Kognitive Objekte und Bedingungen für das Entstehen der Wahrnehmung

Objekte der Wahrnehmung 

Es gibt vier (Arten) kognitiver Objekte: (1) erscheinende, (2) kognitiv erfasste, (3) konzeptuell implizierte und (4) beteiligte. Erscheinende Objekte und kognitiv erfasste Objekte beziehen sich auf dasselbe. Außer jenen, die Erscheinungen von fallenden Haaren usw. haben, die sich nicht auf ein äußeres Objekt stützen, haben alle Wahrnehmungen ein erscheinendes Objekt.

Im Allgemeinen können Wahrnehmungen in sensorische und geistige unterteilt werden. Jede von ihnen umfasst gültige und ungültige Wahrnehmungen, korrektes Begreifen und Verzerrungen. Sinneswahrnehmungen sind nie konzeptuell. Sie können entweder gültige bloße Wahrnehmungen sein, nachfolgende, unentschiedene oder verzerrte. Sind sie verzerrt, können sie sich auf eine konkrete Sache vor ihnen stützen oder nicht. Eine weiße Muschel als gelb zu sehen, bezieht sich beispielsweise auf das äußere Objekt einer Muschel, die kognitiv mit der falschen Farbe erfasst wird, und ein geistiges Hologramm einer solchen erscheint in der Wahrnehmung. Doch für eine Person mit einer Augenkrankheit, die das trügerische Gefühl hat, als würden Haare vor ihren Augen herunterfallen, sind das erscheinende Objekt (tib. snang-yul) und das kognitiv erfasste Objekt (tib. gzung-yul) fallendes Haar, obwohl es in Wirklichkeit kein solches vor den Augen der Person als Grundlage für ihre verzerrte Wahrnehmung gibt.

Somit hat jede Art der sensorischen sowie auch jeder geistigen Wahrnehmung ein erscheinendes Objekt, als das es die Form eines geistigen Hologramms kognitiv erfasst. Das erscheinende Objekt einer nicht verzerrten Sinneswahrnehmung und einer nicht-konzeptuellen geistigen Wahrnehmung ist das geistige Hologramm einer objektiven Entität, wie ein Tonkrug.

Das erscheinende Objekt einer konzeptuellen geistigen Wahrnehmung ist jedoch eine metaphysische Entität, wie die objektive Kategorie „Tonkrüge“. Obwohl Kategorien, die statische, beständige Phänomene sind, keine Form haben und somit nicht mit einer Form erscheinen können, sind sie das erscheinende Objekt der konzeptuellen Wahrnehmung und somit auch das kognitiv erfasste Objekt, denn sie sind ungeachtet dessen das direkte Objekt, das in einer Wahrnehmung erscheint, als würde es sich direkt vor dem Bewusstsein befinden. 

Konzeptuell implizierte Objekte sind Phänomene, (die ausschließlich) durch das Tor der konzeptuellen Wahrnehmung (entstehen). Sie existieren in allen konzeptuellen Wahrnehmungen, die Tatsachen entsprechen.

Das erscheinende Objekt einer konzeptuellen Wahrnehmung ist daher die Objekt-Kategorie „Tonkrüge“. Sie wird in der Wahrnehmung durch die Erscheinung des geistigen Hologramms eines allgemeinen Tonkruges repräsentiert. Dieses geistige Hologramm ist das konzeptuell erfasste Objekt (tib. zhen-yul). Konzeptuelle Wahrnehmungen, die nicht der Realität entsprechen, wie jene von Hasenhörnern, sind verzerrt. Obgleich die Objekt-Kategorie „Hasenhörner“ das erscheinende Objekt solch einer Wahrnehmung wäre und ein geistiges Hologramm erscheinen würde, welches Hasenhörner repräsentiert und vielleicht ein geistiges Konstrukt von Ziegenhörnern ist, kann ein geistiges Hologramm, welches tatsächliche Hasenhörner darstellt, nicht entstehen, weil es tatsächliche Hasenhörner nicht gibt, die solch einer konzeptuell implizierten Darstellung entsprechen.

Beteiligte Objekte sind die klar umrissenen Elemente der gültigen Wahrnehmung. Gültige Wahrnehmungen und alle Wesen, die sie besitzen, verfügen über diese (Art von Objekt).

