Die Abhängigkeit der Phänomene von etwas anderem als sie selbst zur Begründung bzw. als Erweis für ihre Existenz. Erklärung: (1) Die Anhängigkeit aller samsarischen Phänomene von mangelndem Gewahrsein als Voraussetzung für ihre Existenz. (2) Die Abhängigkeit aller wirksamen, nicht-statischen Phänomene von Ursachen und Bedingungen zur Begründung ihrer Existenz. (3) Die Abhängigkeit sowohl statischer als auch nicht-statischer Phänomene von ihren Bestandteilen zur Begründung ihrer Existenz. (4) Die Abhängigkeit aller Phänomene von geistiger Benennung zur Begründung ihrer Existenz.
Tibetisch: རྟེན་ཅིང་འབྲེལ་བར་འབྱུང་བ། རྟེན་འབྱུང་། rten-cing 'brel-bar 'byung-ba; rten-'byung
Sanskrit: pratītyasamutpāda
Pali: paṭiccasamuppāda
J. Hopkins: Dependent-arising
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