Einleitung, Begreifen und vermutende Wahrnehmung

Vorwort 

Bei den Tibetern waren die buddhistischen Klöster traditionell die großen Zentren des Lernens. Das Ausbildungssystem, welchem viele von ihnen wie Ganden, Sera und Drepung der Gelug-Tradition folgten, wurde in Anlehnung an das gestaltet, was vor mehr als tausend Jahren in indischen Klosteruniversitäten wie Nalanda vorgestellt wurde. Jedes dieser tibetischen Klosterzentren ist in mehrere Kloster aufgeteilt, die aus vielen kleinen Schulen bestehen. Während jedes Kloster seine eigene Reihe von Lehrbüchern hat, ist die Ausbildung ist überall einheitlich. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Mönche in der Gelug-Tradition den Geshe-Titel, für den sie mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Ähnliche Studiensysteme mit geringen Abweichungen in den Lehrplänen, den Anforderungen und übertragenen Titeln kann man auch in vielen Klöstern anderer tibetischer Linien des Buddhismus finden.

Die Novizen beginnen ihre formalen Studien im Alter von etwa 8 Jahren, nachdem sie Lesen und Schreiben gelernt haben. Recht schnell beginnen sie die bedeutenden Texte auswendig zu lernen, welche die Grundlage für ihre späteren Studien bilden. Diese Texte wurden aus dem Sanskrit übersetzt und werden erst erklärt, nachdem sie vollständig auswendig gelernt wurden. Obwohl die Novizen in ihrem Unterricht Vorlesungen erhalten, liegt das Hauptaugenmerk auf dem Debattieren. Nachdem ihnen ein Punkt erklärt wurde, bilden sie Paare, um dessen Bedeutung, Verteidigung und mögliche Widerlegung miteinander zu erforschen. Das sorgt dafür, das Gelernte zu verstehen und nicht einfach Dinge als wahr zu akzeptieren, ohne zu wissen warum.

Das Thema der ersten Vorstufe ist gesammelte Themen (tib. bsdus-grva, dura). Hier lernen die jungen Novizen die Grundlagen des Debattierens. Durch das Lernen einer großen Anzahl von Definitionen entwickeln sie ihre Kräfte der Logik, indem sie über solche Dinge wie Ursache und Wirkung, Existierendes und Nicht-Existierendes, Bestätigungs- und Negierungs-Phänomene, Gruppen und Untergruppen, sowie gegenseitiger Ausschluss und Argumentationsketten debattieren. Zum Abschluss dieses Kurses beginnen sie im Alter von etwa neun oder zehn Jahren die zweite Vorstufe, in der es um die Arten der Wahrnehmung (tib. blo-rigs) geht. Dieses Werk ist eine Synopsis dieses Themas. In der dritten Vorstufe befassen sie sich dann mit den Arten des Argumentierens (tib. btags-rigs).

Wenn sie diese drei Vorstufen abgeschlossen haben, sind die Novizen bereit, die fünf grundlegenden Themen für den Geshe-Titel durchzunehmen, also die wichtigen Werke, die sie bereits auswendig gelernt haben. Die wichtigsten Themen sind die Vollkommenheit des unterscheidenden Gewahrseins (tib. phar-phyin, Skt. prajñāpāramitā), der mittlere Weg der Philosophie (tib. dbu-ma, Skt. madhyamaka), gültige Wahrnehmung (tib. tshad-ma, Skt. pramāṇa), spezielle Themen des Wissens (tib. mdzod, Skt. abhidharma) und Regeln der monastischen Disziplin (tib. ’dul-ba, Skt. vinaya).

Das folgende Werk, das im späten achtzehnten Jahrhundert verfasst wurde, gehört zur zweiten Vorstufe und bezieht sich auf die Arten der Wahrnehmung. Man findet es in den „Gesammelten Werken von A-kya Yongs-‘dzin, Band 1 (Neu Delhi: Lama Guru Deva, 1971), Blätter 515-526. Es ist ein Kompendium der wesentlichen Punkte zu diesem Thema und wurde in metrischen Versen, die Sprüchen ähneln, verfasst. In der englischen (und deutschen) Übersetzung wurden einige Wörter in Klammern als ergänzende Bedeutung hinzugefügt. Dies ist ein Beispiel für die Art von Text, wie sie von den jungen Novizen in dieser Vorstufe auswendig gelernt werden, um die wichtigsten Definitionen und Auflistungen von Unterteilungen klar im Kopf zu haben, damit sie im Debattieren genutzt werden können. Das Werk präsentiert dieses Thema aus der Sicht der Gelug-Interpretation der Vertreter der wahren Aspekte (tib. rnam bden-pa) des Zweiges des Sautrantika (tib. mdo-sde-pa) Lehrsystems des indischen Buddhismus. Diese Interpretation geht von der bloßen Sinneswahrnehmung alltäglicher ganzer Objekte aus, die sich über einen Zeitraum erstrecken. Die Erklärung folgt der Jetsunpa-Reihe von Lehrbüchern, die von Jetsun Chokyi Gyaltsen (tib. rJe-btsun Chos-kyi rgyal-mtsan) verfasst und in den Klosterschulen von Sera Je und Ganden Jangtse benutzt wurden.

