Karma

Ein geistiger Drang oder Impuls, der die Zwanghaftigkeit unseres Verhaltens bedingt. Der Geistesfaktor, der den Geist zwanghaft in Richtung einer speziellen körperlichen, verbalen oder geistigen Aktivität treibt und einen zu dieser Aktivität veranlasst. Erklärung: (1) In allen Systemen des tibetischen Buddhismus außer dem Vaibhashika-System und dem Prasangika-System gemäß Gelug-Tradition ist der Begriff gleichbedeutend mit einer Unterkategorie des Geistesfaktors (Nebengewahrsein): einem Drang. Es handelt sich um denjenigen Geistesfaktor, der den Geist in Richtung einer speziellen körperlichen, verbalen oder geistigen Aktivität drängt. (2) Im Vaibhashika-System und im Prasangika-System gemäß Gelug-Tradition handelt es sich in Zusammenhang mit geistigen karmischen Aktivitäten um den Geistesfaktor, der in dem Drang besteht, welcher den Geist in Richtung der betreffenden Handlung treibt. Im Zusammenhang mit körperlichen oder verbalen karmischen Handlungen handelt es sich um (a) die offenbarende Form des physischen Impulses der körperlichen Handlung oder den Ton der Worte der verbalen Handlung plus (b) die nicht offenbarende Form der subtilen, unsichtbaren „Schwingung“ dieser Handlung, welche sich während und nach der Handlung fortsetzt. Einige Übersetzer geben den Begriff „Karma“ als „Handlung“ wieder. (3) Ein allgemeiner Begriff, der im weiteren Sinne für die Ursache und Wirkung von Verhalten verwendet wird. Auch „karmische Impuls“ genannt.

Tibetisch: ལས། las

Sanskrit: karma

Pali: kamma

J. Hopkins: Action

Synonyme: karmischer Impuls


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