Wahrnehmung steht;
3. eine, die im Widerspruch zur Textüberlieferung steht;
4. eine, die im Widerspruch zum weltlichen gesunden Menschenverstand steht;
5. eine, die im Widerspruch zur eigenen Aussage steht;
6. eine, die eine nicht erwiesene Charakteristik ist;
7. eine für ein zu charakterisierendes, nicht begründetes Element;
8. eine, die beides ist, eine nicht begründete (Charakteristik und ein zu charakterisierendes, nicht begründetes Element);
9. eine, die eine (Charakteristik ist, die eine gemeinsam) festgelegte Verbindung (mit dem zu charakterisierenden Element) hat.“
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zur bloßen Wahrnehmung stehen kann, wäre (die These): „Klang ist nicht etwas, das gehört werden kann.“
Buddhisten vertreten, dass die Hörbarkeit von Klang ein offensichtliches Phänomen (tib. mngon-gyur-pa, Skt. abhimukhībhūta) ist und durch bloße akustische Wahrnehmung wahrgenommen werden kann. Etwas anderes zu vertreten, steht im Widerspruch (tib. bsal-ba, Skt. viruddha) zur bloßen Wahrnehmung.
Einige spätere Befürworter des Mīmāṃsaka vertreten jedoch, dass „etwas zu sein, was gehört werden kann“ (tib. mnyan-bya, Skt. śrāvaṇa) die Funktion (tib. bya-ba, Skt. karaṇa) des Klanges ist und die bloße Sinneswahrnehmung nicht die Funktion von etwas wahrnehmen kann. Die Hörbarkeit von Klang kann nur durch Übereinstimmung (was immer gehört werden kann, ist Klang) und negative Übereinstimmung (was immer nicht gehört werden kann, kann kein Klang sein) erkannt werden. Beispielsweise können sogar taube Menschen durch diese Logik wissen, dass Klang etwas ist, das gehört werden kann.
[2] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zur schlussfolgernden Wahrnehmung stehen kann, wäre (die These): „Ein Tonkrug ist beständig.“
Diese These wird durch gültige schlussfolgernde Wahrnehmung des logischen Beweises: „Ein Tonkrug ist unbeständig, weil er etwas Erzeugtes ist“ dementiert.
[3] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zur Textüberlieferung stehen kann, wäre (die These): „Klang ist beständig“ für einen (Vertreter des) Vaisheshika.
Gemäß der Textüberlieferung (tib. yid-ches-pa, Skt. āgama) des Vaiśeṣika-Lehrsystems gibt es 6 Arten von Entitäten (tib. tshig-gi don, Skt. padārtha): (1) 9 Arten von grundlegenden Dingen (tib. rdzas, Skt. dravya), (2) 24 Arten von Qualitäten (tib. yon-tan, Skt. guṇa), (3) 5 Arten von Aktivitäten (tib. las, Skt. kriyā), (4) 2 Arten von generischen Eigenschaften (tib. spyi, Skt. jāti), (5) individuelle Eigenschaften (tib. bye-brag, Skt. viśeṣa), und (6) 5 Arten von grundsätzlichen Beziehungen (tib. ’du-ba, Skt. samavāya). Eine siebte Art der Entität, (7) 4 Arten der Nicht-Existenz (tib. ma-yin-pa, Skt. abhava), wurde Jahrhunderte nach unserem Text hinzugefügt und gehört nicht zum Rahmen dieses Textes.
Alle sechs Arten haben als Entitäten eine selbst-begründete auffindbare Existenz entsprechend der Bedeutung der Wörter für sie, was die wörtliche Bedeutung ihres Begriffes padārtha ist. Klang, als eine der 24 Qualitäten, ist unbeständig: der Klang einer Stimme wird zum Beispiel als etwas, das gehört werden kann, durch die Beschaffenheit des Ohres, durch das er gehört wird, beeinflusst.
Im Vaiśeṣika wird auch vertreten, dass zusammen mit dem Klang, den man hört, auch die spezifische generische Eigenschaft (tib. nye-tshe-ba’i spyi, Skt. vyaktisarvagata) „ein Klang zu sein“ (tib. sgra-nyid, Skt. śabdatva), gehört wird, die beständig ist. Vertritt man somit im Vaiśeṣika „Klang ist beständig, weil er etwas Gehörtes ist, wie: ‚ein Klang sein‘“, steht dies im Widerspruch zu dessen Behauptung, dass Klang als eine Qualität unbeständig ist.
[4] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zum weltlichen gesunden Menschenverstand stehen kann, wäre (die These): „Der Schädel eines menschlichen Kopfes ist rein, weil er der Bestandteil eines Lebewesens ist, wie das Gehäuse einer Muschel“.
Einige Anhänger einer Shivaiten-Tradition trugen menschliche Schädelschalen als Schüsseln mit sich, aus denen sie aßen und tranken.
[5] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zur eigenen Aussage stehen kann, wäre (die These): „Meine Mutter ist eine unfruchtbare Frau.“
Auch wenn es in der modernen Medizin viele mögliche Ursachen für die weibliche Unfruchtbarkeit und zahlreiche mögliche Methoden geben kann, durch die solche Frauen trotz allem ein biologisches Kind haben können, gelten diese Beispiele nicht für die Zeit dieses Textes. In alten Zeiten war es unmöglich, das biologische Kind einer Frau zu sein, die keine Kinder haben konnte.
[6] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zu einer nicht erwiesenen Charakteristik stehen kann, wäre (die These) eines Buddhisten: „Klang ist etwas, das vergänglich ist“ gegenüber einem (Vertreter des) Samkhya.
Gemäß den Sāṃkhya-Lehrsystemen ist Klang ewig und existiert in unmanifestierter Form in ewiger Urmaterie. Durch Störeinflüsse (tib. rnam-’gyur, Skt. vikāra) im Gleichgewicht der Urmaterie geht der Klang Veränderungen durch, wird kurzzeitig manifestiert und schwindet dann wieder, doch er ist nie etwas, das vergänglich (’jig-yod, Skt. vināśin) ist. Die Behauptung, Klang sei vergänglich, ist nicht erwiesen (tib. ma-grub-pa, Skt. aprasiddha) und daher für einen Vertreter des Sāṃkhya inakzeptabel.
[7] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zu einem zu charakterisierenden, nicht begründeten Element stehen kann, wäre (die These) eines (Vertreters) des Samkhya: „Die Seele (der Atman) ist das Bewusste“ gegenüber einem Buddhisten.
Im Sāṃkhya-System wird eine beständige, teilelos Seele (tib. bdag, Skt. ātman, Selbst), oder ein individuelles Wesen (tib. skyes-bu, Skt. puruṣa) vertreten, dass unabhängig von einem Körper und Geist in einem Zustand der Befreiung existieren kann. Solch eine Seele wird als „das Bewusste“ (tib. sems-pa, Skt. cetana) bezeichnet, was bedeutet, dass es sich um bloßes Bewusstsein handelt, das in dem Sinne passiv ist, dass es nichts wirklich wahrnimmt. Buddhisten akzeptieren die Existenz einer teilelosen, beständigen, unabhängig existierenden Seele nicht, ganz zu schweigen von einer Seele, die Bewusstsein ist.
[8] Wie etwas (, das man begründen möchte,) im Widerspruch zu beidem, eine nicht begründete (Charakteristik und ein zu charakterisierendes, nicht begründetes Element) stehen kann, wäre (die These) eines (Vertreters) des Samkhya: „Die Seele (der Atman) ist das Bewusste“ gegenüber einem Buddhisten.
Die Vaiśeṣikas vertreten eine Seele (Skt. ātman) als eine der 9 Arten grundlegender Dinge. Sie ist ewig, statisch, teilelos und hat selbst kein Bewusstsein. Sie ist bedingt mit 9 der 24 Qualitäten verbunden (tib. sbyor-ba, Skt. saṃyoga), einschließlich dem Sinnesgewahrsein und dem Glücklichsein. Von den 5 Arten grundsätzlicher Beziehungen ist jene, welche grundlegende Dinge und Qualitäten miteinander verbindet – in diesem Fall eine Seele mit Glücklichsein – die Beziehung der Seele, welche die grundsätzliche materielle Ursache (tib. rgyu-rkyen ’dus-shing rten-cing ’brel-ba, Skt. samavāyikāraṇa) des Glücklichseins ist, wie Ton, der die grundsätzliche materielle Ursache für einen Tonkrug ist. Im Buddhismus wird weder die Existenz einer Seele noch die selbst-begründete auffindbare Existenz von grundsätzlichen Beziehungen akzeptiert.