Die Lehrbücher der verschiedenen Klöster – nicht nur innerhalb der Gelug-Tradition, sondern auch in anderen tibetischen Traditionen – behandeln ihre Themen aus etwas anderen Blickwinkeln. Das geschieht mit Absicht und steht im Einklang mit den grundlegenden Methoden Buddhas, mit geschickten Mitteln zu lehren. Das eigentliche Anliegen des monastischen Ausbildungssystems ist es, die jungen Novizen darauf vorzubereiten, selbstständig zu denken und ihren Geist zum vollsten Potenzial zu entwickeln. All das zielt darauf hin, die Allwissenheit der vollständigen Erleuchtung der Buddhaschaft zu erreichen, um allen Wesen nutzen zu können. Würde man ein Thema, wie die Arten der Wahrnehmung, auf eine dogmatische Weise mit nur einer orthodoxen Interpretation darlegen, würde das wenig Raum für die geistige Entwicklung und Kreativität der Studenten lassen. Doch weil in jedem Kloster andere Lehrbücher mit alternativen Erklärungen benutzt werden, gestalten sich die Debatten zwischen den Studenten lebendiger und herausfordernder. Auf diese Weise lernen die Novizen, selbst große Lehrer zu werden, und machen auf dem Weg zur Erleuchtung schnellen Fortschritt. Obwohl man also zu mehreren Punkten bezüglich der Arten der Wahrnehmung alternative Erklärungen in diversen anderen Texten finden kann, wird man, wenn man das letztendliche Ziel des Studiums dieser Thematik im Geist behält, nicht verwirrt und unverdrossen sein und sich stets auf das Ziel ausrichten.

Einleitende Diskussion 

Ehrerbietung an Manjushri.

In diesem Werk geht es um den Geist und die Weisen, wie er Dinge wahrnimmt. Indem man versteht, wie der Geist funktioniert und ihn ordentlich übt, kann man Allwissenheit und die vollständige Erleuchtung der Buddhaschaft erlangen. Man wird in der Lage sein zu helfen, alle fühlenden Wesen, also alle anderen mit einem begrenzten Geist, von ihren Leiden zu befreien. Daher werden Manjushri Ehrerbietungen erwiesen, der die vollständige Weisheit der Buddhas manifestiert.

Da Menschen verschiedene Ebenen der Fähigkeit haben, hat Buddha viele verschiedene Lehrsysteme philosophischer Erklärungen gelehrt, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Dieser Text wurde aus der Sautrantika-Sicht geschrieben. Aus dieser Sicht sind alle gültig erkennbaren, also gültig wahrnehmbaren, Dinge entweder unbeständig (nichtstatisch) oder beständig (statisch), je nachdem, ob sie die Fähigkeit haben, eine Auswirkung zu erzeugen oder nicht. Es gibt drei Arten von unbeständigen Phänomenen: Formen physischer Phänomene (tib. gzugs), Weisen, sich etwas gewahr zu sein (tib. shes-pa), und jene, die keines von beiden sind (tib. ldan-min ’du-byed, nichtkongruente beeinflussende Variablen). Die erste Art hat zehn Unterteilungen: Anblick, Klang, Geruch, Geschmack und körperliche Empfindungen, sowie die körperlichen Sensoren der Wahrnehmung, die zu jedem von ihnen gehören. Die zweite Art, Weisen, sich etwas gewahr zu sein, hat drei Unterteilungen: Primärbewusstsein(tib. rnam-shes), Geistesfaktoren (tib. sems-byung) und reflexives Gewahrsein (tib. rang-rig, Skt. svasaṃvedana). Unbeständige Phänomene, die weder Formen physischer Phänomene noch Weisen, sich etwas gewahr zu sein, sind, umfassen Tendenzen (tib. sa-bon, Samen), ständige Gewohnheiten (tib. bag-chags), die Person (tib. gang-zag) oder das konventionelle „Ich“ (tib. kun-rdzob-pa’i nga) und so weiter.

Eine Weise, sich etwas gewahr zu sein, wird als ein unbeständiges Phänomen eines klaren Gewahrseins definiert, das mit einem Objekt einhergeht. Mit dem Primärbewusstsein ist man sich lediglich der Wesensnatur (tib. ngo-bo) eines Anblicks, eines Klanges usw. gewahr. Mit Geistesfaktoren wird man sich der Unterschiede in solchen Objekten gewahr, bewertet sie, reagiert auf sie und so weiter. Mit reflexivem Gewahrsein weiß man, dass man sich über etwas bewusst ist und es erfährt, indem man es miterlebt. Reflexives Gewahrsein erklärt die Erinnerung.

