Benennen, Beschreiben und Hinzufügen

Benennen 

Namen, Worte und Kennzeichnungen

Beim Benennen geht es darum, eine Sache mit einem Namen (tib. ming; Wort) und/oder einer Kennzeichnung (tib. brda; Bezeichnung, Begriff) zu versehen, egal ob die Sache gültig erkennbar ist oder nicht. Denn obwohl es weder Einhörner noch eine selbst-begründete Existenz (tib. rang-bzhin-gyis grub-pa) gibt, haben diese Dinge Namen, wie „Einhorn“ und „selbst-begründete Existenz“.

  • Da der Begriff „ming” im Tibetischen und „nama” im Sanskrit sowohl mit „Name“ als auch mit „Wort“ übersetzt werden kann und das „Wort“ im Deutschen eine breitere Verwendung hat, werden wir den Begriff „Wort“ für den Rest der Erörterung als Übersetzung benutzen.

Worte sind gleichbedeutend mit Wortsynthesen (tib. ming-gi-tshogs), und das heißt, dass ein Wort eine Synthese oder Zuschreibung einer oder mehrerer Silben (tib. yi-ge) ist. So sind Worte nichtkongruente beeinflussende Variablen (tib. ldan-min ’du-byed), also nichtstatische Phänomene, die weder Formen physischer Phänomene sind, noch Weisen, sich etwas gewahr zu sein. Worte können gesprochen oder geschrieben werden und so sind der Klang und die farbige Form eines Wortes Formen physischer Phänomene, denen das Wort zugeschrieben ist.

Worte entstehen abhängig von ihren Bedeutungen (tib. don) oder andeutenden Objekten (tib. don). Hier weist der Begriff “don” im Tibetischen und “artha” im Sanskrit sowohl auf „die Bedeutung eines Wortes“ als auch auf „das Objekt, das durch ein Wort angedeutet wird“ hin. Ein Wort kann nicht unabhängig von einer Bedeutung oder einer Sache, die damit angedeutet wird, existieren; ansonsten wäre ein Klang, der es repräsentiert, nur ein nicht-kommunikativer Klang.

  • Nach Ansicht einiger Schriften, sind die Begriffe „Wort“ und „Kennzeichnung“ gleichbedeutend und werden synonym verwendet.
  • Laut anderer wird ein Wort (zum Beispiel „Manguste“) einer Hörkategorie zugewiesen, während dessen Bedeutung einer entsprechenden Objekt/Bedeutungs-Kategorie zugeordnet wird. Wenn wir diese Hörkategorie mit der dazugehörigen Objekt/Bedeutungs-Kategorie lernen, bezeichnen wir geistig ein Tier als ein Mitglied dieser Objekt/Bedeutungs-Kategorie und benennen das Bezugsobjekt der Objekt/Bedeutungs-Kategorie mit der Kennzeichnung „Manguste“.
  • Nach Ansicht eines weiteren Textes ist die Benennung, die einer Hörkategorie zugewiesen wird, eine „Kennzeichnung“, während die Benennung, die mit geistigem Bezeichnen einem Bezugsobjekt als ein Mitglied der entsprechenden Objekt/Bedeutungs-Kategorie zugewiesen wird, ein „Wort“ ist.

Um die Analyse etwas weniger kompliziert zu machen, werden wir uns an die erste Variante halten, nämlich das „Wort“ und „Kennzeichnung“ gleichbedeutend sind; wir werden also in beiden Fällen den Begriff „Wort“ benutzen. Außerdem werden wir die Darlegung etwas vereinfachen, indem wir uns in den Erklärungen nur auf Objekt-Kategorien und angedeutete Objekte beziehen, anstatt auf Objekt/Bedeutungs-Kategorien und die Bedeutungen von Worten, sowie das, was die Worte andeuten.

Klänge und Objekte mit Worten benennen

Da ein Buddha allwissend ist, nimmt er nichtkonzeptuell und explizit alle gültig erkennbaren Objekte gleichzeitig wahr, einschließlich all der Worte, mit denen begrenzte Wesen jedes Objekt benennen. Für alle anderen findet das Benennen mit Worten jedoch nur in der konzeptuellen Wahrnehmung statt. In unserer Darstellung werden wir jedoch nur auf jene eingehen, die noch keine Buddhas sind.

Mit Worten werden Hörkategorien benannt, durch die wir konzeptuell alle kommunikativen Töne wahrnehmen, die als Mitglieder dieser Kategorien geistig bezeichnet werden. Solche kommunikativen Töne können in jeder Tonlage, Lautstärke oder Aussprache erfolgen. Wir mögen zudem die Bedeutung eines Wortes oder das, was es andeutet, kennen oder auch nicht. Aber auch wenn wir beispielsweise nicht wissen, was eine Manguste ist, können wir, egal wer das Wort „Manguste“ ausspricht oder wie laut er oder sie es sagt, all diese Klänge durch die Hörkategorie „Manguste“ wahrnehmen, die mit dem Wort „Manguste“ benannt wurde.