[9] Wie etwas (, das man begründen möchte,) eine (Charakteristik sein kann, die eine gemeinsam) festgelegte Verbindung (mit dem zu charakterisierenden Element) hat, wäre (die These): „Klang ist etwas, das gehört werden kann.“
„Klang ist etwas, das gehört werden kann“ wird gemeinsam festgelegt (tib. phan-tshun grub-pa, Skt. prasiddha) für Buddhisten, sowie für Vertreter des Vaiśeṣika and Sāṃkhya.
Die diesbezüglichen Aussagen sind jene mit Fehlern in der Feststellung:
- „(die ersten fünf) durch das Tor des Ablehnens der Selbstnatur des (zu begründenden) Merkmals;
– (die nächsten drei) durch die Unmöglichkeit der Darstellung (gegenüber dem Gegner); und
– (die letzte) durch die Nutzlosigkeit des logischen Beweises.“
In den ersten fünf Arten der Entsprechungen einer These besteht die Selbstnatur (tib. ngo-bo, Skt. svarūpa) des zu begründenden Merkmals darin, dass es unmöglich ist, das Subjekt der These zu charakterisieren. Somit sind die ersten fünf ein Ablehnen (tib. bsal-ba, Skt. nirākaraṇa) dieser Selbstnatur.
Sie gelten als Entsprechungen einer These.
Entsprechungen eines Argumentes
(Es gibt drei Arten von) Entsprechungen eines Argumentes:
1. eine, die eine nicht erwiesene (Verbindung mit dem Subjekt der These) hat;
2. eine, die nicht schlüssig ist; und
3. eine, die widersprüchlich ist.
Entsprechungen eines Argumentes, das eine nicht erwiesene Verbindung mit dem Subjekt der These hat
Von diesen gibt es vier Arten von (Entsprechungen eines Argumentes mit einer) nicht erwiesenen (Verbindung zum Subjekt der These). Es verhält sich so: (es gibt)
1. eine mit einer nicht erwiesenen (Verbindung) beider (Parteien der Debatte);
2. eine mit einer nicht erwiesenen (Verbindung) der einen oder anderen (Partei der Debatte);
3. eine mit einer nicht erwiesenen (Verbindung), die auf Zweifeln beruht;
4. eine mit einer nicht erwiesenen (Verbindung) als stützende Grundlage
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Im Fall der Unbeständigkeit von Klang als das, was begründet werden muss, ist (das Argument) wegen dessen Sichtbarkeit (das Beispiel der Entsprechung eines Arguments) mit einer nicht erwiesenen (Verbindung zum Subjekt der These) beider (Parteien der Debatte).
Weder im Buddhismus noch in den nicht-buddhistischen indischen Lehrsystemen wird vertreten, dass Klang etwas ist, das durch visuelle bloße Wahrnehmung wahrgenommen werden kann.
[2] (Ebenfalls im Fall der Unbeständigkeit von Klang als das, was mit einem Argument) „weil es etwas Erzeugtes ist“ gegenüber einem Vertreter (des Mimamsaka) von Klang als einer (kurzen) Manifestation begründet werden muss, ist (das Beispiel der Entsprechung eines Arguments) mit einer nicht erwiesenen (Verbindung zum Subjekt der These) der einen oder anderen (Partei der Debatte).
In dem nicht-buddhistischen Mīmāṃsaka-Lehrsystem wird vertreten, dass der Klang der Worte der Veden ewig, unveränderlich und nicht erzeugt ist. Als zugrundeliegende Ursache manifestiert er sich kurz als eine unbeständige Auswirkung, wenn die Worte in Ritualen rezitiert werden. Für einen Mīmāṃsaka-Vertreter hat Klang, der die kurze Manifestation einer Ursache als einer Auswirkung (tib. mngon-par gsal-ba, Skt. abhivyakti) ist, eine nicht erwiesene Verbindung zur Unbeständigkeit, weil in dieser Schule vertreten wird, dass Klang beständig ist.
[3] (Die Anwesenheit von) einem Konglomerat grundlegender Elemente, die (als Argument) zum Beweisen (der Anwesenheit) von Feuer aufgezeigt werden, während man aufgrund der Anwesenheit von Nebel daran zweifelt (, dass es Rauch ist), ist (ein Beispiel der Entsprechung eines Arguments) mit einer nicht erwiesenen (unveränderlichen Verbindung zum Subjekt der These), die auf Zweifeln beruht.
Wenn es in der Anwesenheit eines Konglomerats grundlegender Elemente (tib. ’byung-ba chen-po ’dus-pa, Skt. bhūtasaṃghāta) ein unentschlossenes Schwanken gibt, ob das, was man sieht, Nebel oder Rauch ist, ist die Feststellung: „was ich sehe, zeigt die Anwesenheit von Feuer an, weil es Rauch gibt“ aufgrund von Zweifeln (tib. the-tshom za, Skt. saṃdigdha) hinsichtlich des Arguments, der Gegenwart von Rauch, nicht erwiesen.
[4] (Ein Vaisheshika-Vertreter, der) gegenüber einem (Charvaka-) Vertreter der Nichtexistenz von Raum (zum Begründen der These) Raum ist eine grundlegende Sache (als Argument anführt,) „weil er die stützende Grundlage von Qualitäten ist“, ist (ein Beispiel der Entsprechung eines Arguments) mit einer nicht erwiesenen (Verbindung zum Subjekt der These) als eine stützende Grundlage.
Die 9 Arten von grundlegenden Dingen (tib. rdzas, Skt. dravya), die ein Vaiśeṣika vertritt, sind Erdteilchen, Wasserteilchen, Feuerteilchen, Windteilchen, Raumteilchen, Zeit, Ort, Seelen und physische Geistteilchen. Jedes von ihnen, außer Seelen, dient als die stützende Grundlage (tib. gzhi, Skt. āśraya) der Qualitäten, die sie vorübergehend, abhängig von Ursachen und Bedingungen, besitzen. Eine stützende Grundlage zu sein, ist eine der 5 Arten von inhärenten Beziehungen, die vom Vaiśeṣika vertreten werden. Obgleich Vertreter des nicht-buddhistischen Cārvāka (tib. rgyang-’phen-pa) -Lehrsystems der Existenz der grundlegenden Elemente (tib. ’byung-ba, Skt. bhūta) Erde, Wasser, Feuer und Wind zustimmen, akzeptieren sie nicht die Existenz von Raum als grundlegendem Element. Daher ist für einen Cārvāka Raum auch kein grundlegendes Ding und kann daher nicht die stützende Grundlage für Klang als eine Qualität von Raum sein.
Nicht schlüssige Entsprechungen eines Arguments
Es gibt sechs Arten von nicht schlüssigen (Entsprechungen eines Arguments):
1. „eine, die (für homogene und heterogene Elemente) gemeinsam gilt;
2. eine, die nicht (für homogene und heterogene Elemente außer dem Subjektiv der These) gemeinsam gilt;
3. eine, die (nur) in einer Unterteilung von homogenen Elementen auftritt, jedoch (alle) heterogene Elemente durchdringt;
4. eine, die nur in einer Unterteilung von heterogenen Elementen auftritt, jedoch (alle) homogenen Elemente durchdringt;
5. eine, die in (nur) einer Unterteilung von beiden (homogenen und heterogenen Elementen) auftritt;
6. eine, die zu widersprüchlichen (Thesen) führt, ohne Abweichung (von beiden Merkmalen, die für das Subjekt der These gelten).“
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] (Ein Beispiel für eine nicht schlüssige Entsprechung eines Arguments, die sowohl für homogene als auch für heterogene Elemente) gemeinsam gilt (, ist): „Klang ist wegen seiner gültigen Erkennbarkeit beständig.“ Dieses (Argument) ist tatsächlich wegen dessen Gemeinsamkeit mit(allen) beständigen und (allen) unbeständigen Elementen nicht schlüssig. (Man könnte fragen:) „Liegt es an dessen gültiger Erkennbarkeit, dass Klang wie ein Tonkrug unbeständig ist, oder an dessen gültiger Erkennbarkeit, dass er vielleicht wie Raum beständig ist?“
Was immer beständig ist, ist gültig erkennbar (tib. gzhal-bya, Skt. prameya), doch nicht alles gültig Erkennbare ist beständig, weil unbeständige Phänomene auch gültig erkennbar sind. Somit gibt es eine Gemeinsamkeit (tib. thun-mong-du ’jug-pa, Skt. sādhāraṇatva) zwischen gültiger Erkennbarkeit (tib. gzhal-bya-nyid, Skt. prameyatva) und allen beständigen und unbeständigen Elementen. Mit anderen Worten ist gültige Erkennbarkeit allen beständigen Phänomenen und allen unbeständigen Phänomenen gemein. Daher ist „wegen dessen gültiger Erkennbarkeit“ ein nicht schlüssiges (tib. ma-nges-pa, Skt. anaikāntika) – wörtlich ein uneindeutiges – Argument zum Beweisen der These: „Klang ist beständig“, weil es zu umfassend ist.