Nehmen wir das Beispiel, ein schönes Kunstwerk zu betrachten. Mit der ersten Weise, sich darüber gewahr zu sein, bekommt man einen bloßen visuellen Eindruck davon. Mit der zweiten Weise identifiziert man es als ein Kunstwerk, bewertet es als schön, reagiert mit Freude und so weiter. Mit der dritten Weise ist man sich über den eigenen Geisteszustand gewahr, der all das erlebt, sodass man sich später an die Erfahrung erinnern kann.

Ein Bewusstsein (tib. rnam-shes) wird in der Regel als ein Hauptgewahrsein (tib. gtso-sems) definiert, in dem der Eindruck der Wesensnatur von etwas hinterlassen werden kann, das gültig wahrnehmbar ist. Hauptgewahrsein bedeutet, dass das Bewusstsein stets von einer Reihe Geistesfaktoren begleitet wird. Bewusstsein bezieht sich damit insbesondere auf das Primärbewusstsein und es gibt sechs Arten in Verbindung mit den sechs Sensoren der Wahrnehmung (tib. dbang-po): visuelles Bewusstsein hängt von den körperlichen Augensensoren ab, um sich eines Anblicks oder visueller Formen gewahr zu werden; akustisches Bewusstsein hängt von jenen der Ohren für Klänge ab; Geruchsbewusstsein von jenen der Nase für Gerüche; Geschmacksbewusstsein von jenen der Zunge für den Geschmack, und Tastbewusstsein von jenen des Körpers für körperliche Empfindungen. Geistiges Bewusstsein hängt von den nicht-körperlichen geistigen Sensoren ab, um sich irgendetwas gültig Erkennbares gewahr zu werden.

Die Objekte und Sensoren einer jeden kognitiven Fähigkeit, wie dem Sehen, kennt man als dessen Anreger der Wahrnehmung (tib. skye-mched, Skt. āyatana), und somit gibt es zwölf von ihnen. Wenn das Bewusstsein dieser Fähigkeit seinen Objekten und Sensoren der Wahrnehmung hinzugefügt wird, nennt man sie Quellen der Wahrnehmung (tib. khams, Skt. dhātu) dieser Fähigkeit und es gibt achtzehn davon. Wenn ein Moment des Bewusstseins einer bestimmten Fähigkeit, dessen begleitende Geistesfaktoren und reflexives Gewahrsein zusammengefasst werden, kennt man sie als die bewussten Phänomene dieser Fähigkeit oder als eine Instanz deren Wahrnehmung (tib. shes-pa).

Somit gibt es es die kognitiven Fähigkeiten des Sehens, Hörens, Riechens, Schmeckens, Berührens und Denkens. Unsere Fähigkeit des Erkennens (tib. blo) umfasst alle sechs, denn auf diese Weise kennen wir Dinge oder haben auf verschiedene Weise Wissen über sie. Da diese Fähigkeit ein unbeständiges Phänomen ist und da solche Dinge als gültig erkennbare Phänomene mit der Fähigkeit, eine Wirkung zu erzeugen (tib. don-byed nus-pa, Skt. arthakriyā) – also als wirksame Phänomene (tib. dngos-po) – bezeichnet werden, geht es im Grunde um die verschiedenen, sich ständig ändernden Instanzen der Funktionstüchtigkeit dieser Fähigkeit – also um bestimmte Instanzen verschiedener Weisen des Wahrnehmens von Dingen. Um die Sprache dieser Übersetzung zu vereinfachen, werden die Begriffe „Fähigkeit des Wahrnehmens“, „Erkennen“ und „Arten des Erkennens“ oder „Arten der Wahrnehmung“ oft abwechselnd benutzt.

Eine Erklärung zur Darstellung der Arten der Wahrnehmung umfasst sowohl das Erkennen, also dass etwas ein Objekt besitzt, als auch die Objekte (die es besitzt). Von diesen wird im Allgemeinen etwas, das ein Objekt besitzt, als ein wirksames Phänomen definiert, das (fortwährend) ein Objekt besitzt, welches zu ihm passt. Man kann es in drei Arten unterteilen: (1) Formen physischer Phänomene, (2) Weisen, sich etwas gewahr zu sein, und (3) nicht-kongruente beeinflussende Variablen. (Ein Beispiel) des ersten Art sind alles-vermittelnde Töne, der zweiten Art jegliche Wahrnehmung, und der dritten Art die unbegrenzte (Anzahl von) Personen.

