Kompendium der Arten der Wahrnehmung

Ein klarer Spiegel dessen, was angenommen und was abgelehnt werden sollte

Ehrerbietung an Manjushri.

Eine Erklärung zur Darstellung der Arten der Wahrnehmung umfasst sowohl das Erkennen, also dass etwas ein Objekt besitzt, als auch die Objekte (die es besitzt). Von diesen wird im Allgemeinen etwas, das ein Objekt besitzt, als ein wirksames Phänomen definiert, das (fortwährend) ein Objekt besitzt, welches zu ihm passt. Man kann es in drei Arten unterteilen: (1) Formen physischer Phänomene, (2) Weisen, sich etwas gewahr zu sein, und (3) nicht-kongruente beeinflussende Variablen. (Ein Beispiel) des ersten Art sind alles-vermittelnde Töne, der zweiten Art jegliche Wahrnehmung, und der dritten Art die unbegrenzte (Anzahl von) Personen.

Es gibt (1) Definitionen, (2) Synonyme und (3) Unterteilungen des Erkennens. Was den ersten Punkt dieser drei betrifft, so ist die definierende Eigenschaft eines Erkennens (von etwas) ein Gewahrsein (dessen). Erkennen, wahrnehmen, sich bewusst sein und ein klares (kognitives Erscheinen von etwas) haben, sind (synonyme) Begriffe, die sich auf dasselbe beziehen. Werden sie unterteilt, gibt es zahlreiche Aspekte. Es gibt Erkennen mit Begreifen und Erkennen ohne Begreifen. Darüber hinaus kann es in sieben Arten der Wahrnehmung unterteilt werden. Es gibt gültige und ungültige Wahrnehmungen, sowohl konzeptuelle als auch nicht-konzeptuelle, bloße Wahrnehmungen und schlussfolgernde Wahrnehmungen, sowohl Primärbewusstsein als auch Geistesfaktoren und so weiter. Es gibt eine Vielzahl solcher Dinge.

Eine Art, etwas wahrzunehmen, gibt es entweder mit oder ohne Begreifen, je nachdem, ob sie ihr eigenes Objekt begreift oder nicht. Von den sieben Arten der Wahrnehmung sind drei von ihnen Arten des Begreifens (von etwas): die bloße Wahrnehmung, die schlussfolgernde Wahrnehmung und die nachfolgende Wahrnehmung. Die anderen vier sind Arten der Wahrnehmung (von etwas) ohne Begreifen. Was die Aussage einiger Gelehrter betrifft, dass vermutende Wahrnehmung ein Erkennen (von etwas) mit Begreifen ist, so ist damit gemeint, dass man mit bloßer vermutender Wahrnehmung (bloß etwas) begreifen kann.

Es gibt explizites Begreifen und implizites Begreifen, was jeweils als Begreifen eines Objektes mit dem Erscheinen oder Nicht-Erscheinen eines geistigen Hologramms (dessen) akzeptiert wird. In „Geistige Dunkelheit beseitigen: (Ein Filigranschmuck) für (Dharmakirtis) Sieben Bände (über gültige Wahrnehmung)“ (von Kedrub Je) heißt es:

Es wird gesagt, dass es (1) in Bezug auf gültige Wahrnehmungen grundsätzlich explizite und implizite gibt; und (2) bei bloßer und schlussfolgernder Wahrnehmung kann es explizites und implizites Begreifen geben. Die erste Aussage ist recht grob, während es sich bei der zweiten um den Sautrantika-Standpunkt handelt. Die Zweite könnte man auch so verstehen, dass beide (Arten des Begreifens) in bestimmten Instanzen der bloßen und schlussfolgernden Wahrnehmung (auftreten können). Was die Weise betrifft, wie eine ungültige Wahrnehmung (ihr Objekt) explizit oder implizit begreifen kann, so verhält es sich so, wie es bei den gültigen (Wahrnehmungen) erklärt wird.

Die sieben Arten der Wahrnehmung von etwas sind (1) die vermutende Wahrnehmung, (2) die unentschiedene Wahrnehmung, (3) die nachfolgende Wahrnehmung, (4) die verzerrte Wahrnehmung, (5) das unentschlossene Schwanken, (6) die bloße Wahrnehmung und (7) die schlussfolgernde Wahrnehmung.