Mit dem Wort „Manguste“ wird nicht nur die Hörkategorie „Manguste“ benannt. Durch die Hörkategorie „Manguste“ wird mit dem Wort „Manguste“ auch der Klang „Manguste“ benannt; dem Bezugsobjekt wird also durch die Hörkategorie eine geistige Bezeichnung zugewiesen.

Hier gilt es Folgendes zu beachten:

  • Das Wort „Manguste“ ist eine Wortsynthese als eine Zuschreibung der Silben „Man“, „gus“ und „te“.
  • Der Klang „Manguste“, mit dem das Wort „Manguste“ benannt wird, ist ein Ganzes als eine Zuschreibung der Klänge „Man“, „gus“ und „te“.

Kennen wir die Bedeutung des Wortes „Manguste“, können wir auch ein bestimmtes Tier, das wir sehen, konzeptuell mit dem Wort „Manguste“ benennen, nach dem die Objekt-Kategorie „Manguste“ benannt wurde. Wir tun dies, während wir gleichzeitig entweder den Klang „Manguste“, den wir laut aussprechen, oder ein geistiges Hologramm, das den Klang „Manguste“ repräsentiert, mit dem Wort „Manguste“ benennen. Solch ein geistiges Hologramm des Hörbereiches bezeichnen wir konventionell als eine „Stimme in unserem Kopf“. Ob wir mit dem Wort nun einen ausgesprochenen oder einen geistigen Klang benennen, in jedem Fall findet die Benennung des Klanges durch das Wort mittels der Hörkategorie statt, durch die er benannt wird.

Konventionelle Phänomene durch Auseinanderhalten beschreiben 

Das Benennen mit Worten ist nur möglich, indem man sich auf den Geistesfaktor des auseinanderhaltenden Gewahrseins (tib. ’du-shes, Erkennen) stützt. Das auseinanderhaltende Gewahrsein ist einer der fünf immer arbeitenden geistigen Faktoren (tib. kun-’gro lnga) und ist Teil eines jeden Momentes der Wahrnehmung von sowohl begrenzten Wesen (fühlenden Wesen) als auch Buddhas. Hier werden wir das auseinanderhaltende Gewahrsein nur in Bezug auf jene analysieren, die noch keine Buddhas sind.

Für jene, die noch keine Buddhas sind, findet das auseinanderhaltende Gewahrsein als Teil eines jeden Augenblicks der konzeptuellen und der nichtkonzeptuellen Wahrnehmung statt.

  • In der nichtkonzeptuellen Wahrnehmung wird durch das auseinanderhaltende Gewahrsein eine außergewöhnliche charakteristische Eigenschaft (tib. mtshan-nyid) des erscheinenden Objektes (tib. snang-yul) der Wahrnehmung aufgenommen. Das erscheinende Objekt in einer nichtkonzeptuellen Wahrnehmung ist ein gültig erkennbares Objekt, das keine Kategorie und kein Name ist.
  • In der konzeptuellen Wahrnehmung wird durch das auseinanderhaltende Gewahrsein kognitiv ein zusammengesetztes Merkmal (tib. bkra-ba) des erscheinenden Objektes der Wahrnehmung aufgenommen. Das erscheinende Objekt in einer konzeptuellen Wahrnehmung ist eine Kategorie und in diesem Fall ist das definierende charakteristische Merkmal der Kategorie eine Kombination der definierenden charakteristischen Merkmale der Mitglieder der Kategorie.

In beiden Fällen, konzeptuell und nichtkonzeptuell, beschreibt das Bewusstsein der Wahrnehmung, auf der Grundlage dieses Auseinanderhaltens eines außergewöhnlichen oder zusammengesetzten definierenden Merkmals ein konventionelles Objekt (tib. tha-snyad ’dogs-pa). 

  • Obwohl konventionelle Objekte außergewöhnliche charakteristische Kennzeichen oder zusammengesetzte Merkmale haben, sind diese Kennzeichen oder Merkmale nicht durch Prüfen auffindbar und können weder selbst noch in Verbindung mit geistigem Bezeichnen die Existenz der konventionellen Objekte begründen, die sie beschreiben.

In dieser Definition des „auseinanderhaltenden Gewahrseins“ wird der tibetische Begriff ’dogs-pa durch das Wort „Beschreiben“ übersetzt, den wir vorher bereits mit „Zuschreiben“, „geistiges Bezeichnen“ und „Benennen“ übersetzt haben. Ein konventionelles Objekt auf der Grundlage des Bestimmens eines definierenden charakteristischen Merkmals zu beschreiben heißt, ein konventionelles Objekt auszumachen, das durch das definierende Merkmal gekennzeichnet wird. Ein definierendes charakteristisches Merkmal und etwas, das dadurch gekennzeichnet wird, entstehen in Abhängigkeit voneinander: das Eine kann es nicht ohne das Andere geben.