Jede Wahrnehmung hat nicht nur ein erscheinendes Objekt, dessen kognitiv erfasstes Objekt, sondern auch ein beteiligtes Objekt (tib. ’jug-yul). In der gültigen bloßen Wahrnehmung eines Tonkruges ist das erscheinende Objekt ein tatsächlicher objektiver Tonkrug, dessen geistiges Hologramm klar erscheint. Es wird explizit begriffen und ist das beteiligte Objekt. Wenn diese Wahrnehmung auch eine andere objektive Entität implizit begreift, wie dass der Tonkrug kein Porzellankrug ist, ist dieses Negierungs-Phänomen ebenfalls das beteiligte Objekt dieser Wahrnehmung. Doch es wird nicht das erscheinende oder kognitiv erfasste Objekt sein, denn implizit begriffene Objekte erscheinen nicht in einer Wahrnehmung, als befänden sie sich direkt vor dem Bewusstsein. Sowohl der Tonkrug und die Tatsache, dass er kein Porzellankrug ist, sind die beteiligten Objekte der bloßen Wahrnehmung, denn sie sind wahrgenommene Elemente (tib. bcad-don, bcad-pa’i don), die durch das Sinnesbewusstsein der Wahrnehmung erkannt werden.

Die nachfolgende bloße Wahrnehmung des Tonkruges und die Erkenntnis, dass es sich nicht um einen Porzellankrug handelt, sind beides wahrgenommene Elemente als dessen beteiligte Objekte, da es eine Wahrnehmung mit Begreifen ist. Die Erstere erscheint und die Letztere nicht. Doch während der unentschiedenen visuellen Wahrnehmung des Tonkruges ist der Tonkrug selbst das einzige beteiligte Objekt. Es erscheint klar, jedoch ohne Gewissheit. Da dieser Geist kein Begreifen ist, kann er nicht mit dem Negierungs-Phänomen einhergehen. Obwohl der Tonkrug tatsächlich kein Porzellankrug ist, ist dieser Aspekt des Tonkruges kein bekanntes Element dieser unentschiedenen visuellen Wahrnehmung. Es gibt keine konzeptuell implizierten Objekte in der gültigen, nachfolgenden oder unentschiedenen bloßen Wahrnehmung des Tonkruges, weil diese Arten der Wahrnehmung alle nicht-konzeptuell sind.

In der nicht-konzeptuellen verzerrten visuellen Wahrnehmung eines blauen Schneeberges, ist der Schneeberg selbst, der weiß ist, die fokale Bedingung (tib. dmigs-rkyen), das äußere Objekt, auf das sich die visuelle Wahrnehmung richtet. Das erscheinende Objekt und auch das kognitiv erfasste Objekt ist ein blauer Schneeberg, der in der Wahrnehmung als ein geistiges Hologramm erscheint. Diese geistige Repräsentation eines blauen Schneeberges ist das beteiligte Objekt der verzerrten Wahrnehmung, das wahrgenommene Element, welches durch die visuelle Wahrnehmung erkannt wird, obwohl es das, als was es erscheint, in Wirklichkeit nicht gibt. Es gibt jedoch kein konzeptuell impliziertes Objekt, denn diese Wahrnehmung ist nicht-konzeptuell, da sie visuell ist.

Sieht man ein Objekt und schlussfolgert, dass es ein Tonkrug ist, weil es bauchig ist, eine ebene Basis hat und benutzt werden kann, um Wasser auszuschenken, ist die erste Instanz solch eines Wissens eine gültige schlussfolgernde Wahrnehmung, die auf einer bekannten Konvention beruht, und auch eine konzeptuelle Wahrnehmung, die auf der Bedeutungslehre beruht. Das erscheinende Objekt dieser Wahrnehmung ist die Objekt-Kategorie „Tonkrüge“, eine metaphysische Entität, und dies ist das kognitiv erfasste Objekt. Es entsteht als ein konzeptuelles Isolat und wird durch ein geistiges Hologramm eines allgemeinen Tonkruges repräsentiert. Die konzeptuelle Wahrnehmung nimmt nicht den äußeren Tonkrug wahr. Konzeptuelle Wahrnehmungen haben keine fokalen Bedingungen, äußere Objekte, auf die sie gerichtet sind und die einen Aspekt von sich selbst auf das geistige Bewusstsein werfen. Der äußere Tonkrug mag jedoch nicht-konzeptuell durch visuelle bloße Wahrnehmung gesehen werden, die gleichzeitig mit dieser konzeptuellen Wahrnehmung stattfindet. 

