Die Abhängigkeit der Phänomene von etwas anderem als sie selbst zur Begründung bzw. als Erweis für ihre Existenz: (1) das Stützen aller aktiven, nicht-statischen Phänomene auf Ursachen und Bedingungen zum Begründen ihrer Existenz; (2) das gegenseitige Stützen zweier Phänomene aufeinander zum Begründen ihrer Existenz, wie lang und kurz, Ganzes und Teile etc.; (3) das Stützen sowohl statischer als auch nicht-statischer Phänomene auf ihre Bestandteile zum Begründen ihrer Existenz; (4) das Stüzen aller Phänomene auf geistiges Bezeichnen zum Begründen ihrer Existenz; (5) im Kontext der zwölf Glieder des anhängigen Entstehens das Stützen der zwölf Faktoren aufeinander, beginnen mit mangelndem Gewahrsein (Unwissenheit) zum Bewirken und Fortsetzen samsarischer Wiedergeburt; (6) in manchen Systemen, die nicht zum Gelug gehören und vertreten, über das abhängige Entstehen hinauszugehen, das Stützen aller samsarischen Phänomene auf mangelndes Gewahrsein zum Begründen ihrer Existenz.
Tibetisch: རྟེན་ཅིང་འབྲེལ་བར་འབྱུང་བ། རྟེན་འབྱུང་། rten-cing 'brel-bar 'byung-ba; rten-'byung
Sanskrit: pratītyasamutpāda
Pali: paṭiccasamuppāda
J. Hopkins: Dependent-arising
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