In ähnlicher Weise haben auch Worte Definitionen, die ihre Bedeutungen und die Objekte, auf die sie hindeuten, beschreiben. Der tibetische Begriff für Definition mtshan-nyid ist das gleiche Wort, was auch als definierendes charakteristisches Merkmal übersetzt wird. Wenn wir etwas mit einem Wort korrekt benennen, gleichen wir die Definition des Wortes mit dem definierenden charakteristischen Merkmal des konventionellen Objektes ab, das es kennzeichnet. Das korrekte Benennen hängt daher von den Konventionen (tib. tha-snyad) ab, die von einer bestimmten Gruppe oder Gesellschaft angenommen wurden.

In der nichtkonzeptuellen Sinneswahrnehmung wird durch den Geistesfaktor des auseinanderhaltenden Gewahrseins ein konventionelles Objekt innerhalb eines Sinnesbereiches von allen anderen Dingen unterschieden, die in diesem Sinnesbereich erscheinen. Betrachten wir beispielsweise jemanden, halten wir die farbigen Formen des Körpers und die farbigen Formen der Tür, die sich neben dem Körper befindet, auseinander. Das nennt man dann „auseinanderhaltendes Gewahrsein, das ein charakteristisches Merkmal in Bezug auf eine Sache kognitiv erfasst“ (tib. don-la mtshan-mar ’dzin-pa’i ’du-shes).

  • Hier gilt es zu beachten, dass für eine Sache „don” der gleiche tibetische Begriff benutzt wird, wie in der Übersetzung der Bedeutung eines Wortes und dem Objekt, das durch ein Wort angedeutet wird.

Den farbigen Formen, die wir als ein konventionelles Objekt bestimmen, sind die Artsynthese „Körper“ zugeschrieben. Was wir sehen, ist nicht einfach ein konventionelles Objekt, sondern eine Art von konventionellem Objekt. Dennoch bestimmen wir mit der nichtkonzeptuellen Sinneswahrnehmung nicht, um welche Art von konventionellem Objekt es sich handelt.

In der konzeptuellen Wahrnehmung wird durch das Auseinanderhalten die Objekt-Kategorie, zu der ein konventionelles Objekt gehört, von allen anderen Objekt-Kategorien unterschieden. Das nennt man dann „auseinanderhaltendes Gewahrsein, das ein charakteristisches Merkmal in Bezug auf ein konventionelles Objekt kognitiv erfasst“ (tib. tha-snyad-la mtshan-mar ’dzin-pa’i ’du-shes). Nur mit konzeptueller Wahrnehmung bestimmen wir, welche Art von konventionellem Objekt wir gesehen haben, und schreiben es der Konvention eines Wortes und einer Bedeutung zu. Bei der nichtkonzeptuellen Wahrnehmung gibt es diese Art des Auseinanderhaltens nicht.

Wir mögen jedoch ein Objekt (tib. don) wahrnehmen, ohne das Wort dafür zu kennen, in welchem Fall wir es lediglich als ein „Ding“ benennen. Oder das Objekt hat vielleicht noch keinen spezifischen Namen, wie zum Beispiel eine neu entdeckte Galaxy, aber dennoch gibt es dafür den allgemeinen Namen „Galaxy“.

Hinzufügung 

Die zwei Aspekte der geistigen Aktivität

Durch geistige Aktivität wird ein Objekt wahrgenommen, indem ein geistiges Hologramm (tib. rnam-pa; geistige Erscheinung, geistiger Aspekt) des Objektes hervorgerufen (tib. ’char-ba) wird. Das Hervorrufen einer geistigen Erscheinung eines Objektes ist gleichbedeutend mit der kognitiven Beschäftigung (tib. ’jug-pa) mit dem Objekt. In der Fachsprache sind das Hervorrufen des geistigen Hologramms eines Objektes und die kognitive Beschäftigung mit einem Objekt zwei unterschiedliche, begrifflich isolierte Weisen, die essentielle Natur (tib. ngo-bo) geistiger Aktivität zu beschreiben. Beide beziehen sich auf das, was geistige Aktivität ist. Fragen wir beispielsweise, was die geistige Aktivität des Denkens ist, wären „die geistige Aktivität des Hervorbringens eines Gedanken“ und „die geistige Aktivität des Denkens eines Gedanken“ Weisen, die gleichbedeutend sind, um eine Sache zu beschreiben.

Darüber hinaus findet geistige Aktivität ohne ein getrennt existierendes „Ich“ statt, durch das die Aktivität ausgeübt, kontrolliert oder nur beobachtet wird. Sie findet auch ohne eine getrennte Entität namens „Geist“ statt, der die Aktivität wie eine Maschine ausführt.