Die konzeptuelle Wahrnehmung nimmt das geistige Hologramm eines bauchigen Objektes durch den halb-transparenten „Schleier“ der Objekt-Kategorie „Tonkrüge“ wahr, der gleichbedeutend mit dem konzeptuellen Isolat „nichts anderes als ein Tonkrug“ ist. Die Wahrnehmung vermischt sie auf trügerische Weise mit einem konzeptuell implizierten Objekt, sodass das geistige Hologramm des bauchigen Objektes nicht so klar wie in einer visuellen bloßen Wahrnehmung erscheint. Nur das geistige Hologramm, das einen allgemeinen Tonkrug repräsentiert, ist das beteiligte Objekt der konzeptuellen Wahrnehmung; es ist das wahrgenommene Element der konzeptuellen Wahrnehmung. Das äußere bauchige Objekt ist lediglich die daran hängende Grundlage (tib. zhen-gzhi) des konzeptuell implizierten Objektes. Die Analyse des Objektes bleibt die gleiche für die nachfolgende Wahrnehmung dieser konzeptuellen schlussfolgernden Wahrnehmung.

In der verzerrten konzeptuellen Wahrnehmung eines blauen Schneeberges, wenn man einen weißen Schneeberg betrachtet, ist das erscheinende Objekt, die Objekt-Kategorie „blaue Schneeberge“, und dabei handelt es sich um das erscheinende Objekt und das kognitiv erfasste Objekt. Ein geistiges Hologramm, das einen blauen Schneeberg repräsentiert, erscheint in der Wahrnehmung als das beteiligte Objekt und wahrgenommene Element. Der tatsächliche weiße Schneeberg, mit dem dieses geistige Hologramm eines blauen vermischt wird, ist auch das beteiligte Objekt und das wahrgenommene Objekt, doch es gibt kein konzeptuell impliziertes Objekt, weil es so etwas, wie einen blauen Schneeberg, nicht gibt.

Obgleich das konzeptuell implizierte Objekt einer (nicht-verzerrten) konzeptuellen Wahrnehmung dieser konzeptuellen Wahrnehmung (unklar) erscheint, ist es nicht ihr erscheinendes Objekt. In ähnlicher Weise ist es nicht ihr konzeptuell impliziertes Objekt, obgleich ihr erscheinendes Objekt die Grundlage der konzeptuellen Implikation ist.

In der nicht verzerrten konzeptuellen Wahrnehmung eines Tonkruges ist somit das konzeptuell implizierte Objekt das geistige Hologramm eines allgemeinen Tonkruges, das erscheint, jedoch nur unklar, weil es durch die Objekt-Kategorie und das konzeptuelle Isolat verschleiert ist. Das erscheinende Objekt ist die Objekt-Kategorie als Grundlage der konzeptuellen Implikation (tib. zhen-sa), doch die Objekt-Kategorie selbst ist nicht das konzeptuell implizierte Objekt. Auf diese Unterschiede sollte man achten.

Die Bedingungen für das Entstehen der Wahrnehmung 

Bloße Sinneswahrnehmungen haben drei (Bedingungen für ihr Entstehen): (1) eine fokale Bedingung, (2) eine vorherrschende Bedingung und (3) eine unmittelbar vorausgehende Bedingung.

Was die Wahrnehmungen, die man hat, im Allgemeinen verursacht, ist unser vergangenes Karma. Aufgrund unserer früheren Handlungen erfahren wir in der Gegenwart bestimmte Dinge. Diese drei Arten von Bedingungen sind das, was zu den Wahrnehmungen führt, die durch unser Karma verursacht werden.

In der bloßen Sinneswahrnehmung, die eine sichtbare Form (als ihr Objekt) erfasst, ist die Bedingung, dass es da etwas gibt, was (dem Sinnesbewusstsein) einen Aspekt von sich selbst präsentiert, die fokale Bedingung. Etwas, das diese definierenden Eigenschaften besitzt, wäre beispielsweise eine sichtbare Form.

Somit ist die fokale Bedingung (tib. dmigs-rkyen) für die bloße Sinneswahrnehmung eines Tonkruges der Tonkrug selbst. In der verzerrten Sinneswahrnehmung einer Person mit einer Augenkrankheit, die fallende Haare vor ihren Augen sieht, gibt es keine fokale Bedingung, denn es gibt kein fallendes Haar als ein äußeres Objekt. Solch verzerrte Wahrnehmung entsteht aus anderen Bedingungen als einer fokalen.