Alle gesprochenen Worte (tib. ngag) kennzeichnen etwas; hätten sie keine Objekte, auf die sie sich beziehen, wären sie lediglich bedeutungslose Klänge. Wahrnehmungen (tib. shes-pa) beziehen sich stets auf etwas und Personen (tib. gang-zag) haben als Zuschreibungsphänomene (tib. btags-pa) auf der Basis von Wahrnehmungen ebenfalls eine Wahrnehmung von etwas. Es ist nicht so, dass Dinge nur durch Wahrnehmungen wahrgenommen werden, sondern auch durch Personen. Zuschreibungsphänomene werden im Folgenden beschrieben.

Es gibt (1) Definitionen, (2) Synonyme und (3) Unterteilungen des Erkennens. Was den ersten Punkt dieser drei betrifft, so ist die definierende Eigenschaft eines Erkennens (von etwas) ein Gewahrsein (dessen). Erkennen, wahrnehmen, sich bewusst sein und ein klares (kognitives Erscheinen von etwas) haben, sind (synonyme) Begriffe, die sich auf dasselbe beziehen.

Damit zwei Begriffe „X“ und „Y“ sich auf dasselbe beziehen können (tib. don-gcig), müssen sie die acht Anforderungen der Übereinstimmung erfüllen: wenn es „X“ ist, ist es auch „Y“ und wenn es „Y“ ist, ist es auch „X“; wenn es nicht „X“ ist, ist es auch nicht „Y“ und wenn es nicht „Y“ ist, ist es auch nicht „X“; wenn es ein „X“ gibt, gibt es auch ein „Y“ und wenn es ein „Y“ gibt, gibt es auch ein „X“; wenn es kein „X“ gibt, gibt es auch kein „Y“ und wenn es kein „Y“ gibt, gibt es auch kein „X“. Nimmt man also etwas wahr, ist man sich dessen bewusst; nimmt man etwas nicht wahr, ist man sich dessen nicht bewusst, und so weiter. Das Standardbeispiel ist: Wenn etwas unbeständig ist, wird es von Ursachen und Bedingungen beeinflusst.

Zwei Begriffe, die sich beispielsweise nicht auf dasselbe beziehen, sind ein Tonkrug und unbeständig sein. Ist etwas ein Tonkrug, muss es unbeständig sein, aber es ist nicht so, dass etwas Unbeständiges ein Tonkrug sein muss oder dass etwas, was nicht ein Tonkrug ist, beständig sein muss.

Die Beziehung zwischen einem Tonkrug und der Unbeständigkeit ist somit eine Durchdringung (tib. khyab): „X“ durchdringt „Y“, wenn alle Instanzen von „X“ „Y“ sind, auch wenn nicht alle von „Y“ „X“ sein müssen. Alle Tonkrüge sind unbeständig, aber nicht alle unbeständigen Phänomene sind Tonkrüge.

Werden sie unterteilt, gibt es zahlreiche Aspekte. Es gibt Erkennen mit Begreifen und Erkennen ohne Begreifen. Darüber hinaus kann es in sieben Arten der Wahrnehmung unterteilt werden. Es gibt gültige und ungültige Wahrnehmungen, sowohl konzeptuelle als auch nicht-konzeptuelle, bloße Wahrnehmungen und schlussfolgernde Wahrnehmungen, sowohl Primärbewusstsein als auch Geistesfaktoren und so weiter. Es gibt eine Vielzahl solcher Dinge.

Begreifen 

Eine Art, etwas wahrzunehmen, gibt es entweder mit oder ohne Begreifen, je nachdem, ob sie ihr eigenes Objekt begreift oder nicht.

Wenn eine unserer Bewusstseinsarten (tib. rtogs-pa) ihr beteiligtes Objekt (tib. ’jug-yul) – das eigentliche Objekt, mit dem sich eine bestimmte Wahrnehmung befasst – begreift, heißt das nicht, dass sie zwangsläufig begreift oder versteht, was es ist. Es bedeutet lediglich, dass sie ihr Objekt korrekt und entschieden erfasst hat und wir später keine Zweifel bezüglich dessen Wahrnehmung haben werden. Sehen wir einen weißen Schneeberg als weiß, haben wir ihn korrekt erfasst. Sehen wir ihn als gelb, haben wir das nicht. Sind wir uns also nicht sicher, was wir gesehen haben, haben wir es nicht begriffen.

Von den sieben Arten der Wahrnehmung sind drei von ihnen Arten des Begreifens (von etwas): die bloße Wahrnehmung, die schlussfolgernde Wahrnehmung und die nachfolgende Wahrnehmung. Die anderen vier sind Arten der Wahrnehmung (von etwas) ohne Begreifen.   

Ist unsere Kenntnis von etwas vermutend (tib. yid-dpyod), unentschieden (tib. snang-la ma-nges-pa), unentschlossenes Schwanken (tib. the-tshoms) oder verzerrt (tib. log-shes), hat man es nicht korrekt oder entschieden begriffen.