[Siehe: Geist als mentale Aktivität]

Gemäß der Gelug-Prasangika-Darstellung gibt es bei dem Hervorbringen eines geistigen Hologramms eines kognitiven Objektes und dem Sich-Beschäftigen mit dem kognitiven Objekt jeweils zwei Aspekte, die ebenfalls begrifflich isoliert werden können. Vom Gesichtspunkt des Hervorbringens eines geistigen Hologramms oder einer geistigen Erscheinung, wird Folgendes hervorgebracht:

  • der Aspekt der Erscheinung, bei dem es darum geht, was etwas ist (tib. ji-snyed-pa), sowie
  • der Aspekt der Erscheinung, bei dem es darum geht, wie etwas existiert (tib. ji-ltar-ba).

Dementsprechend gibt es vom Gesichtspunkt des kognitiven Sich-Beschäftigens mit einem Objekt, die kognitive Beschäftigung, die Folgendes ist:

  • die Wahrnehmung der Erscheinung dessen, was etwas ist, und
  • die kognitive Erscheinung dessen, wie etwas existiert.

Beide Apekte der Wahrnehmung können korrekt oder falsch sein.

Jeder Moment der Wahrnehmung besteht aus vielen Teilen, sowohl auf Seiten der geistigen Aktivität selbst als auch auf Seiten ihres Objektes:

  • das Primärbewusstsein (tib. rnam-shes) und begleitende Geistesfaktoren (tib. sems-byung), wie das auseinanderhaltende Gewahrsein, bringen gemeinsam den Aspekt des geistigen Hologramms hervor, bei dem es darum geht, was etwas ist, und beschäftigen sich kognitiv damit. In der konzeptuellen Wahrnehmung bringt jedoch das geistige Bewusstsein auch eine Kategorie hervor und beschäftigt sich kognitiv mit ihr. 
  • Außer im Fall der nichtkonzeptuellen, völligen Vertiefung in Leerheit bringt das Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz (tib. bden-’dzin) den Aspekt des geistigen Hologramms hervor, bei dem es darum geht, wie etwas existiert, und beschäftigt sich kognitiv damit.

Wahrhaft begründete Existenz

Sprechen wir von wahrhaft begründeter Existenz (tib. bden-par grub-pa), ist von etwas die Rede, das ein Objekt als etwas wahrhaft Seiendes begründet – mit anderen Worten gibt es etwas Auffindbares auf Seiten des Objektes, durch das die Existenz des Objektes als Person und nicht als Tür begründet wird.

Fachlich ausgedrückt bezieht sich wahrhaft begründete Existenz auf die Existenz von etwas, das nicht nur durch Zuschreibung und abhängig von geistigem Bezeichnen oder Benennen allein begründet wird, sondern durch die Kraft von etwas Auffindbarem auf Seiten des Objektes.

Wahrhaft begründete Existenz ist gleichbedeutend mit:

  • selbst-begründeter Existenz (tib. rang-bzhin-gyis grub-pa; inhärente Existenz),
  • Existenz, die durch die eigene essentielle Natur (tib. rang-gi ngo-bos grub-pa) von etwas begründet wird, und mit
  • Existenz, die durch ein selbst-definierendes charakteristisches Merkmal (tib. rang-gi mtshan-nyid-kyis grub-pa) begründet wird.

Selbst-begründete Existenz heißt, die Existenz eines Objektes wird durch ein „Bezugs-Ding“ (tib. btags-don) begründet, das man auf Seiten des Objektes finden und aufzeigen kann und das als eine fokale Stütze (tib. dmigs-rten) dient, die das Objekt, wie den Teil eines Bühnenelementes in einer Theateraufführung, von hinten stützt.

Die Existenz, die durch die eigene essentielle Natur von etwas begründet wird, bedeutet, dass die Existenz von etwas durch seine eigene essentielle Natur dessen, was es ist, begründet wird, wie beispielsweise die essentielle Natur dessen, ein Körper, ein Geist oder eine Person zu sein.

Die Existenz, die durch ein selbst-definierendes charakteristisches Merkmal begründet wird, bedeutet, dass die Existenz eines Objektes durch ein definierendes charakteristisches Merkmal begründet wird, welches man innerhalb des Objektes finden kann und das es als ein individuelles Objekt, getrennt von allen anderen Objekten, unterscheidet.

Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz

Wie bereits erwähnt, bringt das Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz in jedem Moment der konzeptuellen und nichtkonzeptuellen Wahrnehmung, außer im Fall der nichtkonzeptuellen, völligen Vertiefung in Leerheit, den Aspekt des geistigen Hologramms hervor, bei dem es darum geht, wie etwas existiert, und beschäftigt sich kognitiv damit. Es lässt eine wahrhaft begründete Existenz (tib. bden-snang) erscheinen und beschäftigt sich mit ihr. Da es eine wahrhaft begründete Existenz nicht gibt, repräsentiert die Erscheinung lediglich eine wahrhaft begründete Existenz.