Die Bedingung, die aus eigener Kraft solch eine bloße Sinneswahrnehmung entstehen lässt, ist dessen vorherrschende Bedingung. Sie hat zwei vorherrschende Bedingungen, eine gemeinsame und eine nicht-gemeinsame. Die erste wäre der geistige (Sensor, der) als dessen vorherrschende Bedingung (dient) und die zweite wären zum Beispiel die Augensensoren.

Ganz allgemein kann der kognitive Sensor des Geistes (tib. yid-kyi dbang-po) als Bewusstsein die vorherrschende Bedingung (tib. bdag-rkyen), wörtlich die „Befehlshaber-Bedingung“, für jede geistige bloße Wahrnehmung oder bloße Sinneswahrnehmung sein, die irgendeine Art von Objekt – eine Form, einen Klang usw. – kognitiv erfasst. Somit ist er gemeinsam oder unspezifisch. Auf der anderen Seite sind die körperlichen kognitiven Sensoren der Augen (tib. mig-gi dbang-po), die sich auf die lichtempfindlichen Zellen der Augen beziehen, dessen nicht-gemeinsame oder spezifische vorherrschende Bedingung, da sie als solche dienen. Jede bloße Sinneswahrnehmung hat somit zwei vorherrschende Bedingungen für ihr Entstehen. Eine spezifische visuelle Wahrnehmung stützt sich beispielsweise auf die nicht-gemeinsame vorherrschende Bedingung der Augensensoren und die gemeinsame des nicht-körperlichen kognitiven Sensors auf den Geist.

Die Bedingung, welche die (Faktoren der) Klarheit und des Gewahrseins solch einer bloßen Sinneswahrnehmung entstehen lassen, ist die dritte, wie die geistige Wahrnehmung, die unmittelbar vorher stattgefunden hat.

Hat man die Sinneswahrnehmung eines Tonkruges, ist die erste Instanz seine bloße Wahrnehmung, eine erste gültige Art der Wahrnehmung. Die nächsten Augenblicke sind nachfolgende Wahrnehmungen und die letzte ist unentschieden. Nach dieser Abfolge kommt unmittelbar ein winziger Moment unentschiedener nicht-konzeptueller geistiger Wahrnehmung, die ebenfalls diese Form annimmt. Die unmittelbar vorausgehende Bedingung (tib. de-ma-thag-rkyen) für die erste bloße Sinneswahrnehmung ist die konzeptuelle geistige Wahrnehmung, die direkt davor stattfindet und mit der man die Absicht hat, den Tonkrug anzusehen. Die unmittelbar vorausgehende Bedingung für jeden der nachfolgenden Momente ist die Wahrnehmung, die direkt davor kommt.

Was solche Dinge, wie bloße Sinneswahrnehmungen des Erfassens von Klängen und so weiter (als ihre Objekte) betrifft, (werden ihre Bedingungen) in ähnlicher Weise (verstanden).

Im Chittamatra-System werden die vorherrschenden und die unmittelbar vorausgehenden Bedingungen (der bloßen Sinneswahrnehmung) auf fast die gleiche Weise (wie im Sautrantika-System) erklärt. Was jedoch die fokalen Bedingungen betrifft, so haben sie ihre ungleich besonderen Weisen des Bestimmens, ob sie tatsächlich oder nominal sind.

Buddha lehrte viele verschiedene Lehrsysteme philosophischer Theorien, indem er geschickte Mittel nutzte, und auf jeder Ebene in Bezug auf den Geist und andere Themen immer ausgefeiltere Ebenen der Erklärungen gab. Im Sautrantika-System erklärte Buddha, dass es substantiell begründete äußere Objekte gibt und somit alle bloßen Sinneswahrnehmungen eine tatsächliche objektive fokale Bedingung haben, die als Ursprungsquelle (tib. rdzas) für das Entstehen der Wahrnehmung dient und die bereits existiert, bevor die Wahrnehmung stattfindet. Aus der Sicht des Chittamatra erklärte Buddha jedoch, dass es in Bezug darauf, dass nichts als unabhängig davon begründet werden kann, wahrgenommen zu werden oder wahrnehmbar zu sein, im Grunde keine äußeren begründeten Objekte gibt.