Die vermutende Wahrnehmung wird als eine ungültige Wahrnehmung definiert, die frisch und konzeptuell auf ein korrektes Objekt schließt. Wird sie unterteilt, so gibt es fünf Arten der vermutenden Wahrnehmung: (etwas für wahr halten) (1) ohne Grund, (2) aus einem widersprüchlichen Grund, (3) aus einem unentschiedenen Grund, (4) aus einem nicht erwiesenen Grund und (5) aus einem korrektem Grund, jedoch ohne Gewissheit (darüber) erlangt zu haben. Beispiele mit den definierenden Eigenschaften einer jeden sind folgende: Ein Erkennen, mit dem man Klang durch das bloße (Hören) der Worte „Klang ist unbeständig“ für unbeständig hält. In ähnlicher Weise gelten die Annahmen desselben, indem man sich auf eine Argumentationskette stützt, die widersprüchlich, unentschieden oder nicht erwiesen ist, oder indem man sich auf die (korrekte) Argumentationskette stützt, (weil sie) erzeugt wurde, (sie jedoch nicht versteht), als vermutende Wahrnehmungen, die Klang für unbeständig halten.

Diese (fünf) können in zwei zusammengefasst werden: (1) eine vermutende Wahrnehmung (von etwas) ohne Grund und die letzteren vier als (2) eine vermutende Wahrnehmung, die einen Grund hat. Das Verständnis, das man durch das bloße Hören (einer Belehrung) erlangt, ist größtenteils eine vermutende Wahrnehmung. Daher wird gesagt, dass dessen Kontinuum unbeständig ist.

Ein Erkennen (von etwas), das eine unentschiedene Wahrnehmung ist, ist ein Erkennen, dessen beteiligtes Objekt eine objektive Entität ist, die klar aber ohne Entschiedenheit erscheint. Wird sie unterteilt, gibt es drei Arten: (1) (unentschiedene) bloße Sinneswahrnehmung, (2) (unentschiedene) geistige bloße Wahrnehmung und (3) (unentschiedene) bloße Wahrnehmung durch reflexives Gewahrsein. Was in dieser Hinsicht die yogische bloße Wahrnehmung betrifft, gibt es so etwas wie unentschiedene yogische bloße Wahrnehmung nicht, da alles, was (in ihr) erscheint, entschieden (wahrgenommen wird).

Des Weiteren gibt es fünf Arten der bloßen Sinneswahrnehmung dieser (unentschiedenen) Art, wie die fünf eines gewöhnlichen Wesens, von der bloßen Sinneswahrnehmung, die eine sichtbare Form (als ihr beteiligtes Objekt) erfasst, bis zur bloßen Sinneswahrnehmung, die einen physischen Eindruck erfasst, wenn der Geist (der Person) in eine andere Richtung gelenkt wird, oder der letzte Augenblick der fünf Arten der bloßen Sinneswahrnehmung im Geisteskontinuum eines gewöhnlichen Wesens. Für ein gewöhnliches Wesen sind der winzige Moment der geistigen bloßen Wahrnehmung und alle (winzigen Momente der) reflexiven (Wahrnehmung) unentschiedene Wahrnehmungen. Was die hier angedeutete (Art der) geistigen bloßen Wahrnehmung betrifft, so wird im „Filigranschmuck der Argumentationsketten“ (vom Ersten Dalai Lama) gesagt, dass es sich bei ihr um eine gültige Wahrnehmung handelt, wenn sie die eines Aryas ist.

Für diese Art der (unentschiedenen) bloßen Wahrnehmung durch reflexives Gewahrsein gibt es zahlreiche Beispiele, wie das reflexive Gewahrsein, das im Geisteskontinuum eines Charvaka oder eines Jain, (jenen), die verzerrte Wahrnehmungen (erleben) usw. gültige schlussfolgernde Wahrnehmungen erlebt. Es gibt zum Beispiel auch (all die bloßen Wahrnehmungen durch) reflexives Gewahrsein im Geisteskontinuum der Vaibhashikas in unserer eigenen Tradition, sowie den letzten Augenblick im Kontinuum des reflexiven Gewahrseins eines gewöhnlichen Wesens.

Nachfolgende Wahrnehmung wird als ein ungültiges Gewahrsein definiert, welches erfasst, was bereits erfasst wurde. Wird sie unterteilt, gibt es drei (Arten): die nachfolgenden Wahrnehmungen, die in einem Kontinuum (1) einer bloßen Wahrnehmung, (2) einer schlussfolgernden Wahrnehmung und (3) der nachfolgenden Wahrnehmungen entstehen, die keine dieser beiden ist.

