Ein geistiger Drang oder Impuls, der die Zwanghaftigkeit unseres Verhaltens bedingt. (1) In allen Systemen des tibetischen Buddhismus außer dem des Vaibhashika und des Gelug-Prasangika ist der Begriff gleichbedeutend mit einer Unterkategorie des Geistesfaktors (Nebengewahrsein), einem Drang. Es handelt sich um denjenigen Geistesfaktor, der den Geist in Richtung einer speziellen körperlichen, verbalen oder geistigen Aktivität drängt. (2) Im Vaibhashika-System und im Gelug-Prasangika-System handelt es sich in Zusammenhang mit geistigen karmischen Aktivitäten um den Geistesfaktor, der in dem Drang besteht, welcher den Geist in Richtung der betreffenden Handlung treibt. Im Zusammenhang mit körperlichen oder verbalen karmischen Handlungen handelt es sich (a) um die offenbarende Form der zwanghaften Gestalt des Körpers während einer physischen Handlung oder dem zwanghaften Klang der Worte einer verbalen Handlung, sowie (b) um die nicht-offenbarende Form der subtilen, unsichtbaren „Schwingung“ dieser Handlung, welche sich während und nach der Handlung fortsetzt. Einige Übersetzer geben den Begriff „Karma“ als „Handlung“ wieder. (3) Ein allgemeiner Begriff, der im weitesten Sinne für verhaltensbedingte Ursache und Wirkung verwendet wird.
Tibetisch: ལས། las
Sanskrit: karma
Pali: kamma
J. Hopkins: Action
Synonyme: karmischer Impuls
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