Was die Aussage einiger Gelehrter betrifft, dass vermutende Wahrnehmung ein Erkennen (von etwas) mit Begreifen ist, so ist damit gemeint, dass man mit bloßer vermutender Wahrnehmung (bloß etwas) begreifen kann.

Mit vermutender Wahrnehmung, nimmt man etwas korrekt wahr, wie beispielsweise dass Klang unbeständig ist, doch weil man nicht versteht, warum er unbeständig ist, ist man sich nicht gewiss darüber, was man als wahr annimmt. Da das Begreifen eines Objektes kein Verständnis des Objektes erfordert, kann die vermutende Wahrnehmung nicht vom Begreifen des Objektes durch diesen Faktor ausgeschlossen werden. Doch weil ihr Entschiedenheit fehlt, kann man nicht sagen, dass die vermutende Wahrnehmung ihr Objekt begreift, auch wenn sie es korrekt wahrnimmt. Man kann nur sagen, dass sie ihr Objekt nahezu begreift.  

Es gibt explizites Begreifen und implizites Begreifen, was jeweils als Begreifen eines Objektes mit dem Erscheinen oder Nicht-Erscheinen eines geistigen Hologramms (dessen) akzeptiert wird.

Hat man beispielsweise eine bloße visuelle Wahrnehmung von etwas Blauem, erscheint ein geistiges Hologramm (tib. rnam-pa, Aspekt) eines blauen Flecks in unserer Wahrnehmung. Somit hat man ein explizites Begreifen (tib. dngos-su rtogs-pa) dessen, was blau ist. Man kann auch ein implizites Begreifen (tib. shugs-la rtogs-pa) haben, dass es nicht gelb ist und mit ihm erscheint kein geistiges Hologramm von „nicht gelb“. Hört man einen Man im Nebenraum sprechen, begreift man explizit den Klang seiner Stimme. Obgleich seine Form im eigenen visuellen Bewusstsein nicht tatsächlich erscheint, weiß man implizit, dass er da ist.

In „Geistige Dunkelheit beseitigen: (Ein Filigranschmuck) für (Dharmakirtis) Sieben Bände (über gültige Wahrnehmung)“ (von Kedrub Je) wird gesagt, dass es (1) in Bezug auf gültige Wahrnehmungen grundsätzlich explizite und implizite gibt; und (2) bei bloßer und schlussfolgernder Wahrnehmung kann es explizites und implizites Begreifen geben. Die erste Aussage ist recht grob, während es sich bei der zweiten um den Sautrantika-Standpunkt handelt. Die Zweite könnte man auch so verstehen, dass beide (Arten des Begreifens) in bestimmten Instanzen der bloßen und schlussfolgernden Wahrnehmung (auftreten können).

Zu sagen, dass gültige Wahrnehmung (tib. tshad-ma) – also bloße Wahrnehmung (tib. mngon-sum) und schlussfolgernde Wahrnehmung (tib. rjes-dpag) – Objekte sowohl explizit als auch implizit begreifen kann, ist daher nur eine grobe, allgemeine Aussage. Es bedeutet nicht, dass es in jeder Instanz einer jeden so ist. Jede spezifische Instanz dieser gültigen Arten der Wahrnehmung von etwas kann Objekte entweder nur explizit oder sowohl explizit als auch implizit begreifen. So erklärt Kedrub Je (tib. mKhas-grub rJe dGe-legs dpal-bzang) diesen Punkt in seinem Werk „Geistige Dunkelheit beseitigen: Ein Filigranschmuck für (Dharmakirtis) Sieben Bände über gültige Wahrnehmung“ (tib. Tshad-ma sDe-bdun-gyi rgyan yid-kyi mun-sel).

Was die Weise betrifft, wie eine ungültige Wahrnehmung (ihr Objekt) explizit oder implizit begreifen kann, so verhält es sich so, wie es bei den gültigen (Wahrnehmungen) erklärt wird.

Eine gültige Art der Wahrnehmung (gültige Wahrnehmung) von etwas wird als ein frisches, nicht betrügerisches Gewahrsein dessen definiert. Zu sagen, dass unsere Wahrnehmung frisch (tib. gsar) sein muss, um gültig zu sein, schließt die Möglichkeit aus, dass die nachfolgende Wahrnehmung (tib. bcad-shes) als gültige Art der Wahrnehmung betrachtet wird. Da sie nicht betrügerisch (tib. mi-bslu-ba) sein muss, kann vermutende Wahrnehmung nicht als gültig betrachtet werden, und da sie ein Gewahrsein (tib. shes-pa) sein muss, können die körperlichen Sensoren der Wahrnehmung, wie beispielsweise die lichtempfindlichen Zellen der Augen, auch nicht als solche betrachtet werden.