Zudem gibt es in Bezug auf die erste (Wahrnehmung) viele (Arten), wie die nachfolgenden Wahrnehmungen der sensorischen, geistigen, reflexiven und yogischen bloßen Wahrnehmungen. Beispiele für jede sind in aufsteigender Form die zweiten Phasen (1) der fünf Arten der bloßen Sinneswahrnehmung, (2) des höher entwickelten Gewahrsein, das den Geist eines anderen wahrnimmt, (3) des reflexiven Gewahrseins mit einem Kontinuum und (4) der yogischen bloßen Wahrnehmung, die weiteres Trainings bedarf. Die zweite Phase einer bloßen Wahrnehmung kann als eine nachfolgende Wahrnehmung miteinbezogen werden, die (ausdrücklich) keine dieser vier ist.

In Bezug auf die zweite (Art), wäre sie wie die zweite Phase einer gültigen schlussfolgernden Wahrnehmung und in Bezug auf die dritte, wäre sie wie eine entschiedene Wahrnehmung, die durch eine spezifische (vorangegangene) bloße Wahrnehmung oder schlussfolgernde Wahrnehmung und zum Beispiel die zweite Phase einer gültigen Wahrnehmung herbeigeführt wird. Man kann sie in zwei zusammenfassen: (1) die konzeptuelle nachfolgende Wahrnehmung und (2) die nicht-konzeptuelle nachfolgende Wahrnehmung.

Die verzerrte Wahrnehmung wird als eine Art der Wahrnehmung definiert, die ihr eigenes Objekt auf verdrehte Weise erfasst. Wird sie unterteilt, gibt es zwei (Arten): (1) konzeptuelle verzerrte Wahrnehmung und (2) nicht-konzeptuelle verzerrte Wahrnehmung. Die Definition der ersten Art ist ein konzeptuell impliziertes Gewahrsein, das bezüglich seines eigenen konzeptuell implizierten Objektes trügerisch ist. Die Definition einer nicht-konzeptuellen verzerrten Wahrnehmung ist ein Gewahrsein, das eine klare Erscheinung (eines Objektes) hat, welche bezüglich der eigenen Weise des kognitiven Erfassens trügerisch ist. Die erste ist wie die zwei Arten des Greifens nach einer unmöglichen „Seele“, also von Phänomenen und Personen, während die zweite beispielsweise wie die Sinneswahrnehmung ist, in der ein Schneeberg blau zu sein scheint.

In „Geistige Dunkelheit beseitigen: (Ein Filigranschmuck) für (Dharmakirtis) Sieben Bände (über gültige Wahrnehmung)“ heißt es:

Verzerrte konzeptuelle Wahrnehmung, konzeptuelle verzerrte Wahrnehmung und Verfälschung sind alles Begriffe, die sich auf dasselbe beziehen. Ein unentschlossenes Schwanken, welches nicht zur Tatsache tendiert, kann auch als eine konzeptuelle verzerrte Wahrnehmung betrachtet werden.

Unentschlossenes Schwanken ist ein Geistesfaktor, der zwischen zwei Schlussfolgerungen in Bezug auf sein Objekt schwankt. Es gibt drei (Arten): unentschlossenes Schwanken, welches (1) zur Tatsache tendiert, (2) welches nicht zur Tatsache tendiert, und (3) welches (zwischen den Zweien) ausgeglichen ist. Das wären (zum Beispiel) wiederum Arten der Wahrnehmung, bei denen man (1) sich fragt: „Könnte Klang unbeständig sein?“ (2) sich ebenso fragt: „Könnte er beständig sein?“ und (3) sich fragt: „Könnte Klang beständig oder unbeständig sein?“ Was das unentschlossene Schwanken betrifft, so betrachten es (manche) als deckungsgleich mit einer grundlegenden störenden Emotion. Es gibt auch jene, die es in zwei unterteilen: als störender Faktor oder nicht als störender Faktor.

Die Arten der Wahrnehmung, die objektive Entitäten und metaphysische Entitäten als ihre erscheinenden Objekte erfassen, sind jeweils die bloße Wahrnehmung und die konzeptuelle Wahrnehmung. Zudem wird bloße Wahrnehmung als ein Gewahrsein definiert, das nicht trügerisch und frei von Konzepten ist. Wird es unterteilt, gibt es vier Arten: (1) bloße Sinneswahrnehmung, (2) geistige bloße Wahrnehmung und (3) bloße reflexive und (4) yogische (bloße) Wahrnehmung. Die vier Ursachen dafür, dass (eine bloße Wahrnehmung) trügerisch ist, sind (1) Vertrauen, (2) das Objekt, (3) die Situation und (4) die unmittelbar vorausgehende Bedingung.