Es gibt jedoch zwei Arten, wie dieses Greifen (tib. ’dzin-pa, Skt. graha) sich kognitiv mit diesem geistigen Hologramm beschäftigt:

  • Es nimmt die Erscheinung lediglich als eine Erscheinung wahrhaft begründeter Existenz wahr (tib. bden-snang ’dzin-pa).
  • Es nimmt die Erscheinung war, als wäre es eine tatsächliche wahrhaft begründete Existenz (tib. bden-grub ’dzin-pa), obwohl sie es nicht ist.

Erstere erfolgt sowohl in konzeptuell als auch in nichtkonzeptueller Wahrnehmung, während Letztere auf manifeste Weise nur in konzeptueller Wahrnehmung erfolgt, was mangelndem Gewahrsein (tib. ma-rig-pa; Skt. avidya; Unwissenheit) gleichkommt.

Hinzufügung identifizieren

Hinzufügung (tib. sgro-’dogs) heißt, auf ein Objekt etwas zu projizieren oder etwas hinzuzugeben, was nicht da ist. Hier gilt es zu beachten, dass der zweite Teil des tibetischen Begriffes für „Hinzufügung“, ’dogs, das gleiche Wort ist, was auch für die Zuschreibung, das geistige Bezeichnen, Benennen und Beschreiben benutzt wird.

Durch das geistige Bezeichnen wird eine Kategorie, die einer Sache mit dem Status eines spezifischen Mitglieds dieser Kategorie zugeschrieben ist, wie ein Gesamtpaket hinzugefügt, und zwar dem Aspekt des geistigen Hologramms, bei dem es darum geht, was etwas ist.

Durch das Benennen wird ein Wort, das einer Sache mit dem Status eines durch das Wort angedeuteten Objektes zugeschrieben ist, wie ein Gesamtpaket hinzugefügt, und zwar ebenfalls dem Aspekt des geistigen Hologramms, bei dem es darum geht, was etwas ist.

Ein Aspekt des Greifens nach wahrhaft begründeter Existenz fügt eine Erscheinung wahrhaft begründeter Existenz hinzu, was man auch als dualistische Erscheinung (tib. gnyis-snang) bezeichnet, also eine Erscheinung, die in dem Sinne dualistisch ist, da sie nicht mit dem übereinstimmt, wie Dinge tatsächlich existieren. Der Aspekt des Greifens nach wahrhaft begründeter Existenz, der gleichbedeutend mit mangelndem Gewahrsein ist, fügt der wahrhaft begründeten Existenz die Existenz hinzu. In beiden Fällen wird dies durch das Greifen dem Aspekt des geistigen Hologramm hinzugefügt, bei dem es darum geht, wie etwas existiert.

So werden durch geistiges Bezeichnen und Benennen auf der einen Seite und durch Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz auf der anderen Seite den einzelnen Aspekten des geistigen Hologramms, das durch eine Wahrnehmung hervorgebracht wird, getrennte Dinge hinzugefügt. Das trifft zu, auch wenn alle drei – geistiges Bezeichnen, Benennen und Greifen nach wahrhaft begründeter Existenz – zusammen in einem Moment der konzeptuellen Wahrnehmung erfolgen und sich auf das gleiche geistige Hologramm beziehen.

  • Im Fall des geistigen Bezeichnens und Benennens, existiert das begrifflich implizierte Objekt, bei dem es darum geht, was etwas ist, auf konventionelle Weise, außer wenn man an nicht existierende Dinge, wie Einhörner oder Hühnerlippen, denkt.
  • Im Fall des Greifens nach wahrhaft begründeter Existenz existiert das begrifflich implizierte Objekt, bei dem es darum geht, wie etwas existiert, keineswegs.

Zusammenfassung der Unterschiede zwischen Zuschreibung, geistigem Bezeichnen mit Kategorien, Benennen mit Worten, Beschreiben von konventionellen Phänomenen und Hinzufügung 

Zuschreibung

Alle Phänomene, die man konzeptuell oder nichtkonzeptuell kennt, sind Zuschreibungen in Bezug auf eine Grundlage für die Zuschreibung. Zugeschriebene Phänomene und ihre Grundlagen für die Zuschreibung können nicht unabhängig voneinander existieren. Zugeschriebene Phänomene umfassen:

  • ganze Dinge als Zuschreibungen ihrer Teile,
  • konventionelle Objekte, wie eine Apfelsine, als Zuschreibungen der Daten von den verschiedenen Sinnen, die sich über eine gewisse Zeit erstrecken,
  • Worte als Zuschreibungen von Silben,
  • Worte als Zuschreibungen von Bedeutungen oder Objekten, die durch sie angedeutet werden,
  • nichtkongruente beeinflussende Variablen als Zuschreibungen auf einer Grundlage, wie Personen als Zuschreibungen von Körper und Geist, sowie
  • statische Phänomene als Zuschreibungen auf einer Grundlage, wie eine Kategorie als Zuschreibung des geistigen Isolators „nichts anderes als ein individuelles Mitglied der Kategorie“, oder eine Leerheit als eine Zuschreibung eines gültig erkennbaren Phänomens.