[2] (Ein Beispiel für eine nicht schlüssige Entsprechung eines Arguments, die sowohl für homogene als auch für heterogene Elemente außer dem Subjekt der These) nicht gemeinsam gilt (, ist): „Klang ist wegen seiner gültigen Hörbarkeit beständig.“ Das ist wegen dem Ausschluss (der Hörbarkeit, die) in (allen) beständigen oder (in allen) unbeständigen Elementen (auftritt) und wegen der Nichtexistenz einer anderen (Möglichkeit) außer (dass Klang) beständig oder unbeständig (ist,) in der Tat ein zweifelhaftes Argument. (Man könnte fragen:) „Von was für einer Sache (beständig oder unbeständig) könnte die Hörbarkeit (eine Charakteristik) sein, außer (dem Klang)?“
Klang ist das einzige Element, ob beständig oder unbeständig, das hörbar ist. Aus diesem Grund gibt es keine Gemeinsamkeit zwischen der Hörbarkeit und allen homogenen beständigen Elementen oder allen heterogenen unbeständigen Elementen. Mit anderen Worten gibt es einen Ausschluss (Skt. vyāvṛttatva) der Hörbarkeit von allen anderen Arten von Elementen. Die Nichtexistenz einer anderen Möglichkeit, außer dass etwas entweder die eine oder andere von zwei Möglichkeiten einer Dichotomie (tib. dngos-’gal), wie beständig und unbeständig, ist, ist die indische Formulierung dessen, was man in der aristotelischen Logik als den „Satz vom ausgeschlossenen Dritten“ kennt. Zwei sich gegenseitig ausschließende Gruppen formen eine Dichotomie, wenn alle existierenden Phänomene entweder zu der einen oder anderen sich gegenseitig ausschließenden Gruppe gehören.
[3] Wie wäre (die nicht schlüssige Entsprechung eines Arguments), das (nur) in einer Unterteilung von homogenen Elementen auftritt, jedoch (alle) heterogenen Elemente durchdringt? (Sie wäre:) „Klang ist etwas, dass wegen dessen Unbeständigkeit nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht).“ Wenn etwas, das nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht, das zu begründende Merkmal) der These ist, ist ein Element, das homogen mit ihm ist, ein Blitz oder Raum und dergleichen. Die Unbeständigkeit wird in manchen dieser (homogenen Elemente als ein Merkmal) gesehen, wie im Blitz und dergleichen, jedoch nicht im Raum. (Darüber hinaus,) wenn etwas, das nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht, das zu begründende Merkmal in) der These ist, ist ein Element, das heterogen damit ist, ein Tonkrug und dergleichen. Hier wird die Unbeständigkeit in allen Fällen (als ein Merkmal) gesehen, in einem Tonkrug und so weiter. Aus diesem Grund ist dieses (Argument) durch den Vergleich mit einem Blitz und einem Tonkrug nicht schlüssig (da sie beide das Argument der Unbeständigkeit als Merkmal haben). (Man könnte fragen:) „Liegt es an dessen Unbeständigkeit, wie der eines Tonkruges und dergleichen, dass Klang etwas ist, das nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht), oder liegt es an dessen Unbeständigkeit, wie der eines Blitzes und dergleichen, dass er vielleicht etwas ist, das nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht)?
Für den logischen Beweis: „Klang ist etwas, das wegen dessen Unbeständigkeit nicht unmittelbar durch Bemühung (entsteht) (tib. brtsal ma-thag-tu ’byung-ba ma-yin-pa, Skt. prayātnānantarīyaka)“, tritt das Argument „die Unbeständigkeit“ nur in einer Unterteilung (tib. phyogs gcig-la ’jug-pa, Skt. ekadeśavṛtti) von homogenen Elementen, wie einem Blitz, auf, jedoch nicht in anderen, wie Raum, der beständig ist. Des Weiteren ist die Unbeständigkeit etwas, das alle heterogenen Elemente durchdringt (tib. khyab-par yod-pa, Skt. vyāpin) – jene, die unmittelbar durch Bemühung entstehen – wie ein Tonkrug. Alle Elemente, die unmittelbar durch Bemühung entstehen, sind unbeständig. Da das Argument alle homogenen Elemente, nicht nur manche, durchdringen muss, von allen heterogenen Elementen ausgeschlossen sein muss und nicht alle durchdringen darf, ist „die Unbeständigkeit“ in diesem logischen Beweis ein nicht schlüssiges Argument.
[4] Wie würde (die nicht schlüssige Entsprechung eines Arguments) sein, die in einer Unterteilung von heterogenen Elementen auftritt, jedoch (alle) homogenen Elemente durchdringt? (Sie wäre:) „Klang ist etwas, dass wegen dessen Unbeständigkeit unmittelbar durch Bemühung (entsteht).“ Wenn etwas, das unmittelbar durch Bemühung (entsteht, das zu begründende Merkmal in) der These ist, ist ein Element, das homogen mit ihm ist, ein Tonkrug und dergleichen. Hier wird die Unbeständigkeit in allen Fällen (als ein Merkmal) gesehen, in einem Tonkrug und so weiter. Wenn (darüber hinaus) etwas, das unmittelbar durch Bemühung (entsteht, das zu begründende Merkmal in) der These ist, ist ein Element, das heterogen mit ihm ist, ein Blitz oder Raum und dergleichen. Hier wird die Unbeständigkeit in manchen dieser (heterogenen Elemente als ein Merkmal) gesehen, wie im Blitz und dergleichen, jedoch nicht im Raum. Aus diesem Grund ist dieses (Argument) wie im vorangegangenen Fall durch den Vergleich mit einem Blitz und einem Tonkrug nicht schlüssig (da sie beide das Argument der Unbeständigkeit als Merkmal haben).
Für den logischen Beweis: „Klang ist etwas, das wegen dessen Unbeständigkeit unmittelbar durch Bemühung (entsteht)“, ist das Argument „die Unbeständigkeit“ etwas, das alle homogenen Elemente durchdringt – jene, die unmittelbar durch Bemühung entstehen, wie ein Tonkrug. Die Unbeständigkeit ist jedoch etwas, das in einer Unterteilung von heterogenen Elementen auftritt, wie einem Blitz, jedoch nicht in anderen, wie Raum, der beständig ist. Da das Argument alle homogenen Elemente durchdringen muss, was es in diesem Fall tut, von allen heterogenen Elementen ausgeschlossen sein muss und in keinem auftreten darf, was es in diesem Fall nicht tut, ist das in diesem logischen Beweis angeführte Argument nicht schlüssig.
[5] Wie würde (die nicht schlüssige Entsprechung eines Arguments sein, die nur) in einer Unterteilung von beiden (homogenen Elementen und heterogenen Elementen) auftritt? (Sie wäre:) „Klang ist beständig wegen dessen Körperlosigkeit.“ Wenn Beständigkeit (das zu begründende Merkmal in) der These ist, ist ein Element, das homogen mit ihr ist, der Raum oder subtile Teilchen und dergleichen. Hier wird die Körperlosigkeit (als ein Merkmal) in (nur) einer Unterteilung dieser (homogenen Elemente), wie Raum und dergleichen gesehen, jedoch nicht in (den anderen), wie subtilen Teilchen und dergleichen. Wenn (darüber hinaus) die Beständigkeit (das zu begründende Merkmal in) der These ist, ist ein Element, das heterogen mit ihr ist, ein Tonkrug oder Glücklichsein und dergleichen. Hier wird die Körperlosigkeit (als ein Merkmal) in einer Unterteilung dieser (heterogenen Elemente) gesehen, wie Glücklichsein und dergleichen, aber nicht in (den anderen), wie einem Tonkrug und dergleichen. Aus diesem Grund ist dieses Argument durch die Gleichstellung von Glücklichsein und Raum nicht schlüssig (da sie beide das Argument der Körperlosigkeit als ein Merkmal haben).
Für den logischen Beweis: „Klang ist aufgrund seiner Körperlosigkeit beständig“, tritt das Argument „die Körperlosigkeit“ (tib. thogs-pa-med-pa-nyid, Skt. amūrtatva) nur in einer Unterteilung von homogenen Elementen auf. Sowohl Buddhisten als auch Vertreter des Vaiśeṣika akzeptieren Raum als ein homogenes Element (etwas Beständiges), das körperlos ist. Im Vaiśeṣika wird auch vertreten, dass subtile Teilchen (tib. rdul phra-rab, Skt. paramāṇu) – jene von Erde, Wasser, Feuer und Wind – ebenfalls homogene Elemente sind, weil auch sie beständig sind; gemäß ihrem System sind jedoch subtile Teilchen körperlich (tib. thogs-pa yod-pa, Skt. mūrta). Obwohl Raumteilchen und subtile Teilchen für einen Vertreter des Vaiśeṣika homogene Elemente sind, weil beide als beständig vertreten werden, tritt das Argument, die Körperlosigkeit, somit nur in homogenen Elemente wie Raum auf, jedoch nicht in anderen wie subtilen Teilchen.