Die bloße Wahrnehmung, die (lediglich) durch einen der körperlichen Sensoren der Wahrnehmung als dessen (einzige) vorherrschende Bedingung entsteht, ist die bloße Sinneswahrnehmung. Es gibt fünf (Arten), von der bloßen Sinneswahrnehmung, die eine sichtbare Form (als ihr Objekt) erfasst, bis hin zur bloßen Sinneswahrnehmung, die eine körperliche Empfindung aufnimmt. Jede von ihnen hat ebenso drei (Unterarten): gültige, nachfolgende und unentschiedene Wahrnehmung.

Die bloße Wahrnehmung, die (lediglich) durch einen geistigen Sensor als dessen (einzige) vorherrschende Bedingung entsteht, ist geistige bloße Wahrnehmung. Es gibt fünf (Arten), wie die geistige bloße Wahrnehmung, die eine sichtbare Form (als dessen Objekt) erfasst und so weiter. Bloße Wahrnehmung durch reflexives Gewahrsein ist jene, die (lediglich) einen kognitiven Aspekt der kognitiven Erfasser (von Objekten in einer Wahrnehmung) hervorbringt, nicht trügerisch und frei von Konzepten. Beide werden ebenfalls wie oben als Wahrnehmungen beschrieben, die jeweils drei (Unterarten) haben – gültige Wahrnehmung und so weiter.

Was yogische bloße Wahrnehmung betrifft, so ist sie diesbezüglich die bloße Wahrnehmung im Geisteskontinuum eines Aryas, welche durch die Kraft entstanden ist, mit vertiefter Konzentration über ein verbundenes Paar von Shamatha und Vipashyana als dessen vorherrschende Bedingung meditiert zu haben. Wird sie vom Blickwinkel ihrer Grundlage unterteilt, gibt es drei (Arten: jene der) (1) Shravaka (Aryas), (2) Pratyekabuddha (Aryas) und (3) Mahayana-Aryas. Vom Blickwinkel ihrer Wesensnaturen gibt es für jede von ihnen ebenfalls drei (Unterarten: yogische bloße Wahrnehmung) mit (1) einem Pfadgeist des Sehens, (2) einem Pfadgeist des Sich-Gewöhnens und (3) einem Pfadgeist, der keines weiteren Trainings mehr bedarf. Vom Blickwinkel ihrer Objekte gibt es zwei: (1) jene, die so viel erkennt, wie gültig erkannt werden kann und (2) (jene, die erkennt), wie Phänomene existieren.

Was die Entsprechungen einer bloßen Wahrnehmung betrifft, die das Gegenteil (einer bloßen Wahrnehmung) sind, wird (in Dignagas „Kompendium gültiger Arten des wahrnehmenden Geists“) Folgendes gesagt:

Sie werden bezeichnet als (1) jene, die (völlig) trügerisch sind, (2) als jene, die etwas als oberflächlich wahrnehmen, (3) als jene in schlussfolgernder Wahrnehmung und jene (4) von etwas, das sich aus einer schlussfolgernden Wahrnehmung ergibt, (5) von etwas Erinnertem und (6) von etwas Erhofftem. Es gibt auch (7) die Entsprechung einer bloßen Wahrnehmung, die verschwommen ist.

Die ersten sechs sind konzeptuelle Entsprechungen bloßer Wahrnehmungen, während die letzte, ein Erkennen von etwas Verschwommenem, die nicht-konzeptuelle Entsprechung einer bloßen Wahrnehmung ist. Um die Bedeutung (einer jeden) zu verstehen, sollte man (Texte) wie „Ein Filigranschmuck von Argumentationsketten (Eine erklärende Abhandlung von Dharmakirtis Kommentar zu [Dignagas Kompendium des] gültig wahrnehmenden Geistes“) zurate ziehen.

Eine nicht-konzeptuelle Entsprechung einer bloßen Wahrnehmung, ein Erkennen, in dem es eine klare Erscheinung von etwas Nicht-Existierendem gibt, was klar erscheint, und eine nicht-konzeptuelle Wahrnehmung beziehen sich auf dasselbe.