Geistiges Bezeichnen mit Kategorien

Alle Phänomene sind, wenn sie konzeptuell erkannt werden, die Bezugsobjekte der begrifflichen Gesamtheit einer Kategorie, die durch geistiges Bezeichnen einer Grundlage für die Bezeichnung zugewiesen werden.

Benennen mit Worten

Alle Phänomene sind, wenn sie konzeptuell erkannt werden, die angedeuteten Objekte eines Wortes, mit dem eine Kategorie und, durch die Kategorie, ein Bezugsobjekt benannt werden.

Beschreiben von konventionellen Phänomenen

Alle Phänomene, die man konzeptuell oder nichtkonzeptuell kennt, werden als konventionelle Objekte durch deren Wahrnehmung insofern beschrieben, als dass sie einzigartige, definierende charakteristische Merkmale haben, die durch den Geistesfaktor des auseinanderhaltenden Gewahrsein bestimmt werden.

Hinzufügung

Kategorien und Worte sind Hinzufügungen, die in konzeptueller Wahrnehmung auf den Aspekt irgendeines Phänomens projiziert werden, bei dem es darum geht, was es ist.

Eine Erscheinung wahrhaft begründeter Existenz ist eine Hinzufügung, die sowohl in konzeptueller als auch in nichtkonzeptueller Wahrnehmung – außer im Fall der nichtkonzeptuellen Wahrnehmung von Leerheit – auf den Aspekt irgendeines Phänomens projiziert wird, bei dem es darum geht, wie es existiert.

Die Existenz wahrhaft begründeter Existenz ist eine Hinzufügung, die auf manifeste Weise durch mangelndes Gewahrsein in konzeptueller Wahrnehmung – und gemäß der Jetsunpa-Lehrbuch-Tradition unterbewusst in nichtkonzeptueller Wahrnehmung – auf den Aspekt irgendeines Phänomens projiziert wird, bei dem es darum geht, wie es existiert.

Hier gilt es zu beachten, dass die Hinzufügung einer geistigen Erscheinung wahrhaft begründeter Existenz oder der Existenz wahrhaft begründeter Existenz kein Fall geistigen Bezeichnens ist, und die Zuschreibung, wie die Zuschreibung eines Ganzen in Bezug auf die Teile oder einer Person in Bezug auf einen Körper und Geist, auch keine Hinzufügung ist, denn es wird nichts hinzugefügt, was nicht da ist.

Existenz, die in Abhängigkeit von geistigem Bezeichnen oder Benennen allein postuliert wird 

Die Existenz von etwas kann nicht nur dessen nichtkonzeptuelle Wahrnehmung begründet werden

Die Existenz von Phänomenen kann lediglich in Abhängigkeit von geistigem Bezeichnen oder Benennen allein postuliert werden (tib. bzhag-pa; festlegen). Das heißt, dass die Existenz von etwas nur als das postuliert werden kann, worauf sich ein Wort dafür auf dessen Grundlage der Benennung bezieht, oder nur auf das, worauf sich eine Kategorie, der sie als Mitglied zugeordnet werden kann, auf einer Grundlage des geistigen Bezeichnens dessen als ein Mitglied dieser Kategorie bezieht.

Mann kann die Existenz einer Sache, beispielsweise eines ganzen Objektes, wie einen Körper oder eine Person, nicht mit der Tatsache begründen, dass sie nichtkonzeptuell, wie zum Beispiel durch Sinneswahrnehmung, erkannt werden kann. Würden wir davon ausgehen, dass der ganze Körper ohne Zuschreibung auf der Grundlage seiner Teile (Arme, Beide, Kopf, Rumpf) existierte, müssten wir folglich absurderweise das definierende charakteristische Merkmal des Körpers als Ganzes bestimmen, das auf Seiten eines jeden seiner Teile existiert, oder das definierende charakteristische Merkmal der Person auf Seiten eines jeden ihrer Aggregate (Körper, Bewusstsein, Geistesfaktoren).

Könnte man das definierende charakteristische Merkmal eines Körpers als Ganzes oder einer Person auf Seiten der Teile oder Aggregate finden, wäre es möglich, Kraft eines solchen Merkmals die Existenz eines ganzes Körpers oder einer Person zu begründen. Solche ein selbst-definierendes charakteristisches Merkmal ist jedoch nicht auffindbar, denn könnte man es finden, müsste es entweder identisch mit den definierenden charakteristischen Merkmalen der Teile oder Aggregate sein, oder völlig getrennt und unabhängig von ihnen. Beide Möglichkeiten sind jedoch abwegig und daher unmöglich. Daher gibt es kein selbst-definierendes charakteristisches Merkmal eines Körpers als Ganzes, das auf Seiten der Teile auffindbar wäre und aus eigener Kraft die Existenz als Ganzes begründet. In ähnlicher Weise gibt es kein selbst-definierendes charakteristisches Merkmal einer Person, das auf Seiten der Aggregate auffindbar wäre und aus eigener Kraft die Existenz der Person begründet.