In ähnlicher Weise treten sie neben heterogenen Elementen, nämlich jenen, die unbeständig sind, in einer anderen Unterteilung, wie beispielsweise dem Glücklichsein, auf, obgleich das Argument, die Körperlosigkeit, nicht in einer Unterteilung solcher Elemente, wie einem Tonkrug und dergleichen auftritt. Da das Argument, die Körperlosigkeit, mit allen homogenen Elementen durchdrungen sein muss und nicht in nur einer Unterteilung von ihnen auftreten darf, und da das Argument auch von allen heterogenen Elementen ausgeschlossen sein muss und nicht nur in einer ihrer Unterteilungen auftreten darf, ist das Argument, das in diesem logischen Beweis angeführt wird, nicht schlüssig.
[6] Wie würden (nicht schlüssige Entsprechungen eines Argumentes sein, die) ohne Abweichung (von beiden Merkmalen, die für das Subjekt der These gelten) zu widersprüchlichen (Thesen) führen? (Sie wären gemäß der Behauptung eines Vaisheshikas:) „Klang ist unbeständig, weil er, wie ein Tonkrug, etwas Erzeugtes ist“ und auch „Klang ist beständig, weil er etwas Gehörtes ist, wie: ‚ein Klang zu sein.‘“ Hat man diese beiden begründet, muss eine nicht schlüssig sein, denn die Argumente führend in Bezug auf beide zu unentschlossenem Schwanken.
Gemäß den Vaiśeṣika-Lehrsystemen ist der Klang eine unbeständige Qualität. Des Weiteren hat der Klang als dessen stützende Grundlage die spezifische generische Eigenschaft „ein Klang zu sein“, der eine beständige Entität ist. Wenn ein Klang gehört wird, wird auch dessen stützende Grundlage, die beständige generische Eigenschaft „ein Klang zu sein“, ebenfalls gehört. Nehmen wir einmal an, ein buddhistischer Debattierer fragt einen Widersacher (tib. pha-rol-gyi phyogs, Skt. parapakṣa) des Vaiśeṣika, ob er das Argument „Klang ist beständig, weil er wie ein Tonkrug etwas Erzeugtes ist“ akzeptiert. Der Befürworter des Vaiśeṣika müsste es akzeptieren, da das Argument die drei Komponenten erfüllt, um eine These zu beweisen: (1) Klang ist etwas Erzeugtes, (2) etwas Erzeugtes, wie eine Vase, ist unbeständig und (3) etwas Erzeugtes, wie eine Vase, ist niemals beständig. Fragt der buddhistische Debattierer dann, ob der Widersacher des Vaiśeṣika ebenfalls die These „Klang ist beständig, weil er etwas Gehörtes ist, wie die spezifische generische Eigenschaft ‚ein Klang zu sein‘“, müsste der Widersacher sie ebenfalls akzeptieren. In Übereinstimmung mit den Vaiśeṣika-Lehrsystemen erfüllt das Argument die drei Komponenten: (1) Klang ist etwas Gehörtes, (2) etwas Gehörtes, wie die spezifische generische Eigenschaft „ein Klang zu sein“ ist beständig, und (3) etwas Gehörtes, wie die spezifische generische Eigenschaft „ein Klang zu sein“ ist nie unbeständig. Der buddhistische Befürworter könnte dann darauf hinweisen, dass der Widersacher des Vaiśeṣika sich selbst widerspricht. Klang kann nicht sowohl beständig als auch unbeständig sein. Da jedes der Argumente keine Abweichung (tib. mi-’khrul-ba, Skt. avyabhicārin) hat, also ausnahmslos für das Subjekt der These, Klang, gilt, muss eine der beiden Aussagen wegen ihrer nicht schlüssigen Argumente falsch sein.
Widersprüchliche Entsprechungen eines Argumentes
Es gibt vier Arten von widersprüchlichen (Entsprechungen eines Argumentes). Es verhält sich so: (es gibt)
1. eine, die etwas beweist, das im Gegensatz zur Selbstnatur des (zu begründenden) Merkmals steht;
2. eine, die etwas beweist, das im Gegensatz zu einer Charakteristik des (zu begründenden) Merkmals steht;
3. eine, die etwas beweist, das im Gegensatz zur Selbstnatur des Merkmalsbesitzers steht (, der das Subjekt der These ist);
4. eine, die etwas beweist, das im Gegensatz zu einer Charakteristik des Merkmalsbesitzers steht (, der das Subjekt der These ist).
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Wie würde (die widersprüchliche Entsprechung eines Argumentes sein, das) etwas beweist, was im Gegensatz zur Selbstnatur des (zu begründenden) Merkmals steht? (Sie wäre:) „Klang ist beständig, weil er etwas Erzeugtes ist, (oder mit anderen Worten) weil er etwas ist, (das) unmittelbar durch Bemühung (entstanden ist).“ Dieses Argument ist widersprüchlich, weil es lediglich (als ein Merkmal) in einem heterogenen Element präsent ist.
Für den logischen Beweis „Klang ist beständig, weil er etwas Erzeugtes ist oder, mit anderen Worten, weil er etwas ist, das unmittelbar durch Bemühung (entstanden ist)“, existiert das Argument, etwas Erzeugtes zu sein, nicht als das Merkmal irgendeines homogenen Elementes: es gibt kein beständiges Element, das erzeugt wurde. Obwohl jedoch etwas Erzeugtes zu sein das Merkmal nur einer Unterteilung der unbeständigen Elemente ist, die heterogene Elemente bilden – etwas Erzeugtes zu sein, ist das Merkmal eines Tonkruges, aber nicht das eines Blitzes – ist etwas, wenn es erzeugt wurde, demzufolge auch ein heterogenes Element und damit unbeständig. Wenn somit ein Vertreter des Sāṃkhya vertritt, dass Klang die Selbstnatur (tib. ngo-bo, Skt. svarūpa) hat, beständig zu sein, zeigt der logische Beweis, der hier angeführt wird, das Gegenteil (tib. ’gal-ba, Skt. viparīta), nämlich dass Klang die Selbstnatur hat, unbeständig zu sein.
[2] Wie würde (die widersprüchliche Entsprechung eines Argumentes sein, das) etwas beweist, was im Gegensatz zur Charakteristik des (zu begründenden) Merkmals steht? (Es wäre die Samkhya-Behauptung:) „Die Augen und dergleichen sind Dinge, die für etwas anderes (als für sich selbst) benutzt werden, weil sie ein Konglomerat (von Teilen) sind, wie die Charakteristik eines Bettes, Stuhles und ähnlichem, (ein Konglomerat von) Teilen zu sein. (Doch) wenn dieses Argument die Verwendbarkeit der Augen und dergleichen für etwas anderes (als für sich selbst) festlegt, begründet es auch das Konglomerat (den Zustand) von diesem anderen (als sie selbst, das sie benutzt), die Seele, weil es keine Diskrepanz von beiden (Merkmalen, die für das Subjekt der These gelten,) gibt.
Laut den Sāṃkhya-Lehrsystemen sind alle erkennbaren Phänomene außer Personen materielle Phänomene, die aus Urmaterie bestehen. Als solche sind sie alle Konglomerate der drei universalen Bestandteile (tib. yon-tan, Skt. guṇa): rajas (tib. rdul), sattva (tib. snying-stobs), und tamas (tib. mun-pa). Das umfasst die Sinnesorgane, wie die Augen, die Ohren und so weiter, sowie auch materielle Objekte, wie ein Bett, ein Stuhl und so weiter. Seelen (ātman) sind andererseits teilelos; sie nutzen die Augen, die Ohren und dergleichen, um Sinnesobjekte wahrzunehmen.
Wenn ein Vertreter des Sāṃkhya die These aufstellt: „Die Augen und dergleichen sind Dinge, die von etwas anderem als von sich selbst benutzt werden“ und das Argument anführt: „weil sie ein Konglomerat sind, wie die Charakteristik eines Bettes, eines Stuhles und dergleichen, (ein Konglomerat von) Teilen zu sein“, versucht er zu beweisen, dass das Atman, die Seele, welche die Augen nutzt, um Dinge wahrzunehmen, dieses Andere ist.
Das hier angeführte Argument, ein Konglomerat von Teilen zu sein, erfüllt die drei Bestandteile, eine These zu beweisen: (1) die Augen und dergleichen sind ein Konglomerat der drei Bestandteile, (2) das, was ein Konglomerat von Teilen ist, wie ein Bett und ein Stuhl, ist ein Objekt, das von etwas anderem als von sich selbst benutzt wird, und (3) das, was ein Konglomerat von Teilen ist, ist niemals kein Objekt, das von etwas anderem als von sich selbst benutzt wird.