Zudem ist eine konzeptuelle Wahrnehmung ein konzeptuell implizierendes Gewahrsein, das eine Hörkategorie oder eine Bedeutungs/Objekt-Kategorie als etwas wahrnimmt, das (mit dem anderen) verbunden werden kann. Wird sie unterteilt, gibt es zwei (Arten): (1) konzeptuelle Wahrnehmung, die der Tatsache entspricht und (2) konzeptuelle Wahrnehmung, die nicht der Tatsache entspricht. (Es gibt auch) die zwei (Arten): (1) konzeptuelle Wahrnehmung, die einen Namen nutzt und (2) (konzeptuelle Wahrnehmung, die) eine Tatsache nutzt. Es gibt auch die drei (Arten): (1) konzeptuelle Wahrnehmungen, die sich auf eine Kennzeichnung stützen, (2) jene, die etwas Unwesentliches einer anderen Sache hinzufügen und (3) konzeptuelle Wahrnehmungen von etwas mit einer verschleierten Tatsache. Es gibt viele Weisen, sie zu unterteilen.

Zusätzlich gibt es drei (Arten der) konzeptuellen Wahrnehmung von (1) dem, was gehört wurde, (2) dem, (worüber) nachgedacht wurde und (3) dem, (worüber) meditiert wurde. Die Bedeutung von jeweils jeder ist das konzeptuell implizierende Gewahrsein, (1) das (sein Objekt) lediglich durch eine Hörkategorie erfasst, (2) das Gewissheit (darüber) durch Nachdenken über dessen Bedeutung erlangt hat und (3) das ein höherer Zustand (der samsarischen Existenz) ist, indem man sich immer mehr mit einer durch das Nachdenken entstandenen Bedeutung vertraut gemacht hat.

Die Arten der verzerrten konzeptuellen Wahrnehmungen, die in Bezug darauf entstanden sind, wie viele (unterschiedliche Weisen) die Anzahl (der Arten) der gültigen Wahrnehmung (ausmachen), sind folgende. Die Charvakas und Jains vertreten nur eine gültige Art der Wahrnehmung, nämlich (1) bloße Wahrnehmung. Die Samkhyas behaupten, dass es drei (Arten der) gültigen Wahrnehmung gibt: (1) bloße Wahrnehmung, (2) schlussfolgernde Wahrnehmung und (3) etwas durch verbales Andeuten erkennen. Die Nyayas gehen von vier (Arten) aus: zusätzlich zu diesen dreien, (4) die Wahrnehmung eines analogen Beispiels. Die (Bhatta) Mimansakas behaupten, dass die Anzahl ganz klar nur sechs ist: diese vier, plus (5) gültige Wahrnehmung durch Schlussfolgerung und (6) gültige Wahrnehmung der Nicht-Existenz. Die Anhänger der Charaka (Samhita) behaupten, dass die Anzahl zweifelsohne 11 beträgt. Zu den oben genannten sechs fügen sie gültige Wahrnehmung durch (7) verbindende Logik, (8) Nicht-Wahrnehmung, (9) Tradition, (10) Einbeziehung und (11) Intuition hinzu. Unsere eigene Tradition besagt, dass es definitiv nur zwei (Arten) gibt: (1) bloße Wahrnehmung und (2) schlussfolgernde Wahrnehmung.

Diesbezüglich ist die Definition einer gültigen Wahrnehmung ein frisches, nicht betrügerisches Gewahrsein. Wird sie unterteilt, gibt es zwei (Arten): (1) gültige bloße Wahrnehmung und (2) (gültige) schlussfolgernde Wahrnehmung. Aus einer anderen (Sicht) gibt es zwei (weitere Arten): (1) gültige Wahrnehmung, bei der die Bestimmung (in Bezug darauf, was ihr Objekt ist), durch die Wahrnehmung selbst geschieht, und (2) (gültige Wahrnehmung), bei der die Bestimmung (in Bezug darauf, was ihr Objekt ist) durch eine andere (Wahrnehmung) geschehen muss. Und aus der Sicht der Etymologie gibt es drei (gültige Quellen dafür, etwas zu kennen): (1) gültige Menschen, (2) (gültige) Rede und (3) (gültige) Wahrnehmung.

Schlussfolgernde Wahrnehmung ist das Verständnis einer verschleierten Tatsache, indem man sich auf eine korrekte Argumentationskette als dessen Grundlage stützt. Wird sie unterteilt, gibt es drei (Arten): schlussfolgernde Wahrnehmungen, basierend auf (1) der Kraft der Realität von Phänomenen, (2) dem, was bekannt ist, und (3) Überzeugung. Schlussfolgernde Wahrnehmung und gültige schlussfolgernde Wahrnehmung beziehen sich auf dasselbe.

