Der allgemeinste, umfassende Begriff für das Erkennen eines Objekts. Der Ausdruck "Gewahrsein" wird sowohl in dem Sinne verwendet, dass man sich einer Sache gewahr ist, als auch dafür, dass man etwas zum Objekt des Gewahrseins macht. Es muss sich dabei jedoch nicht um einen bewusste Willensakt oder einen Akt von Verstehen handeln, was das Objekt ist.
Tibetisch: རིག rig
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