Unreine und reine Erscheinungen: Nicht-Gelug Darstellung

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Erscheinungen von wahrhaft Existentem und nicht-wahrhaft Existentem

In begrifflicher Wahrnehmung (rtog-pa) – bei der es sich nur um geistige Wahrnehmung (yid-shes) handeln kann – entstehen Erscheinungen von Dingen als wahrhaft existentes „ dieses“ oder „jenes“(bden-snang). So kann zum Beispiel die Erscheinung eines wahrhaft existenten „Tisches“ oder eines wahrhaft existenten Worts „Tisch“ entstehen. Mit Erscheinungen (snang-ba) sind jegliche kognitiven Objekte gemeint, die in einer Wahrnehmung entstehen.

Derartige Erscheinungen beziehen sich nicht auf etwas Reales. Es gibt keinen wahrhaft existenten Tisch – kein Objekt, das unabhängig von der begrifflichen Bezeichnung „Tisch“ als „Tisch“ existiert. Es gibt auch kein wahrhaft existentes Wort „Tisch“ – keinen Klang, der unabhängig vom begrifflichen Vorgang als das Wort „Tisch“ existiert. Nennen wir all diese Erscheinungen „ Erscheinungen von wahrhaft Existentem“.

In der Sinneswahrnehmung (dbang-shes) – bei der es sich nur um unbegrifflicher Wahrnehmung (rtog-med) handeln kann – entstehen Erscheinungen von Dingen nicht als wahrhaft existentes „ dieses“ oder „jenes“ (med-snang). Die Erscheinungen sind die wahrgenommenen Aspekte (gzung-rnam) der Sinneswahrnehmungen und repräsentieren die äußeren Phänomene (phyi-don), die den Wahrnehmungen als Objekte der Ausrichtung (dmigs-yul) vorangehen und die Wahrnehmungen entstehen lassen. In der visuellen Wahrnehmung kann der Objekt-Aspekt zum Beispiel die Erscheinung von lediglich farbigen Formen sein, in einer Hörwahrnehmung von Sprache zum Beispiel lediglich die Erscheinung des Klangs von Konsonanten und Vokalen. Die Erscheinung dessen als „Tisch“ oder als Wort wie z.B. „Tisch“ entsteht erst anschließend, als geistiges Konstrukte (spros-pa), das von begrifflicher Geistesaktivität erzeugt wird. Dinge existieren auch nicht auf diese Weise, als unzusammenhängende farbige Formen oder einzelne Klänge von Konsonanten und Vokalen. Nennen wir alle Erscheinungen, die in der Sinneswahrnehmung auftauchen, „Erscheinungen von nicht wahrhaft Existentem“.

Über unreine Erscheinungen hinausgehen

In begrifflicher Meditation über Leerheit ist das unterscheidende Gewahrsein (shes-rab) der Leerheit ein unterscheidendes Gewahrsein eines fassbaren letztendlichen Phänomens (rnam-grangs-pa’i don-dam). Ein Phänomen ist „fassbar“, wenn man es zu den Phänomenen zählen kann, die man mit Worten oder Begriffen feststellen und ausdrücken kann. Begrifflich wahrgenommene Leerheit ist eine völlige Abwesenheit (med-dgag, nicht-implizierende Negierung) von wahrer Existenz. Eine derartige Abwesenheit ist ausschließlich ein begriffliches Konstrukt; man kann sie daher nur begrifflich erkennen. Da sie ein letztendliches Phänomen ist, ist sie somit ein fassbares letztendliches Phänomen. Fassbare Leerheit beseitigt jedoch nur das Extrem der wahren Existenz. Man muss aber auch über die anderen drei unmöglichen Existenzweisen hinausgehen. Bei diesen drei unmöglichen Existenzweisen handelt es sich um drei weitere Extreme, nämlich: 1 absolute Abwesenheit wahrer Existenz, 2 sowohl Anwesenheit als auch absolute Abwesenheit wahrer Existenz und 3 weder An- noch Abwesenheit wahrer Existenz.

Desgleichen muss man in der Meditation über Erscheinungen nicht nur über Erscheinungen von wahrhaft Existentem hinausgehen, sondern auch über andere Extreme, wie etwa Erscheinungen von nicht wahrhaft Existentem. Beides sind unreine Erscheinungen (ma-dag-pa’i snang-ba, ungereinigte Erscheinungen). Gemäß den Aussagen, die in der Nyingma-Dzogchen-Tradition (rdzogs-chen, große Vollendung) vertreten werden, sind beides Erscheinungen, die von begrenzter Geistesaktivität (sems) hervorgebracht werden.

Reine Erscheinungen

Reine Erscheinungen (dag-pa’i snang-ba) gehen über Erscheinungen von wahrhaft existentem oder nicht wahrhaft existentem „diesem“ und „jenem“ hinaus. Sie entstehen gleichzeitig mit und untrennbar von einer unbegrifflichen Wahrnehmung der Leerheit, die ein nicht fassbares letztendliches Phänomen ist (rnam-grangs ma-yin-pa’i don-dam). Eine derartige unbegrifflich wahrgenommene Leerheit ist eine Leerheit, die über Worte und Konzepte hinausgeht und die man daher nicht zu den Phänomenen zählen kann, die man durch Worte und Begriffe feststellen oder ausdrücken kann. Reine Erscheinungen treten in yogischer unbegrifflicher Wahrnehmung (rnal-‘byor mngon-sum) auf sowie mit unbegrifflicher Wahrnehmung nicht fassbarer Leerheit mittels des klaren Lichts. Sie sind Erscheinungen, die aus der Geistesaktivität des klaren Lichts entstehen, beziehungsweise sie sind, in Dzogchen-Begriffen ausgedrückt, die natürliche Ausstrahlung (rtsal) des Rigpa (rig-pa, reines Gewahrsein).

Unwissenheit, die das Hervorbringen und reine Erscheinungen begleitet

Das Hervorbringen der Erscheinungen von wahrhaft Existentem durch begriffliche Wahrnehmung ist von zwei Arten von Unwissenheit (ma-rig-pa) begleitet:

  • Unkenntnis (mi-shes-pa) – nicht wissen, wie Erscheinungen existieren
  • gegensätzliches Auffassen (phyin-ci log-tu ‘dzin-pa) – man fasst die Erscheinungen im Gegensatz zur Realität auf, als würden sie so existieren, wie sie zu existieren scheinen.

Das Hervorbringen der Erscheinungen von nicht wahrhaft Existentem durch Sinneswahrnehmung ist nur von einer Art Unwissenheit begleitet: der Unkenntnis, wie die Erscheinungen existieren.

Genauer gesagt: Sowohl in der begrifflichen geistigen Wahrnehmung als auch in der unbegrifflichen Sinneswahrnehmung erkennt der unwissende Geist keine nicht fassbare Leerheit und nimmt daher auch keine reinen Erscheinungen war, die untrennbar davon und gleichzeitig damit entstehen. Ein verschleiernder Faktor (rmongs-cha) verhindert reflexives tiefes Gewahrsein (rang-rig ye-shes) der Untrennbarkeit von Leerheit und Erscheinung beziehungsweise von Rigpa und Erscheinung.

Zusammenfassung

Kurz gesagt: Objekte sind weder wahrhaft existente „diese“ noch „jene“, noch sind sie lediglich unzusammenhängende farbige Formen, die nicht wahrhaft als „diese“ und „jene“ existieren. Letztendlich (mthar-thug) sind Objekte reine Erscheinungen, untrennbar von geistiger Aktivität des klaren Lichts beziehungsweise Rigpa.

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