Gültige Wahrnehmung, bei der die Bestimmung (ihres Objektes) durch die Wahrnehmung selbst geschieht oder durch eine andere (Wahrnehmung) geschehen muss, ist die gültige Wahrnehmung, dass die entschiedene Bestimmung aus eigener Kraft oder der einer anderen (Wahrnehmung bezüglich der Tatsache), dass (die Wahrnehmung dieses Objektes mit dieser Bedeutung) nicht entstehen könnte, wenn die Bedeutung ihres eigenen verständlichen Objektes nicht zusätzlich begründet wäre, herbeigeführt werden kann.

Gültige Wahrnehmung, bei der die Bestimmung (ihres Objektes) durch die Wahrnehmung selbst geschieht, kann eine von fünf (Arten der) gültigen Wahrnehmung sein: zwei (Arten) der gültigen Wahrnehmung – (1) bloße Wahrnehmung durch reflexives Gewahrsein oder (2) yogische bloße Wahrnehmung – (3) schlussfolgernde Wahrnehmung, oder (gültige bloße Sinneswahrnehmung) von (4) etwas, bei dem dessen Wirkungsweise (ebenfalls) erscheint, oder (5) etwas, mit dem man vertraut ist.

Wird sie aus der Sicht der Etymologie unterteilt, besteht die gültige Wahrnehmung, bei der die Bestimmung (ihres Objektes) durch eine andere (Wahrnehmung) geschehen muss, aus drei (Arten): bloße Wahrnehmung von etwas (1) zum ersten Mal, (2) wenn der Geist unachtsam ist, und (3) mit einem Grund für Täuschung.

Es gibt auch gültige Wahrnehmungen, bei der die Bestimmung (1) dessen, was die Erscheinung (ihres Objektes) ist, durch die Wahrnehmung selbst geschieht, doch die Wahrheit dessen von einer anderen Wahrnehmung herbeigeführt werden muss, (2) dessen, was (ihr Objekt) grundsätzlich ist, durch die Wahrnehmung selbst geschieht, doch was es ganz spezifisch ist, durch eine andere Wahrnehmung herbeigeführt werden muss, und (3) dessen, ob etwas überhaupt erschienen ist, durch eine andere Wahrnehmung herbeigeführt werden muss. Obwohl solche (Wahrnehmungen) erklärt wurden, sollte darauf geachtet werden, welche tatsächlich (gültig) und welche es (nur) dem Namen nach sind.

Obwohl gültige Wahrnehmung, bei der die Bestimmung (ihres Objektes) von einer anderen (Wahrnehmung) herbeigeführt werden muss, demzufolge auch eine gültige Wahrnehmung ist, sind genaue Einzelheiten bezüglich der Durchdringungen usw. erforderlich, aber weil gültig wahrgenommen wurde, dass dieses Objekt, dessen Bestimmung (in Bezug darauf, was es ist) durch eine andere Wahrnehmung herbeigeführt werden muss, kann es (selbst) vielleicht nicht gültig wahrgenommen werden.

Es gibt vier (Arten) kognitiver Objekte: (1) erscheinende, (2) kognitiv erfasste, (3) konzeptuell implizierte und (4) beteiligte. Erscheinende Objekte und kognitiv erfasste Objekte beziehen sich auf dasselbe. Außer jenen, die Erscheinungen von fallenden Haaren usw. haben, die sich nicht auf ein äußeres Objekt stützen, haben alle Wahrnehmungen ein erscheinendes Objekt. Konzeptuell implizierte Objekte sind Phänomene, (die ausschließlich) durch das Tor der konzeptuellen Wahrnehmung (entstehen). Sie existieren in allen konzeptuellen Wahrnehmungen, die Tatsachen entsprechen. Beteiligte Objekte sind die klar umrissenen Elemente der gültigen Wahrnehmung. Gültige Wahrnehmungen und alle Wesen, die sie besitzen, verfügen über diese (Art von Objekt).

Obgleich das konzeptuell implizierte Objekt einer (nicht-verzerrten) konzeptuellen Wahrnehmung dieser konzeptuellen Wahrnehmung (unklar) erscheint, ist es nicht ihr erscheinendes Objekt. In ähnlicher Weise ist es nicht ihr konzeptuell impliziertes Objekt, obgleich ihr erscheinendes Objekt die Grundlage der konzeptuellen Implikation ist.