Obwohl nachfolgende Wahrnehmung ungültig ist, weil sie nicht frisch ist, heißt das nicht, dass sie betrügerisch ist. Hat man erstmals geschlussfolgert oder eine bloße Wahrnehmung eines Objektes gehabt und es somit korrekt und entschieden begriffen, erkennt man es durch die nachfolgende Wahrnehmung weiter auf diese Weise. Auf die gleiche Weise wie diese zwei gültigen Arten der Wahrnehmung kann daher auch die nachfolgende Wahrnehmung Objekte sowohl explizit als auch implizit oder nur explizit begreifen.

Die sieben Arten der Wahrnehmung von etwas sind (1) die vermutende Wahrnehmung, (2) die unentschiedene Wahrnehmung, (3) die nachfolgende Wahrnehmung, (4) die verzerrte Wahrnehmung, (5) das unentschlossene Schwanken, (6) die bloße Wahrnehmung und (7) die schlussfolgernde Wahrnehmung.

Von diesen sieben sind nur die letzten beiden gültig. Die nachfolgende Wahrnehmung, die bloße Wahrnehmung und die schlussfolgernde Wahrnehmung begreifen jedoch alle ihre Objekte. Von allen ist die verzerrte Wahrnehmung (tib. log-shes) die schlimmste, da sie das, was korrekt ist, verfälscht.

Vermutende Wahrnehmung 

Die vermutende Wahrnehmung wird als eine ungültige Wahrnehmung definiert, die frisch und konzeptuell auf ein korrektes Objekt schließt.

Durch eine gültige Art etwas wahrzunehmen, wie durch die schlussfolgernde Wahrnehmung, hat man ein frisches, konzeptuelles Verständnis einer korrekten Schlussfolgerung. Mit einer vermutenden Wahrnehmung (tib. yid-dpyod, Vermutung) kommt man jedoch auf eine frische Weise zu einer korrekten Schlussfolgerung, ohne sie wirklich zu verstehen oder zu wissen, warum sie wahr ist. Mit der vermutenden Wahrnehmung scheint man daher lediglich etwas frisch zu verstehen oder zu begreifen, denn was man erkennt ist wahr, doch das Wissen darüber ist im Grunde unentschieden und daher ungültig. Man vermutet, dass es entweder ohne Grund, aus einem falschen Grund oder einem richtigen Grund wahr ist, doch ohne zu verstehen, warum es korrekt ist.

Wird sie unterteilt, gibt es fünf Arten der vermutenden Wahrnehmung: (etwas für wahr halten) (1) ohne Grund, (2) aus einem widersprüchlichen Grund, (3) aus einem unentschiedenen Grund, (4) aus einem nicht erwiesenen Grund und (5) aus einem korrektem Grund, jedoch ohne Gewissheit (darüber) erlangt zu haben. Beispiele mit den definierenden Eigenschaften einer jeden sind folgende: Ein Erkennen, mit dem man Klang durch das bloße (Hören) der Worte „Klang ist unbeständig“ für unbeständig hält. In ähnlicher Weise gelten die Annahmen desselben, indem man sich auf eine Argumentationskette stützt, die widersprüchlich, unentschieden oder nicht erwiesen ist, oder indem man sich auf die (korrekte) Argumentationskette stützt, (weil sie) erzeugt wurde, (sie jedoch nicht versteht), als vermutende Wahrnehmungen, die Klang für unbeständig halten.

Etwas durch schlussfolgernde Wahrnehmung zu verstehen, hängt von einer korrekten Argumentationskette (tib. rtags) ab. Dafür ist es notwendig, eine dreiteilige logische Darstellung zu nutzen, die aus einer These (tib. bsgrub-bya), einem Grund (tib. gtan-tshig) und zwei Arten von Beispielen (tib. dpe) besteht – Klang ist beispielsweise unbeständig, weil er nicht wie Raum, sondern etwas ist, das wie ein Tonkrug erzeugt wurde. Dieses Beispiel gehört zu jenen, die in buddhistischer Logik am häufigsten auftreten, da sie verwendet werden, um die Behauptung mehrerer nicht-buddhistischer Schulen zu widerlegen, dass Klänge, wie die Worte der Veden, ewig und beständig sind, da sie die Offenbarungen hoch-empirischer Wahrheiten ohne jeden Autor sind.

In diesem Fall ist Klang das Subjekt der These (tib. sgrub-chos) und „unbeständig“ die zu begründende Eigenschaft (tib. sgrub-bya’i chos), also das, was bewiesen werden muss. Diese zwei sind zusammen als die These bekannt – Klang ist unbeständig. Er ist etwas, das erzeugt werden muss, und das ist der Grund oder die Argumentationskette, die man nutzt, um die These zu beweisen. Etwas Erzeugtes (tib. byas-pa) bedeutet etwas, das unmittelbar durch Bemühung erschienen ist. Die zwei Beispiele sind ein homogenes Element (tib. mthun-phyogs), wie der Tonkrug, und ein heterogenes Element (tib. mi-mthun-phyogs), wie Raum. Bei einem homogenen Element muss die Eigenschaft begründet und die Eigenschaft als Grund angeführt werden; bei einem heterogenen Element sind beide Eigenschaften nicht vorhanden.