Auch kann man nicht begründen, dass etwas, wie ein Körper als ganzes Objekt oder eine Person, durch die Kraft eines selbst-definierenden charakteristischen Merkmals auf Seiten der Teile oder Aggregate existiert, das als Grundlage dient, um die Existenz eines ganzen Körpers oder einer Person durch geistiges Bezeichnen oder Benennen zu begründen. 

Die einzige Möglichkeit, die Existenz eines Körpers als ein Ganzes auf der Grundlage seiner Teile oder eine Person auf der Grundlage ihrer Aggregate zu postulieren, besteht darin zu sagen, dass ein Körper als ein Ganzes oder eine Person das sind, worauf sich die Objekt-Kategorie „ganzer Körper“ oder „Person“, sowie die Worte „ganzer Körper“ oder „Person“ auf der Grundlage der Teile und Aggregate beziehen. Ein ganzer Körper oder eine Person entstehen also ausschließlich in Abhängigkeit von geistigem Bezeichnen oder Benennen. Und auch die definierenden Charakteristika eines ganzen Körpers oder einer Person entstehen allein in Abhängigkeit von geistigem Bezeichnen.

Abhängiges Entstehen

Das abhängige Entstehen hat fünf Bedeutungen:

  • die kausale Beziehung zwischen den zwölf Gliedern des abhängigen Entstehens, die beschreibt, wie unkontrollierbar sich wiederholende Wiedergeburt (Samsara) entsteht und sich von selbst fortsetzt, und wie sie zu einer wahren Beendigung gebracht werden kann.
  • die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung,
  • die Beziehung zwischen dem Ganzen und seinen Teilen,
  • die Beziehung zwischen geistigen Bezeichnungen (Kategorien), Grundlagen für das Bezeichnen und Bezugsobjekte, sowie
  • die Beziehung zwischen Worten, Grundlagen für die Benennung und benannten Objekten.

Um die Gelug-Prasangika-Darstellung des abhängigen Entstehen im Kontext der Leerheit zu verstehen, ist es wesentlich, die subtile Ebene aller Phänomene, die durch Zuschreibung erkannt werden kann, von der groben Ebene der nichtkongruenten beeinflussenden Variablen und statischen Phänomene, die zugeschrieben als Phänomene, die Zuschreibungen auf einer Grundlage sind, erkannt werden können, zu unterscheiden.

Verstehen wir abhängiges Entstehen in Bezug auf die subtilste Ebene des zugeschrieben Erkennbaren, also im Sinne dessen, dass alle Phänomene durch Zuschreibung existieren, verstehen wir, dass:

  • Samsara nicht unabhängig von den zwölf Gliedern stattfindet und Nirvana nicht unabhängig von dem Bewirken einer wahren Beendigung der zwölf Glieder erreicht werden kann,
  • Ursache und Wirkung nicht unabhängig voneinander existieren können,
  • Ganzes und seine Teile nicht unabhängig voneinander existieren können,
  • geistige Bezeichnungen (Kategorien), Grundlagen für das Bezeichnen und Bezugsobjekte nicht unabhängig voneinander existieren können, und
  • Worte, Grundlagen für das Benennen und benannte Objekte nicht unabhängig voneinander existieren können.

Die tiefste Bedeutung der Leerheit im Hinblick auf das Verständnis des abhängigen Entstehens ist jedoch nicht einfach die völlige Abwesenheit jeglicher Phänomene, die unabhängig, also ganz für sich und nicht abhängig oder in Bezug auf etwas anderes, existieren. Des Weiteren erfordert dieses Verständnis der Leerheit hinsichtlich des abhängigen Entstehens ein Erkennen, dass die Existenz konventioneller Objekte nur in Bezug auf das geistige Bezeichnen mit Kategorien oder nur im Sinne des Benennens mit Worten als abhängig postuliert werden kann.

Es ist nicht so, dass konventionellen Phänomenen jegliche Selbstnatur fehlt und sie daher nicht existieren. Die Selbstnatur oder die tatsächliche Natur konventioneller Phänomene ist ihre Leerheit – die völlige Abwesenheit dessen, dass es sich bei ihrer Selbstnatur um eine selbst-begründende Natur handelt. Mit anderen Worten existieren konventionelle Phänomene und können gültig wahrgenommen werden, jedoch ist ihre Existenz nicht durch ihre Selbstnatur begründet. Die Leerheit ist keine nichtbeeinflusste Selbstnatur, die man auf Seiten von Phänomenen finden kann und die begründet, dass diese Phänomene konventionell existieren. Auch haben Phänomene keine auffindbare beeinflusste Selbstnatur, durch die begründet wird, dass sie abhängig von ihrem geistigen Bezeichnen mit Kategorien oder Benennen mit Worten existieren. Solch eine Selbstnatur, die durch geistiges Bezeichnen beeinflusst wurde, wäre ein auf Seiten eines geistig bezeichneten Phänomens auffindbares Bezugs-Ding: eine fokale Stütze, die sie aufrechterhält. So ein Bezugs-Ding kann man jedoch nicht finden. Die Existenz konventionell existierender Phänomene kann nicht direkt durch irgendetwas begründet werden, was wir durch Analyse finden.