Bloße Sinneswahrnehmungen haben drei (Bedingungen für ihr Entstehen): (1) eine fokale Bedingung, (2) eine vorherrschende Bedingung und (3) eine unmittelbar vorausgehende Bedingung. In der bloßen Sinneswahrnehmung, die eine sichtbare Form (als ihr Objekt) erfasst, ist die Bedingung, dass es da etwas gibt, was (dem Sinnesbewusstsein) einen Aspekt von sich selbst präsentiert, die fokale Bedingung. Etwas, das diese definierenden Eigenschaften besitzt, wäre beispielsweise eine sichtbare Form.

Die Bedingung, die aus eigener Kraft solch eine bloße Sinneswahrnehmung entstehen lässt, ist dessen vorherrschende Bedingung. Sie hat zwei vorherrschende Bedingungen, eine gemeinsame und eine nicht-gemeinsame. Die erste wäre der geistige (Sensor, der) als dessen vorherrschende Bedingung (dient) und die zweite wären zum Beispiel die Augensensoren. Die Bedingung, welche die (Faktoren der) Klarheit und des Gewahrseins solch einer bloßen Sinneswahrnehmung entstehen lassen, ist die dritte, wie die geistige Wahrnehmung, die unmittelbar vorher stattgefunden hat. Was solche Dinge, wie bloße Sinneswahrnehmungen des Erfassens von Klängen und so weiter (als ihre Objekte) betrifft, (werden ihre Bedingungen) in ähnlicher Weise (verstanden).

Im Chittamatra-System werden die vorherrschenden und die unmittelbar vorausgehenden Bedingungen (der bloßen Sinneswahrnehmung) auf fast die gleiche Weise (wie im Sautrantika-System) erklärt. Was jedoch die fokalen Bedingungen betrifft, so haben sie ihre ungleich besonderen Weisen des Bestimmens, ob sie tatsächlich oder nominal sind.

Was die Frage betrifft, wie die geistige bloße Wahrnehmung hier entsteht, so gibt es (zwei Traditionen bezüglich) der geistigen bloßen Wahrnehmung, die ab der zweiten Phase der bloßen Sinneswahrnehmung kommt. (Eine besteht darin, dass) geistige und sensorische (Wahrnehmungen) abwechselnd entstehen und (die andere ist) die dreifache Gangart, die vom Alamkara (Upadhyaya) bezüglich geistiger bloßer Wahrnehmung vertreten wird. Keine von beiden wird von unserer eigenen Tradition akzeptiert, in der (stattdessen) behauptet wird, dass sie nur am Ende eines Kontinuums bloßer Sinneswahrnehmung entsteht.

Die Unterschiede zwischen konzeptueller und nicht-konzeptueller Wahrnehmung können mehr oder weniger durch das erkannt werden, was zuvor gesagt wurde. (Kurzum) können sowohl Sinneswahrnehmung als auch bloße Wahrnehmung nur nicht-konzeptuell sein, während es zwei Arten der geistigen Wahrnehmung gibt: konzeptuell oder nicht-konzeptuell.

Es gibt das Primärbewusstsein und Geistesfaktoren. Primärbewusstsein, der Geist und das Bewusstsein sind Begriffe, die sich auf dasselbe beziehen. Wird es unterteilt, gibt es sechs Arten, vom visuellen Bewusstsein bis zum geistigen Bewusstsein.

Es gibt 51 Geistesfaktoren, nämlich die fünf immer arbeitenden, die fünf Objekt-bestimmenden, die elf konstruktiven, die sechs grundlegenden störenden Emotionen und Geisteshaltungen, die zwanzig zweitrangigen störenden Emotionen und die fünf veränderlichen.

Empfinden eines Grades von Glück, auseinanderhaltendes Gewahrsein, Drang, Aufmerksamkeit oder geistiges Aufnehmen und Kontaktbewusstsein sind fünf. Weil diese (immer) zusammen mit jeder (Instanz des) Primärbewusstseins auftreten, werden sie die fünf immer arbeitenden (Geistesfaktoren) genannt.

Absicht, feste Überzeugung, Vergegenwärtigung, geistiges Fixieren und unterscheidendes Gewahrsein sind fünf. Es wird erklärt, dass sie die fünf Objekt-bestimmenden (Geistesfaktoren) genannt werden, weil sie die Beteiligung (des Geistes) mit spezifischen kognitiven Objekten festlegen.