Das, was ein Bett oder einen Stuhl benutzt und was etwas anderes als es selbst ist, ist jedoch ein Körper; und die Charakteristik eines Körpers ist, dass er ebenfalls ein Konglomerat von Teilen, nämlich den drei universalen Bestandteilen ist. Doch der Samkhya-Vertreter hat in der These nicht genau festgelegt, dass das Element, das die Augen nutzt, nicht nur etwas anderes als die Augen ist, sondern auch in dem Sinne anders als die Augen ist, dass es die Charakteristik hat, teilelos zu sein. Wegen diesem Auslassen, begründet das Argument dadurch, dass die Augen wegen ihrer Charakteristik, ein Konglomerat von Teilen zu sein, von etwas anderem als sich selbst, nämlich dem Atman, benutzt werden, auch die Charakteristik von diesem Anderen, nämlich dass der Atman wie ein Körper ebenfalls ein Konglomerat von Teilen ist. Ein Konglomerat von Teilen zu sein ist jedoch das Gegenteil einer der Eigenschaften des Atman, nämlich teilelos zu sein. Daher ist das Argument gegenüber einer Charakteristik des zu begründenden Merkmals widersprüchlich.
[3] Wie würde (die widersprüchliche Entsprechung eines Argumentes sein, das) etwas beweist, was im Gegensatz zur Selbstnatur des Merkmalsbesitzers steht (die das Subjekt der These ist)? (Sie wäre die Vaisheshika-Behauptung:) „Die (durchdringende generische Eigenschaft ‚objektive) Existenz‘ ist keine grundlegende Sache, keine Qualität und keine Aktivität, weil sie etwas ist (nämlich eine stützende Grundlage), die einzelne grundlegende Dinge (stützt) und wegen ihrer Existenz in Qualitäten und Aktivitäten (als stützende Grundlage, die sie stützt), wie (spezifische) generische Eigenschaften und Eigenheiten.“ Doch wenn dieses Argument das Ablehnen der (objektiven) Existenz als grundlegende Sache und dergleichen begründet, begründet es auch die Nichtexistenz (objektiver) Existenz, weil es keine Diskrepanz von beiden (Merkmalen, die für das Subjekt der These gelten) gibt.
Um es zusammenzufassen: Die 6 Arten von Entitäten, die im Vaiśeṣika vertreten werden, sind grundlegende Dinge, Qualitäten, Aktivitäten, generische Eigenschaften, individuelle Eigenschaften und inhärente Beziehungen.
Es gibt zwei Arten von generischen Eigenschaften: die durchdringende generische Eigenschaft (tib. khyab-pa’i spyi, Skt. sarvasarvagata) der objektiven Existenz (tib. yod-pa-nyid, Skt. bhāva) und spezifische generische Eigenschaften, wie „ein Tisch zu sein“. Objektive Existenz ist als eine durchdringende generische Eigenschaft eine Entität, die als die stützende Grundlage für alle grundlegenden Dinge, Qualitäten und Aktivitäten dient. Obgleich die anderen drei Arten von Entitäten – generische Eigenschaften, individuelle Eigenschaften und inhärente Beziehungen – existieren, haben sie keine objektive Existenz. Somit dient die durchdringende generische Eigenschaft „objektive Existenz“ nicht als die stützende Grundlage für diese drei.
Die 9 Arten von grundlegenden Dingen sind Erde, Wasser, Feuer, Wind, Geist, Raum, Zeit, Ort und Seelen. Jedes wird für sich als einzelnes Element betrachtet. Die ersten 4 treten jedoch entweder in der Form eines Teilchens auf, in welchem Fall es ein einzelnes Element ist, oder in einem Konglomerat vieler Teilchen. Der Geist besteht nur aus einem einzelnen Teilchen, während Raum, Zeit, Ort und Seelen einzelne Phänomene sind, die nicht aus irgendwelchen Teilchen bestehen.
Grundlegende Dinge können nur als die stützende Grundlage für andere grundlegende Dinge dienen, wenn diese anderen grundlegenden Dinge nicht die stützende Grundlage für irgendein anderes grundlegendes Ding ist oder wenn diese grundlegenden Dinge die stützende Grundlage für mehrere grundlegende Dinge ist, wie im Fall von groben materiellen Objekten, welche die stützende Grundlage für viele Teilchen ist. Ein grundlegendes Ding kann nicht die stützende Grundlage für ein anderes grundlegendes Ding sein, das nur ein einzelnes Element ist.
Objektive Existenz ist jedoch die stützende Grundlage für jedes der 9 Arten grundlegender Dinge, wie einzelner Elemente. Weil ein grundlegendes Ding nicht die stützende Grundlage eines anderen grundlegenden Dings sein kann, das nur ein einzelnes Element ist, betrachtet man im Vaiśeṣika objektive Existenz nicht als ein grundlegendes Ding.
Im Vaiśeṣika vertritt man auch, dass Qualitäten nicht in anderen Qualitäten als deren stützende Grundlage existieren können; und Aktivitäten können auch nicht in anderen Aktivitäten als deren stützende Grundlage existieren. Weil objektive Existenz in Qualitäten und Aktivitäten als stützende Grundlage existiert, die sie stützt, betrachtet man im Vaiśeṣika auch nicht die objektive Existenz, eine Qualität oder eine Aktivität zu sein.
Generische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften, wie objektive Existenz, sind Entitäten, die auch keine grundlegenden Dinge, Qualitäten oder Aktivitäten sind, weil sie ebenfalls stützende Grundlagen sind, die einzelne grundlegende Dinge stützen, und auch Entitäten, die stützende Grundlagen für Qualitäten und Aktivitäten sind.
Wenn die objektive Existenz kein grundlegendes Ding, keine Qualität oder keine Aktivität ist, und wenn sie nur die stützende Grundlage für diese drei Arten von Entitäten ist, kann sie nicht die stützende Grundlage für sich selbst sein. Daher gibt es keine objektive Existenz. Wenn der logische Beweis die Ablehnung (tib. ma-yin-pa, Skt. pratiṣedha) der objektiven Existenz als grundlegendes Ding, Qualität oder Aktivität begründet, begründet er auch die Nichtexistenz der objektiven Existenz. Die Nichtexistenz ist das Gegenteil der Selbstnatur objektiver Existenz, nämlich der Existenz.
[4] Wie würde (die widersprüchliche Entsprechung eines Argumentes sein, das) etwas beweist, was im Gegensatz zu einer Eigenschaft des Merkmalsbesitzers steht (die das Subjekt der These ist)? (Sie würde) das gleiche Argument (anführen), wie in der obigen These und, als eine Eigenschaft des Merkmalsbesitzers (die durchdringende generische Eigenschaft „objektive Existenz“), das zu sein, was zur Überzeugung führt, dass es sich um Existenz handelt. Doch dieses (Argument) begründet auch das Gegenteil, also das zu sein, was zur Überzeugung führt, dass es sich um Nichtexistenz handelt, weil es keine Abweichung von beiden (Merkmalen, die für das Subjekt der These gelten) gibt.
Gemäß dem Vaiśeṣika besitzt jedes Phänomen als eine seiner Eigenschaften, das zu sein, was zur Überzeugung in das führt, was es ist, wenn es jemanden wahrnimmt. Wenn ein Vertreter des Vaiśeṣika akzeptiert, dass die durchdringende generische Eigenschaft „objektive Existenz“ aufgrund des oben genannten Arguments kein grundlegendes Ding, keine Qualität und keine Aktivität ist, jedoch nach wie vor vertritt, dass sie das ist, was zur Überzeugung führt, dass es sich um Existenz handelt (tib. yod-pa-nyid sgrub-par byed-pa, Skt. satpratyayakartṛtva), führt die Logik zum Aufzeigen, dass die obige These zu der Schlussfolgerung führt, dass es keine objektive Existenz gibt, auch zu der Schlussfolgerung, dass objektive Existenz ebenso das ist, was zur Überzeugung führt, dass es sich um Nichtexistenz handelt, was die gegensätzliche Eigenschaft ist.
Entsprechungen eines Beispiels
Es gibt zwei Arten von Entsprechungen eines Beispiels:
1. (eins, das) durch dessen Ähnlichkeit (angeführt wird; und
2. (eins, das) durch dessen Unähnlichkeit angeführt wird.
Ein Beispiel, das durch Ähnlichkeit mit dem als ein Beispiel angeführten Merkmal und dem zu begründenden Merkmal angeführt wird, bezieht sich auf ein homogenes Element. Ein Beispiel, das durch Unähnlichkeit mit diesen zwei Merkmalen angeführt wird, bezieht sich auf ein heterogenes Element.