Um diese These zu beweisen, müssen drei Faktoren (tib. tshul-gsum) erfüllt werden: der Grund muss (1) Anwendbarkeit auf den thematischen Gegenstand (tib. phyogs-chos) – etwas zu sein, was erzeugt wurde, bezieht sich auf den Klang, (2) Durchdringung (tib. rjes-khyab), also Existenz in einem homogenen Element – etwas zu sein, was erzeugt wurde, bezieht sich auf Tonkrüge, und (3) negative Durchdringung (tib. ldog-khyab), also Nicht-Existenz in einem heterogenen Element – etwas zu sein, was erzeugt wurde, bezieht sich nicht auf Raum.

Weil somit (1) Klang etwas ist, das erzeugt wurde, (2) weil demzufolge auch etwas, das erzeugt wurde, wie ein Tonkrug, unbeständig ist und (3) weil demzufolge etwas, das beständig ist, nicht etwas ist, was erzeugt wurde, kann man gültig und mit einem vollen und entschiedenen Verständnis des Wie und Warum schlussfolgern, dass Klang ebenfalls unbeständig sein muss.

Hier gilt es zu beachten, dass etwas, was erzeugt wurde und etwas Unbeständiges sich nicht auf dasselbe beziehen. Wurde etwas erzeugt und ist somit unmittelbar aus Bemühung entstanden, folgt daraus, dass es unbeständig ist; ist jedoch etwas unbeständig, folgt daraus nicht, dass es etwas ist, was erzeugt wurde, wie beispielsweise ein Blitz. Etwas zu sein, was erzeugt wurde und unbeständig zu sein beziehen sich also auch nicht auf dasselbe. Ist etwas nicht unbeständig, wie Raum, folgt daraus, dass es nicht etwas ist, was erzeugt wurde; doch wenn etwas nicht erzeugt wurde, folgt daraus nicht, dass es beständig ist, wie beispielsweise ein Blitz.

Das ist ein Beispiel für eine schlussfolgernde Wahrnehmung, eine gültige Art, etwas als wahr zu erkennen, das nicht offensichtlich ist, indem man sich auf einen bestätigenden Grund stützt. Weil es einen Fehler in der Argumentationskette gibt, kann man andererseits mit vermutender Wahrnehmung etwas nur als wahr annehmen, weil man den Grund dafür nicht vollkommen versteht.

Mit „Klang ist unbeständig“ als These, einem Tonkrug als einem homogenen Element und Raum als einem heterogenen Element, doch mit einem unterschiedlichen Grund, können die letzten vier Arten der vermutenden Wahrnehmung wie folgt veranschaulicht werden.

[1] Man schlussfolgert, dass Klang unbeständig ist, weil man glaubt, dass er nicht etwas ist, das erzeugt wurde, wie ein Tonkrug, und nicht wie Raum ist. Das ist ein widersprüchlicher Grund. Überprüfe die drei Faktoren: (a) Etwas zu sein, was nicht erzeugt wurde, bezieht sich nicht auf Klang. Wenn jemand spricht, macht er ein Geräusch. Somit wird der erste Faktor nicht erfüllt. (b) Daraus folgt nicht, dass etwas unbeständig ist, wenn es nicht erzeugt wurde. Zunächst ist ein Tonkrug kein Beispiel für etwas, das nicht erzeugt wurde. Ein Tonkrug entsteht unmittelbar durch Bemühung. Doch sogar, wenn man einen Blitz als ein homogenes Beispiel für etwas anführt, das nicht erzeugt wurde und doch unbeständig ist, könnte man ein Gegenbeispiel von Raum anführen, der nicht erzeugt wurde und doch nicht unbeständig ist; Raum ist beständig. Somit wird der zweite Faktor nicht erfüllt. (c) Daraus folgt nicht, dass, wenn etwas beständig ist, wie Raum, es nicht etwas ist, das nicht erzeugt wurde. Ist etwas beständig, folgt daraus tatsächlich, dass es nicht erzeugt wurde. Somit wird auch der dritte Faktor nicht erfüllt.  