Glauben, dass eine Tatsache wahr ist, moralische Selbstachtung, Rücksicht darauf, welches Licht unser Verhalten auf andere wirft, die drei Wurzeln dessen, was konstruktiv ist – Loslösung, Unerschütterlichkeit, fehlende Naivität – Ausdauer, Gefühl der Leistungsfähigkeit, anteilnehmende Geisteshaltung, Ausgeglichenheit oder Gelassenheit und nicht grausam sein (sind die elf konstruktiven Geistesfaktoren. Jeder ist) von dem Gesichtspunkt aus konstruktiv, entweder ein Gegenteil oder von essenzieller Natur, Übereinstimmung usw. zu sein.

Sehnsüchtiges Verlangen, Wut, Arroganz, Unwissenheit, (verblendetes) unentschlossenes Schwanken und (verblendete) Auffassungen sind die sechs grundlegenden störenden Emotionen und Geisteshaltungen. Sie sind die grundsätzlichen (Faktoren), die das Geisteskontinuum in (einen Zustand der) Störung bringen.

Hass, Missgunst, Vertuschung falschen Verhaltens, Empörung, Neid, Geiz, Vortäuschung, Vertuschung von Unzulänglichkeiten oder Heuchelei, Selbstgefälligkeit oder Überheblichkeit, Grausamkeit, Mangel an moralischer Selbstachtung, Mangel an Rücksicht darauf, welches Licht unser Verhalten auf andere wirft, geistige Umnebelung, Flatterhaftigkeit des Geistes, Unglaube gegenüber Tatsachen, Faulheit, Achtlosigkeit, Vergessen, nicht wachsam sein, geistiges Abschweifen sind zwanzig. Da diese die grundlegenden störenden Emotionen und Geisteshaltungen fördern, sich aus ihnen entwickeln und ihnen folgen, werden sie zusätzliche störende Emotionen (genannt).

Schläfrigkeit oder Schlaf, Reue, grobes Feststellen und subtiles Unterscheidungsvermögen sind die vier veränderlichen Geistesfaktoren. Sie verändern sich immer wieder und werden entsprechend der Motivation, mit der sie einhergehen, entweder konstruktiv, destruktiv oder unspezifisch.

Die Sautrantika-Abteilung des (Svatantrika) Madhyamaka, Prasangika und Vaibhashika vertreten (nur) drei Arten der bloßen Wahrnehmung: (1) sensorische, (2) geistige und (3) yogische bloße Wahrnehmung. Sie akzeptieren keine bloße Wahrnehmung reflexiven Gewahrseins. Die Sautrantika-, Chittamatra- und Yogachara-Abteilungen des (Svatantrika) Madhyamaka bestehen jedoch auf vier (Arten): (1) bloße Sinneswahrnehmung, (2) geistige bloße Wahrnehmung, (3) bloße Wahrnehmung oder reflexives Gewahrsein und (4) yogische bloße Wahrnehmung.  

Aus Sorge, dieses Werk könnte zu lang werden, habe ich faktisch nur ein paar grundlegende Auflistungen angeführt. Für spezifische Beispiele dessen, was definiert wurde und um die Bedeutungen zu verstehen, sollte man die grundlegenden Werke (Dharmakirtis „Kommentar zu [Dignagas Kompendium des] gültig wahrnehmenden Geistes“) sowie „Ein Filigranschmuck von (gültigen) Argumentationsketten; (Eine erklärende Abhandlung von Dharmakirtis Kommentar zu [Dignagas Kompendium des] gültig wahrnehmenden Geistes“) usw. konsultieren.

Um die spitzfindigen Unterschiede bezüglich der Arten der Wahrnehmung (aufzuzeigen), die damit verbunden sind, was von jenen mit subtiler und anstrebender Intelligenz angenommen und was abgelehnt werden sollte, wurde dieses kurze Kompendium von Sprüchen zu den Arten der Wahrnehmung von jemandem namens Losang verfasst. Mögen sich aufgrund der Bemühung, die in diesem (Werk) vollbracht wurde, die Augen aller wandernden Wesen öffnen, damit sie erkennen, was korrekt oder fehlerhaft ist. Mögen alle, indem sie die Schlussfolgerung dieses vortrefflichen und unmissverständlichen Pfades folgen, schnell die höchste Errungenschaft, allwissende (Erleuchtung) erlangen.

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