Entsprechungen von Beispielen, die durch deren Ähnlichkeit angeführt werden
Es gibt fünf Arten Entsprechungen von Beispielen, die durch deren Ähnlichkeit (angeführt werden). Es verhält sich so: (es gibt)
1. eine, die in der logischen Beweisführung für das (als ein Argument angeführte) Merkmal nicht erwiesen ist;
2. eine, die für das zu begründende Merkmal nicht erwiesen ist;
3. eine, die für beides (das als ein Argument angeführte Merkmal und das zu begründende Merkmal) nicht erwiesen ist;
4. eine, (die für eine These angeführt wird,) in der es keine (Aussage der) Übereinstimmung gibt; und
5. eine, (die für eine These angeführt wird,) in der die Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge (angegeben wird).
[1] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels sein, das durch dessen Ähnlichkeit angeführt wird), die in der logischen Beweisführung für das (als ein Argument angeführte) Merkmal nicht erwiesen ist? „(Sie wäre wie das Beispiel) eines subtilen Teilchens für (den logischen Beweis:) ‚Klang ist beständig wegen dessen Körperlosigkeit; was immer körperlos ist, wird wie ein subtiles Teilchen als beständig betrachtet‘. Obgleich das zu begründende Merkmal, die Beständigkeit, (im Beispiel) als subtiles Teilchen vorhanden ist, liegt das als ein Argument angeführte Merkmal, die Körperlosigkeit, wegen der Körperlichkeit von subtilen Teilchen nicht vor.
Für den logischen Beweis: „Klang ist wie ein subtiles Teilchen wegen dessen Körperlosigkeit beständig“, muss ein homogenes Beispiel sowohl beständig als auch körperlos sein. Für einen Vaiśeṣika-Vertreter ist ein subtiles Teilchen zwar beständig, aber nicht körperlos, weil ein Vaiśeṣika die Körperlichkeit von subtilen Teilchen vertritt. In einer Debatte über obige Behauptung mit einem Vaiśeṣika-Gegner wäre somit das Anführen eines subtilen Teilchens als homogenes Beispiel nicht erwiesen und daher inakzeptabel.
[2] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels sein, das durch dessen Ähnlichkeit angeführt wird), die für das zu begründende Merkmal nicht erwiesen ist? „(Sie wäre wie das Beispiel) des Intellekts für (den logischen Beweis:) Klang ist beständig wegen dessen Körperlosigkeit; was immer körperlos ist, wird wie der Intellekt als beständig betrachtet. Obgleich das (als ein Argument angeführte) Merkmal in der logischen Beweisführung, die Körperlosigkeit, (im Beispiel) als Intellekt vorhanden ist, liegt das zu begründende Merkmal, die Beständigkeit, wegen der Unbeständigkeit des Intellekts nicht vor.
Hier muss das homogene Beispiel wiederum beständig und körperlos sein. Für einen Befürworter des Buddhismus ist zwar der Intellekt (tib. blo, Skt. buddhi) körperlos, aber nicht beständig, da im Buddhismus die Unbeständigkeit aller Geistesfaktoren (tib. sems-byung, Skt. cetasika), wie des Intellekts, vertreten wird. In einer Debatte über obige Behauptung mit einem Gegner des Buddhismus wäre somit das Anführen des Intellekts als homogenes Beispiel nicht erwiesen und daher inakzeptabel.
[3] Es gibt zwei Arten (von Entsprechungen eines Beispiels, die durch deren Ähnlichkeit angeführt werden), die für beide ( das als ein Argumente angeführte Merkmal und das zu begründende Merkmal) nicht erwiesen sind: jene, die existent sind und jene, die nicht existent sind. Für sie gilt Folgendes:
– (Die Entsprechung eines Beispiels) „wie ein Tonkrug“ ist eine existierende, für die beide (Merkmale) wegen der Unbeständigkeit und Körperlichkeit eines Tonkruges nicht erwiesen sind.
– (Die Entsprechung eines Beispiels) „wie Raum“ ist eine nicht existierende, für die beide (Merkmale in einer Debatte) mit einem (Charvaka-) Vertreter bezüglich ihrer Nicht-Existenz nicht erwiesen sind.
Wie zuvor muss für die logische Beweisführung: „Klang ist beständig wegen seiner Körperlosigkeit“ ein homogenes Beispiel sowohl beständig als auch körperlos sein. Einen Tonkrug gegenüber einem Widersacher als ein homogenes Beispiel anzuführen, wäre nicht erwiesen, weil ein Tonkrug weder beständig noch körperlos ist. Gegenüber einem Cārvāka-Gegner, der die Existenz von Raum nicht akzeptiert, Raum in einer Debatte als Beispiel anzuführen, ist ebenfalls nicht erwiesen, weil etwas Nichtexistentes weder beständig noch körperlos sein kann.
[4] (Die Entsprechung eines Beispiels, die durch dessen Ähnlichkeit für eine These angeführt wird,) in der es keine (Aussage zur) Übereinstimmung gibt, ist eine, in der die gemeinsame Anwesenheit des zu begründenden Merkmals und des als ein Argument angeführtes Merkmals beobachtet wird, wie in „ein Tonkrug, in dem (sowohl) etwas Erzeugtes als auch Unbeständigkeit beobachtet werden“, jedoch ohne die Übereinstimmung (zwischen den zwei angeführten Merkmalen).
Obgleich ein Tonkrug als ein angeführtes Beispiel für dessen Ähnlichkeit, die gemeinsame Anwesenheit (Skt. sahabhāva) beider Merkmale hat – er ist sowohl etwas Erzeugtes als auch unbeständig – gibt es für den logischen Beweis: „Klang ist unbeständig, weil er, wie ein Tonkrug, etwas Erzeugtes ist, keine Aussage zur Übereinstimmung zwischen dem Argument, etwas Erzeugtes zu sein, und dem zu begründenden Merkmal der Unbeständigkeit, „alles, was erzeugt wurde, ist unbeständig“. Ohne die Aussage zur Übereinstimmung ist das Beispiel nur die Entsprechung eines Beispiels; es ist für sich unzureichend, um das Argument zu stützen, Klang sei unbeständig und etwas Erzeugtes. Das liegt daran, dass ein Gegner in dieser Debatte mit einem homogenen Beispiel kontern könnte: „Klang ist unbeständig, weil er, wie ein Blitz, nichts Erzeugtes ist.“
[5] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels, das durch dessen Ähnlichkeit angeführt wird, für eine These) sein, in der die Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge (angegeben wird)? (Sie wäre eine) in der: „was immer etwas Erzeugtes ist, wird als unbeständig betrachtet“ gesagt werden sollte, worauf (der Gegner) erwidert: „was immer unbeständig ist, wird als etwas Erzeugtes betrachtet.“
In der These: „Klang ist unbeständig, weil er etwas Erzeugtes ist; was immer erzeugt wurde, ist unbeständig, wie ein Tonkrug“, stimmt etwas Erzeugtes damit überein, unbeständig zu sein. Alles Erzeugte ist unbeständig. In der These: „Klang ist etwas Erzeugtes, weil er unbeständig ist; was immer unbeständig ist, wurde erzeugt, wie ein Tonkrug“, befindet sich die angegebene Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge (tib. log-pa, Skt. viparīta) dessen, was der Fall ist. Das liegt daran, dass unbeständig zu sein, nicht mit etwas Erzeugtes zu sein übereinstimmt, wie im Fall des Blitzes. Wird daher ein Tonkrug als ein Beispiel durch dessen Ähnlichkeit für die These „Klang ist etwas Erzeugtes, weil er unbeständig ist; was immer unbeständig ist, wurde erzeugt“ angeführt, handelt es sich dabei lediglich um die Entsprechung eines homogenen Beispiels, da es für eine These ist, in der die Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge ausgedrückt wird.
Entsprechungen von Beispielen, die durch deren Unähnlichkeit angeführt werden
Es gibt fünf Arten Entsprechungen von Beispielen, die durch deren Unähnlichkeit (angeführt werden). Es verhält sich so: (es gibt)
- eine, die nicht im Gegensatz zum zu begründenden Merkmal steht;
- eine, die nicht im Gegensatz zum Merkmal steht, das in der logischen Beweisführung (als ein Argument angeführt wird);
- eine, die nicht im Gegensatz zu beiden (Merkmalen) steht (jenes, das als ein Argument angeführt wird, und das zu begründende);
- eine, (die für eine These angeführt wird,) in der es keine negative Übereinstimmung gibt (zwischen dem, was im Gegensatz zum zu begründenden Merkmal steht und dem, was im Gegensatz zum Merkmal steht, das als ein Argument angeführt wird);
- eine, (die für eine These angeführt wird,) in der die negative Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge (angegeben wird).