Das heißt jedoch nicht, konventionelle Phänomene würden nicht existieren. Ihre Existenz kann jedoch lediglich im Sinne von bloßem geistigen Bezeichnen oder bloßem Benennen allein postuliert werden. Sie können nur als die Bezugsobjekte von Kategorien postuliert werden, die durch Bezeichnungsgrundlagen bezeichnet oder als mit Worten gekennzeichnete Objekte, die durch Benennungsgrundlagen benannt werden. Als Bezugsobjekte von Kategorien und Worten können konventionelle Objekte lediglich als das gekennzeichnet werden, was implizit in der Folge des geistigen Isolators „nichts anders als sie selbst“ zurückgelassen wurde, nachdem der Klang der Worte „nichts anderes als sie selbst“ „alles andere als sie selbst“ negiert hat.

Außerdem haben konventionelle Phänomene keine Selbstnatur, die durch definierende charakteristische Merkmale auf Seiten durch sie gekennzeichneter Phänomene begründet wird. Dennoch ist es nicht so, dass konventionellen Phänomenen definierende charakteristische Merkmale fehlen und sie demzufolge nicht von anderen auseinandergehalten werden können. Die definierenden charakteristischen Merkmale können nur als die Bezugsobjekte der Kategorie „definierendes charakteristisches Merkmal“ als eine Zuschreibung des geistigen Isolators „nichts anderes als ein spezifisches definierendes charakteristisches Merkmal“ postuliert werden, wenn sie durch geistiges Bezeichnen einer bestimmten Grundlage für die Bezeichnung zugewiesen sind.

  • Solch ein geistiger Isolator wird als ein „Isolator, der einen Bedeutungsträger festlegt“ (tib. don-ldog) bezeichnet.

So, wie die Existenz konventioneller Phänomene selbst postuliert wird, können die definierenden charakteristischen Merkmale konventioneller Phänomene nur als das spezifiziert werden, was implizit in der Folge des Isolators, der die Bedeutung „nichts anders als ihre definierenden charakteristischen Merkmale“ festlegt, zurückgelassen wird, nachdem der Klang der Worte „nichts anders als ihre definierenden charakteristischen Merkmale“ „jedes definierende charakteristische Merkmal außer ihre eigenen“ negiert hat.

Die oberflächliche Wahrheit in Bezug auf konventionelle Phänomene ist die, dass deren Existenz, wenn sie jenen erscheinen, die noch keine Buddhas sind, durch eine selbst-begründende Natur festgelegt zu sein scheint und diese Erscheinung einer selbst-begründenden Natur wird von jenen mit mangelndem Gewahrsein als dessen tatsächliche Selbstnatur anerkannt. Die tiefste Wahrheit in Bezug auf konventionelle Phänomene ist jedoch die, dass sie völlig frei von solch einer selbst-begründenden Natur sind. Ihre Leerheit bedeutet, dass ihre konventionelle Existenz nur in Bezug auf geistiges Bezeichnen oder Benennen allein bestimmt werden kann. Auf diese Weise können wir Leerheit im Sinne des abhängigen Entstehens verstehen.

So ist das obliterierende Gegenmittel (tib. gnod-pa’i gnyen-po) – das Gegenmittel, das uns für immer von anfangslosem mangelnden Gewahrsein befreit – nicht nur das Verständnis, es gäbe nicht so etwas wie eine selbst-begründende Existenz. Es handelt sich hierbei nicht nur um das Verständnis der Leerheit, sondern um das Verständnis der Leerheit, das sich auf abhängiges Entstehen im Sinne von geistigem Bezeichnen oder Benennen allein bezieht. Dieses Verständnis ist die Antithese, welche das mangelnde Gewahrsein abwenden kann (tib. bzlog-phyogs), dass ein begrifflich impliziertes Objekt der Erscheinung einer selbst-begründenden Natur dem Aspekt der Erscheinung konventioneller Phänomene, bei denen es darum geht, wie sie existieren, hinzufügen kann. Dadurch entkräftet das obliterierende Gegenmittel jedoch nicht die Existenz konventioneller Phänomene, sondern entledigt das konzeptuell implizierte Objekt lediglich der Erscheinung einer selbst-begründenden Natur.

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