[2] Man mag zu dieser gleichen Schlussfolgerung mit folgender Logik kommen: weil es etwas ist, das gültig erkennbar ist. (a) Trifft gültig erkennbar auf Klang zu? Ja. Dieser Grund erfüllt den Faktor der Anwendbarkeit auf die These. (b) Trifft es zu, dass etwas unbeständig ist, wenn es, wie ein Tonkrug, gültig erkennbar ist? Nein. Obwohl alle unbeständigen Phänomene gültig erkennbar sind, folgt daraus nicht, dass alle gültig erkennbaren Phänomene unbeständig sind, wie zum Beispiel Raum, der gültig erkennbar, aber beständig ist. Daher besteht diese Logik den Test der Durchdringung nicht. (c) Folgt daraus, dass etwas nicht gültig erkennbar ist, wenn es, wie Raum, beständig ist? Wieder nein, denn beständige Phänomene sind gültig erkennbar. Daher besteht diese Logik den Test der negativen Durchdringung ebenfalls nicht. Somit ist die Schlussfolgerung, dass Klang unbeständig ist, weil er gültig erkannt werden kann, eine vermutende Wahrnehmung, die auf einer unentschiedenen Logik beruht.

[3] Man kann auch wie oben korrekt schlussfolgern, dass Klang unbeständig ist, jedoch aus dem Grund, dass er etwas ist, was mit den Augen gesehen werden kann. Sichtbar zu sein ist jedoch (a) keine Eigenschaft des Klangs und (b) nicht deckungsgleich damit, unbeständig zu sein. Viele unbeständige Phänomene, wie Klang, können nicht durch das Auge wahrgenommen werden. Außerdem (c) folgt daraus nicht, dass etwas nicht durch das Auge gesehen werden kann, wenn es beständig ist. Schaut man beispielsweise durch die offene Tür in ein Nebenzimmer, kann man explizit die zwei Seiten des Türrahmens, den Raum dazwischen (tib. bar-snang) und die rückseitige Wand des Raumes dahinter sehen. Das wird gefolgt von einer konzeptuellen Wahrnehmung des Türrahmens, dem Raum dazwischen und der Wand dahinter, in der man mit dem reflexiven Gewahrsein, das dieses konzeptuelle Gewahrsein begleitet und es mit nicht-konzeptueller bloßer Wahrnehmung wahrnimmt, implizit die Abwesenheit jeglichen störenden Kontaktes zwischen den zwei Seiten des Türrahmens begreift. Auf diese Weise erkennt man, dass der Raum dazwischen kein Hindernis darstellt, um hineinzugehen. In der darauffolgenden visuellen Wahrnehmung setzt sich diese konzeptuelle Wahrnehmung mit reflexivem Gewahrsein, das diese Abwesenheit implizit wahrnimmt, zusammen mit der visuellen Wahrnehmung fort. Auf diese Weise könnte man sagen, dass das beständige Phänomen dieser Abwesenheit von Hindernissen – mit anderen Worten: Raum – gesehen werden kann. Um jedoch zu der korrekten Schlussfolgerung zu kommen, dass Klang unbeständig ist, weil er nicht durch das Auge wahrgenommen werden kann, ist eine vermutende Wahrnehmung beruhend auf einer gegenstandslosen Logik, die nicht alle drei Faktoren erfüllt, notwendig.

[4] Ein korrekter Grund für die Schlussfolgerung, dass Klang unbeständig ist, ist der, dass er etwas ist, was erzeugt wurde. Kommt man jedoch zu dieser korrekten Schlussfolgerung und meint, dies wäre der korrekte Grund, jedoch ohne zu verstehen, was es bedeutet, dass etwas erzeugt wurde oder was es damit zu tun hat, unbeständig zu sein, hat man aus korrektem Grund angenommen, dass es wahr ist, jedoch ohne jede Gewissheit.

Diese (fünf) können in zwei zusammengefasst werden: (1) eine vermutende Wahrnehmung (von etwas) ohne Grund und die letzteren vier als (2) eine vermutende Wahrnehmung, die einen Grund hat. Das Verständnis, das man durch das bloße Hören (einer Belehrung) erlangt, ist größtenteils eine vermutende Wahrnehmung. Daher wird gesagt, dass dessen Kontinuum unbeständig ist.

Etwas zu erkennen, kann sich daraus ergeben, eine Aussage oder Erklärung von etwas zu hören, darüber nachzudenken, bis man es versteht, oder darüber zu meditieren, um vertraut damit zu werden. Wenn man jedoch lediglich eine Tatsache hört oder liest und nicht über sie nachdenkt oder sorgfältig prüft, um zu verstehen, wie und warum sie wahr ist, kann man in der Regel nur annehmen, dass es so ist. Weil man es nicht vollkommen verstanden hat, kann man sich oft nicht solch faktisches Wissen in Erinnerung rufen. Daher wird gesagt, dass dessen Kontinuum unbeständig ist, weil solches Wissen oft nicht fortdauern kann. Ein anderes Beispiel ist unkritischer, blinder Glaube an etwas, das wahr ist, was eine Form von Glauben ist, der nicht auf Vernunft beruht.

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