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels sein, das durch dessen Unähnlichkeit angeführt wird), die nicht im Gegensatz (tib. ldog-pa med-pa, Skt. avyāvṛtta) zum zu begründenden Merkmal steht? „(Sie wäre wie das Beispiel) eines subtilen Teilchens für (den logischen Beweis:) Klang ist beständig wegen dessen Körperlosigkeit; was immer körperlich ist, wird wie ein subtiles Teilchen als unbeständig betrachtet. Obgleich (das Beispiel), ein subtiles Teilchen, im Gegensatz zu dem Merkmal der Körperlosigkeit steht, das in der logischen Beweisführung (als ein Argument angeführt wird), steht das zu begründende Merkmal der Beständigkeit wegen der Körperlichkeit von subtilen Teilchen nicht im Gegensatz (zu ihm), weil subtile Teilchen beständig sind.“
Für den logischen Beweis: „Klang ist beständig wegen dessen Körperlosigkeit“, darf ein heterogenes Beispiel weder beständig noch körperlos sein. Für einen Vertreter des Vaiśeṣika ist ein subtiles Teilchen zwar nicht körperlos, doch es ist nicht unbeständig, weil ein Vaiśeṣika die Beständigkeit von subtilen Teilchen vertritt. In einer Debatte über obige Behauptung mit einem Vaiśeṣika-Gegner wäre somit das Anführen eines subtilen Teilchens als heterogenes Beispiel nicht erwiesen.
[2] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels sein, das durch dessen Unähnlichkeit angeführt wird), die in der logischen Beweisführung nicht im Gegensatz zum (als ein Argument angeführtes) Merkmal steht? Sie wäre das Beispiel: „wie ein karmischer Impuls“ (für dieselbe Behauptung wie oben). Obgleich (das Beispiel) ein karmischer Impuls dem zu begründenden Merkmal der Beständigkeit entgegensteht, steht das in der logischen Beweisführung (als ein Argument angeführte) Merkmal der Körperlosigkeit wegen der Unbeständigkeit eines karmischen Impulses nicht im Gegensatz (zu ihm), weil ein karmischer Impuls körperlos ist.“
Gemäß dem buddhistischen Lehrsystem des Sautrāntika sind alle karmischen Impulse der Geistesfaktor eines Dranges (tib. sems-pa, Skt. cetanā). Als ein Geistesfaktor ist ein karmischer Drang körperlos. In einer Debatte mit einem Sautrāntika-Gegner zur Behauptung „Klang ist wegen dessen Körperlosigkeit beständig“, würde man mit dem Anführen eines karmischen Impulses in einem heterogenen Beispiel lediglich die Entsprechung eines unähnlichen Beispiels anführen.
[3] (Die Entsprechung eines Beispiels, die durch deren Unähnlichkeit angeführt wird), das zu beiden (das als ein Argument angeführte Merkmal und das zu begründende Merkmal) nicht im Gegensatz steht, ist „wie Raum“ (wiederum für die gleiche Behauptung wie oben in einer Debatte) gegenüber einem Verfechter von dessen Existenz. „In dieser (Behauptung steht das Beispiel Raum) nicht im Gegensatz (zu beiden) zur Beständigkeit und zur Körperlosigkeit, weil Raum beständig und körperlos ist.“
Raum ist hier lediglich die Entsprechung eines unähnlichen Beispiels, da für alle Buddhisten Raum weder unbeständig noch körperlich ist. Das Anführen von Raum als ein heterogenes Beispiel in einer Debatte mit einem Buddhisten zur Behauptung „Raum ist beständig wegen seiner Körperlosigkeit“ wäre somit nicht erwiesen.
[4] (Die Entsprechung eines Beispiels, die durch dessen Unähnlichkeit für eine These angeführt wird,) in der es keine (Aussage zur) negativen Übereinstimmung zwischen dem zu begründenden Merkmal und dem als ein Argument angeführten Merkmal gibt, wäre eine, die als etwas aufgezeigt werden kann, was als ein heterogenes Element existiert, in dem (beides, ) Körperlichkeit und Unbeständigkeit beobachtet werden, wie im Fall eines Tonkruges.
Für den logischen Beweis: „Klang ist körperlos, weil er beständig ist“, ist ein Tonkrug trotz allem die Entsprechung eines heterogenen Beispiels, weil er davon ausgeschlossen ist körperlos oder beständig zu sein. Das liegt daran, dass der Aussage des heterogenen Beispiels eines Tonkruges die Aussage der negativen Übereinstimmung „was immer nicht körperlos ist, ist nicht beständig“ fehlt. Ohne die Aussage der negativen Übereinstimmung ist das Beispiel nur die Entsprechung eines Beispiels; für sich ist es nicht ausreichend, um das Argument, Klang sei körperlos, weil er beständig ist, zu stützen. Das liegt daran, dass ein Vaiśeṣika-Gegner in dieser Debatte mit einem heterogenen Beispiel über subtile Teilchen kontern könnte, um die gegensätzliche Behauptung: „Klang ist körperlos, weil er unbeständig ist“ zu stützen. Gemäß den Vaiśeṣika-Behauptungen werden subtile Teilchen davon ausgeschlossen, körperlos oder unbeständig zu sein.
[5] Wie würde (die Entsprechung eines Beispiels, das durch dessen Unähnlichkeit angeführt wird) sein, in der die negative Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge (angegeben wird)? (Sie wäre) eine in der: „was immer unbeständig ist, wird als körperlich betrachtet“ gesagt werden sollte, worauf (der Gegner) erwidert: „was immer körperlich ist, wird als unbeständig betrachtet.“
In der These: „Klang ist körperlos, weil er beständig ist“, ist die negative Übereinstimmung, die angeführt werden sollte: „was immer unbeständig ist, ist körperlich, wie ein Tonkrug“. Diese negative Übereinstimmung wird in der korrekten Reihenfolge angeführt, obwohl die Übereinstimmung nicht korrekt ist. Was immer davon ausgeschlossen ist, beständig zu sein, wird nicht unbedingt davon ausgeschlossen, körperlos zu sein, wie beispielsweise das Glücklichsein. Obgleich ein Tonkrug in diesem Fall nur die Entsprechung eines heterogenen Beispiels ist, ist dies trotz allem die negative Übereinstimmung, die zu der fehlerhaften These passt und ist daher jene, die angeführt werden sollte.
Wenn ein Tonkrug als heterogenes Beispiel angeführt wird, indem man sagt: „was immer körperlich ist, ist unbeständig, wie ein Tonkrug“, wird die negative Übereinstimmung in der verkehrten Reihenfolge angeführt und aus diesem Grund ist ein Tonkrug auch nur die Entsprechung eines heterogenen Beispiels. Doch in diesem Fall ist ein Tonkrug auf doppelte Weise nur die Entsprechung eines heterogenen Beispiels, weil ein Vaiśeṣika-Gegner wiederum die negative Übereinstimmung mit dem gegensätzlichen Beispiel von körperlichen subtilen Teilchen, die beständig sind, anfechten würde.
Die Formulierung dieser Entsprechungen einer These, ein Argument und die (zwei Arten von) Beispielen, bilden die Entsprechung eines logischen Beweises.
Bloße Wahrnehmung und schlussfolgernde Wahrnehmung
Um sich selbst etwas zu aufzuzeigen, gibt es nur zwei (Arten, es gültig) wahrzunehmen:
1. die bloße Wahrnehmung; und
2. die schlussfolgernde Wahrnehmung.
Bei diesen gilt Folgendes:
[1] Die bloße Wahrnehmung ist eine, von der Konzepte ausgeschlossen sind. „Jene, die hinsichtlich eines Objektes des Wissens, wie ein Anblick und dergleichen, frei von Konzepten hinsichtlich Name und Gattung ist und die durch jedes der Sinnesorgane auftritt, wird bloße Wahrnehmung (genannt).
Bloße Wahrnehmung ist in dem Sinne „bloße“, dass sie nicht-konzeptuell ist. Mit ihr werden Objekte nicht durch das Konzept (tib. rtog-pa, Skt. kalpana) eines Namens (tib. ming, Skt. nāma) oder einer Gattung (tib. spyi, Skt. jāti), einer Kategorie, wahrgenommen. Hier wird nur die bloße Sinneswahrnehmung (tib. dbang-po’i mngon-sum, Skt. indriyapratyakṣa) besprochen und nicht die anderen drei Arten, die vom Sautrāntika-Lehrsystem vertreten werden: (1) geistige bloße Wahrnehmung (tib. yid-kyi mngon-sum, Skt. manasapratyekṣa), (2) bloße Wahrnehmung durch reflexives Gewahrsein (tib. rang-rig-pa’i mngon-sum, Skt. svasaṃvedanapratyekṣa), und (3) yogische bloße Wahrnehmung (tib. rnal-’byor-pa’i mngon-sum, Skt. yogipratyekṣa). Mit reflexivem Gewahrsein werden ausschließlich das Primärbewusstsein (tib. rnam-shes, Skt. vijñāna) und die Geistesfaktoren jeder Wahrnehmung wahrgenommen, während sich die yogische bloße Wahrnehmung auf das Entstehen des verbundenen Paars eines still gewordenen und zur Ruhe gekommenen Geisteszustands (tib. zhi-gnas, Skt. śamathā) und eines Geisteszustands von außergewöhnlicher Wahrnehmungsfähigkeit (tib. lhag-mthong, Skt. vipaśyanā) stützt.