Aus der Sautrantika-Sicht entstehen die kognitiven Teile der Wahrnehmung aus den karmischen Potenzialen dafür, sie zu erfahren, die als Zuschreibungsphänomene im geistigen Bewusstsein als karmische Tendenzen (tib. sa-bon), wörtlich „Samen“, weilen. Gemäß der Chittamatra-Erklärung sind solche karmischen Tendenzen Zuschreibungsphänomene im grundlegenden Bewusstsein (tib. kun-gzhi rnam-shes, Skt. ālayavijñāna), welches eine andere Art des Primärbewusstseins ist, über das jedes begrenzte Wesen verfügt. Diese karmischen Tendenzen sind jedoch nicht nur die Ursprungsquellen für die bewussten Teile unserer Wahrnehmungen – also deren Primärbewusstsein, Geistesfaktoren und reflexives Gewahrsein – sondern auch für deren kognitive Objekte. Das liegt daran, dass die Objekte der Wahrnehmung gewissermaßen nicht getrennt von ihrer Wahrnehmung existieren können. Daher ist die fokale Bedingung einer Wahrnehmung laut dieser Erklärung nur nominal (tib. btags), denn sie existiert nicht als ein äußeres Objekt. Das Objekt einer Wahrnehmung geht somit unserer bloßen Sinneswahrnehmung dessen nicht voran, wie die Sautrantikas erklären würden. Vielmehr entstehen der kognitive Teil und der Objekt-Teil beide gleichzeitig aus dem gleichen karmischen Samen als dessen Ursprungsquelle.

Diese Erklärungen in Bezug auf äußere Objekte, grundlegendes Bewusstsein und die nominale Existenz fokaler Bedingungen werden in den Madhyamika-Theorien der Svatantrikas und Prasangikas weiter präzisiert.

Was die Frage betrifft, wie die geistige bloße Wahrnehmung hier entsteht, so gibt es (zwei Traditionen bezüglich) der geistigen bloßen Wahrnehmung, die ab der zweiten Phase der bloßen Sinneswahrnehmung kommt. (Eine besteht darin, dass) geistige und sensorische (Wahrnehmungen) abwechselnd entstehen und (die andere ist) die dreifache Gangart, die vom Alamkara (Upadhyaya) bezüglich geistiger bloßer Wahrnehmung vertreten wird. Keine von beiden wird von unserer eigenen Tradition akzeptiert, in der (stattdessen) behauptet wird, dass sie nur am Ende eines Kontinuums bloßer Sinneswahrnehmung entsteht.

Gemäß der erklärenden Tradition des abwechselnden Entstehens hat man zum Beispiel zuerst eine gültige erste Phase der bloßen visuellen Wahrnehmung eines Tonkruges. Ihr folgen dann sich abwechselnde Momente der nachfolgenden visuellen Wahrnehmung und geistigen bloßen Wahrnehmung des Tonkruges, eine nach der anderen.

Der indische Meister Alamkara Upadhyaya, alias Prajnakaragupta, Autor des Werkes „Ein Filigranschmuck für (Dharmakirtis) Kommentar zu [Dignagas Kompendium des] gültig wahrnehmenden Geistes“ (Pramāṇavārttika-ālaṃkāra), erklärte jedoch, dass man nach einer ersten Phase gültiger bloßer visueller Wahrnehmung drei Wahrnehmungen hat, die zusammen oder gleichzeitig stattfinden, nämlich die nachfolgende visuelle Wahrnehmung, die geistige bloße Wahrnehmung und die bloße Wahrnehmung reflexiven Gewahrseins.

Die Tradition, der man hier folgt, erkennt keine dieser Positionen an, sondern geht davon aus, dass es nach dieser ersten gültigen Phase bloßer visueller Wahrnehmung eine zweite Phase nachfolgender visueller Wahrnehmung gibt, die mit einem Moment unentschiedener bloßer Wahrnehmung endet. Nur am Ende solch einer Abfolge entsteht der winzigste Moment geistiger bloßer Wahrnehmung und für gewöhnliche Wesen ist er stets unentschieden.

Die Unterschiede zwischen konzeptueller und nicht-konzeptueller Wahrnehmung können mehr oder weniger durch das erkannt werden, was zuvor gesagt wurde. (Kurzum) können sowohl Sinneswahrnehmung als auch bloße Wahrnehmung nur nicht-konzeptuell sein, während es zwei Arten der geistigen Wahrnehmung gibt: konzeptuell oder nicht-konzeptuell.
Top