[2] Die schlussfolgernde Wahrnehmung ist eine, mit der ein Objekt mittels einer Argumentation aufgezeigt wird. Über die Argumentation mit drei Bestandteilen wurde bereits zuvor gesprochen. Alles Erkennbare, das durch sie hinsichtlich eines Objektes auftritt, das geschlussfolgert werden kann, wie „das ist Feuer“ oder „Klang ist unbeständig“, wird (durch) schlussfolgernde Wahrnehmung (erkannt).
Die drei Bestandteile einer Argumentation (tib. rtags, Skt. liṅga) sind (1) die Erklärung eines Merkmals des Subjektes der These als das Argument, (2) die Erklärung der Übereinstimmung zwischen dem Merkmal und den Elementen, auf die sich das Argument bezieht, wie im Fall eines homogenen Elements, und (3) die Erklärung der negativen Übereinstimmung, wie im Fall eines heterogenen Elements.
In beiden Fällen ist für dieses (Wahrnehmen) nur ein (gültiges) Kennen das Resultat (des Wahrnehmens) aufgrund seiner Qualität, die essentielle Natur des Begreifens (von etwas) zu haben. Weil man es gut als etwas kennt, das einen Nutzen hat, wird es als das „gültige kognitive Bestimmen (von etwas) bezeichnet“.
Wenn man etwas gültig wahrnimmt, ob durch bloße Wahrnehmung oder schlussfolgernde Wahrnehmung, ist das, was erreicht werden soll, das Kennen von etwas (tib. shes-pa, Skt. jñāna) und das, was als ein Resultat erreicht wurde, ebenfalls das Kennen von etwas. Es gibt keinen Unterschied. Obgleich manche buddhistische Logiker auch vertreten, dass es ebenso keinen Unterschied zwischen diesen beiden und dem, durch was es erreicht wird, also dem Wahrnehmen von etwas, gibt, wird in diesem Text nur auf ein Kennen von etwas eingegangen, das keinen Unterschied zum Resultat des Wahrnehmens hat. Weil das gültige Wahrnehmen von etwas eine essentielle Natur des Begreifens (tib. yang-dag-pa’i shes-pa, Skt. adhigama) dieses etwas hat, ist das Begreifen von etwas sowohl das, was das gültige Wahrnehmen dessen tut, als auch das Resultat des gültigen Wahrnehmens.
Das Sanskrit-Wort für gültige Wahrnehmung „pramāṇa“ bedeutet wörtlich „das Bestimmen von etwas“. Die gültige Wahrnehmung ist somit etwas, dessen Nutzen das kognitive Bestimmen von etwas (tib. don-byed nus-pa, Skt. savyāpāra) ist.
Entsprechungen bloßer Wahrnehmung und Entsprechungen schlussfolgernder Wahrnehmung
Ein konzeptuelles Kennen in Bezug auf ein äußeres Objekt ist eine Entsprechung bloßer Wahrnehmung. Ein Kennen von etwas, eines Tonkruges oder eines Tuchs, das konzeptuell entsteht, ist die Entsprechung einer bloßen Wahrnehmung, weil dessen Objekt der Erfahrung nicht das Objekt als ein individuell charakterisiertes Phänomen ist.
Im Sautrāntika-Lehrsystem werden alle gültig erkennbaren Phänomene in individuell charakterisierte Phänomene (tib. rang-mtshan, Skt. svalakṣaṇa) und generisch charakterisierte Phänomene (tib. spyi-mtshan, Skt. sāmānuyalakṣaṇa) unterteilt.
Individuell charakterisierte Phänomene sind (im Sinne nicht-statischer) objektiver Entitäten unbeständig und umfassen solche äußerlich existenten Objekte wie einen Tonkrug und ein Tuch. Solche äußeren Objekte sind die erscheinenden Objekte (tib. snang-yul) nicht-konzeptueller bloßer Sinneswahrnehmung. Ein erscheinendes Objekt ist das direkte Objekt (tib. dngos-yul), das in einer Wahrnehmung erscheint, als würde es sich direkt vor dem Bewusstsein befinden.
Generisch charakterisierte Phänomene sind statische metaphysische Entitäten – hauptsächlich Kategorien – die nur in konzeptueller Wahrnehmung gültig erkennbar sind, in der sie das erscheinende Objekt sind. In der konzeptuellen Wahrnehmung eines Tonkruges ist das erscheinende Objekt beispielsweise die Objekt-Kategorie (tib. don-spyi, Skt. arthasaāmānya) Tonkrüge. Da den Kategorien jegliche Form fehlt, ist das, was durch sie erscheint, eine geistige Repräsentation (tib. snang-ba) eines Tonkruges. Der äußerlich existierende, objektive Tonkrug – ein individuell charakterisiertes Phänomen – erscheint nicht wirklich in der Wahrnehmung. Er ist einfach das konzeptuell implizierte Objekt (tib. zhen-yul), aber nicht das Objekt der Erfahrung (tib. spyod-yul, Skt. viṣaya) dieser Wahrnehmung. Somit ist die konzeptuelle Wahrnehmung eines Tonkruges die Entsprechung einer bloßen Wahrnehmung.
Ein Kennen (von etwas), das der Entsprechung eines Arguments vorangegangen ist, ist die Entsprechung einer schlussfolgernden Wahrnehmung. Da bereits viele Arten von Entsprechungen eines Argumentes besprochen wurden, ist jedes Kennen, das in Bezug auf ein ableitbares Objekt bei jemandem auftritt, der kein Wissen (über Logik) hat, die Entsprechung einer schlussfolgernden Wahrnehmung.
Widerlegungen
Widerlegungen sind das Hinweisen auf Fehler in einem logischen Beweis.
– Ein Fehler in dem logischen Beweis wäre, dass er fehlerhaft ist.
– Ein Fehler in der These wäre, dass sie im Widerspruch zu bloßer Wahrnehmung und dergleichen steht.
– Ein Fehler im Argument wäre, dass es eine nicht erwiesene (Verbindung mit dem Subjekt der These) hat, nicht schlüssig oder widersprüchlich ist.
– Ein Fehler im Beispiel wäre, dass es für das (als ein Argument angeführtes) Merkmal in der logischen Beweisführung nicht erwiesen ist.
Der Fehler (tib. skyon, Skt. doṣa), fehlerhaft zu sein (tib. yan-lag ma-tshang-ba-nyid, Skt. nyūnatva), bedeutet, dass dem logischen Beweis die Aussage zu einer Komponente fehlt.
Darauf hinzuweisen, um den Herausforderer (von seinem Trugschluss) zu überzeugen, ist eine Widerlegung.
Entsprechungen einer Widerlegung
Entsprechungen einer Widerlegung sind das Hinweisen auf Fehler in einem logischen Beweis, die haltlos sind. (Sie umfassen):
– die Erklärung einer Mangelhaftigkeit in Bezug auf einen logischen Beweis, der vollständig ist;
– die Erklärung eines Fehlers in einer These in Bezug auf eine These, die nicht fehlerhaft ist;
– die Erklärung, dass ein Argument nicht erwiesen ist in Bezug auf ein Argument, das erwiesen ist;
– die Erklärung, dass ein Argument nicht schlüssig ist in Bezug auf ein Argument, das schlüssig ist;
– die Erklärung, dass ein Argument widersprüchlich ist in Bezug auf ein Argument, das nicht widersprüchlich ist;
– die Erklärung, dass ein Beispiel fehlerhaft ist in Bezug auf ein Beispiel, das nicht fehlerhaft ist.
Das sind Entsprechungen von Widerlegungen. Ein Gegner (in einer Debatte) kann tatsächlich nicht durch sie widerlegt werden, weil er fehlerlos ist.
Hiermit ist (diese Abhandlung) abgeschlossen. Es wurden erst einmal nur die wichtigsten Punkte erwähnt, um eine Richtung (für die weitere Arbeit) festzulegen. Was immer hier angemessen oder unangemessen ist, wurde woanders gründlicher untersucht. Damit ist „Ein Handbuch, um sich in Logik zu üben“ abgeschlossen.